Protocol of the Session on October 19, 2012

Was hätte man also anders machen können? - Man hätte es vielleicht wie bisher machen können. Vielleicht gab es gute Gründe dafür, das nicht beim Eisenbahnbundesamt zu lassen und es quasi bei einem Fachressort anzusiedeln. Man hätte auch sagen können, wir machen eine Länderkooperation. Sachsen und Thüringen haben auch

Seilbahnen. Dann hätten wir doch einmal etwas von der mitteldeutschen Kooperation. Das hat man nicht getan.

Wenn das nicht geht, kann man das immer noch an das Landesverwaltungsamt geben. Jetzt wird es wirklich kurios, meine Damen und Herren. Die Begründung, warum das nicht an das Landesverwaltungsamt geht, ist: Das Landesverwaltungsamt hat womöglich nicht die personellen Kapazitäten dafür.

Das heißt nichts anderes, als dass dieses Gesetz - der Finanzminister ist gerade nicht hier - das Personalentwicklungskonzept zu unterlaufen versucht und sagt, wir entwickeln die Kapazitäten quasi am Personalentwicklungskonzept vorbei, wir schaffen die Kapazitäten an anderer Stelle, bezahlen sie mit Geld. Das kann nun wirklich keine vernünftige Begründung sein. Deswegen bitte ich Sie, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Erdmenger. - Für die Fraktion der CDU hat jetzt Herr Scheurell das Wort und drei Minuten Redezeit. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Erdmenger, um es vorwegzunehmen: Wie werden Ihrem Änderungsantrag nicht zustimmen. Das konnten Sie sich sicherlich denken. Herr Felke hat, gemeinsam mit unserem Minister, die wesentlichen Punkte schon erwähnt. Wir haben, sehr geehrter Herr Erdmenger, in bewährter Art und Weise auch über Ihre Intentionen und Ideen, die sicherlich überlegenswert waren, diskutiert. Aber wir sind dem Prinzip der Subsidiarität verpflichtet und wollen dann doch die Kompetenzen dort ansiedeln, wo sie auch gefragt sind.

Sie haben das so ein bisschen als Schildbürgerstreich klassifiziert. Das gibt mir die Gelegenheit eine kleine Anekdote zum Besten zu geben: Die Richtlinie über Seilbahnen für den Personenverkehr im EU-Amtsblatt 106/21 vom 3. Mai 2000 erfordert die Umsetzung rechtlicher Vorschriften über Seilbahnen für alle Mitgliedstaaten.

Sachsen-Anhalt verfügt, anders als Berlin, Bremen oder Hamburg, über Seilbahnen. Als das Land Berlin sich weigerte, ein eigenes Seilbahngesetz zu erlassen, wurde Deutschland von der EU wegen Vertragsverletzung vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Die Kosten beliefen sich auf rund 800 000 €. - So der Bericht vom 3. Dezember 2003.

Es ist also ratsam, den EU-Vorgaben zu folgen, zumal es in Sachsen-Anhalt Seilbahnen gibt.

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU)

Angesichts der 800 000 € kann bei dieser Gesetzesinitiative nicht von einem Schildbürgerstreich gesprochen werden. Das kann jetzt, nachdem Sie, Herr Erdmenger, Kenntnis von dieser Tatsache erlangt haben, auch nicht Ihr Ansinnen sein.

(Zuruf von Herrn Erdmenger, GRÜNE)

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat uns eine Überlastungsanzeige zuteil werden lassen. Es wäre sicherlich möglich gewesen, all diese Änderungen auch während der normalen Beratung im Ausschuss durchzubringen. So immens sind sie nicht. Wir werden dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD zustimmen, da er lediglich redaktionelle Änderungen enthält.

Ich denke, die Seilbahnen sind auf feste Fundamente gesetzt und können alle Menschen glücklich auf die Höhen des Lebens führen. - Danke.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Scheurell. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht Herr Hoffmann. Bitte schön, Herr Hoffmann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am Anfang der Woche hätte ich noch Wetten darauf abgeschlossen, dass ich an diesem Wochenende eher Seilbahn fahre, als dass wir noch so viele Worte darüber verlieren. Nur gut, dass ich es nicht gemacht habe.

Ich denke, zu dem Thema wurde alles gesagt. Es gibt zwei Änderungsanträge, es gibt eine gute Vorarbeit durch den GBD, der mit dem vorliegenden Text auch ein handhabbares und lesbares Gesetz vorgelegt hat. Deswegen war die Diskussion im Ausschuss auch relativ entspannt.

Der einzige wirklich zur Diskussion gebrachte Punkt war die Frage der Zuständigkeit. Deswegen war ich zunächst durchaus damit einverstanden, die ursprüngliche Reihenfolge der Redner dahin gehend zu verändern, dass Herr Erdmenger den Änderungsantrag noch einmal vorstellen kann, um zu schauen, ob in der Argumentation, was die Handhabung des Gesetzes betrifft, wirklich neue Intentionen entstehen.

Ich habe mich auch per Blickkontakt mit meinen Fraktionskollegen aus dem Ausschuss dazu kurzgeschlossen. Wir haben keine Veranlassung, unser Abstimmungsverhalten im Ausschuss zu ändern. Das heißt, wir sehen die von den Fraktionen der SPD und der CDU vorgeschlagenen redaktio

nellen Änderungen in Umsetzung der Empfehlungen des GBD als ziemlich unkritisch an. Was die Frage der Bündelung der Kompetenz, die Landkreisebene, den Harzkreis betrifft, haben wir auch keine Veranlassung, uns zu korrigieren.

Ich bin der Auffassung, wir sollten den Änderungsanträgen der SPD und der CDU zustimmen sowie dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Der Vorschlag von Herrn Erdmenger ist zwar durchaus handhabbar, aber wir werden unsere grundsätzlich ablehnende Meinung dazu nicht ändern. Jetzt sollten wir die Seilbahnen fahren lassen. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Hoffmann. - Die SPD verzichtet auf ihren Redebeitrag. Deshalb treten wir jetzt in das Abstimmungsverfahren ein. Der Ausschuss hat uns, wie von Herrn Felke vorgetragen, die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung empfohlen. Es liegen zwei Änderungsanträge vor, die ich soeben genannt habe.

Ich schlage vor, zuerst über die Änderungsanträge abzustimmen. - Ich sehe, dass sich hiergegen kein Widerspruch erhebt. Dann rufe ich den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/1525 auf. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Antragstellerin. Wer stimmt dagegen? - Das sind die drei anderen Fraktionen des Hauses. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Ich rufe jetzt den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/1534 auf. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Das sind die Fraktion DIE LINKE, die Fraktionen der SPD und der CDU sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen worden.

Wir stimmen nun über die selbstständigen Bestimmungen ab. Ich schlage vor, über die selbständigen Bestimmungen unter Berücksichtigung der soeben beschlossenen Änderungen insgesamt abzustimmen. Wer stimmt diesen zu? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktionen der SPD und der CDU. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das ist so beschlossen worden.

Wir kommen zu den Abschnittsüberschriften. Wer den Abschnittsüberschriften zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind wieder die Fraktion DIE LINKE und die Fraktionen der SPD und der CDU. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das ist so beschlossen worden.

Ich lasse jetzt über die Gesetzesüberschrift - sie lautet: „Seilbahngesetz des Landes Sachsen-Anhalt“ - abstimmen. Wer stimmt dieser Gesetzesüberschrift zu? - Das sind die Fraktion DIE LINKE sowie die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das ist so beschlossen worden.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Die Fraktion DIE LINKE, die Fraktion der SPD und die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das Gesetz ist damit beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 9 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Änderung von Zuständigkeiten im Bereich Landwirtschaft, Forsten und Umwelt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/1473

Einbringer ist der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Herr Dr. Aeikens. Herr Minister, ich glaube, Sie als Landwirtschaftsminister freuen sich ebenso, wie ich mich als gelernter Agrotechniker darüber freue, dass wir jetzt gemeinsam Damen und Herren der Fachschule für Agrarwirtschaft Haldensleben begrüßen dürfen. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich bestätigen, Herr Präsident, dass ich mich gemeinsam mit Ihnen über diesen Besuch freue.

Zu dem Gesetzentwurf. Mit diesem Entwurf eines Gesetzes über die Änderung der Zuständigkeiten in den Bereichen Landwirtschaft, Forsten und Umwelt knüpft die Landesregierung an das Zweite Funktionalreformgesetz an. Mit diesem Gesetz wurden den Landkreisen und kreisfreien Städten zahlreiche Aufgaben insbesondere aus dem Bereich des Umwelt- und Landwirtschaftsressorts übertragen.

Das Ministerium für Landwirt und Umwelt hat seinen Aufgabenbestand erneut einer Prüfung unterzogen. Es werden weitere Aufgaben übertragen und Synergieeffekte erschlossen.

Lassen Sie mich nun kurz auf die Aufgaben eingehen, die mit dem Gesetzentwurf neu auf die kommunale Ebene übertragen werden sollten.

Erstens. Vollzug des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes. Dieses Gesetz verpflichtet Gebäudeeigentümer, die Deckung des Wärme- und auch Kältebedarfs von Gebäuden durch die anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien sicherzustellen.

Die Übertragung des Vollzugs des ErneuerbareEnergien-Wärmegesetzes soll auf die Landkreise, die kreisfreien Städte und die Gemeinden erfolgen, denen die Aufgaben einer unteren Bauaufsichtsbehörde obliegen. Dies entspricht im Übrigen der Regelungspraxis in den meisten Bundesländern, die dieses Bundesgesetz schon umgesetzt haben.

Zweitens. Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger. Die vorgesehene Aufgabenübertragung auf die Landkreise und die kreisfreien Städte führt zu einer Ergänzung der mit dem Zweiten Funktionalreformgesetz übertragenen Aufgaben. Bei den Kontrollgängen werden künftig die Anforderungen der Düngeverordnung und der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger überprüft.

Drittens. Zuständigkeiten für Handelskontrollen im Rahmen des Herkunftsschutzes für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel. Diese Aufgabe ist nicht im Lebensmittelrecht, sondern im landwirtschaftlichen Marktrecht anzusiedeln. In der praktischen Auswirkung vor Ort handelt es sich aber um Kennzeichnungskontrollen im Lebensmittelhandel. Die kommunale Ebene ist bereits für Kontrollen im Bereich der Handelsklassen und Vermarktungsnormen sowie der Lebensmittelüberwachung zuständig. Auch diese Aufgaben können daher durch die kommunale Verwaltung wirtschaftlicher erledigt werden, als dies durch gesonderte Kontrollen von Landesbehörden möglich wäre.

Zusätzlich zu den genannten drei neuen Aufgaben ist es unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der zum 1. Januar 2010 in Kraft getretenen zweiten Funktionalreform vorgesehen, Änderungen bei den Aufgaben in den Bereichen „Ausweisung von Naturschutzgebieten“ und „Forsthoheit“ vorzunehmen.

Sie erinnern sich sicherlich daran, dass mit dem Zweiten Funktionalreformgesetz die Übertragung der Zuständigkeiten der unteren Naturschutzbehörden für die Ausweisung von Naturschutzgebieten ab dem Jahr 2014 festgelegt worden ist. Mit dem Inkrafttreten dieser Zuständigkeit erst ab dem Jahr 2014 sollte seinerzeit vermieden werden, den Kommunen die Aufgabe der Ausweisung der Schutzgebiete zur Umsetzung der Natura-2000Richtlinie zu übertragen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch abzusehen, dass die Ausweisung der Schutzgebiete aufgrund der angespannten Finanz- und Personalsituation im Ressortbereich bis zum Jahr 2014 nicht leistbar sein wird.

Hierauf Bezug nehmend sieht der Gesetzentwurf zwei Änderungen vor: Die Ausweisung der Naturschutzgebiete durch Verordnung verbleibt bei der oberen Naturschutzbehörde, der Vollzug der Regelungen in Naturschutzgebieten wird einheitlich auf die unteren Naturschutzbehörden übertragen.

Das Ziel, den unteren Naturschutzbehörden nach dem Abschluss der Umsetzung von Natura 2000 auch die Zuständigkeit für die Ausweisung von Naturschutzgebieten zu übertragen, wird jedoch grundsätzlich aufrechterhalten.

Meine Damen und Herren! Der vorbeugende Waldbrandschutz ist ein Teilbereich der Forsthoheit, die mit dem Zweiten Funktionalreformgesetz auf die kommunale Ebene übertragen wurde. Aktuell muss das Landeszentrum Wald auf der Grundlage von Verwaltungsvereinbarungen mit den zuständigen unteren Behörden vor Ort Unterstützung leisten.