Protocol of the Session on October 19, 2012

Bei den Preisen müssen wir feststellen, dass die Energiepreise für die Industrieunternehmen gesunken sind, während sie für die Haushalte gestiegen sind. Im Augenblick lastet das Problem auf den Haushalten und nicht auf der Industrie.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Zur Wahrheit gehört auch, dass Rot-Grün, als es das EEG gemacht hat, die Ausnahmen selbst vorgesehen hat, eben weil wir sagen, dass es energieintensive Unternehmen gibt, die wir im Kern schützen müssen. Das ist aber aus dem Ruder gelaufen.

(Frau Lüddemann, GRÜNE: Nicht nur das!)

An dieser industriepolitischen Komponente erkennen Sie aber genau den Zwiespalt, mit dem wir es in Sachsen-Anhalt wie in einem Brennglas zu tun haben. Wir haben in Sachsen-Anhalt einen hohen Anteil an armen Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, die natürlich als erste Opfer einer Politik werden, die wir im Augenblick bei Schwarz-Gelb beobachten, indem die Ausnahmen für die Industrie von den Privathaushalten bezahlt werden müssen.

Dennoch sind wir natürlich auch ein Standort von Industrieunternehmen, Frau Budde, die viel Strom verbrauchen und zum Teil den Kern eines Clusters bilden. Diese Unternehmen muss man natürlich schützen. Deswegen wird es auch mit den GRÜNEN immer Ausnahmen geben.

(Zustimmung von Herrn Rosmeisl, CDU - Frau Budde, SPD: Völlig richtig!)

Das sind dann aber wirklich Ausnahmen und keine flächendeckenden Regelungen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Der letzte Punkt. Sie haben natürlich Recht, Frau Budde: Unterschiede muss man aushalten. Bei der Kohle haben wir natürlich einen Unterschied. Wir

sagen, mit der Kohle muss im Jahr 2030 Schluss sein, wenn die jetzigen Kohlekraftwerke und die Kohlegruben an ihr Ende kommen. Das betrifft am Ende wieder die Frage, wie man die Energiewende betrachtet. Unser Primat besteht eben darin, dass die Energieerzeugung schnell CO2-neutral passieren muss. Mit Kohle kann es eben nicht CO2-neutral sein.

Im Moment geht es darum, dass man Vorstellungen davon entwickelt, wie der Energiemarkt aufgestellt werden soll, wie er uns in den nächsten 20, 30 Jahren vernünftig begleiten kann. Erst ganz am Ende, wenn wir diese Vorstellungen entwickelt und darüber miteinander diskutiert haben, dann kommt die Feinjustierung der Gesetze. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und von Frau Budde, SPD)

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass das Thema wichtig war, konnten wir allein an der Quantität der Beiträge sehen. Wir haben eine Stunde länger diskutiert, als geplant gewesen ist. Es gab 16 zusätzliche Wortmeldungen.

Ich persönlich möchte mich am Ende der Debatte auch bei Herrn Striegel entschuldigen. Ich hätte Sie besser schützen müssen.

(Zustimmung bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Laut § 46 der Geschäftsordnung werden Beschlüsse zur Sache nicht gefasst. Wir verlassen jetzt diesen Tagesordnungspunkt und kommen zu dem gestern vertagten Beratungsgegenstand.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes über Seilbahnen im Land Sachsen-Anhalt (SeilbG LSA)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/1214

Beschlussempfehlung Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr - Drs. 6/1494

Änderungsantrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/1525

Änderungsantrag der Fraktion CDU und SPD - Drs. 6/1534

Die erste Beratung fand in der 28. Sitzung des Landtages am 12. Juli 2012 statt. Wir bitten Herrn Felke als Berichterstatter um den Bericht. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun zum schönen Thema Seilbahnen, vermutlich etwas kürzer, als der Tagesordnungspunkt eben. Den Entwurf eines Gesetzes über Seilbahnen im Land Sachsen-Anhalt, einen Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/1214, hat der Landtag in der 28. Sitzung am 12. Juli 2012 zur Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Mitberatende Ausschüsse bestimmte der Landtag nicht.

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Seilbahnen für den Personenverkehr in nationales Recht.

Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 13. Sitzung am 5. Oktober 2012 mit dem Gesetzentwurf befasst. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst legte dem Ausschuss eine mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr abgestimmte Synopse vor. Diese Synopse, die überwiegend rechtsförmliche, redaktionelle und sprachliche Änderungsempfehlungen enthielt, wurde als Vorlage 1 zu dem Gesetzentwurf verteilt.

Während der Beratung wurden von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fragen zu den zuständigen Behörden bei der Umsetzung des Gesetzes gestellt. Nach Aussagen des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr sei der im Land übliche Verwaltungsaufbau gewählt worden; man gehe jedoch davon aus, dass die Landkreise und die kreisfreien Städte auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vereinbaren würden, dass ein Landkreis diese Aufgaben für alle erledige.

Zu diesem Punkt liegt Ihnen heute nochmals ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/1525 vor. Darüber hinaus liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/1534 vor, der weitere redaktionelle Änderungen aufgreift, die vom GBD kurzfristig nachgereicht worden sind.

Über die vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 6/1494 wurde auf der Grundlage der in der Synopse enthaltenen Änderungsempfehlungen abschließend beraten; sie wurde mit 12 : 0 : 1 Stimmen beschlossen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank Herr Kollege Felke. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Webel. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Bei diesem Entwurf eines Gesetzes über Seilbahnen, der Ihnen heute vorliegt, wird sich mancher fragen, warum wir ein Seilbahngesetz in Sachsen-Anhalt brauchen. Thomas Felke hat es schon gesagt, ich habe es schon bei der Einbringung gesagt: Es gibt eine Europäische Richtlinie 2000/9/EG, die sogenannte Seilbahnrichtlinie, die wir in nationales Recht umsetzen müssen.

Nun ist Sachsen-Anhalt kein typisches Seilbahnland. Wir haben mit unseren drei Seilbahnen auch keine Vorreiterrolle in Deutschland eingenommen. Diese hat das Land Bayern inne. Bayern hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Seilbahngesetzgebung auf den neuesten Stand zu bringen und bei der Europäischen Kommission zu notifizieren.

Wir haben es als sinnvoll erachtet, den Abschluss dieses Verfahrens abzuwarten und erst danach die Novellierung des Seilbahngesetzes in Angriff zu nehmen. Der vorliegende Gesetzentwurf basiert daher auf den bayerischen Seilbahnvorschriften.

So wie es die EU-Richtlinie vorschreibt, hat die Landesregierung diesen Entwurf bei der Europäischen Kommission notifiziert. Einwendungen gegen den Entwurf wurden innerhalb der sogenannten Stillhaltefrist nicht vorgebracht. Deshalb gehen wir davon aus, dass der Entwurf EU-konform ist.

Für die Umsetzung des Seilbahnrechts sollen die Landkreise und die kreisfreien Städte als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde sowie als Seilbahnaufsichtsbehörde verantwortlich sein. Die Kosten für die Aufgabenwahrnehmung werden vom Land erstattet, soweit sie nicht durch Gebühren gedeckt werden können. Wir erwarten allerdings keinen hohen Verwaltungsaufwand für die Landkreise und kreisfreien Städte, weil der Sessellift vor wenigen Jahren neu gebaut und die Prüfung des Neubaus der Kabinenbahn in Halle im April 2012 abgeschlossen wurde.

Deshalb empfehlen wir, den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abzulehnen. Den Änderungsantrag der Fraktionen SPD und CDU, der im Großen und Ganzen auf Empfehlungen des GBD basiert, tragen wir mit. - Ich bedanke mich für die zügige Beratung und bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir treten jetzt in die vereinbarte Dreiminutendebatte ein. Die Fraktionen sprechen in der Reihenfolge: GRÜNE, CDU, DIE LINKE. Die SPD hat mir gestern signalisiert, dass sie auf einen Redebeitrag verzichtet. - Daran

scheint sich nichts geändert zu haben. Dann hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Erdmenger das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Seilbahngesetz für Sachsen-Anhalt liegt uns ein bürokratischer Schildbürgerstreich vor.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Es ist schon schwer, sich davon überzeugen zu lassen, dass ein Land wie Sachsen-Anhalt mit seinen drei Seilbahnen ein Seilbahngesetz braucht und dass es diesen Bereich nicht wie bisher im Eisenbahngesetz regeln kann. Aber wahrscheinlich haben sich alle gedacht: Na gut, wenn das Verkehrsministerium meint, dann machen wir halt ein Seilbahngesetz; vielleicht ist es ja unproblematisch. So ist es dann auch im ersten Anlauf im Landtag ohne Debatte durchgewunken worden.

Wenn man dann aber genauer in das Gesetz schaut, dann stellt man fest, dass das Gesetz für die drei Anlagen, die wir haben, drei neue Verwaltungsebenen schafft. Diese drei Verwaltungsebenen - oben, in der Mitte und unten; man könnte an Berg-, Zwischen- und Talstation denken, das trifft es aber nicht - bilden das Ministerium, das Landesverwaltungsamt und die Landkreise.

(Zuruf von Herrn Borgwadt, CDU)

Nun kann man sich fragen, ob man diesen bürokratischen Aufwand wirklich braucht. Dann gibt es das Argument: Vielleicht brauchen wir ihn gar nicht, weil es gar keine Genehmigungen gibt. Man kann nur hoffen, dass sich vielleicht nur der Landkreis Harz darauf vorbereitet und dass andere Kreise sagen: Bei uns sind keine Seilbahnen absehbar.

Selbst dann bedeutet das vorliegende Gesetz, dass die kreisfreien Städte dann, wenn zum Beispiel im Zuge einer Landesgartenschau eine Seilbahn aufgebaut werden soll, die Genehmigungskapazitäten einholen müssen. Entweder haben sie dann schon ein Abkommen mit dem Landkreis Harz, dass dieser die Genehmigung für sie macht, oder sie haben noch keines und müssen dann darüber verhandeln oder kurzfristig Kapazitäten schaffen. Ob das dann wirklich im Sinne der Sicherheit ist, die wir bei den Seilbahnen brauchen, wage ich doch zu bezweifeln.

Was hätte man also anders machen können? - Man hätte es vielleicht wie bisher machen können. Vielleicht gab es gute Gründe dafür, das nicht beim Eisenbahnbundesamt zu lassen und es quasi bei einem Fachressort anzusiedeln. Man hätte auch sagen können, wir machen eine Länderkooperation. Sachsen und Thüringen haben auch