Protocol of the Session on July 12, 2012

Wir haben als Nächstes noch das Thema Hartz IV gehabt. In den Fraktionen gab es Diskussionen darüber, ob das Land direkt einsteigen müsste. Ich will einmal die Rechtslage bemühen. Wir könnten noch warten, bis das Land es ersetzt, und zwar nach zwei Jahren, wie es das Finanzausgleichsgesetz vorsieht. Die Kommunen haben aber zu Recht darauf hingewiesen - das betrifft die kreisfreien Städte und die Landkreise -, dass der Landtag oder die Landesregierung, wenn sie schon über das neue FAG diskutieren, überlegen sollten, ob sie die Systematik ändern könnten, damit die Kommunen in ihren Konsolidierungsbemühungen nicht zurückgeworfen werden.

Wir waren uns aber darin einig, dass das mit den Entlastungen bei der Grundsicherung verrechnet

werden müsste, weil sowohl für die kommunale als auch für die Landesebene gilt, dass Änderungen nicht nur dann berücksichtigt werden müssen, wenn sie einem helfen. Es gab bislang, glaube ich, niemanden, der das infrage stellt.

Auf den Landeshaushalt kommt damit eine Belastung in Höhe von 31,7 Millionen € zu. Anderenfalls würden diese Mittel am Jahresende übrigbleiben. Ich glaube, in dem gesamten Kontext mit dem Fiskalpaket und vor dem Hintergrund, dass beide Ebenen den Weg zwischen Konsolidieren, Investieren und Vorsorgen beschreiten wollen, ist das ein guter Vorschlag, den wir vorher mit den Fraktionen abgesprochen haben. Ich habe noch keine Fraktion erlebt, die dabei nicht mitgehen wird.

Mit dem neuen FAG wird sich die Frage nicht mehr stellen, weil sie automatisch in der Frage der Angemessenheit aufgehen wird. - So weit zu den wichtigsten Themen.

Weiter geht es noch um eine andere Veranschlagung der Mittel beim MW aus der Auflösung der Zukunftsstiftung. Wir müssen auch die Höhe der PMO-Mittel anders veranschlagen. Das ist nicht weiter schwierig.

Wir haben auch Umschichtungen vorgenommen. Unter dem Strich haben wir aber dennoch einen ausgeglichenen Haushalt und können für das Jahr 2013 die Tilgung garantieren. Ich glaube, dass das in den Beratungen in den Ausschüssen kein Thema sein wird.

Ich bitte darum, die Diskussion über den Nachtragshaushalt nicht zu überfrachteten und keine Grundsatzdiskussionen an einer Stelle zu führen, an der sie vielleicht nicht nötig sind. Das andere wird kommen, wenn wir im Herbst über die mittelfristige Finanzplanung sprechen oder uns mit dem nächsten Haushaltsplan beschäftigen.

Noch ein Wort zu den Prognosen. Es ist hier ein beliebtes Thema nachzuweisen, dass man heute schon weiß, dass alles ganz anders kommen wird. Uns liegen jetzt die Juli-Zahlen vor, hochgerechnet auf das, was der Bund bringen wird, auch mit den Spitzabrechnungen. Ich glaube schon, dass heute schon sicher ist, dass wir das Jahr mit einem leichten Überschuss werden abschließen können, dass wir also ohne neue Schulden auskommen werden.

Ich sage heute, dass wir den Ansatz bei den Steuereinnahmen erreichen werden. Warten wir einmal ab. Wir wollen die Kaffeesatzleserei zwischendurch nicht übertreiben. Sie werden genug Möglichkeiten und Wege finden, darüber vor dem Jahresabschluss oder gleich zu Beginn des nächsten Jahres öffentlich zu reden. Dann ist, glaube ich, der Punkt gekommen, an dem wir den Jahresabschluss, die Einnahme- wie die Ausgabeseite des Haushalts, werden bewerten können.

Wir werden mit den Ansätzen für die Personalkosten ausreichen. Bei den Zinsen wird man sehen, inwieweit die Verringerung des Basiszinssatzes zu Buche schlagen wird. Wir werden sicherlich nicht mehr für das Jahr 2012, aber für die nächsten Jahre eine Entlastung feststellen können.

Insgesamt ist der Entwurf des Nachtragshaushaltsplans, wie wir ihn vorlegen, weder ein Wunderwerk, noch muss er uns um den Schlaf bringen. Er folgt der Logik der bisherigen Haushalte und dürfte niemanden überrascht haben.

Ich wünsche uns eine zügige Beratung und würde mich freuen, wenn wir darüber im September auch wieder mit relativer Gelassenheit beschließen könnten, damit wir die Fördermittelbescheide im Rahmen von Stark III ausreichen können, damit gebaut werden kann. - Schönen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister, a) für die Einbringung und b) für die Konsolidierung unseres Zeitplans um mehr als acht Minuten. Das führt auch dazu, dass wir in der folgenden Debatte nach der Redezeitstruktur E bei den Zeiten bleiben können, die den Fraktionen zugeteilt worden sind, und zwar in folgender Reihenfolge: DIE LINKE 18 Minuten, CDU 25 Minuten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sechs Minuten und SPD 16 Minuten.

Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Dr. Klein das Wort. Bitte schön, Frau Dr. Klein.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Fiskalpakt unter diesem Tagesordnungspunkt eigentlich nicht eingeplant, möchte aber zwei Bemerkungen dazu machen, da ich bei der Fragestunde nachher keine Kurzintervention machen darf.

Natürlich gibt es Vorstellungen, wie man manches anders machen könnte. Ich möchte nur ein Beispiel nennen: Die Europäische Zentralbank gibt die Kredite an die Banken gegenwärtig fast zum Nulltarif heraus, zu 0,5 oder 1 % Zinsen. Die Banken geben die Mittel an die betroffenen Länder zu Zinsen zwischen 7 bis 12 % weiter. Das könnte man vereinfachen, indem man in der EU die Möglichkeit schafft, dass die Europäische Zentralbank Kredite direkt an die betroffenen Länder vergeben kann, und zwar zu einem Zinssatz, wie ihn jetzt die Banken bekommen. - Das ist das eine.

(Beifall bei der LINKEN)

Das andere ist das Problem - das bezieht sich auch auf meine Anfrage - der Kompensationsleistungen. Sie haben davon gesprochen, dass das nach der Bundestagswahl im Jahr 2013 kommen soll. Wer garantiert, dass die Kompensationsleis

tungen kommen? Es handelt sich um ein bloßes Versprechen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das ist das Problem, das wir haben. Wenn eine konkrete Rechtsgrundlage vorhanden wäre, dann könnte man darüber diskutieren. Die gibt es aber nicht. Insofern haben zumindest wir damit erhebliche Probleme.

Aber nun zum Nachtragshaushalt. Der Minister hat die Notwendigkeit des Nachtragshaushalts begründet. Wir reden bereits seit vielen Monaten darüber, dass es einen solchen geben wird, weil es zwei große offene Probleme gibt.

Erstens. Mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2012/2013 stand die Frage einer einmaligen Kompensationszahlung zugunsten der kreisfreien Städte und Landkreise, die den Rückgang der Zuweisungen des Bundes für Hartz-IV-Leistungen ausgleicht. Die Landesregierung hatte bereits im September 2011 angekündigt, dass sie einen Betrag vorzufinanzieren möchte - damals belief sich dieser Betrag auf ca. 48 Millionen € -, damit die Kommunen in der Lage sind, die Mindereinnahmen auszugleichen.

Die Mehreinnahmen der Kommunen in Höhe von rund 15 Millionen € durch den höheren Bundesanteil bei der Grundsicherung im Alter werden nun gegengerechnet. Es ist zu begrüßen, dass die Landesregierung eine Lösung im Interesse der Kommunen gefunden hat und auch die zwischenzeitlich angedachte Darlehensvariante vom Tisch ist. Insofern werden wir diesem Punkt zustimmen.

Auch der zweite große Posten, der den Nachtragshaushalt ausmacht, ist nicht neu. Es handelt sich um die Veranschlagung der Mittel für Stark III einschließlich der notwendigen Verpflichtungsermächtigungen, die diesbezüglich noch einmal korrigiert wurden. Nicht ganz klar - aber das werden Sie uns sicher noch im Ausschuss erzählen - ist zumindest mir, warum Stark III bei Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung - Kapitel 13 12 - Finanzzuweisungen an die Gemeinden - bei den einzelnen Titeln nicht mehr auftaucht. Der Inhalt wird zwar erwähnt, aber nicht der Begriff „Stark III“. Das muss eine Ursache haben.

Spannender aber ist die geplante Finanzierung der nicht mit EU-Mitteln förderfähigen Kosten für die allgemeine Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen. Der Minister verwies auf die zu sanierenden Toiletten und Hausflure, für die zunächst Mittel in Höhe von 32 Millionen € eingeplant wurden. Für das Jahr 2012 sind hierfür nun Mittel in Höhe von 1 Million € geplant; für das Jahr 2013 ist ein Betrag in Höhe von 12 Millionen € eingeplant und für das Jahr 2014 ist ein Betrag in Höhe von 19 Millionen € vorgesehen. Das sind Mehrausgaben, die gegenfinanziert werden müssen. Hierauf komme ich noch einmal zu sprechen.

Die Entscheidung der EU hat nun doch ziemlich lange gedauert. Daher kommt es jetzt darauf an - hierin haben wir Sie alle unterstützt -, dass wir zügig mit Stark III beginnen können. Insofern bin ich dann doch darüber verwundert, dass die Titelgruppe 61 - Stark III - bei den jeweiligen Kapiteln des Einzelplans 13 - Allgemeine Finanzverwaltung - nicht untersetzt ist. Dies kommt im Entwurf des Nachtragshaushalts gar nicht vor.

(Minister Herr Bullerjahn: Das kommt noch!)

Das kommt noch, schön. Wir haben es schon beschlossen. Der Finanzausschuss hat hierzu am 5. Mai 2012 schon einen Vorratsbeschluss gefasst, und ich hatte erwartet, dass es schon aufgeführt ist. Die Untersetzungen beim EFRE und auch bei der Technischen Hilfe müssen noch nachgetragen werden.

Im Entwurf des Nachtragshaushalts - das sind die spannenden Dinge des Lebens - nicht veranschlagt sind die Mittel für eine Eisporthalle in Halle, die auf der Eröffnungsveranstaltung der SPD zum Oberbürgermeisterwahlkampf vom Finanzminister versprochen wurde. Wie ich der gestrigen Ausgabe der „Mitteldeutschen Zeitung“ entnehmen konnte, ist die Stadt Halle aber selber schuld daran, dass keine Eissporthalle gebaut wird; denn sie hat keinen Antrag gestellt. Außerdem hat sie keinen genehmigungsfähigen Haushalt und daher wird es auch mit den Eigenanteilen schwierig. Aber wenn wir ehrlich sind und all die Aufforderungen der Finanzministers und der Koalitionsfraktionen ernst nehmen, dass wir sparen, sparen und nochmals sparen sollen, dann muss sich auch das Land zurzeit nicht alles leisten und muss Prioritäten setzen. Dazu gehört die Eissporthalle scheinbar nicht.

(Zustimmung bei der LINKEN und von Herrn Erdmenger, GRÜNE)

Ich sage an dieser Stelle für mich persönlich - das ist mit meiner Fraktion nicht abgesprochen -, auch wenn das Hallenser und die Eishockeyfans nicht ganz verstehen, auch bei mir stünde die Eissporthalle nicht ganz oben auf der Prioritätenliste. Auf meiner Prioritätenliste stünden ein paar zusätzliche Neueinstellungen bei den Lehrern ganz oben.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich finde es sehr bedauerlich, dass in Sachsen-Anhalt gut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer nach dem Abschluss ihres Referendariats - sie haben gestern und vorgestern die Zeugnisse bekommen - auch in diesem Jahr mehrheitlich nach Sachsen, Thüringen und Brandenburg abwandern müssen. Wenn die Landesregierung schon Geld übrig hat, dann sollte man an dieser Stelle aktiv werden. Denn Stark III wird nur dann nachhaltig sein, wenn die Schulen nicht aus Lehrermangel geschlossen werden müssen.

(Beifall bei der LINKEN - Minister Herr Bul- lerjahn: Wo habt ihr denn das her?)

Wir lassen uns überraschen, wie viel außer- und überplanmäßige Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen des ersten Halbjahres nicht in den Entwurf des Nachtragshaushalts aufgenommen wurden, obwohl es eine klare Ansage gab, dass das geschehen soll. Ich habe nur an zwei oder drei Stellen im Entwurf eine überplanmäßige Ausgabe gefunden. Aber schauen wir einmal.

Ansonsten sind wieder einmal einige Wünsche der Ressorts sowie einige objektive Notwendigkeiten, wie die Veranschlagung der Mittel für die Sicherungsverwahrung, worüber wir im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2012/2013 etliche Stunden beraten haben, im Entwurf des Nachtragshaushaltes enthalten. Aber darüber wird zunächst in den Ausschüssen beraten werden.

Das eigentlich Interessante an diesem Entwurf eines Nachtragshaushalts sind die Einnahmen. Insgesamt sind Mehreinnahmen in Höhe von 34,7 Millionen € für das Jahr 2012 und in Höhe von 25 Millionen € für das Jahr 2013 veranschlagt. Das sind für 2012 vor allem Mittel aus den EU-Fonds-Programmen von 2000 bis 2006, die uns retten. Statt wie geplant 24,7 Millionen € erhält das Land EFRE-Mittel in Höhe von 80,6 Millionen €. ESFMittel waren in Höhe von 5,3 Millionen € geplant; tatsächlich ergibt sich nun ein Betrag in Höhe von 17,3 Millionen €. Da diese Mittel frei verfügbar sind, kann man auch Mehrausgaben ohne drastische Kürzungen in anderen Bereichen decken.

Für das Jahr 2012 ergeben sich zusätzlich Mehreinnahmen aus der beschlossenen Auflösung der Zukunftsstiftung in Höhe von 26 Millionen €. Diese Einnahme war erst für das Jahr 2013 geplant, da aber die im Doppelhaushalt für 2012 eingeplanten PMO-Mittel in Höhe von 40 Millionen € nicht eingenommen werden, wurde die Auflösung der Zukunftsstiftung scheinbar vorgezogen und man hofft nun, dass man dank des warmen Geldregens aus einer längst vergangenen Förderperiode die Kurve kriegt.

Aber es gibt auch Kürzungen, so zum Beispiel bei den Beratungsangeboten, die bei Einzelplan 05 - Ministerium für Gesundheit und Soziales - veranschlagt wurden. Dies betrifft Schwangerschaftsberatungsstellen, Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sowie Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Lebensberatungsstellen. Diese Kürzungen für das Jahr 2012 sind aber gegen die Verabredung.

(Beifall bei der LINKEN)

Denn es war beschlossen, dass noch in diesem Jahr über die Neustrukturierung der Beratungslandschaft diskutiert werden soll. Die Ausschüsse diskutieren noch, sowohl der Sozialausschuss als auch der Finanzausschuss. Angesichts dessen ist es verwunderlich, dass dies scheinbar nicht mehr zur Debatte steht. Der Fachausschuss sollte sich vielleicht doch mehr Zeit als in der morgigen Mit

tagspause des Landtages nehmen, um den gesamten Einzelplan 05 zu diskutieren.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Herrn Erdmenger, GRÜNE)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, so viel Zeit müsste es Ihnen wert sein.

Auch für das Jahr 2013 ist die Gegenfinanzierung von Mehrausgaben, zum Beispiel bei Stark III, gesichert, da die PMO-Mittel kommen könnten, sofern die Rechtsstreitigkeiten hoffentlich beigelegt sind.

(Zuruf von Minister Herrn Bullerjahn)

Es weiß niemand sicher, ob es so kommen wird. In diesem Fall waltet das Prinzip Hoffnung. Aber es bleiben auch einige wichtige Punkte für das Jahr 2013 offen, die wir im Rahmen eines nächsten Entwurfs eines Nachtragshaushaltes aufnehmen müssen. Ich möchte nur die beiden Stichworte KiFöG und FAG nennen. Wir müssen schauen, wie wir damit haushalterisch umgehen.

Jetzt komme ich zu dem, was nicht im Haushalt steht. Das sind rund 80 Millionen €, die SachsenAnhalt nach der Mai-Steuerschätzung 2012 weniger erhält.