Zielgruppe der Ermäßigung für Geschwister sind Eltern mit zwei und mehr in Tageseinrichtungen betreuten Kindern, wobei die Beitragsbelastung die gesamte Zeit umfasst, in der zwei oder mehr noch nicht eingeschulte Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen. Basis für den Deckelungsbetrag ist dabei der Elternbeitrag für das älteste betreute Kind.
Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, aber auch der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigen, dass uns alle das Bestreben eint, die Kinderbetreuung in unserem Land weiter verbessern zu wollen.
Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang den Hinweis, dass unsere Kinderbetreuung bereits heute bundesweit führend ist. Als ich vorhin auf der Demonstration war, hatte ich das Gefühl, dass wir die Allerletzten sind. Dort hat niemand gesagt, dass wir eigentlich schon seit Jahren die Besten sind, was die Betreuung und den Rechtsanspruch angeht.
Wir wollen uns aber nicht auf den Lorbeeren der Vergangenheit ausruhen. Wir können uns weiter über den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung hinausgehende Verbesserungen vorstellen. Wie alle anderen denke ich in erster Linie an die Verbesserung der Personalschlüssel. Im Gegensatz zur Opposition sehen wir derzeit aber keine Möglichkeit, dieses finanzieren zu können.
Frau Lüddemann, Frau Hohmann, es ist alles schön, was Sie vorschlagen, aber wenn wir über die Kinderbetreuung reden, dann denken wir an die Kinder in der Zukunft. Wenn wir an die Kinder in der Zukunft denken, dann müssen wir auch durch die Vermeidung von noch mehr Schulden dafür sorgen, dass sie auch später, wenn sie erwachsen sind, ein sorgenfreies Leben führen können.
Ich will dies heute nicht vertiefen, da wir im Rahmen der Ausschussberatung und der bereits im Sozialausschuss vereinbarten Anhörung zu den Gesetzentwürfen genügend Zeit haben werden, diese intensiv miteinander zu erörtern. Vor diesem Hintergrund freue ich mich auf die weiteren Beratungen.
Für die CDU-Fraktion beantrage ich die Überweisung der Gesetzentwürfe zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie zur Mitberatung an die Ausschüsse für Inneres, für Finanzen sowie für Bildung und Kultur. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Jantos. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Frau Hohmann. Bitte schön, Frau Hohmann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eine ganze Menge gesagt worden. Ich denke, es eint uns alle hier - dies haben auch Herr Jantos, Frau Grimme-Benne und Frau Lüddemann gesagt -, dass wir das Beste für unsere Kinder wollen. Wir wollen den Eltern, den Erzieherinnen und den Kindern mit unserem neuen Gesetz etwas Anspruchsvolles bieten.
Nichtsdestotrotz bin ich - das muss ich ganz ehrlich sagen - überrascht, wie hier mit Zahlen und mit Personalschlüsseln jongliert wird. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich bin schon ein wenig baff.
Herr Jantos, ich sage noch einmal: Wir wollen nur das umsetzen, was im Gesetz steht. Wir wollen, dass das, was im Gesetz steht, nämlich ein Betreuungsschlüssel von 1 : 6 bzw. 1 : 13, nun endlich gilt. Ich warte ehrlich gesagt nur auf den Tag, an dem Erzieherinnen klagen, um zu erreichen, dass das, was im Gesetz steht, auch eingehalten wird.
Herr Bischoff, Sie haben vorhin gesagt, dass man den Personalschlüssel mit diesen fünf Stunden Vor- und Nachbereitungszeit verbessern könne. Natürlich, wenn Sie die fünf Stunden Vor- und Nachbereitungszeit auf den Personalschlüssel anrechnen, dann werden Sie genau zu dem Personalschlüssel von 1 : 6 und 1 : 13 kommen. Dann haben Sie natürlich für die Vor- und Nachbereitungszeit für Erzieherinnen nichts weiter.
Die Krux an der ganzen Geschichte ist, dass wir Bemessungszeiten zugrunde legen, die in der Wirklichkeit gar nicht stimmen. Sie können nicht eine Bemessungszeit für Erzieherinnen von neun Stunden zugrunde legen, wenn die wöchentliche Arbeitszeit von Montag bis Freitag für eine Er
zieherin maximal 40 Stunden betragen kann. Insofern finde ich das etwas geschwindelt. Wir werden in den Ausschüssen darauf achten, dass darauf ganz gezielt geschaut wird.
Ich bin auch mit Blick auf den Änderungsantrag der GRÜNEN etwas irritiert. Wenn Sie in Ihrem Antrag als Bemessungsgrundlage von einer neunstündigen Betreuungszeit ausgehen, dann fahren Sie doch einfach den Personalschlüssel rechnerisch herunter. Wenn Sie beispielsweise für Kinder unter drei Jahren eine pädagogische Kraft auf fünf Kinder zugrunde legen, dann beträgt der Betreuungsschlüssel 1 : 5,624, das heißt also wieder ein Verhältnis von 1 : 6.
Wenn man bei Kindern ab drei Jahren bis zur Einschulung eine pädagogische Fachkraft für 12,5 Kinder vorsieht, dann kommt man bei einer Betreuungszeit von neun Stunden auf einen Betreuungsschlüssel von 1 : 14,064. Das ist wieder geschwindelt.
- Das steht aber so im Antrag. - Darüber können wir dann in den Ausschüssen beraten. Ich denke, dies wird ein Knackpunkt sein.
Eine zweite Geschichte, die ich ansprechen möchte, betrifft die Sprachstandsfeststellung, die nicht mehr stattfinden soll. Ich war etwas irritiert. Sie haben den Vorschlag unterbreitet, dies in das Programm „Bildung elementar“ einzubeziehen. Dennoch sollten wir uns in den Ausschüssen darüber verständigen; denn momentan passiert diesbezüglich auf der Bundesebene - gemeinsam mit den Ländern - eine ganze Menge.
Ich denke, wir sollten darauf achten, dass wir nicht voreilig den zweiten vor dem ersten Schritt machen; denn im Rahmen der Kultusministerkonferenzen sind im letzten Jahr einige ganz wesentliche Dinge beschlossen worden. Ich denke, dies sollten wir abwarten, bevor wir vorschnell handeln. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Hohmann. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt treten wir in das Abstimmungsverfahren ein.
Wir stimmen als Erstes über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/1246 ab. Ich frage: Wer ist für die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse? - Das sind weite Teile des Hauses. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Es waren weiteste Teile, näm
Jetzt frage ich, in welche Ausschüsse der Gesetzentwurf überwiesen werden soll. Ich habe gehört, dass er in die Ausschüsse für Arbeit und Soziales, für Bildung und Kultur, für Finanzen und für Inneres überwiesen werden soll. Habe ich einen Ausschuss überhört? - Nein.
Dann frage ich, wer dafür ist, dass der Gesetzentwurf in die eben genannten Ausschüsse überwiesen wird. - Das ist auch die große Mehrheit des Hauses.
Wer dafür ist, dass der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden soll, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Auch das ist die große Mehrheit des Hauses. Der Form halber: Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Somit ist es einstimmig so beschlossen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/1258 und damit gleichzeitig über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dafür, dass diese beiden Drucksachen in die Ausschüsse überwiesen werden? - Das Haus in seiner großen Mehrheit stimmt dem zu.
Wer stimmt der Überweisung der genannten Drucksachen in die Ausschüsse für Arbeit und Soziales, für Bildung und Kultur, für Inneres und für Finanzen zu? - Auch das ist die große Mehrheit des Hauses. Wer dafür ist, dass diese Drucksachen zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden, den bitte jetzt um das Kartenzeichen. - Das ist die große Mehrheit des Hauses. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen. - Somit ist der Überweisung einstimmig zugestimmt worden.
Damit ist der Tagesordnungspunkt 3 erledigt. Wir treten nun in die Mittagspause ein. Sie endet um 14.10 Uhr.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen-Anhalt
Mit meiner Stimme habe ich nicht deshalb Probleme, weil ich etwa gestern eine Gartenparty gefeiert hätte, sondern weil ich mich zu viel in klimatisierten Räumen und zu wenig in Kleingärten aufgehalten habe. Das ist wahrscheinlich der Hintergrund.
Meine Damen und Herren! Ab und zu bekommt man als Fraktionsvorsitzende auch einmal einen schönen Brosamen ab und muss nicht immer nur in die Bresche springen und an das Rednerpult treten, wenn es um kritische Dinge geht.
Wir behandeln heute den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen-Anhalt. Das hört sich sehr trocken an. Das hört sich auch ziemlich technisch und langweilig an. Aber eigentlich wissen wir inzwischen alle - wir haben über das Thema Kleingarten in der 24. Sitzung schon einmal lang und breit debattiert -, dass es kein langweiliges Thema ist. Den Gesetzentwurf, der heute vorliegt, könnte man eher als sachsen-anhaltisches Kleingartenunterstützungsgesetz bezeichnen, jedenfalls in diesem einen Punkt. Darin sind wir uns auch einig.
Ich könnte jetzt natürlich in epischer Breite die ganze Historie der Kleingarten noch einmal vortragen, wie es Herr Krause schon gemacht hat.
Das würde mich auch reizen; denn ich könnte dann Sätze sagen wie: Die Sozialdemokratie hat das Kleingartenwesen von Anfang begleitet.