Meine Damen und Herren! Ein Wort zur Bedarfsplanung und zur neugefassten Leistungsverpflichtung. Die Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen erfolgt bisher über die Landkreise und die kreisfreien Städte und soll zukünftig auch Tagesmütter einschließen, die eine geeignete pädagogische Qualifizierung nachweisen. Tagesmütter sollen mit Tageseinrichtungen kooperieren. Das ergibt sich nicht nur aus den Festlegungen in der Koalitionsvereinbarung, sondern aus dem SGB VIII.
Warum soll die Leistungsverpflichtung wieder an die Landkreise als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zurückkehren, wie wir das im Kinderbetreuungsgesetz schon einmal hatten? - Kindertagesförderung ist in erster Linie die Umsetzung der sozialgesetzlichen Verpflichtungen unter strenger Beachtung der Kriterien Chancengleichheit, Anspruch auf Gleichbehandlung, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um nur einige Punkte zu nennen. Diesen sozialrechtlichen Anspruch erfüllt die vorwiegend ortsbezogene Betrachtungsweise des jetzigen Kinderförderungsgesetzes nicht bzw. nur unzureichend.
Frühkindliche Bildung, Gesundheitsförderung sowie Erziehung und Familienhilfe sind so bedeutungsvolle Aufgaben, dass sie Land, Landkreise und Gemeinden nur gemeinsam bewältigen können.
der öffentlichen Jugendhilfe befinden wir uns wieder im Kanon mit vielen anderen Bundesländern. Diese haben den Sicherstellungsauftrag und die Leistungsverpflichtung nämlich aus gutem Grund dort angesiedelt: So können die weiteren Aufgaben der Landkreise, wie die Umsetzung des Bundesprogramms Bildung und Teilhabe, die Aufgaben des Kinderschutzes, die Hilfen zur Erziehung, die Gesundheitsvorsorge - um nur einige Punkte zu nennen -, besser vernetzt werden. Man darf dabei ruhig von anderen lernen.
Meine Damen und Herren! Einer der großen Diskussionspunkte im Vorfeld des Gesetzentwurfes - das hat Herr Minister Bischoff schon aufgezeigt - war die neue Finanzierung. Aber wie sind wir dazu gekommen?
Im Rahmen jeder Haushaltsdebatte ging es für uns Sozialpolitiker und Sozialpolitikerinnen immer wieder um die insbesondere von den Finanzpolitikern gestellte Frage: Was kosten uns eigentlich ein Hort-, ein Kita- und ein Krippenplatz? Stimmen überhaupt die Berechnungen? Stimmen die Kalkulationen?
Deshalb haben sich die Koalitionspartner in der Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, die Finanzierung der Bildung und Betreuung zu überarbeiten, das Verfahren zu vereinfachen und den Mitteleinsatz transparenter zu gestalten. Das hat der Sozialminister, wie wir meinen, in dem Gesetzentwurf vorbildlich umgesetzt.
Der vorliegende Gesetzentwurf bietet erstmals die Grundlage dafür, dass wir - so hoffen wir - nach einem Jahr der Umstellung die Frage nach den Kosten endlich befriedigend beantworten können. Zunächst werden im Gesetz wieder Pauschalen für die drei Altersgruppen, nämlich Krippe, Kita und Hort, als Basis für die Zuweisung des Landes festgelegt. Damit wird die Schlechterstellung derjenigen Träger, die viele Krippenkinder zu versorgen haben, aufgehoben.
Es war - ich denke, auch hier im Parlament - ein offenes Geheimnis, dass man aufgrund des bisherigen Betreuungsschlüssels, bei dem mehr Kinder auf einen Erzieher entfallen, mit dem Betreiben von Horten Geld verdienen konnte. Im Gegensatz dazu muss man für das Betreiben von Krippen möglicherweise noch Geld mitbringen.
Darüber hinaus geht der Gesetzentwurf hinsichtlich der Regelung der Leistungsberechnung und der Qualitätssicherung in den Kindertagesstätten einen neuen Weg. Dieser Weg wird im Übrigen nach viel Skepsis, die ich heute auch von Frau Hohmann im Parlament gehört habe, seit 2004 in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich beschritten.
Die Landkreise als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe handeln mit den freien und kommunalen Trägern von Kindertageseinrichtungen Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung aus. Dabei sind unterschiedliche Bedarfe, etwa für Kindertageseinrichtungen im ländlichen Raum oder in sozialen Brennpunkten oder für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen, zu berücksichtigen.
Im Ergebnis eröffnet dieser Weg passgenaue Angebote für jedes Kind und seine Familie. Als positiver Nebeneffekt wird so ein Wettbewerb unter allen Trägern um die besten Konzeptionen eröffnet.
Frau Hohmann, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege, der Sie das vorhin abgesprochen haben, hat das in der internen Anhörung selbst vorgeschlagen; sie sind selbstbewusst genug und wissen, wie sie eine solche Vereinbarung zu schließen haben.
Neben dem Land und den Landkreisen behalten die jeweiligen Standortgemeinden wichtige Aufgaben in diesem Verbund. Sie bilden mit den Eltern einen wichtigen Part in der Ausgestaltung der Angebote vor Ort. Sie sind in diese Vertragsverhandlungen eingebunden, indem sie ihr Einvernehmen bzw. ihre Zustimmung zu der Vereinbarung erteilen. Darüber hinaus können die Standortgemeinden ihr familienpolitisches Profil verbessern, indem sie im Rahmen des Defizitausgleichs, den sie sich mit den Eltern teilen, einen höheren Beitrag als 50 % tragen.
Das muss möglicherweise in dem jetzt beginnenden parlamentarischen Verfahren noch gesetzlich konkretisiert werden. Außerdem hat Herr Minister Bullerjahn angekündigt, in die bevorstehende FAGNovelle einen sogenannten U6-Faktor aufzunehmen und für jedes Kind unter sechs Jahren eine Pauschale auszureichen.
All das klingt ein wenig kompliziert, aber die Praxis wird zeigen, dass das der bessere und vor allem der transparentere Weg ist.
Das mache ich jetzt. - Verehrte Damen und Herren! Mit der Überweisung der Gesetzentwürfe in die Ausschüsse haben wir ein Zwischenziel bei der Erarbeitung des neuen Kinderförderungsgesetzes erreicht - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wir haben noch intensive Beratungen vor uns, denen ich mit großer Freude und Spannung entgegensehe. Denn am Ende soll ein Kinderförderungs
gesetz stehen, das eines erfüllt: Es muss gut für die Kinder sein, und zwar so gut, dass es viele Jahre Bestand hat. Ich wünsche uns eine gute Beratung.
Vielen Dank. Es könnte sein, dass sich Ihre Redezeit gleich verlängert, wenn Sie der Frage von Frau Professor Dalbert eine Antwort schenken wollen. - Frau Professor, bitte.
Herr Präsident! Frau Grimm-Benne, was Sie gerade dargelegt haben, ist, dass Sie in der Tat die Sprachstandserhebung abschaffen und diese durch eine Sprachentwicklungsbeobachtung durch die Kindergärtnerinnen ersetzen wollen. Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass man ein solches Verfahren, das über eine längere Zeit durchgeführt wurde, evaluieren und anschauen kann. Dazu kann man sicherlich in die Debatte eintreten.
Aber vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen möchte ich Sie gern etwas fragen. Stellen Sie sich einmal folgende Situation vor: Sie haben ein Kind und das hat Fieber. Würde es Ihnen dann reichen, dass die Mutter oder eine Kindergärtnerin regelmäßig einen Bogen ausfüllt, in den sie die Fiebertemperatur einträgt? Oder hätten Sie nicht das Bedürfnis, eine gründliche Diagnostik durch einen Experten vornehmen zu lassen, in diesem Fall möglicherweise durch einen Arzt?
Wissen Sie, Frau Professor Dalbert, Ihre Frage zeigt mir eines: Es ist gut daran getan, dass wir das Bildungsprogramm „Bildung elementar“ endlich gesetzlich verankert haben.
Sie wissen offenbar nicht, dass es dort ein eigenständiges Kapitel dazu gibt. Es geht nicht um Beobachtungsbögen, sondern es handelt sich vielmehr um eine inhaltlich ineinander verzahnte Sprachförderung, die wesentlich früher beginnt als das Delfin-4-Verfahren, das außerhalb dessen steht. Ich würde sagen, wir gehen einen wesentlich besseren Weg mit dem neuen Kinderförderungsgesetz.
Eines möchte noch zusätzlich sagen, weil Sie als Bildungspolitikerin argumentieren: Mich hat es etwas erschreckt, dass die Bildungspolitiker noch nicht einmal wussten, dass wir für die Kinder, die keine Kita besuchen, dieses Delfin-4-Verfahren über die Volkshochschule machen lassen und dass keiner wusste, ob dabei Auffälligkeiten festgestellt wurden oder nicht.
Unter diesem Gesichtspunkt finde ich Ihre Frage noch viel schwieriger. Man muss doch erst einmal einen Standpunkt haben und feststellen, was fehlt. Wir haben lediglich das Verfahren weggenommen, weil uns mittlerweile alle Kindertageseinrichtungen gesagt haben: Wir machen alle das Bildungsprogramm „Bildung elementar“, wir fangen schon mit der Sprachförderung an, sobald die Kinder in einem Sprachentwicklungsstadium sind - und ihr kommt dann irgendwann einmal, so ein knappes Jahr vor der Einschulung, und packt uns ein etwas außerhalb stehendes Verfahren darauf, das überhaupt nicht mit dem zusammenpasst, was wir die ganze Zeit über in der Kita getan haben.
Wir fahren in der Debatte fort. Für die Fraktion der CDU hat Herr Jantos das Wort. Bitte schön, Herr Jantos.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der ersten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes bringen wir ein zentrales sozialpolitisches Anliegen der Koalitionsfraktionen der CDU und der SPD in dieser Legislaturperiode auf den Weg.
In der Koalitionsvereinbarung bekennen sich die Koalitionspartner in Übereinstimmung mit den entsprechenden Beschlüssen des Bildungskonvents dazu, dass alle Kinder, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und dem Beschäftigungsstatus ihrer Eltern einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung in einer Kindertagesstätte erhalten. Mehrkindfamilien sollen bei den Elternbeiträgen finanziell entlastet werden.
Die Finanzierung der Bildung und Betreuung ist dahin gehend zu überprüfen, dass die Verfahren vereinfacht und der Mitteleinsatz transparent gestaltet werden. Dazu soll das Kinderförderungsgesetz bis spätestens 2013 novelliert werden. Des Weiteren schreibt dieser Koalitionsvertrag fest, dass die Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen über die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt. Diese Vorgaben der Koalitionsvereinbarung setzen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf um.
Meine Damen und Herren! Aus unserer Sicht ist neben den Punkten, die Herr Minister Bischoff und Kollegin Grimm-Benne bereits angesprochen haben und die ich nicht wiederholen möchte, die Neugestaltung der Finanzierung der Kinderbetreuung von zentraler Bedeutung. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat für eine in die
Bedarfsplanung nach § 10 Abs. 1 Satz 2 KiFöG aufgenommene Tageseinrichtung Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78d SGB VIII mit dem Träger der Tageseinrichtungen abzuschließen.
Mit den Vereinbarungen werden Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote sowie differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die sonstigen für den Betrieb notwendigen Kosten der jeweiligen Tageseinrichtungen festgelegt. Der Einrichtungsträger ist verpflichtet, die Einnahmen und Ausgaben der zuletzt abgerechneten Wirtschaftsperiode der Einrichtung nachvollziehbar, transparent sowie durch Nachweise belegt darzulegen. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so entscheiden die Schiedsstellen in entsprechender Anwendung des § 78 SGB VIII.
Die Förderung in Tageseinrichtungen sowie in der Tagespflege wird durch das Land, durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, durch die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes, durch den Träger nach § 9 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 KiFöG und durch die Eltern gemeinsam finanziert. Das Land beteiligt sich mittels betreuungsbezogener Kindpauschalen für die Bereiche Krippe, Kita und Hort an der Finanzierung. Auch dies ist ein Beitrag dazu, die Ungerechtigkeiten der Vergangenheit, die Kollegin Grimm-Benne bereits herausgearbeitet hat, zu beseitigen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dieser Lösung erreichen wir die Gleichbehandlung von freien und kommunalen Trägern und ermöglichen so im Interesse der Qualität einen fairen Wettbewerb zwischen allen Trägern, um die besten Konzepte für die Bildung und Betreuung unserer Kinder. Außerdem führt diese Regelung zu der in der Koalitionsvereinbarung vereinbarten Transparenz. Nach einem Jahr werden wir alle wissen, was ein Platz in einer Kindertageseinrichtung in Sachsen-Anhalt kostet.
Wir haben in der Vergangenheit schmerzlich erfahren müssen, dass dies bisher, selbst unter Zuhilfenahme von Sachverstand der Martin-Luther-Universität, nicht herauszubekommen war. Das Verfahren, das wir einführen wollen, ist nicht neu; es stützt sich auf Erfahrungen, die bereits andernorts, zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern, gesammelt wurden.
Natürlich verlangen wir den Beteiligten im Umstellungsjahr einiges an Verhandlungsaufwand ab. Aber da dabei auf Erfahrungen anderer Bundesländer zurückgegriffen werden kann, glauben wir, dass dies zumutbar ist. Nach einem Jahr werden wir alle wissen, wie gut uns diese Umstellung gelungen ist. Die Erfahrungen aus MecklenburgVorpommern zeigen, dass dies auch fast ohne Schiedsstellenverfahren möglich ist.
tende Ermäßigung der Kostenbeiträge für Familien mit Anspruch auf Kindergeld für zwei oder mehr nicht schulpflichtige Kinder, die in einer Tageseinrichtung oder Tagespflegestelle betreut und gefördert werden, besonders hervorzuheben.
Bisher ist die Ermäßigung für Geschwister sehr unterschiedlich geregelt und erfordert regelmäßig ein Antragsverfahren mit Nachweispflichten gegenüber der Kommune und den besuchten Einrichtungen. Künftig soll mit dem Kindergeldbezug ein gesetzlicher Anspruch auf Deckelung der Beiträge für Tageseinrichtungen für noch nicht eingeschulte Kinder bestehen.
Zielgruppe der Ermäßigung für Geschwister sind Eltern mit zwei und mehr in Tageseinrichtungen betreuten Kindern, wobei die Beitragsbelastung die gesamte Zeit umfasst, in der zwei oder mehr noch nicht eingeschulte Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen. Basis für den Deckelungsbetrag ist dabei der Elternbeitrag für das älteste betreute Kind.