Nun klingt das zunächst zwar etwas simpel, aber die Umgebung beeinflusst das Lernverhalten der Schülerinnen und Schüler viel stärker als gemeinhin angenommen. Fühlen sich die Kinder in ihrem Klassenzimmer wohl, dann steigert das ihre Motivation und ihre Leistungsbereitschaft.
Der Unternehmenszusammenschluss „Arbeitswelten Lebensraum“ hat in einem Musterprojekt gezeigt, wie Licht, Farbe und der Boden die Wirkung eines Klassenzimmers verändern und sich im Verhalten von Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern niederschlägt.
Auch die Studie „Investitionen in Lerninnovationen statt Geld für Bürokratie“ der Deutschen Bank Research plädiert für eine architektonische Neugestaltung von Klassenräumen. Mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, darf ich zitieren:
„Durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik, durch ansprechende und funktionale Architektur, insbesondere die Gestaltung und Aufteilung von Räumen, können attraktive Lernatmosphären für das kreative Lernen und Arbeiten in kleinen Gruppen geschaffen werden.“
- Herr Erdmenger, es gibt sogar eine Harvard-Studie aus dem Jahr 2011, die zeigt, dass das Umfeld und hierbei insbesondere bessere Räume in Kindergärten eine signifikante Auswirkung auf den späteren Bildungsgrad und natürlich auch auf das Einkommen haben. Am Rande sei erwähnt, dass
nach dieser Studie die Klassenstärke keine nachweisbar signifikante Auswirkung auf den späteren Erfolg hat. Ich hoffe, die Bildungspolitiker hören zu.
Noch ein Wort zu der Beton-statt-Köpfe-Diskussion. Wer sich einmal genauer mit dem Landesprogramm Stark III auseinandergesetzt hat und nicht nur die Zuspitzung liebt, der wird sehen, dass darin auch Investitionen in die Anbindung der Schulen an das Breitbandnetz und damit eine bessere Ausstattung der Schulen mit Lernmitteln enthalten sind.
Ich werbe an dieser Stelle daher nachdrücklich um Ihre Zustimmung zu den im Nachtragshaushaltsplan veranschlagten Mitteln in Höhe von ca. 30 Millionen € - inklusive Verpflichtungsermächtigung -, die wir für die Sanierung der Kindertageseinrichtungen und der Schulen benötigen werden.
Ja, Frau Dr. Klein, die Veranschlagung der Mittel aus dem EFRE und der technischen Hilfe werden wir im Finanzausschuss nachholen.
In diesem Zusammenhang möchte ich doch noch ein Wort zur Barrierefreiheit in den mit Stark III zu sanierenden Schulen und Kindertageseinrichtungen sagen. Wir wollen eine inklusive Gesellschaft; das bedingt aber auch, dass unsere Schulen und Kindertageseinrichtungen zu einem hohen Grad barrierefrei gestaltet werden.
Wir, die Sozialdemokraten, haben uns innerhalb des Arbeitskreises bereits intensiv mit der Umsetzung auseinandergesetzt und auch die verschiedenen handelnden Personen an einen Tisch geholt. Eine Erkenntnis daraus war, dass die Barrierefreiheit, die in § 49 der Landesbauordnung geregelt ist, nur für die Besucherbereiche in den Schulen und Kindertageseinrichtungen vorgeschrieben ist, nicht aber für die Funktionsräume.
Bei der Umsetzung des Landesprogramms ist daher darauf zu achten, dass wir nicht nur nach der Landesbauordnung verfahren, sondern auch unser Ziel einer inklusiven Beschulung berücksichtigen. Das wird nicht bei allen Einrichtungen möglich sein; dafür sind die Gebäude zu vielfältig und nicht jedes eignet sich für den Umbau.
Aber ich sage an dieser Stelle eines deutlich: Auch die Landkreise und die Kreistage sind gefragt, wenn es darum geht, ein Netz aus barrierefreien Kindertageseinrichtungen und Schulen über ihre Regionen zu legen, das es allen Kindern ermöglicht, mit einem zumutbaren Weg und in einer zumutbaren Zeit ihre Einrichtung zu erreichen.
Das Landesprogramm hat eine weitere Facette: Investitionsmittel, die in den Schulen eingesetzt werden, gehen direkt in unsere Handwerksbetriebe. Insofern bleibt das Geld direkt in der heimischen Wirtschaft und hilft hier dem Erhalt und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Das Schulsanierungsprogramm, das im Jahr 2009 mit Mitteln aus
dem Konjunkturprogramm II finanziert wurde, hat dies bereits gezeigt. Stark III ist eine regionale Wirtschaftsförderung.
Ein weiterer Posten des Nachtragshaushaltes sind die Kompensationszahlungen für den Rückgang der Hartz-IV-Sonderbedarfszuweisungen. Diese wurden den Kommunen zugesagt und werden daher mit diesem Nachtrag in den Haushaltsplan eingestellt. Ab dem Jahr 2013 berücksichtigen wir dies im Rahmen des Finanzausgleichs.
Auf der Einnahmenseite sind über Verschiebungen der EU-Mittel Veränderungen vorgenommen worden. Ja, es ist richtig, dass die Auflösung der Zukunftsstiftung bereits im Jahr 2012 erfolgt ist, sodass wir diese Einnahmen vorziehen können.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten! Der Landesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2011 - Teil 2 - kritisiert, dass wir im Jahr 2011 eine geringere Neuverschuldung hätten erreichen können, wenn wir die Steuermehreinnahmen vollständig zur Reduzierung der Verschuldung eingesetzt hätten. Aus der Sicht des Rechnungshofes ist das logisch und auch nachvollziehbar; aber verehrte Kolleginnen und Kollegen, Politik heißt doch gestalten und nicht nur verwalten.
Ich möchte ein paar kurze Beispiele für verantwortungsvolle Politik bei uns in Sachsen-Anhalt nennen: Wir haben im Jahr 2011 aus unserem Landeshaushalt Mittel in Höhe von 58,3 Millionen € in den Pensionsfonds eingezahlt und eine Versorgungsrücklage in Höhe von 5,9 Millionen € neu gebildet. Damit lagen bereits zum Ende des letzten Jahre Mittel in Höhe von 312,2 Millionen € für künftige Pensionsansprüche auf der hohen Kante. An dieser Stelle sind wir weiter als viele andere Bundesländer, die sich künftig mit weitaus höheren Pensionslasten konfrontiert sehen werden.
Natürlich hätten wir dieses Geld auch für die Schuldentilgung einsetzen können, aber ich finde es richtig und auch unverzichtbar, diese Rücklagen für die Versorgungszusagen zu schaffen und somit unsere Vorsorgeelemente zu stärken.
Wir haben im Jahr 2011 Mittel in Höhe von 30 Millionen € in ein Sondervermögen zurückgelegt, um die Vernässungsprobleme im Land strukturiert angehen zu können. Mit diesem Geld kann jetzt gearbeitet werden. Damit wird auch begonnen. Der zeitweilige Ausschuss „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“ beschäftigt sich damit. Den Bürgern, der Wirtschaft und nicht zuletzt den Kommunen wird geholfen, Vernässungen zu beseitigen.
Wir haben auch im Jahr 2011 wieder Neueinstellungen vornehmen können. Ein Teil der durch den Ruhestand frei gewordenen Stellen wurde wieder
neu besetzt. Würde man der Logik eines Sparhaushaltes folgen, dann dürften keine Neueinstellungen vorgenommen werden, dann dürften keine Versorgungselemente und keine Sondervermögen aufgestockt bzw. aufgelegt werden; denn jeder freie Euro müsste in die Schuldentilgung gehen. Dazu kann ich nur sagen: Man kann sich auch kaputtsparen und das wollen wir nicht.
Wir haben mit dem Haushalt 2012 die Schuldenuhr angehalten und daneben haben wir noch einmal Mittel in Höhe von 69 Millionen € in unsere Rückstellungen gepackt. Die Steuerschwankungsreserve wird mit Mitteln in Höhe von 30 Millionen € wieder aufgefüllt.
Wir haben für das Jahr 2013 vorgesehen, die Tilgung unserer Schulden zu erhöhen. Wir werden, bildlich gesprochen, den Zeiger der Schuldenuhr ab dem 1. Januar 2013 rückwärts drehen. Die Zuführung zur Steuerschwankungsreserve erhöhen wir auf 75 Millionen €; damit haben wir Ende 2013 Mittel in Höhe von 105 Millionen € für Einbrüche bei den Steuereinnahmen auf der hohen Kante.
Wir haben die Investitionsquote der vergangenen Jahre in annähernd gleicher Höhe halten können. Wir können auch alle EU-Mittel in Anspruch nehmen, weil wir die dafür notwendige Kofinanzierung sicherstellen können.
Wir haben, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, einen Nachtragshaushaltsplan vorliegen, der ausgeglichen ist und der unsere mit dem Doppelhaushalt gesetzten Ziele konsequent verfolgt. Die Zeit des Schuldenmachens ist vorüber; daran gibt es nichts zu rütteln. Das bedeutet aber auch, dass jeder seine Hausaufgaben erledigen muss. Man spürt schon jetzt, dass das Tischtuch klein ist und dass jeder daran zieht.
Ich möchte Ihnen nicht Bange machen, aber das Volumen kommender Haushaltspläne wird, wie Sie wissen, trotz eventueller Steuermehreinnahmen insgesamt sinken. Dann muss geschaut werden, was wir uns als Land in welchem Umfang leisten wollen bzw. können, und vor allem, an welcher Stelle wir unsere Prioritäten setzen, die politisch gewollt sind.
Die Rechtsverpflichtungen, an denen wir nicht vorbei kommen, schränken den eigenen Handlungsspielraum mehr und mehr ein. Ich sehe in der Tat in der Zukunft heiße Diskussionen in den Ausschüssen auf uns zukommen. Wer dann noch Sonderwünsche äußert, der muss auch sagen, wie sie finanziert werden sollen. Man kann nicht immer nur mit „Gesamthaushalt“ und „Vorfinanzierung“ um die Ecke kommen.
weisen und die Federführung dem Finanzausschuss zu übertragen. Ich wünsche uns dort gute Haushaltsberatungen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Niestädt. - Damit ist die Debatte beendet. Bevor wir zum Abstimmungsverfahren kommen, darf ich erneut Gäste aus dem 800-jährigen Anhalt begrüßen, nämlich Schülerinnen und Schüler des Walter-Gropius-Gymnasiums in Dessau.
Ich habe eben eine Wortmeldung von Frau Dr. Klein übersehen. Möchten Sie eine Frage stellen oder intervenieren?
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien den Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes, so glaube ich, nicht behandeln muss; denn der Einzelplan 02 ist davon nicht betroffen.
Erste Frage: Wer ist generell für eine Überweisung des Entwurfs eines Nachtragshaushaltsgesetzes 2012/2013 in die Ausschüsse? - Das ist die große Mehrheit des Hauses.
Jetzt stimmen wir über die Ausschüsse ab. Ich fasse das zusammen: Der Gesetzentwurf soll zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung in alle ständigen Ausschüsse mit Ausnahme des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und des Ausschusses für Petitionen überwiesen werden. Wer dafür ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist das gesamte Haus. Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist nicht der Fall. Die Überweisung ist damit einstimmig so erfolgt. Damit ist der Tagesordnungspunkt 6 abgearbeitet.
Die Frage 1 stellt der Kollege Herr Loos von der Fraktion DIE LINKE. Sie betrifft die interkommunale Funktionalreform.
Am 9. Juni 2011 kündigte Innenminister Stahlknecht einen Gesetzentwurf der Landesregierung für eine interkommunale Funktionalreform an und betonte, dass dazu die Landesregierung in ein Abstimmungsverfahren mit den kommunalen Spitzenverbänden eintreten will.