Protocol of the Session on June 7, 2012

Im Namen des Ausschusses für Umwelt bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und von Frau Niestädt, SPD)

Recht vielen Dank, Herr Weihrich, für die Berichterstattung. - Es ist eine Dreiminutendebatte vereinbart worden. Die Landesregierung möchte am Ende der Debatte reden. Ich rufe den ersten Debattenredner auf. Für die SPD-Fraktion spricht Herr Bergmann.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen heute zur abschließenden Beratung, denke ich, des Gesetzes zur Änderung der Struktur der Großschutzgebiete. Das ist nicht der Originaltitel, das weiß ich.

Ich denke, alles das, was in dem Gesetzentwurf steht, ist gut. Wir haben vor, die Verwaltung aus dem Landesverwaltungsamt herauszulösen und dem Ministerium unterzuordnen. Wir versprechen uns davon, eine höhere Bedeutung der Biosphärenreservatverwaltung zu erzielen. Das ist wichtig, weil dort eine sehr gute Arbeit geleistet wird und damit unsere Großschutzgebiete noch besser wahrgenommen werden.

Ich habe selbst darum gebeten, heute noch einmal reden zu dürfen. Wir sind uns über das Gesetz einig, Herr Minister. Ich will aber auch klar und deutlich sagen, dass wir über den Fortschritt bei der Unesco-Anerkennung des Biosphärenreservats Karstlandschaft Südharz nach der Berichterstattung im Umweltausschuss in unserer Fraktion noch nicht glücklich waren. Wir hatten das Gefühl, dass Probleme, die bereits seit drei Jahren bestehen, noch nicht endgültig ausgeräumt sind.

Ich fände es schade, wenn dieses Problem zum Start der neuen Verwaltung noch nicht gelöst wäre. Deswegen bitte ich insbesondere Sie, Herr Minister, sich dafür einzusetzen, dass wir diese Problematik in den nächsten Monaten in den Griff bekommen, damit wir den Antrag, der vorbereitet und fertig ist, dann auch abschicken können, um kurzfristig die Anerkennung durch die Unesco zu erhalten.

Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, auch den Naturpark Drömling mittel- bis langfristig in ein Biosphärenreservat umzuwandeln. Daher glaube ich - deswegen noch einmal mein Appell an die Landesregierung und an die Kollegen Abgeordneten -, dass wir starke Biosphärenreservatverwaltungen brauchen, die diese Aufgaben mit entsprechender Kraft umsetzen können.

Die Leute vor Ort sind hoch motiviert. Wir müssen sicherlich noch einmal über die Personalstruktur reden. Das wird an der einen oder anderen Stelle ein Kritikpunkt sein, da auch diese Verwaltung künftig mit weniger Leuten auskommen muss. Ich denke aber, dass sie eine hohe Ausstrahlungskraft und auch Leute hat, die diese Verwaltung nach außen hin sehr gut vertreten.

Diesen Wunsch und diesen Appell wollte ich Ihnen noch einmal mit auf den Weg geben. Ansonsten bitte ich um die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Dank sehr, Herr Bergmann. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Herr Lüderitz.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will es relativ kurz machen: Ich halte den Gesetzentwurf für durchaus berechtigt, wie ich es schon bei der ersten Lesung gesagt habe. Ich halte die Unterstellung der Verwaltung der Biosphärenreservate und des hoffentlich in Gründung befindlichen Biosphärenreservats im Drömling direkt unter das Ministerium für richtig.

Ich schließe mich ausdrücklich der Kritik am Ministerium hinsichtlich des Verfahrens zum Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz an. Ich möchte unterstreichen, dass dieses Problem schon seit längerer Zeit, schon vor der Ausweisung des Biosphärenreservats Karstlandschaft Südharz durch die Landesregierung, aktuell bestanden hat. Eigentlich hat man das Problem nie richtig in den Griff bekommen. Ich hoffe, dass ab dem 1. Juli 2012 eine Besserung eintritt.

Ich möchte auf zwei Probleme hinweisen. Eine erste Problematik hat Kollege Weihrich schon angesprochen. Ich halte die Beiratsregelung nach

wie vor für unzureichend. Wir hätten die guten Erfahrungen aus dem Südharz vor allem in den Drömling, aber auch nach Mittelelbe mitnehmen sollen.

Wir haben auch nach der Ausschusssitzung mit mehreren regionalen Akteuren gesprochen. Sie wären froh gewesen, wenn wir das so gemacht hätten. Sie sind alles andere als davon überzeugt, dass es ein „Überstülpen“ wäre, wie es der Minister in der Ausschusssitzung genannt hat.

Ich verweise noch einmal auf die guten Erfahrungen, die wir im Nationalpark Harz über Ländergrenzen hinweg unter anderem mit dem gemeinsamen Beirat gemacht haben.

Ich will noch auf eine zweite Problematik aufmerksam machen, die heute auch schon mehrfach eine Rolle gespielt hat, wenngleich in völlig anderem Zusammenhang: In dem Gesetzentwurf wird nach wie vor stark auf das Personalentwicklungskonzept abgehoben. Das bedeutet, dass auch den Verwaltungen der Biosphärenreservate und des Naturparks eine fast 30-prozentige Personaleinsparung droht.

Ich mache hier darauf aufmerksam, dass das nationale Unesco-Komitee gerade für das Biosphärenreservat Mittelelbe auf die Probleme aufmerksam gemacht hat, was die pädagogische Betreuung betrifft, die den Anforderungen nicht gerecht wird, die uns in dem Schreiben aus Bonn auf den Tisch geflattert sind.

Wer sich ein wenig damit auskennt, der weiß, dass sich Naturschutz nicht nach der Zahl der Personen, sondern immer nach der Größe der Fläche richtet. Die Zahl der Mitarbeiter muss darauf abgestellt werden.

Wir werden uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf der Stimme enthalten.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Herr Lüderitz, würden Sie eine Frage des Abgeordneten Herrn Stadelmann beantworten?

Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Kollege Lüderitz, damit man das etwas näher verorten kann und weil ich aus der Region komme: Könnten Sie vielleicht etwas näher beschreiben, mit welchen Akteuren Sie im Drömling gesprochen haben, die einen Beirat fordern?

Im Drömling ist es die Bürgermeisterin der Einheitsgemeinde - wie heißt sie? - Oebisfelde und alles, was darum liegt.

(Herr Erben, SPD: Oebisfelde-Weferlingen! Ich bin schuld!)

Danke sehr, Herr Lüderitz. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Leimbach.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Als Mitglied des Umweltausschusses hat es mich gefreut, dass wir ein ziemlich klares Votum zu dem Gesetzentwurf bekommen konnten.

Die mit dem Gesetz verbundene direkte Unterstellung unter das Ministerium soll eine Verwaltungsvereinfachung und Effizienzsteigerung bewirken und - so haben es die Verfasser des Koalitionsvertrages verabredet - langfristig die Akzeptanz und Wirkung und damit den gewollten Erfolg für die Großschutzgebiete fördern.

Nach Darstellung des Ministeriums kann der Vollzug des Gesetzes kostenneutral - weitgehend kostenneutral - erfolgen. Das klingt sehr schön. Das ist auch notwendig. Wir sollten gemeinsam aufmerksam beobachten, dass die knappen Budgets der Großschutzgebiete nicht durch administrative Bürden belastet werden.

Wenn man die Großschutzgebiete politisch aufwerten will, dann kann man darüber diskutieren, dass diese unmittelbare ministerielle Nähe hilfreich ist. Mit gehöriger Anstrengung lassen sich sicherlich auch die positiven Synergien bewahren, die die bisherigen Unterstellungsverhältnisse gekennzeichnet haben. Meine Erfahrungen mit unmittelbarer ministerieller Unterstellung waren oft auch positiv.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen - Minister Herr Dr. Aeikens: Bei uns nur positiv! - Zu- stimmung von Herrn Czeke, DIE LINKE)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ranger und die anderen, die die tagtägliche Aufklärungs-, Informations- und Überzeugungsarbeit in den Großschutzgebieten leisten, die dieses wichtige Naturerbe für uns bewahren, werden diese ministerielle Unterstützung möglicherweise nicht benötigen.

Ich halte es aber für richtig - das Argument hat mich einigermaßen überzeugt -, keine nach außen hin wahrnehmbare Unterscheidung zum Beispiel zwischen dem Nationalpark Harz und den anderen großen und wichtigen Naturschutz- und Großschutzgebieten aufrechtzuerhalten.

Ich glaube, dass es richtig ist, dieses Naturerbe von außergewöhnlicher Qualität zu bewahren. Ich halte die Kritik an dem Status des Biosphärenreservats Karstlandschaft Südharz für absolut unverständlich. Zum Glück ist das aber angemessen verklausuliert worden. Wenn es nämlich darum ginge, Akzeptanz durch Druck von oben zu erzeugen, dann würde das möglicherweise schlechter funktionieren, als es sich die Sprecher vorgestellt haben.

Insgesamt votieren wir mit großer Überzeugung für die Annahme der Beschlussempfehlung des Ausschusses. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön, Herr Kollege Leimbach. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Weihrich das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen, weil unsere Argumente bereits in der Berichterstattung erwähnt wurden.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch ein paar Dinge aufzugreifen, die hier genannt worden sind. Das Erste war die Bedeutung der Großschutzgebiete und die Behauptung, man werte die Großschutzgebiete dadurch auf, dass man sie direkt dem Ministerium unterstelle. Dem möchte ich ganz entschieden entgegentreten. Aus meiner Sicht hängt die Bedeutung der Großschutzgebiete in keiner Weise von der organisatorischen Zuordnung ab.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Ich selbst habe mehr als zehn Jahre im Naturschutz gearbeitet und weiß selbst, welch gute Arbeit in den Großschutzgebieten geleistet wird. Ich weiß auch, dass die kleinen Detailprobleme in der Alltagsarbeit von ganz anderen Dingen abhängen, vor allem von der finanziellen Ausstattung der Großschutzgebiete

(Herr Hövelmann, SPD: Das stimmt!)

und keinesfalls von irgendeinem Unterstellungsverhältnis.

Ich möchte den Blick nach Brandenburg richten. In Brandenburg wurden die Großschutzgebiete lange Zeit in einer eigenen Landesanstalt geführt und später in das Landesamt für Umwelt überführt. Trotzdem ist die Organisation der Großschutzgebiete in Brandenburg absolut richtig und zutreffend, weil dort von der Historie her eine ganz andere Arbeitsweise gewachsen ist.

Meine Damen und Herren! Ich habe es schon erwähnt. Wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zu

stimmen. Wir sind der Meinung, dass die direkte Unterstellung unter das Ministerium falsch ist; denn in den Großschutzgebieten wird Facharbeit geleistet und diese Facharbeit hat in einem Unterstellungsverhältnis zum Ministerium nichts zu suchen.

Ich verweise auf die Gesetzesbegründung. Darin steht wörtlich, dass Fachaufgaben nicht zu den klassischen Verwaltungsaufgaben einer oberen Vollzugsbehörde, also des Landesverwaltungsamts, gehören. Ich möchte hinzufügen: schon gar nicht des Ministeriums.