Protocol of the Session on June 7, 2012

Wir wehren uns dagegen, dass die Landesregierung, konkret das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft, Fragen von Abgeordneten zum Gesetzgebungspaket und dessen Umsetzung nur unzureichend und ausweichend beantwortet.

Meine Damen und Herren! Das ist unwürdig. Sie schädigen mit Ihrem Verhalten das Ansehen der Landesregierung als um Gründlichkeit bemühte Landesverwaltung. Sie schaden mit Ihrem Vorgehen dem Ruf des Parlaments als solide arbeitendem Gesetzgeber. Sie schaden den Spielhallenbetreibern ebenso wie den Glücksspielsüchtigen, weil Sie Rechtsunsicherheit schaffen. Das, meine Damen und Herren, ist unnötig, und es fragt sich, welchem gefühlten oder tatsächlichen Lobbydruck Sie als Koalitionsfraktionen eigentlich nachgeben und warum.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es hätte uns allen gut angestanden, die aufgeworfenen massiven verfassungsrechtlichen Bedenken, beispielsweise im Bereich der Privilegierung der Lotto-Toto Sachsen-Anhalt GmbH im Sportwettenbereich, bei der Datenübermittlung an und zwischen Behörden oder in der Umsetzung des Mindestabstandes zwischen Spielhallen nach einer Übergangszeit, vollständig zu prüfen, zu gewichten, zu bewerten und anschließend eine abschließende gesetzgeberische Entscheidung zu treffen. Ein weiterer Monat hätte hierfür ausgereicht. Das spätere Inkrafttreten der den Staatsvertrag untersetzenden Landesgesetzgebung hätte keinerlei negative Auswirkungen gehabt.

Sie, meine Damen und Herren von CDU und SPD, wollen schlechte Gesetze machen. Hieran werden wir uns nicht beteiligen und lehnen das vorliegende Glücksspielrechtsänderungsgesetz daher ab. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Striegel. - Für die Fraktion der SPD spricht jetzt Herr Kollege Erben. Bitte schön, Herr Erben.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Wir befassen uns heute zum zweiten Mal und abschließend mit einem sehr komplexen Artikelgesetz, das zugegebenermaßen im Galopp durch dieses Haus gebracht werden musste.

(Zuruf von Herrn Striegel, GRÜNE)

Das gefiel sicherlich den meisten Parlamentariern nicht, aber es ist nun einmal so. Herr Striegel, angesichts der Art, wie Sie das eben beschrieben haben, frage ich Sie: Wie wollen Sie eigentlich in Ihrer Wortwahl vorgehen, wenn es wirklich um etwas Wichtiges geht?

(Heiterkeit und Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Sie haben bei Ihrer Schilderung der Verhältnisse überhaupt keine Steigerungsmöglichkeiten mehr.

(Herr Striegel, GRÜNE: Da fällt mir schon noch etwas ein!)

Dabei ging es hierbei nur um ein Spielhallengesetz und nur um die Ausführung von Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages.

(Zuruf von Herrn Striegel, GRÜNE)

Das späte Einbringen des Gesetzentwurfs gefiel sicherlich der Landesregierung selbst am allerwenigsten. Aber wir hätten es für fahrlässig gehalten, einen Gesetzentwurf einzubringen und anschließend von der EU-Kommission ein Schreiben zu kassieren, in dem die EU-Kommission unter Umständen sehr schwerwiegende Bedenken vorträgt. Es wäre dann vielleicht wirklich ein großes Fest für Sie gewesen,

(Herr Striegel, GRÜNE: Aber das war nicht die Kritik!)

wenn ein solches Schreiben im Laufe des Verfahrens hier eingegangen wäre.

(Zustimmung bei der CDU)

Die EU-Kommission lässt sich nun einmal leider von den Abläufen eines Landtages in SachsenAnhalt nicht so wahnsinnig beeinflussen. Das bedaure ich auch, aber es ist nun einmal so.

Wir hätten - das habe ich bereits gesagt - auch gern länger Zeit für die Beratung gehabt. Aber was wir uns als Land insgesamt, nämlich Landesregierung und Landtag, ersparen sollten, ist die Blamage, dass es ausgerechnet in dem Land, das dieses komplexe Gebilde Glücksspielstaatsvertrag feder

führend verhandelt hat, am Ende bei der Ratifizierung klemmt.

Uns war es auch wichtig - der Kollege Krause hat das eben bereits betont -, dass mit dem Glücksspielstaatsvertrag die begleitenden Vorschriften zur Ausführung desselben im Land Sachsen-Anhalt als Landesrecht erlassen werden und dass wir erstmals die gewerblichen Spielhallen mit in die Suchtbekämpfung und in das Konstrukt des Glücksspielrechts in Sachsen-Anhalt aufnehmen.

Deswegen werbe ich auch um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Meine Fraktion wird zustimmen.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Kollege Erben. - Damit ist die Debatte beendet.

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/1168. Ich gehe davon aus, dass ich über die Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abstimmen lassen kann. - Ich sehe niemanden, der etwas anderes verlangt.

Dann stimmen wir als Erstes über die Artikelüberschriften ab. Wer stimmt den Artikelüberschriften zu? Den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir jetzt über die Gesetzesüberschrift „Zweites Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften (Zweites Glücksspielrecht- sänderungsesetz)“ ab. Wer stimmt der Gesetzesüberschrift zu? Den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? Ich bitte um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das Gesetz ist damit mit Mehrheit beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 7 ist erledigt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Neuorganisation der Verwaltung des Biosphärenreservates Mittelelbe, des Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz und des Naturparks

Drömling (Großschutzgebiete-Verwaltungsgesetz - GSG-VG LSA)

Gesetzentwurf Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/1024

Beschlussempfehlung Ausschuss für Umwelt - Drs. 6/1140

Die erste Beratung fand in der 24. Sitzung des Landtages am 26. April 2012 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Weihrich. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde in der 24. Sitzung des Landtages am 26. April 2012 zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Verwaltungen der genannten Großschutzgebiete, also die Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe, die Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft Südharz und die Naturparkverwaltung Drömling, errichtet und damit gleichzeitig aus dem Landesverwaltungsamt herausgelöst werden. Als gesonderte Einrichtungen sollen die genannten Verwaltungen nunmehr unmittelbar der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt unterstellt werden.

Der Ausschuss für Umwelt hat sich in der 14. Sitzung am 16. Mai 2012 im Rahmen eines Vor-OrtTermins im Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf befasst. Im Vorfeld der Beratung lag eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit Anmerkungen und rechtsförmlichen Empfehlungen vor, die als Beratungsgrundlage herangezogen wurde.

Im Rahmen der Synopse wurde vorgeschlagen, den Termin des Inkrafttretens zum 1. Juli 2012 zu ändern. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hatte Bedenken, dass aufgrund der kurzen Frist zwischen der Landtagssitzung im Juni 2012, also heute, und dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Inkrafttreten zum 1. Juli 2012 die Gefahr bestehe, dass die Verkündung nicht mehr vor dem Inkrafttreten erfolgen könne. Ein rückwirkendes Inkrafttreten solle aber bei Entscheidungen vermieden werden, die in die Behörden-, Personal- und Zuständigkeitsstruktur eingreifen. Andernfalls, so der GBD, seien rechtliche Unsicherheiten nicht auszuschließen. Insofern schlug der GBD ein Inkrafttreten zum 1. August 2012 vor.

Diese Bedenken konnten aber in der Ausschussdiskussion ausgeräumt werden, und ein von der Fraktion der SPD mündlich gestellter Antrag, das Datum des Inkrafttretens, wie bereits im Gesetzentwurf vorgesehen, beim 1. Juli 2012 zu belassen, wurde einstimmig angenommen.

Darüber hinaus wurde zu Beginn der Beratung ein Änderungsantrag der Fraktion der LINKEN vorgelegt, in dem in Anlehnung an § 2 Abs. 2 des Gesetzentwurfs, der die Berufung eines Beirats für das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz regelt, auch die Berufung jeweils eines Beirates für die anderen Großschutzgebiete angeregt wird. Da die Ausweisung des Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz nicht frei von Komplikationen habe realisiert werden können, sei bezüglich der Biosphärenreservatsbildung im Naturpark Drömling eine Beteiligung der Region sowie von Fachleuten in der Startphase hilfreich.

Aus der Sicht der SPD-Fraktion sei hinsichtlich des Naturparks Drömling die Einführung eines Beirats überlegenswert. Da jedoch erst die Vorbereitung der Bildung des Biosphärenreservats begonnen habe, sei eine dahin gehende Änderung des Gesetzentwurfs zunächst entbehrlich. Auch im Hinblick auf das Biosphärenreservat Mittelelbe wurde die Notwendigkeit, einen Beirat zu installieren, nicht gesehen.

Ähnlich äußerte sich die Fraktion der CDU. Der Beirat der Biosphärenreservatsverwaltung Karstlandschaft Südharz habe sich zwar als hilfreich erwiesen, sei jedoch kein Allheilmittel. Es solle vielmehr den Akteuren vor Ort überlassen werden, wie sie sich im Einzelfall organisierten. Beim Naturpark Drömling dagegen könne die Bildung eines Beirates für die Zukunft durchaus eine Option darstellen. Dessen ungeachtet sei aber für den gegenwärtigen Zeitpunkt eine Festschreibung der Beiräte im Gesetz nicht erforderlich.

Vonseiten der Landesregierung wurde der Antrag zunächst als Würdigung des Beirates des Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz und dessen geleisteter Arbeit gesehen. Gleichwohl plädierte die Landesregierung dafür, aufgrund der guten Erfahrungen mit den Kommunikationsstrukturen sowohl im Naturpark Drömling als auch im Biosphärenreservat Mittelelbe den Großschutzgebieten nicht per se einen Beitrat förmlich überzustülpen. Es wäre ein falsches Signal, die Kommunikationsstrukturen einer Änderung unterwerfen zu wollen. Vielmehr solle auf der Basis dieser gewachsenen Strukturen erfolgreich weitergearbeitet werden.

In der Abstimmung des bezeichneten Antrags der Fraktion DIE LINKE wurde dieser bei 3 : 8 : 1 Stimmen abgelehnt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekräftigte, sie sei nicht der Auffassung, dass die Entscheidung sinnvoll sei, die im Gesetzentwurf bezeichneten Großschutzgebiete direkt dem für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft zuständigen Ministerium zu unterstellen. Dies habe die Fraktion bereits im Zuge der ersten Beratung im Landtag dargelegt.

Die Biosphärenreservate bzw. die Großschutzgebiete waren dem Ministerium schon einmal unterstellt. Davon wurde aber wieder Abstand genommen. Sie wurden dann dem Landesverwaltungsamt zugeordnet.

Die Biosphärenreservate sollten vielmehr beim Landesamt für Umweltschutz angesiedelt werden. Dabei könnten sich gerade im Bereich des Artenschutzes Synergien ergeben, die angesichts des zurückgehenden Personalbestands in der Umweltverwaltung dringend notwendig seien.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Umwelt befasste sich in der 14. Sitzung am 16. Mai 2012 abschließend mit dem vorgenannten Gesetzentwurf. Er verabschiedete mit 8 : 1 : 3 Stimmen die Ihnen in der Drs. 6/1140 vorliegende Beschlussempfehlung.

Im Namen des Ausschusses für Umwelt bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.