Frau Dr. Paschke, es hörte sich gut an, als Sie darstellten, wie viel jede Person im Land für die Kirchen zahlt. Jedoch kann nicht so auf Personen umgerechnet werden. Gerade Sachsen-Anhalt und Thüringen hatten die meisten Gebiete an Kircheneigentum, da ist am meisten enteignet worden, und das wird in Ansatz gebracht.
(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Daran sind wir Gott sei Dank nicht schuld! - Gegenruf von der SPD: Nein, aber Sie stellen die falschen Bezüge her!)
- Nein. Aber Sie stellen das in Relation und sagen, wir würden pro Person wesentlich mehr zahlen als jemand in NRW. Das ist eben nicht der Fall, weil es um ganz andere Staatsleistungen geht, die wir erbringen müssen.
Ich sage noch einmal ganz deutlich: Die Regierungskoalition ist nicht bereit, sich an der Begleitmusik zu einem Bundestagsantrag der LINKEN zu beteiligen. Wir wollen das nicht.
Danke schön, Frau Grimm-Benne. - Für die Fraktion DIE LINKE ergreift Frau Dr. Paschke noch einmal das Wort. Bitte schön.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mehrere Redner haben betont, dass eine Veränderung nur auf der Grundlage bundesgesetzlicher Regelungen vonstattengehen kann. Es lagen insgesamt - so habe ich mich belesen - acht Gesetzentwürfe vor, die im Laufe der Jahrzehnte zwar vorgelegt wurden, aber nie das Licht der offiziellen Behandlung im Bundestag erblickt haben, die von sehr unterschiedlichen Höhen bzw. Nichthöhen ausgehen, von gar keinen Zahlen bzw. Beträgen bis zu mehreren Ablösungssummen.
Ich möchte hier noch einmal betonen, dass in der gegenwärtigen Legislaturperiode von meinem Kollegen Raju Sharma die Anfrage an die Bundesregierung gestellt wurde, wann denn dieses Gesetz seitens der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht wird. Daraufhin wurde geantwortet, dass die Bundesregierung keinen Grund sehe, diesen grundgesetzlichen Auftrag zu erfüllen, und wenn die Länder das machen wollten, sie in Verhandlungen über den Vertrag eintreten könnten.
Sie haben es jetzt umfänglich - ich denke, mit richtigen, aber auch mit sehr vielen nicht richtigen Argumenten - verweigert, dass man darüber spricht. Ich möchte aber noch einmal betonen - ich habe es auch in meiner Rede betont -: Es fokussiert sich jetzt sehr stark auf die Staatsleistungen. Es sind aber nicht nur die Staatsleistungen gemeint.
Ich habe die ungefähr 20, 25 wichtigen Schnittstellen von Kirche und Gesellschaft benannt. Ich habe mir die Mühe gemacht, noch einmal sämtliche Dokumente zu lesen, die damals im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss hier im Land Sachsen-Anhalt gefertigt wurden, bzw. habe mich auch kundig gemacht, wie die Position seitens der Landesregierung war, wie also die Positionen von Menschen waren, die an den Vertragsverhandlungen teilgenommen haben.
Im Ergebnis kam heraus - ich spreche jetzt ausdrücklich nicht von den Staatsleistungen, sondern von vielen anderen Beziehungen -, dass es in den Verträgen mit der evangelischen und der katholischen Kirche sehr viele Unterschiede gab. Das hatte die Fraktion der SPD zum Beispiel veranlasst, in elf Punkten die nach ihrer Meinung bevorteilte Behandlung der katholischen Kirche zu nennen. Da ging es immer um Trennung von Staat und Kirche und um die Gleichbehandlung der beiden Vertragspartner.
Ich habe mir angeguckt, was im Entwurf vorlag und was dann abgeschlossen wurde. Zwar sind einige Punkte heraus, andere jedoch bestehen noch. Warum soll man nach 20 Jahren nicht einmal diese kritische Betrachtung betreiben? Warum soll man gesellschaftliche Veränderungen nicht auch über das Parlament diskutieren?
Herr Kollege Striegel, Kirche soll in der Gesellschaft wirken. Ich habe den Papst nicht so verstanden, dass er mit Entweltlichung meint, dass die Kirche jetzt neben der Gesellschaft steht. Ich habe ihn vielmehr so verstanden, dass sie ihren ganz speziellen Beitrag - so wie andere Weltanschauungen auch - in unserer Gesellschaft leistet.
Ein großer Freund des Papstes hat einmal gesagt: Die Kirche hat ein Problem, sie hat zu viel Geld. - Ich will nicht unterstreichen, dass das so ist, aber ich möchte damit zum Ausdruck bringen, dass nicht jeder ein Kirchenfeind ist, der solche Fragen auf die Tagesordnung ruft.
Dann gäbe es viel mehr Kirchenfeinde. Das bezieht sich nicht nur auf Herrn Böhmer, sondern das bezieht sich auch auf den von mir geschätzten ehemaligen Kollegen Pfarrer Tschiche. Da könnte man hier noch sehr viele mehr benennen.
Ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen: Es hat niemand von uns gesagt, dass wir die Verträge kündigen wollen. Das hat niemand gesagt.
- Ja. Es kann durchaus sein, dass diese vielen Schnittstellen - ich wiederhole es noch einmal - wirklich dazu veranlassen, das zu tun.
- Ich habe an keiner Stelle in dem Antrag, würde ich sagen, die Privilegierung hervorgehoben, sondern ich habe immer von angeblicher oder
Meine Damen und Herren! Es ist schade, dass das so ausgelegt wird, wie es jetzt ausgelegt wurde. Natürlich werden wir am Thema dran bleiben. Wir haben in der Evaluation die beste Möglichkeit gesehen, mit den Vertragspartnern in die Diskussion zu kommen. Wenn Sie jetzt vorschlagen, dass wir einen intensiven Dialog führen müssen, aber in anderer Art und Weise, dann sehen wir Ihren Vorschlägen erwartungsvoll entgegen. Wir werden jetzt mit der Ablehnung umgehen. - Danke schön.
Weil ich angesprochen worden bin, möchte ich deutlich sagen, dass ich weit davon entfernt bin, DIE LINKE als kirchenfeindlich zu bezeichnen, weil sie diesen Antrag gestellt hat. Tatsächlich hätte ich es aber für sinnvoll erachtet, wenn Sie, Frau Paschke, das, was Sie hier in Ihrer Einbringungsrede zur Bedeutung der Kirchen gesagt haben, auch als Formulierung in Ihren Antrag eingearbeitet hätten, weil genau das dort fehlt.
Ich glaube, geht es nicht darum, einen Verdacht der Kirchenfeindlichkeit zu formulieren, sondern darum, abgewogen zu prüfen, was der spezifische Beitrag von Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen insgesamt sein kann. Das meinte ich. - Danke schön.
Nach der Debatte kommen wir jetzt zur Abstimmung. Überweisungsanträge gibt es nicht. Deshalb lasse ich über den Antrag in Drs. 6/917 abstimmen. Wer stimmt dem Antrag zu? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und Teile der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die größeren Teile der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Herr Striegel.
Nur damit es hinterher richtig im Protokoll steht: Die Formulierung „Teile der GRÜNEN-Fraktion“ ist nicht ganz richtig gewesen.
Habe ich „Teile“ gesagt? Dann sage ich „ein Teil“, sozusagen ein Neuntel. - Aber das Ergebnis steht fest: Der Antrag ist damit abgelehnt worden.