Protocol of the Session on March 23, 2012

wäre, wie bereits in den Haushaltsberatungen begonnen, in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf gesondert hinzuweisen.

Die Ungleichbehandlung gegenüber Pferdewetten, die auch dem Europäischen Gerichtshof als inkohärent aufgefallen war, wurde im Achten Abschnitt von der Tendenz her angegangen. Aus unserer Sicht müssten jedoch noch weitere Regelungen durch Bundesrecht erfolgen.

Die Beschränkung von Casinospielen, einschließlich Poker, ausschließlich auf die Spielbanken wird durch meine Fraktion unterstützt. Jedoch sollten in der Anhörung die in Artikel 3 des Gesetzentwurfes aufgenommenen Regelungen hinsichtlich der gemachten Erfahrungen bei der Privatisierung der Spielbanken in Sachsen-Anhalt hinterfragt werden.

Die vorgeschlagene Regelung zur Einrichtung eines Glücksspielkollegiums wird durch die Fraktion DIE LINKE vom Grundsatz her unterstützt. Die finanziellen, personellen und sächlichen Aufwendungen sind im Rahmen der Anhörung gesondert darzustellen.

Meine Damen und Herren! Bei der Umsetzung des Staatsvertrages sollte in der noch verbleibenden Zeit darauf hingewirkt werden, dass sich alle Länder beteiligen. Nach der Notifizierung des Glücksspielstaatsvertrages durch die EU ist ein Sonderweg Schleswig-Holsteins, mit dem zusätzlich Konzessionsabgaben in den Bereichen der Casinospiele erzielt werden, die bislang im Staatsvertrag nicht vorgesehen sind, nicht unionskonform und darf nicht akzeptiert werden.

Diese Sonderstellung würde dazu führen, dass Spieler aus allen Bundesländern dann in Schleswig-Holstein spielten und die Abgaben allein in den Haushalt dieses Landes flössen. Es ist auf den Beitritt Schleswig-Holsteins zum Staatsvertrag hinzuwirken; auf einen Sonderweg dieses Landes ist zu verzichten.

(Zustimmung bei der LINKEN und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Im Namen meiner Fraktion beantrage ich daher die Überweisung des Antrages zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen und für Arbeit und Soziales. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Herr Grünert. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Erben.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute zu beratenden Entwurf eines Ge

setzes zur Änderung des Glücksspielrechts setzen wir absehbar einen vorläufigen Schlusspunkt unter eine jahrelange Debatte. Mit dem jüngsten Okay der EU-Kommission können wir heute sicherlich sagen, dass die Gefahr, dass das neue Gebäude des Glückspielrechts auf Sand gebaut ist, gebannt ist.

Dass das so ist - das muss heute auch gesagt werden -, ist insbesondere ein Verdienst der Landesregierung von Sachsen-Anhalt. Da das Land Sachsen-Anhalt den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz innehatte, hatte es auch die Federführung für das juristisch höchst anspruchsvolle und von Interessen stark geprägte Projekt. Ich möchte Ihnen, Herr Robra, aber auch Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, herzlich zu dem gratulieren, was Sie in den letzten Monaten zustande gebracht haben.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Die Fraktion der SPD hat sich vor nunmehr schon einem Jahr sehr deutlich positioniert und ihre Forderungen in den Beratungsprozess eingebracht. Wir hatten damals im Wesentlichen zwei Schwerpunkte: Erstens dass neben der Suchtbekämpfung als Begründung für die Aufrechterhaltung des staatlichen Glücksspielmonopols kriminellen Manipulationen von Sportwetten der Boden entzogen wird. Zweitens dass das gewerbliche Automatenspiel als das Problemfeld für die Glücksspielsucht in den Regelungskreis des Glücksspielrechts einbezogen wird.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Wir haben von Anfang an unsere Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag von einer zeitgleichen Vorlage eines Spielhallengesetzes für SachsenAnhalt durch die Landesregierung abhängig gemacht. Wir haben insbesondere juristische Gründe und halten diese Verbindung vor allem wegen der hohen Suchtgefahren für zwingend erforderlich.

Deswegen bin ich froh, heute festzustellen, dass alle diese Punkte ihren Weg in den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages gefunden haben.

Insbesondere in den gewerblichen Spielhallen liegen die wahren Suchtgefahren. Wir müssen als Landesgesetzgeber das in unserer Macht Stehende tun, um auch dort die Spielsucht zu bekämpfen.

Die Selbstverpflichtungen der Automatenwirtschaft, die immer wieder im Raum standen, helfen dabei wenig. Ich glaube, ohne scharfe Restriktionen zum Spieler- und zum Jugendschutz wird das Ganze nicht erfolgreich möglich sein.

Einige Kollegen, die für dieses Feld zuständig sind, werden in den letzten Tagen auch Briefe diverser Interessenvertreter bekommen haben, in denen uns erklärt wird, dass das Automatenspiel genauso

ungefährlich sei wie das „Mensch-ärgere-Dichnicht“-Spiel. Ich glaube, das zeigt sehr deutlich, welche mächtigen geschäftlichen Interessen dahinter stehen.

Trotz aller Zufriedenheit über den Gesetzentwurf habe ich noch zwei Wünsche, die ich formulieren möchte: Erstens. Bundeswirtschaftsminister Rösler möge endlich eine Spielverordnung vorlegen, die auch den Namen verdient, bei der die Suchtbekämpfung endlich wieder in den Vordergrund tritt. Wir können zwar das beste Spielhallengesetz in Sachsen-Anhalt machen, aber wenn die Beschaffenheit der Automaten der Spielsucht Vorschub leistet, dann nützt das Ganze nichts.

Der zweite Punkt hat auch mit der FDP zu tun. Ich wünsche mir, dass das Land Schleswig-Holstein keine Glücksspielinsel bleibt, sondern zurück in das Glücksspielrechtssystem in Deutschland tritt. Die Wählerinnen und Wähler in Schleswig-Holstein haben demnächst die Möglichkeit, dazu ihren Beitrag zu leisten. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Danke sehr, Herr Kollege Erben. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Herr Striegel.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Gesetzentwurf besteht die Chance, den Glücksspieländerungsstaatsvertrag in sachsen-anhaltisches Landesrecht umzusetzen. Das ist deshalb notwendig, weil der bisherige Staatsvertrag seit Ende des Jahres 2011 nur noch hilfsweise als Landesrecht gilt.

Die Gesetzesänderung und die Übernahme des Staatsvertrages sind zwingend notwendig, um endlich eine europarechtskonforme Regulierung des Glücksspiels zu erreichen und gleichzeitig die Glücksspielsucht effektiv zu bekämpfen.

Für den im Gesetzentwurf enthaltenen Staatsvertrag durften wir in dieser Woche zur Kenntnis nehmen, dass die Europäische Kommission ihre bisherigen Bedenken ausgeräumt sieht.

Die Glücksspielsucht ist ein großes gesellschaftliches Problem. Das ist bereits in den letzten Debatten angesprochen worden. Nach Untersuchungen sind rund 200 000 Menschen in der Bundesrepublik krankhaft spielsüchtig. Der gesellschaftliche Schaden, der dadurch entsteht, beträgt jährlich zwischen 300 Millionen € und 600 Millionen €.

Familien werden durch das Glücksspiel zerstört, Beziehungen scheitern, es gibt Privatinsolvenzen, die Kriminalität nimmt zu. All dies können Folgen des krankhaften Glücksspiels sein.

Eine besondere Rolle übernehmen hierbei die Spielhallen mit Automatenglücksspiel. Hier ist das Suchtpotenzial besonders hoch. Knapp 90 % aller in Therapie befindlichen pathologischen Glücksspieler sind wegen ihres Spielverhaltens an Automaten in Behandlung.

Ob die Bekämpfung der Glücksspielsucht durch den Staatsvertrag und insbesondere durch das Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen im Land Sachsen-Anhalt verbessert wird, muss in den Ausschüssen im Detail dargelegt und beurteilt werden. Aus unserer Sicht ist das grundsätzlich zu bejahen, weil auch mit der deutschlandweiten Ausstellung von 20 Konzessionen für Sportwetten versucht werden soll, einen Teil des bislang halblegalen Marktes im Internet wieder auf eine rechtmäßige Basis zu stellen.

Auch das zukünftig deutschlandweit geltende und bis zum Jahr 2013 aufzubauende Sperrregister kann helfen, Menschen mit einem problematischen Spielverhalten effektiver vor sich selbst und vor den Folgen des Glücksspiels zu schützen.

Aber auch der neue Staatsvertrag wird Spielsucht nicht grundsätzlich verhindern können. Ebenso wenig wird dies beim Gesetz zur Regelung des Rechts der Spielhallen der Fall sein. Wir werden das Gesetz insbesondere danach beurteilen, ob es hilft, den bisherigen Trend der Zunahme von Spielhallenstandorten im Land - aktuell sind es über 220 Spielhallen - zu stoppen.

Wir sollten als Gesetzgeber zudem überlegen, ob wir im Rahmen der Ausschussberatungen nicht noch weitere Verschärfungen mit dem Ziel einer besseren Glücksspielprävention erreichen können. Es ist denkbar, die Betreiber von Spielhallen nicht nur allgemein zum Auslegen von eigenem Informationsmaterial zur Suchtprävention zu verpflichten. Vorstellbar wäre ergänzend auch, die Zurverfügungstellung von Materialien der Suchtberatungsstellen verbindlich zu gestalten.

Positiv hervorzuheben ist bei dem nunmehr vorliegenden Gesetzespaket, dass 15 Bundesländer bereit sind, sich mit dem Staatsvertrag gemeinsam zu binden. Dass die schwarz-gelbe Landesregierung in Schleswig-Holstein weiterhin einen Kurs der Isolation fährt und vermutlich bis zur Wahl und dem endgültigen Untergang der FDP auch nicht mehr davon abzubringen sein wird, ist tragisch.

Meine Damen und Herren der CDU-Fraktion! Bringen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen aus Schleswig-Holstein zur Vernunft. Überzeugen Sie die Kolleginnen und Kollegen davon, dass SchleswigHolstein nicht zu einem Glücksspiel-Eldorado auf Kosten der anderen Bundesländer werden darf und wir die Hauptstadt dieses Bundeslandes demnächst nicht in „Macao“ umbenennen müssen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Der gesamten Bundesrepublik wäre zu wünschen, dass mit der Landtagswahl am 6. Mai 2012 die Triaden vom NordOstsee-Kanal ihr egoistisches Spiel beenden und wir doch noch zu einem einheitlichen Glücksspielrecht für die gesamte Republik kommen können. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke sehr, Herr Striegel. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Bommersbach.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gegenstand des uns heute vorliegenden Gesetzentwurfes - das kann man wohl sagen - ist sehr gelungen, weil es uns damit obliegt, etwas zu schaffen, von dem wir alle hinsichtlich der Suchtprävention und den daraus entstehenden Folgen partizipieren.

Mit der Ratifizierung und den 13 Ratifizierungsurkunden, die der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt bis zum 30. Juni 2012 vorliegen müssen, werden wir unserer führenden Rolle in der Aushandlung gerecht. - Ich darf Ihnen, Herr Robra, dazu ganz herzlich gratulieren. Herr Erben hat das bereits getan.

Am 15. Dezember 2011 hatten sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in einer Beratung zusammengefunden, um die Dinge zu regeln, wie sie uns jetzt vorliegen. Ich denke schon, dass wir über den Gesetzentwurf recht zügig im Parlament beraten sollten, um diese Zeitschiene entsprechend auszuhandeln.

Die Dinge, die zum Gesetz zu sagen sind, haben meine Vorredner mehr als hinreichend beleuchtet. Von daher denke ich, dass wir diesen Gesetzentwurf in die zuständigen Ausschüsse überweisen sollten.

Ich beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung in die Ausschüsse für Inneres, für Arbeit und Soziales, für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und in die Ausschüsse für Finanzen sowie für Wissenschaft und Wirtschaft. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Wir sind am Ende der Debatte und treten in das Abstimmungsverfahren ein.

Die Überweisung des Gesetzentwurfes ist unstrittig, habe ich vernommen. Unstrittig ist auch, dass er in den Innenausschuss und in den Finanzausschuss überwiesen werden soll.

Wir müssten darüber abstimmen, ob der Gesetzentwurf auch in den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen werden soll, weil diesbezüglich Differenzen bestanden.