Protocol of the Session on March 23, 2012

Wir müssten darüber abstimmen, ob der Gesetzentwurf auch in den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen werden soll, weil diesbezüglich Differenzen bestanden.

(Frau Niestädt, SPD: Wissenschaft und Wirt- schaft noch! - Herr Borgwardt, CDU: Wis- senschaft und Wirtschaft noch, Frau Präsi- dentin!)

- Gut. - Wer ist damit einverstanden, dass der Gesetzentwurf auch in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen wird? - Das sind alle Fraktionen. Es ist so beschlossen.

Wer ist dafür, dass der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen wird? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Es ist so beschlossen.

Wer ist dafür, dass der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen wird? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf in alle genannten Ausschüsse überwiesen worden.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Federführung. Es wurde der Innenausschuss vorgeschlagen. - Ich sehe Kopfnicken. Wer damit einverstanden ist, dass der Innenausschuss federführend beraten soll, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind alle Fraktionen.

Damit ist der Gesetzentwurf in die Ausschüsse für Inneres, für Finanzen, für Arbeit und Soziales, für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien, für Wissenschaft und Wirtschaft - bei Federführung des Innenausschusses - überwiesen worden.

Ich würde Ihnen vorschlagen, dass wir an dieser Stelle die Sitzung unterbrechen und uns um 14 Uhr hier wieder treffen.

(Zustimmung bei der CDU)

Unterbrechung: 13.14 Uhr.

Wiederbeginn: 14.02 Uhr.

Meine Damen und Herren! Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Erste Beratung

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen öffentliche Aufträge bevorzugt anbieten

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/910 neu

Die Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Lüddemann. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, jedenfalls die, die das - -

(Zuruf von der LINKEN: Der Lautsprecher ist aus! - Herr Graner, SPD: Es ist Freitag um 14 Uhr, da machen wir nichts mehr!)

Versuchen Sie es noch einmal.

Ist es jetzt besser?

(Zurufe: Ja!)

Dann fange ich für das Protokoll noch einmal an.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich begrüße diejenigen besonders herzlich, die das Thema Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zumindest für so wichtig erachten, dass sie pünktlich im Plenarsaal erschienen sind.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Das freut mich und sicherlich auch die anderen Kolleginnen und Kollegen, die für das Thema brennen, sehr.

Es geht um den Antrag „Werkstätten für Menschen mit Behinderungen öffentliche Aufträge bevorzugt anbieten“. Wenn wir über Werkstätten für Menschen mit Behinderungen reden, dann reden wir nicht nur über Institutionen oder Arbeitsorte. Wir reden vor allem über 11 000 Arbeitsplätze allein in Sachsen-Anhalt. Wir reden über 11 000 Menschen, die in diesen mehr als 30 Werkstätten in Sachsen-Anhalt eine sinnvolle Beschäftigung gefunden haben.

Die Werkstätten ermöglichen also in großem Umfang materielle und soziale Teilhabe für Menschen, die ansonsten keine Chance auf ein eigenes Einkommen und vor allem auf eine Integration und einen halbwegs geregelten und normalen Arbeitsalltag hätten.

Diese Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bieten zahlreiche Dienstleistungen, Zuarbeiten für die Industrieproduktion und Eigenproduktion an. Das reicht von der Buchbinderei über Großküchen und die Floristik bis hin zu Wäschereien, Elektromontagen, der Kunststoffbearbeitung und der Textilverarbeitung.

Die Einrichtung der Werkstätten geht auf das SGB IX, das Sozialgesetzbuch zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, zurück. Es

zielt speziell auf die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Handwerkliche Fähigkeiten sollen vermittelt werden, wodurch im optimalen Fall die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit von behinderten Menschen erhöht oder sogar wiedergewonnen werden kann.

Die staatliche Förderung der Werkstätten findet zum Beispiel durch einen verminderten Mehrwertsteuersatz von 7 % statt. Die Auftraggeber können die Kosten ihres Auftrages auch auf ihre zu zahlenden Ausgleichsabgabe anrechnen lassen.

Öffentliche Aufträge spielen für die Auftragslage der Werkstätten eine wichtige und besondere Rolle. Bevor ich dazu komme, dieses näher auszuführen und darzustellen, wie unserer Meinung nach die öffentlichen Aufträge für die Werkstätten rechtssicherer und dauerhaft gestaltet werden können, möchte ich noch eine grundsätzliche Sache ansprechen. Es ist mir persönlich sehr wichtig und ich denke, es ist auch nötig klarzustellen, vor welchem Hintergrund wir diese Debatte führen oder führen sollten.

Natürlich ist es mir und unserer Fraktion bewusst, dass es mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention und das visionäre Ziel der Inklusion unser aller Anliegen sein sollte, Werkstätten aufzulösen und betreute Arbeitsplätze im normalen Arbeitsleben zu schaffen.

Man könnte beispielsweise Arbeitsplätze individuell bewerten und dann einen individuellen Förderbedarf herstellen. Aber ich bin Realistin genug, um zu erkennen, dass wir noch weit von diesem Ziel entfernt sind. Wir brauchen also zunächst die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, um die Teilhabe am Arbeitsleben wenigstens annähernd zu ermöglichen.

Auf der Bundesebene existieren gleich zwei nahezu identische Paragrafen, die vorsehen, dass öffentliche Aufträge bevorzugt Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Blindenwerkstätten anzubieten sind. Zum einen haben wir § 56 des Schwerbehindertengesetzes. Zum anderen gibt es § 141 im besagten SGB IX. Der Wille des Bundesgesetzgebers ist demnach klar: Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Blindenwerkstätten sind zu fördern. Dem kann sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ungeteilt anschließen.

Des Weiteren existiert gemäß § 56 des Schwerbehindertengesetzes eine Richtlinie, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Mai 2001 erlassen worden ist. Soweit so gut. Aber diese Richtlinie ist eigentlich als Übergangsregelung gedacht. Das ist in dem ebenfalls erwähnten § 159 SGB IX zu lesen. Die nach § 56 Abs. 2 des Schwerbehindertengesetzes erlassenen allgemeinen Richtlinien sind bis zum Erlass von allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach § 141 SGB IX weiter anzuwenden.

Diese Verwaltungsvorschriften werden in Satz 2 des genannten Paragrafen in Aussicht gestellt: Die Bundesregierung erlässt mit Zustimmung des Bundesrates hierzu allgemeine Verwaltungsvorschriften. Das ist dort zu lesen. Diese Vorschriften lassen auf sich warten.

Genau um diese Vorschriften geht es uns heute. Denn es ist nicht befriedigend, auf halber Strecke stehen zu bleiben. Richtlinien sind schön und gut. Aber um die Verbindlichkeit, also den rechtsnormativen Gehalt dieser Regelung zu erhöhen, sind allgemeine Verwaltungsvorschriften wünschenswert. Sie werden sogar durch den Gesetzgeber gefordert.

So war es vom Gesetzgeber gedacht. Und so ist auch, denke ich, der Bedeutung des Themas angemessen. Nicht das entsprechende Fachressort des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ist der angemessene Ort, um die Anwendung der gesetzlich gewollten bevorzugten Behandlung von Behindertenwerkstätten zu regeln. Vielmehr ist der Bundesrat mit einzubeziehen. Wie es beim Erlass von allgemeinen Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben ist, sind auch die Erfahrungen und Vorstellungen der Länder entsprechend zu berücksichtigen.

Schließlich sind letztlich die Länder für die Umsetzung des § 141 zuständig. Deshalb sollten sie auch gehört werden und mitreden dürfen, denke ich. Eine, wenn man so will, reine Empfehlung mittels Richtlinie eines Bundesministeriums hilft bereits. Aber der Intention des Gesetzes kommt eine allgemeine Verwaltungsvorschrift weit mehr entgegen. Um Ausschreibungsverfahren letztlich rechtssicher zu machen und um sicherzustellen, dass die gewollte Bevorzugung der Werkstätten auch von allen Entscheidungsinstanzen berücksichtigt wird, sind allgemeine Verwaltungsvorschriften nötig.

Die Entscheidungsspielräume öffentlicher Auftraggeber für die Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und von Blindenwerkstätten sind durch Verwaltungsvorschriften festzulegen und dadurch auch bekannt zu machen.

Kurzfristig könnte man natürlich, wie es in Nordrhein-Westfalen im letzten Jahr geschehen ist, aus der Not heraus auf der Landesebene aktiv werden und einen entsprechenden Runderlass als Kompensation für die fehlende Verwaltungsvorschrift auf der Bundesebene formulieren. Während der Anhörung zum Vergabegesetz hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen dies auch so empfohlen.

Ich halte die Forderung für nachvollziehbar und diskussionsfähig. Aber rechtlich sauber und auf Dauer tragfähig wäre diese Realisierung nicht.

Wir GRÜNE wollen das Thema vielmehr grundsätzlich anpacken und damit ein für allemal klären.

Denn nicht umsonst formulierte man in NRW in dem Runderlass - ich zitiere -:

„Der nachfolgende Erlass steht unter dem Vorbehalt einer späteren Regelung durch eine Verwaltungsvorschrift des Bundes gemäß § 141 Satz 2 SGB IX.“

Das heißt also, dass die Landesregelung obsolet wird, wenn es Verwaltungsvorschriften gibt. Davon einmal abgesehen hat die Landesebene im Grunde genommen gar keine Verordnungsvollmacht für Bundesgesetze, wenn man es genau nimmt. Es scheint auch nicht zweckmäßig zu sein, wenn jedes Bundesland für sich allein eine eigene Regelung auf den Weg bringt.

Der kürzeste Weg zwischen zwei Punkten, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nun einmal die Gerade. Um eine saubere Bundesregelung auf den Weg zu bringen, sollten wir hier nicht selbst aktiv werden. Wir sollten vielmehr das Bundesministerium quasi vor uns hertreiben. Das ist der Sinn unseres Antrags. Wir möchten die Bundesregierung auffordern, das umzusetzen, was im Gesetz steht und was seit fast zwei Jahren auf sich warten lässt.

Es geht also nur - in Anführungsstrichen - darum, bestehendes Recht umzusetzen bzw. auszugestalten. In diesem Sinne würde ich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag bitten. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke sehr, Frau Kollegin Lüddemann, für die Einbringung. - Für die Landesregierung spricht Minister Bischoff.