Bei Zuschüssen an Stiftungen, aber auch generell sind der Bedarf und die Wirtschaftlichkeit sowie auch die Folgekosten, die möglicherweise auf das Land zukommen, künftig wesentlich gründlicher zu prüfen. Es kann auch nicht sein, dass wir als Landtag ein lapidares Schreiben bekommen, in dem uns der Staatsminister mitteilt, dass die Fragen von Stiftungsaufsicht, Rechtsaufsicht und Fachaufsicht geklärt werden, weil es eine neue Geschäftsbesorgung im Rahmen der Landesregierung gibt.
Nichts ist geklärt, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Wir müssen uns hier sehr genau anschauen, was bei diesen Stiftungen passiert; denn sie kosten uns eine Menge Geld, das wir ausgeben wollen.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, verehrter Herr Kultusminister, schaffen Sie Ordnung in Ihrem Laden. Sehen Sie sich das Stiftungsreferat und alles rundherum gründlich an. Wie gesagt, schaffen Sie Ordnung. - Danke.
Vielen Dank, Frau Dr. Klein. - Bevor wir fortfahren, begrüße ich ganz herzlich Schülerinnen und Schüler des Gerhart-Hauptmann-Gymnasiums in Wernigerode und Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Schneidlingen. Herzlich willkommen!
Wir treten jetzt in eine Fünfminutendebatte mit der folgenden Rednerreihenfolge ein: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. Zuerst spricht für die Landesregierung Herr Minister Dorgerloh. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte, wie auch meine Vorrednerin, daran erinnern, dass wir mit dem Konjunkturprogramm II in Sachsen-Anhalt vielfältige und auch wichtige kulturpolitische Akzente setzen konnten. Ich möchte nur an einige davon erinnern, zum Beispiel an die vielerorts erfolgte Verbesserung der Voraussetzungen für die Musikschulen. Aber auch im Bereich der allgemeinen kulturellen Infrastruktur und bei den Landesstiftungen konnten wir wichtige Vorhaben umsetzen.
Frau Klein, ich kann einerseits gut verstehen, was Sie vorgetragen haben. In Teilen haben Sie Recht, in Teilen aber auch nicht. Ich versuche einmal, das aufzudröseln, weil das auch für mich ein Punkt war, mit dem ich mich interessiert auseinandergesetzt habe.
In der letzten Zeit gab es Nachfragen vor allem - Sie haben das schon erwähnt - zu zwei kulturellen Projekten bei zwei Landesstiftungen, die im Rahmen des Konjunkturprogramms auf den Weg gebracht wurden. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zielt sowohl auf die Kunststiftung - Sie haben es eben vorgetragen - als auch auf die Musikscheune Kloster Michaelstein.
Nun passiert es hier nicht zum ersten Mal, dass ich mich mit politischen Entscheidungen meiner Vorgänger konfrontiert sehe, die sich im Nachhinein
als problematisch erweisen oder die im Nachhinein als problematisch angesehen werden. Der hier nachgefragte Vorgang fällt in das Jahr 2009 und in die ersten Monate des Jahres 2010. Ich sage das so dezidiert, weil auf diese Weise auch klar wird, dass dabei meine Kabinettskollegin wie auch ich in einer Nachfolgesituation stehen.
Nun ist es immer etwas problematisch und auch eine Stilfrage, inwieweit politische Entscheidungen von damals mit dem Blick von heute zu kommentieren bzw. zu bewerten sind. Ich möchte jedoch versuchen, die verwaltungstechnische und vielleicht auch die politische Seite des Vorgangs darzustellen.
Die Aussage, die der Antrag trifft, kann meines Erachtens nicht so stehenbleiben. Es ist immer die Frage, wie man eine Umschichtung von K-II-Mitteln bewertet, also ob sie in diesem Falle stattfand oder nicht. Was steht dazu auf der abschließenden Liste? Wenn man der abschließenden Liste glaubt, dann fand die Umschichtung nicht statt.
Richtig ist, dass die Stiftung Michaelstein beim Kultusministerium ein Vorhaben in Höhe von 4 Millionen € angemeldet hat. Im Rahmen hausinterner Entscheidungsverfahren hat die damalige Hausleitung im Mai 2009 dem Vorhaben Kunststiftung eine wesentlich höhere Priorität eingeräumt, als es die Verwaltung vorgeschlagen hatte. Das ist genau so von Ihnen eben auch referiert worden. Das möchte ich nicht kommentieren.
Die dafür notwendige Einsparung sollte durch die Aufteilung des Projektes Michaelstein auf zwei Bauabschnitte erzielt werden, von denen der erste mit einem Volumen von 2 Millionen € im Rahmen des K-II-Programms umgesetzt wurde. Nach dem Abschluss des Entscheidungsverfahrens im Kultusministerium umfasste das Zuwendungsverfahren danach sachlogisch von Anfang an nur die Realisierung des ersten in sich geschlossenen Bauabschnittes entsprechend den Regularien des K-II-Programms. Diesen Bauabschnitt schließen wir auch tatsächlich ab. Deshalb ist das eine in sich geschlossene Maßnahme.
Inwieweit damals Überlegungen eine Rolle spielten, dass die Bauabschnitte auch technisch bis Ende 2011 - das ist die Rahmenbedingung für das K-II-Programm gewesen - realisierbar sein müssen, vermag ich aus heutiger Sicht und mit meinem Kenntnisstand im Augenblick nicht zu sagen.
Klar ist jedoch, dass der erste Bauabschnitt auch nur ein erster Schritt ist und dass auf die RohbauBaustelle, die wir im Wesentlichen seit dem Sommer vorgefunden haben, natürlich auch ein zweiter Bauabschnitt folgen muss, wenn man das Projekt Musikscheune in Gänze nutzen will. Im Augenblick ist das eine Baustelle im wahrsten Sinne des Wortes.
Die Stiftung hatte eine Reihe von Bauprojekten zu stemmen, bei denen die Stiftungsmittel gebunden waren bzw. gebunden wurden. Jetzt geht es darum, den zweiten Bauabschnitt anzugehen, um eine Nutzung des Objektes als multifunktionaler Ausbildungs- und Aufführungsraum mit vielen Hundert Plätzen zu schaffen und die hofseitige Schausituation wiederherzustellen.
Angesichts der vorgefundenen Situation gibt es für mich auch eine sachliche Unabweisbarkeit. Deshalb glaube ich, dass es richtig ist, diesen Antrag zu stellen, und dass es auch richtig ist, mit dem Nachtragshaushalt dieses Projekt zu Ende zu führen.
Eine Fortführung aus wirtschaftlichen Gründen ist sinnvoll und notwendig, da der Rohbau nach der Fertigstellung im Jahr 2011 zwar abgeschlossen wurde, allerdings keiner Nutzung und auch keiner provisorischen Teilnutzung zugeführt werden kann. Hierbei ging es nicht darum zu sagen, dass man es vielleicht auch kleiner machen könnte. Hierbei war von Anfang an klar, dass es die Gesamtsumme von 4 Millionen € kosten wird, wenn man dieses Projekt angeht.
Es ist also nicht so, dass man zu üppig geplant hätte, sondern hier ist von Anfang an klar gewesen, dass man diese Mittel braucht, um das Projekt zu vollenden. Durch die Teilung in die beiden Bauabschnitte ist man damals einen Weg gegangen, der sicherlich auch aus politischer Sicht getroffen worden ist.
Bei der Veranschlagung handelt es sich nicht um Zusatzmittel; das möchte ich ausdrücklich unterstreichen. Sie hatten gefragt, ob das Dinge sind, die zusätzlich hineingekommen sind. Wir haben in unserem Ressort im Jahr 2011 durch Haushaltseinsparungen die 2 Millionen € zusammengetragen, die wir jetzt über den Nachtragshaushalt dafür zur Verfügung stellen können. Ich bin sehr froh, dass wir mit dem Nachtragshaushalt die Chance haben, dieses Projekt fertigzustellen, und dass damit einhergehend auch nicht unwesentliche Drittmittel gebunden werden können.
Sie haben am Ende Ihrer Rede mit Blick auf mein Haus deutlich gemacht, dass wir hierbei Veränderungen vorzunehmen haben. Das ist auch getan worden. Am 9. Januar 2012 tritt ein neuer Geschäftsverteilungsplan in Kraft, nach dem es - an dieser Stelle kann ich das auch sagen - kein Stiftungsreferat in diesem Sinne mehr geben wird. Die Kulturabteilung wird das aus anderen Gründen auch mit einem anderen inhaltlichen Fokus aufstellen, ohne dass ich mit dieser Aussage eine Schuldzuweisung verbinden möchte. Aber wir glauben auch, dass man das verwaltungstechnisch anders abbilden kann.
der Kulturverwaltung in dem Maße erkennen, wie Sie es hier vorgetragen haben. Inwieweit es angemessen ist, eine politische Prioritätensetzung im Nachhinein mit einer Missbilligung der Haushaltsführung der Landesregierung zu verknüpfen, ist dann eine Sache der Antragstellerin. Ich bitte Sie jedoch, den Missbilligungsantrag nicht anzunehmen. - Vielen Dank.
Danke schön, Herr Minister. - Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Kollege Radke. Bitte schön, Herr Radke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kultusminister hat den ganzen Umstand, die Rahmenbedingungen, diese ganzen Bedingungen an sich gut erklärt. Es bleibt mir deshalb ziemlich wenig übrig, bei dem ich noch ins Detail gehen könnte. Deswegen gestatten Sie mir zu sagen, dass es heute in der Landtagssitzung zu weit führen würde, wirklich bis ins kleinste Detail zu gehen. Ich werde mich zu diesem Thema kurz, allgemein und knapp äußern.
Gegen eine Prüfung des generellen Bedarfs von Finanzmitteln jeglicher Art und der Wirtschaftlichkeit von neuen Infrastrukturinvestitionen ist keinesfalls etwas einzuwenden. Im Gegenteil, ich hoffe, dass das auch in Zukunft eine Selbstverständlichkeit sein wird. Darin werden sich das Parlament und die Landesregierung einig sein.
Das Parlament wusste von dem im Antrag beschriebenen Fall einer Umschichtung dieser Investitionsmittel von einer Stiftung zur anderen leider wirklich nichts. Auch lag dem Parlament eine Prioritätenliste zur Verteilung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II nicht vor. Es war zu diesem Zeitpunkt allein eine Entscheidung der Exekutive.
Eine interne Umschichtung von Beträgen in dieser Größenordnung zwischen den Institutionen durch ein Mitglied der Regierung ist jedoch nicht zu rechtfertigen - so muss man es jetzt fast sagen.
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass sich der Sachverhalt nach seiner Aufklärung oder bei Lichte betrachtet doch erheblich anders darstellen kann, wie es der Kultusminister eben schon recht gut dargestellt hat.
Wir bitten nun die Landesregierung, diesen Sachverhalt aufzuklären und dabei die Frage zu beantworten, wie sie zukünftig Umschichtungen dieser Art ausschließt. Sie werden mir sicherlich zustimmen, meine Damen und Herren, dass es bei der Haushaltsdurchführung der Landesregierung
Die Arbeitsweise der Kunststiftung wurde - das muss man vielleicht in diesem Zusammenhang auch noch sagen - in jüngster Vergangenheit durch den Landesrechnungshof in erheblichem Maße kritisiert. Die Umschichtung dieser K-II-Mittel kommt jetzt leider noch hinzu.
Trotzdem halte ich es für weit überzogen, eine Missbilligung der Haushaltsdurchführung der Landesregierung vorzunehmen. Daher lehnen wir diesen Antrag ab. - Recht schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Radke. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt der Kollege Herr Erdmenger. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu dem vorliegenden Antrag drei Punkte anbringen. Zunächst möchte ich Frau Klein ausdrücklich Recht darin geben, dass mit den Mitteln aus dem Konjunkturpaket in Sachsen-Anhalt eine Reihe von sehr guten Projekten finanziert wurde. Allerdings haben sich - das muss man festhalten - viele dieser Projekte nicht als Konjunkturprojekte erwiesen; denn für viele dieser Projekte sind die Mittel im Wesentlichen erst zum Ende des Jahres 2010 oder gar erst im Jahr 2011 abgeflossen. Damit haben sie diese konjunkturstützende Wirkung, für die das Programm einmal beschlossen wurde, nicht entfaltet.
Ich denke, es ist ganz gut, dass darauf einmal hingewiesen wird, damit wir daran denken, wenn wir wieder einmal in dieser Situation sind. Es wird immer wieder so sein, dass die Mittel nicht rechtzeitig abfließen, wenn man in konjunkturell problematischen Zeiten in neue Infrastrukturprojekte investiert, die zunächst einer Planung bedürfen. Das ist das, was in dem Konjunkturprogramm auch in Sachsen-Anhalt gut zu beobachten ist.
Zum Zweiten, zu dem konkreten Vorgang. Wir haben an verschiedenen Stellen von Kritik an der Kunststiftung gelesen. Es ist mir wichtig festzuhalten, dass es hierbei nicht um Kritik an der Kunststiftung geht. Vielmehr geht es um das Verfahren innerhalb des zuständigen Kultusministeriums. Ich bin Ihren Ausführungen, Herr Minister, mit Interesse gefolgt, aber eine Erklärung dafür, dass es eine schlüssige politische Prioritätensetzung sein kann zu sagen: „Ich baue ein Haus halb fertig und bei dem zweiten Abschnitt schauen wir einmal“, habe ich nicht gefunden.
absurd dieses Vorgehen eigentlich ist? Mir ist nur Folgendes eingefallen: Das wäre so, als wenn jemand ein Haus halb fertig baut und dann sagt: Bei dem Rest, da schauen wir einmal. Ich denke, das spricht für sich. Das ist tatsächlich kein geeignetes Vorgehen.
Deshalb unterstützen wir den Antrag der LINKEN in Bezug auf eine Missbilligung der Haushaltsdurchführung. Wohlgemerkt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das ist etwas anderes als die Behauptung, es sei haushaltstechnisch etwas falsch gelaufen. Haushaltstechnisch ist daran unter Umständen gar nichts zu beanstanden, aber das politischen Vorgehen - erst wird das Haus halb fertig gebaut und dann tritt man an den Landtag heran und sagt: Jetzt brauchen wir das restliche Geld - ist hinsichtlich der Haushaltsdurchführung sicherlich nicht in Ordnung. Deshalb bitte ich alle um Zustimmung zu diesem Antrag. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Erdmenger, das braucht der Minister nicht. Aber ich mache es trotzdem einmal. Das hat nichts damit zu tun, dass es möglicherweise eine geänderte politische Priorität war, sondern der Bauherr hat gewechselt. Er hat versucht, das zu erklären. Er hat also Verantwortung übernommen für seinen Vorgänger. Das ist der ganze Grund. Deswegen kann er das auch nicht anders erklären, als er das erklärt hat.