Sehr geehrter Herr Erdmenger, das braucht der Minister nicht. Aber ich mache es trotzdem einmal. Das hat nichts damit zu tun, dass es möglicherweise eine geänderte politische Priorität war, sondern der Bauherr hat gewechselt. Er hat versucht, das zu erklären. Er hat also Verantwortung übernommen für seinen Vorgänger. Das ist der ganze Grund. Deswegen kann er das auch nicht anders erklären, als er das erklärt hat.
Ja, das haben wir alle genau richtig wahrgenommen. Aber Herr Dorgerloh sprach doch davon, dass es eine politische Prioritätensetzung gewesen sei und dass er es nicht für den richtigen Schritt halte, die politische Prioritätensetzung mit einer Missbilligung der Haushaltsdurchführung zu begleiten.
Ich wollte ausführen, dass das eben nicht nur keine überzeugende politische Prioritätensetzung ist, sondern tatsächlich schlechte Haushaltsführung.
muss Sie doch noch direkt ansprechen. Sie sagten vorhin, das Konjunkturpaket II habe eigentlich erst 2010, 2011 seine Wirkungen entfaltet. Wissen Sie, diese beiden Konjunkturpakete haben nicht das Ziel gehabt, Wirkungen in den Jahren 2010 und 2011 zu entfalten. Sie hatten das Ziel, während der Wirtschafts- und Finanzkrise Arbeitsplätze und Unternehmen zu erhalten. Das war das Ziel.
Dass man damit trotzdem auch wichtige Investitionen tätigt, vor allen Dingen energetische Sanierungen, das sind natürlich Dinge, auf die die Bundesregierung damals großen Wert gelegt hat. Wir hatten Mittel in Höhe von 475 Millionen € bekommen. Das war nicht wenig. Dass man solche Bauvorhaben oder solche Sanierungen, solche großen Komplexe nicht innerhalb eines Jahres abfrühstücken kann, das ist klar. Aus diesem Grunde wurde gesagt: Bis Ende 2011 müssen die Maßnahmen abgeschlossen sein.
Ich glaube, das ist ein kleiner Unterschied; denn die Wirkungen hatten wir während dieser zwei Jahre. Gerade der kleine Mittelstand in Sachsen-Anhalt, die vielen Handwerksbetriebe haben in der Region gut wirken können und sind der Krise nicht erlegen.
Zu dem Antrag auf Missbilligung der Landesregierung. Frau Dr. Klein, ich finde, das ist ein scharfes Geschütz, das hier aufgefahren worden ist. Wir haben im Finanzausschuss über all die Dinge, von der Kunststiftung bis zum Konjunkturpaket, nicht nur einmal diskutiert und uns erläutern lassen müssen, was zu Recht kritisiert wurde. Das steht überhaupt nicht infrage. Es sind sowohl vom Finanzminister im Finanzausschuss als auch von Minister Dorgerloh Fehler eingeräumt worden.
Der Finanzminister war in verschiedenen Sitzungen des Finanzausschusses anwesend, in denen es unter anderem darum ging, für die Villa der Kunststiftung Neuwerk 11 Mieter zu finden, damit das Gebäude wirtschaftlich genutzt wird usw. Dabei ist immer wieder die Frage der Aufsicht zur Sprache gekommen: Hätte man das damals nicht sehen können, sollen und müssen? - Das ist ein Punkt, über den viel diskutiert worden ist. Dazu gibt es heute nichts Neues. Es ist unstrittig, dass Fehler gemacht worden sind, die nicht hätten passieren dürfen.
Wir haben im Ausschuss auch festgestellt, dass es auch einer Stiftung nicht gut tut, wenn die Fach- und die Dienstaufsicht in einer Hand liegen. Auch das haben wir, glaube ich, letztens wieder im Finanzausschuss behandelt. Ich habe große Hoffnungen, dass das in der nächsten Zeit geregelt wird.
Wir wissen, für diese Verfehlungen - Konjunkturpaket und Kunststiftung Halle - können wir den ehemaligen Kultusminister, der vieles im Alleingang gemacht hat, nicht mehr zur Verantwortung ziehen. Er ist nicht mehr da. Wir können ihn nicht mehr fragen.
Es ist natürlich verflixt ärgerlich - das nehme ich mir gern an -, dass wir im Nachtragshaushalt feststellen müssen, dass Mittel in Höhe von 2 Millionen € für das Kloster Michaelstein nachgelegt werden. Herr Minister Dorgerloh, sicherlich lässt man ein begonnenes Bauwerk nicht einfach so stehen, aber von der Sache her ist es nur möglich geworden, weil wir im Nachtragshaushalt 2 Millionen € nachgelegt haben.
Das sind in diesem Zusammenhang sehr unerfreuliche Vorgänge, die mich sehr ärgern. Wir sind es gerade im Finanzausschuss gewohnt, über bestimmte Entwicklungen rechtzeitig unterrichtet zu werden und dass Transparenz hergestellt wird. Solche Verstöße, wie sie im Zusammenhang mit der Kunststiftung in Halle und mit dem Kloster Michaelstein passiert sind, stellen aus meiner Sicht aber doch eine Ausnahme dar. Ich meine, dass das eine Missbilligung der Landesregierung auf keinen Fall rechtfertigt, eben weil es eine Ausnahme ist.
Es bleiben gleichwohl einige Fragen offen. Manche Fragen können in diesem Zusammenhang wohl nicht mehr geklärt werden, weil der damalige Minister nicht mehr da ist. - Wir lehnen Ihren Antrag ab - warum, das habe ich, glaube ich, deutlich erklärt.
- In der Rednerliste steht als nächste Rednerin Frau Dr. Klein. Aber wir freuen uns jetzt auf Herrn Gebhardt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man hätte den Antrag auch überschreiben können mit: Kunststiftung - eine Neverending-Story. In der letzten Legislaturperiode haben wir die gesamte Problematik Kunststiftung tatsächlich hoch und runter diskutiert.
Im Mittelpunkt der Kritik stand die Tatsache, dass aus K-II-Mitteln in Höhe von 2 Millionen € eine Villa in Halle zur neuen Geschäftsstelle der Stiftung ausgebaut werden sollte, was nunmehr auch erfolgt ist. Es wurden also Mittel in Höhe von 2 Millionen € für eine Stiftungsverwaltung ausgegeben, obwohl in der kulturellen Arbeit jeder Euro dringend vonnöten ist, weil das Geld an allen Ecken und Enden fehlt.
Ich betone dies, weil man damit auch gegen den Gründungskonsens der Stiftung verstoßen hat. Dieser lautete damals einvernehmlich hier im Hohen Haus: So wenig Geld in die Verwaltung wie nötig und so viel Geld in die direkte Kunstförderung wie möglich. Davon kann man wohl nicht mehr reden angesichts des Fakts, dass unter dem Strich Mittel in Höhe von 2 Millionen € für den Ausbau einer Villa mit Wohnung, Geschäftsräumen, Galerie und Gartenanlage ausgegeben wurden, damit eine Stiftungsdirektorin in Halle, die offenbar nicht einmal die notwendige Qualifikation für diesen Posten mitbringt, in einem schicken Gebäude residieren kann.
Höhere Betriebs- und Nebenkosten kommen übrigens als ständige Ausgaben noch hinzu. Diese haben wir noch gar nicht eingerechnet.
In der vergangenen Legislaturperiode spielte dieses Thema eine große Rolle. Kritik kam seinerzeit von allen Fraktionen, und das völlig zu Recht. Denn spätestens bei Vorliegen des Prüfberichts des Landesrechnungshofes wurde allen klar, dass bei der Kunststiftung so manches nicht stimmt, einschließlich der Förderpolitik und der Verwaltungsausgaben.
Meine Damen und Herren! Als ob diese Skandale und diese Geldverschwendung nicht schon genug gewesen wären, erfuhren dann die Kollegen im Finanzausschuss ganz nebenbei von einem Staatssekretär, wie sich der ganze Vorgang tatsächlich abgespielt hat.
Man brauchte für den Ausbau einer Musikscheune beim Kloster Michaelstein im Nachtragshaushalt zusätzliche Mittel in Höhe von 2,6 Millionen €, und zwar deshalb, weil dem Kloster Michaelstein Fördermittel in Höhe von 4 Millionen € zugesagt worden waren, dann aber vom damaligen Kultusminister offenbar Mittel in Höhe von 2 Millionen € wieder abgezogen worden waren, um mit diesen Mitteln den Ausbau der Kunststiftung zu finanzieren, und all das, meine Damen und Herren, am Parlament vorbei.
Man hat wirklich das Gefühl: Egal welche Teppichkante man hier hochhebt, und wenn sie sich im Kloster Michaelstein befindet, die Kunststiftung befindet sich grundsätzlich darunter.
Nunmehr soll das Parlament dies alles auch noch heilen und das Geld aus den laufenden Kosten, nämlich im Nachtragshaushalt, bereitstellen. Meine Damen und Herren, das ist aus unserer Sicht schlichtweg nicht hinnehmbar.
Was hätte denn die Landesregierung getan, wenn es gar keinen Nachtragshaushalt gegeben hätte? Eine Antwort darauf würde mich sehr interessieren.
Meine Damen und Herren! Ich erwähnte vorhin schon, dass ein weiterer unschöner Vorgang darin besteht, dass diese Millionen auch an anderer Stelle deutlich fehlen werden. Laut dem Haushaltsplanentwurf sollen die Kulturausgaben im Jahr 2013 deutlich sinken, und zwar so deutlich, dass sich der erst kürzlich ins Leben gerufene Kulturkonvent veranlasst gesehen hat, sich mit dem Appell bzw. der Aufforderung an alle Abgeordneten zu wenden, dies zu verhindern. Ja, meine Damen und Herren, der Konvent hat einstimmig beschlossen, diesen Appell an die Abgeordneten zu richten, weil er seine Aufgabe in Gefahr sieht, die ihm vom Parlament übertragen wurde.
Diese Millionen, die für das Kloster Michaelstein geplant waren und am Ende für die Kunststiftung ausgegeben wurden, hätte man im Jahr 2013 sehr gut für den laufenden Kulturbetrieb gebrauchen können.
Ich kann meiner Kollegin Angelika Klein darin nur zustimmen, dass, wie sie es vorhin gesagt hat, das gesamte Geldgeschiebe unter der Regie des damaligen Ministers geschah und dass wir die nachfolgenden Kultusminister dafür nicht in Haftung nehmen wollen. Das ist völlig korrekt.
Aber, Herr Minister Dorgerloh, wir bitten Sie eindringlich: Räumen Sie in Ihrem Haus auf! Deckeln Sie nicht die groben Verfehlungen Ihres Vorvorgängers, sondern benennen Sie sie klar mit Adresse, Straße und Hausnummer. Nehmen Sie bitte das Parlament als Budgetgeber ernst. Informieren Sie uns rechtzeitig über Fördermittelzusagen und -vergaben und sorgen Sie dafür, dass man in Sachsen-Anhalt das Wort Kunststiftung nicht länger übersetzen muss mit der Aussage: Kunst geht stiften. Unsere Unterstützung hierbei sei Ihnen gewiss. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Damit ist die Debatte abgeschlossen. Ein Antrag auf Überweisung ist nicht gestellt worden. Wir stimmen also über den Antrag in der Drs. 6/631 ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ
NEN. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 3 ist abgearbeitet.
Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, ist es uns allen eine große Freude, Schülerinnen und Schüler des Jahn-Gymnasiums Salzwedel begrüßen zu können. Herzlich willkommen!
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und des Gesetzes über die Verbandsgemeinde in Sachsen-Anhalt