Protocol of the Session on December 15, 2011

Eine höhere Nachfrage des Programms durch die Kommunen macht nun im Nachtrag eine Erhöhung der VE notwendig. Das ist aus meiner Sicht eine erfreuliche Erhöhung, weil sie einen schnelleren Abbau von Schulden in den Kommunen und somit den Rückgewinn von Handlungsfreiheiten bedeutet.

Die Handlungsfreiheit in der Zukunft haben wir durch den vorliegenden Nachtragshaushalt und die darin enthaltene Senkung der Nettoneuverschuldung, die Stärkung der Vorsorge im Land durch den Pensionsfonds und den neuen Fonds gegen Vernässung und Grundwasser, ebenso für das Land gewonnen, sodass ich Ihnen heute mit gutem Gewissen diesen Nachtrag zur Zustimmung empfehlen kann.

Ich möchte Dank sagen an Frau Dr. Klein als Vorsitzende des Ausschusses. Es ist immer wieder super, wie Sie das in der Tat nicht nur moderieren, sondern auch gut steuern.

(Beifall bei der LINKEN)

Ebenso Dank an Frau Kahl als unsere Assistentin und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, die immer pünktlich, schnell und zügig die Vorlagen zur Verfügung gestellt haben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Niestädt. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Frau Dr. Klein. Bitte schön.

Danke schön. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Niestädt, der Nachtragshaushalt, der uns heute vorliegt, entspricht aus unserer Sicht in keiner Weise dem, was uns die Landesregierung seit Jahr und Tag erzählt,

(Beifall bei der LINKEN)

sie stehe für Konsolidieren, Investieren und Vorsorgen. Vom Konsolidieren kann nicht die Rede sein, denn sie gibt die Steuermehreinnahmen mit vollen Händen aus.

Investiert wird. Ja, in nicht vollendete Baumaßnahmen. Darauf komme ich unter dem nächsten Tagesordnungspunkt.

Bei der Vorsorge kann man sich streiten, ob eine Vorsorge darin besteht, die Steuerschwankungsreserve und den Pensionsfonds aufzufüllen oder ob nicht auch der Abbau der Nettoneuverschuldung eine Vorsorge ist. Das bedeutet weniger Zinszahlungen in den nächsten Jahren.

(Zuruf von Minister Herrn Bullerjahn)

- Herr Bullerjahn, hier hätte es sich angeboten.

(Minister Herr Bullerjahn: Das hätten Sie mir vorher sagen müssen!)

- Das habe ich Ihnen gesagt.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir hatten einen wunderbaren Änderungsantrag und haben den immer noch vorliegen. Sie können diesem Antrag zustimmen.

(Minister Herr Bullerjahn lacht)

Ich will mich aber nur auf einige wenige Probleme beschränken. Wir sehen nach wie vor die Verschiebung von 30 Millionen € durch die Landesregierung in den Altlastensanierungsfonds sehr kritisch. Unsere Bedenken konnten auch und gerade durch die Diskussion im Ausschuss nicht ausgeräumt werden.

Meine Fraktion unterschätzt das Problem der Vernässung und des steigenden Grundwassers nicht und hat sich deshalb sehr eindeutig für den zeitweiligen Ausschuss, den es jetzt gibt, stark gemacht. Aus den Erfahrungen mit dem Hochwasser des Jahres 2002 wissen wir, dass zur Lösung solcher Probleme Zeit und Geld gebraucht wird. Damals hatten wir die notwendigen Gelder vom Bund bekommen. Heute müssen wir sie selber stellen.

Keiner kann bis jetzt sagen, wie viel Geld generell benötigt wird. Keiner kann sagen, wann wie viel Geld bereitgestellt werden muss. Das weiß man alles noch nicht, weil wir ganz am Anfang stehen.

Im Entwurf des Haushaltplanes 2012/13 gibt es eine Titelgruppe für das entsprechende Landesprogramm. Auch Geld ist dafür eingestellt. Man könnte nun sagen, es wird regelmäßig eine bestimmte Summe in den Haushalt eingestellt, um diese Probleme lösen zu können, und man macht das mit einer entsprechenden VE. Bei anderen Dingen kann eine VE in Höhe von 1,5 Milliarden € gemacht werden. Das ist locker möglich.

(Zuruf von Frau Niestädt, SPD)

Das aber war und ist nicht gewollt, sondern das Geld wird im Altlastensanierungsfonds angelegt. Aber nach welchen Kriterien und für welche Projekte das Geld ausgegeben wird, darauf hat der Landtag keinen Einfluss.

Frau Niestädt, die jetzt aufgenommene Regelung, dass Maßnahmen über 500 000 € bei Zustimmung des Finanzausschusses und auf Empfehlung des zeitweiligen Ausschusses freigegeben werden, ist doch halbherzig. Da passen so viel Beraterverträge und Gutachten darunter, von denen wir nie etwas hören werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Deshalb liegt es dort schön ruhig. Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat auch ausdrücklich betont, dass er das gut und richtig findet und dass er keine Beteiligung des Landtages möchte, weil die Prozesse dann verzögert würden.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Ich muss sagen, als ich das gehört habe, war ich fast sprachlos. Das passiert bei mir selten. Das wissen Sie.

In den vergangen Jahren haben die Ausschüsse sehr schnell und zügig getagt, wenn es darum ging, Betroffenen zu helfen. Dafür sprechen auch meine Erfahrungen aus dem zeitweiligen Ausschuss Hochwasser und aus neun Jahren Finanzausschuss.

Außerdem befürchte ich, dass Betroffene zunächst gar kein Geld in die Hände bekommen. Denn zunächst muss man wissen, warum was passierte und was die Ursachen vor Ort sind. Die Ursachen sind überall möglicherweise andere. Ich muss das erst wissen, ehe man an die Ursachenbeseitigung herangeht. Es nützt mir nichts, meinen Keller neu zu weißen, wenn ich weiß, in einem Jahr habe ich vielleicht wieder Grundwasser drin. Hier muss ich schon gründlich herangehen.

Wie gesagt, Kriterien, wofür die 30 Millionen € ausgegeben werden, gibt es bis jetzt noch nicht. Es soll eine Richtlinie geben, die in der Endfassung ist. Schauen wir mal.

Es bleiben doch Fragen offen: Wer verwaltet das Geld? Wie soll die Bewirtschaftung erfolgen? Soll es einen Wirtschaftsplan geben? Oder werden die 30 Millionen € einfach vertitelt? Was passiert mit den Zinsen? Fließen sie dem Landeshaushalt zu oder bleiben sie in dem Kapitel?

Zu viele Fragen sind aus unserer Sicht offen. Auch die Frage, ob es angesichts der geplanten Nettokreditaufnahme von rund 305 Millionen € für 2011 überhaupt rechtens ist, mit diesem Kredit quasi eine Rücklage zu bilden, zu der wir nicht verpflichtet sind. Hierzu gibt es keine Rechtsverpflichtung. Die Regierung geht hierbei den einfachen Weg. Wir haben gegenwärtig 30 Millionen € zur Verfügung. Im nächsten Jahr haben wir die nicht mehr, denn dann wollen wir keine Schulden mehr aufnehmen und deswegen bunkern wir sie jetzt ein.

(Frau Niestädt, SPD: Das Bunkern ist eine sinnvolle Rücklage!)

Die Regelung bezüglich der Maßnahmen mit einem Volumen von mehr als 500 000 €, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, - das habe ich schon gesagt - ist ehrenwert, aber sie rettet die Beteiligung des Parlamentes nicht. Sie werden erleben, die Projekte werden so gestaltet, dass sie 499 000 € kosten und dann sind wir auch außen vor.

Wir haben schließlich diese Erfahrung gemacht. Die Landesregierung ist lernfähig. Das haben wir gerade jüngst bei den Mietverträgen für die Umzugsaktionen erlebt. Die wurden so kleinteilig gestaltet, dass sie nicht dem Finanzausschuss vorgelegt werden mussten. Das hat Kollege Felgner de facto zugegeben. Deshalb bleiben wir bei unserem Antrag, die 30 Millionen € zum Abbau der Nettoneuverschuldung zu nutzen.

Wir bleiben auch dabei, die 25 Millionen € für die Kommunen als so genannte Hochzeitsprämie in

den Abbau der Nettoneuverschuldung zu geben. Trotz langer und sehr zäher Diskussionen bei der Beratung im Ausschuss haben sich uns klare Kriterien für die Vergabe der Hochzeitsprämie nicht erschlossen. Nur eines ist klar: Diejenigen, die jetzt noch Geld bekommen sollen, haben damals scheinbar keines bekommen.

Insgesamt hat uns die Gebietsreform bisher rund 60 Millionen € gekostet. Das war und ist sicher richtig, dass so viel Geld in die Kommunen geflossen ist. Das wollen wir auch gar nicht in Abrede stellen. Auch wenn man sich manchmal wundern muss, was manche Kommune mit dem Geld gemacht hat. Das ist sehr interessant.

(Zustimmung von Minister Herrn Bullerjahn)

Es gab und gibt aber nach wie vor keine materiellen gesetzlichen Regelungen und auch keine entsprechenden verbindlichen Erläuterungen im Haushaltplan. Das ist bei den diversen Haushaltaufstellungen immer wieder kritisiert worden.

Der Runderlass des Innenministeriums vom 1. August 2007, zirka drei Wochen nach dem entsprechenden Beschluss des Landtages über eine solche Hochzeitsprämie, sieht als Voraussetzung der Zuweisung den bereits erfolgten oder unumkehrbar geplanten leitbildgerechten Zusammenschluss an.

Wenn das alles ist, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dann können wir wirklich aufhören, überhaupt einen Haushaltplan aufzustellen.

(Beifall bei der LINKEN)

Jede Einheitsgemeinde, jede Verbandsgemeinde konnte 100 000 € bekommen. Sie haben dann noch einmal bis maximal 5 000 Einwohner 20 € pro Einwohner bekommen.

Wenn es damals nicht gereicht hat, muss ich einmal fragen, wie hat man das geplant? Hat man nicht genug Geld eingestellt? Oder hatte man die Hoffnung, dass sich noch mehr Gemeinden in die Zwangsphase bewegen und deshalb kein Geld bekommen, dass man da ein bisschen spart? Oder sind einige Gemeinden einfach nicht schnell genug gewesen?

Wie gesagt, wir sind der Meinung, jetzt die 25 Millionen € in die Senkung der Nettoneuverschuldung zu stecken und dann lieber in den nächsten Jahren darangehen, auch durch weniger Zinszahlungen die Kommunalfinanzen ordentlich und sachgerecht auszufinanzieren.

(Beifall bei der LINKEN - Minister Herr Bul- lerjahn: Über wie viel Geld reden wir dann?)

- Es summiert sich. Sie müssen die gesamten 540 Millionen € nehmen. Dann haben Sie schon eine ganze Menge Zinsersparnis.