Protocol of the Session on January 29, 2016

(Herr Borgwardt, CDU: Weiß ich!)

Das heißt, die Öffentlichkeit kann tatsächlich über das, was der Staat als Gefahr einschätzt, informiert werden, und muss darauf nicht immer erst sozusagen ein Jahr nachlaufend reagieren.

(Herr Borgwardt, CDU: Es hat null Effekte!)

- Doch, es hat Effekte, nämlich dass Parlamente grundsätzlich öffentlich tagen sollten. Ich halte es für wichtig in der Demokratie, diese Transparenz zu schaffen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Herr Borg- wardt, CDU: Alles klar! Aber es hat keinen Effekt!)

Auch ich, meine Damen und Herren, will nicht schließen, ohne einen Dank zu sagen. Ich will Danke sagen an meine Kolleginnen und Kollegen in der Parlamentarischen Kontrollkommission. Ich will den Vorsitzenden in ganz besonderer Weise mit hinein nehmen. Ich will ihn deshalb mit hinein nehmen, weil ich glaube, wir hatten es nicht

immer einfach miteinander, aber wir haben versucht, tatsächlich ein Gegengewicht gegenüber der Regierung zu bilden. Ich würde mir wünschen, dass das in einer zukünftigen PKK noch stärker dahingehend passiert, dass die Mechanismen von Opposition und Regierung nicht aufgehoben, aber abgeschwächt werden und dass sich das Parlament als kontrollierendes Organ tatsächlich gemeinsam aufstellt.

Ich will auch und ganz besonders der Verfassungsschutzbehörde danken und insbesondere deren Leiter. Herr Erben hat ihn schon erwähnt. Dort ist ein neuer Geist eingezogen, und der hat auch mehr und bessere Kontrolle ermöglicht. Ich erinnere daran, dass wir uns die Frage der Datenschutzauskünfte in der Parlamentarischen Kontrollkommission umfassend angeguckt haben und dass es Veränderungen auch beim Prozedere gegeben hat. Ich glaube, dass es innerhalb des rechtlichen Rahmens, den wir haben, tatsächlich möglich war, Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.

Ich will auch Danke sagen an die Landtagsverwaltung, die die Geschäftsstelle neuerdings oder seit dieser Legislaturperiode stellt. Ich glaube, wir sollten diese Geschäftsstelle in der nächsten Legislaturperiode tatsächlich noch stärken. Ich denke, wir sollten den Fraktionen ermöglichen, sicherheitsüberprüfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Kontrollarbeit bei der PKK einzubeziehen. Das müssen wir gesetzlich tun. An dieser Stelle gibt es eine entsprechende Aufgabe.

Für mich ist ganz klar: Der Verfassungsschutz gehört abgeschafft, aber solange er nicht abgeschafft ist, gehört er deutlich besser kontrolliert. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Striegel. - Als letztem Debattenredner erteile ich jetzt Herrn Bommersbach noch einmal das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die meisten Dinge, die zu sagen sind, haben Sie jetzt von den Mitgliedern der Kommission gehört. Ich will Sie nicht langweilen, indem wir noch einmal in den Stoff einsteigen. Wichtig ist für uns als CDU-Fraktion, dass wir unseren gesetzlichen Auftrag in der Kommission entsprechend erfüllt haben. Genauso wichtig ist natürlich, dass die Kommission über die Legislaturperiode hinaus ihre Arbeit machen wird, und zwar solange, bis dieses Hohe Haus eine neue Parlamentarische Kontrollkommission gewählt hat.

Wir als CDU-Fraktion bedanken uns noch einmal ausdrücklich bei der Verwaltung für die nicht ganz einfache Zeit, als Sie mit uns angefangen haben, hier die Dinge aufzubauen.

(Zustimmung bei der CDU und von Herrn Striegel, GRÜNE)

Der zuständige Referatsleiter hat uns immer zur Seite gestanden, der gesamten Kommission. Insofern bedanke ich mich noch einmal für die Aufmerksamkeit, die er mir hat zuteil werden lassen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Bommersbach. - Wir sind damit am Ende der Debatte. Beschlüsse in der Sache treffen wir nicht. Wir nehmen den Bericht so zur Kenntnis. Der Tagesordnungspunkt 25 ist damit erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 auf:

Beratung

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 51. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 6/4755

Gemäß § 45 unserer Geschäftsordnung findet immer die Fragestunde statt. Wir haben diesmal sieben Fragen. Wenn der Fragesteller nicht anwesend ist, wird die Frage zu Protokoll genommen.

Ich rufe den ersten Fragesteller auf, den Abgeordneten Hendrik Lange für die Fraktion DIE LINKE. Die Frage 1 betrifft Mehrwertsteuersätze für Studentenwerke. Bitte schön. Antworten wird der Minister der Finanzen Herr Bullerjahn.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Der Presse war zu entnehmen, dass das Studentenwerk Halle die Preise für Bedienstete und Gäste aufgrund von Vorgaben des örtlichen Finanzamtes um 12 % erhöht, da künftig 19 % statt bisher 7 % Mehrwertsteuer erhoben werden und das Finanzamt auch für die Jahre ab 2013 eine entsprechende Nachzahlung einfordert. Dem Steuerleitfaden des Deutschen Studentenwerkes von August 2015 ist zu entnehmen, dass in Deutschland die Bedienstetenessen und Gästeessen mit 7 % versteuert werden, solange der Anteil an den Gesamtessen ein Drittel nicht überschreitet.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

Da es keine Rechtsänderung gab, woraus resultiert die vom bisherigen Prozedere abweichende

Bewertung durch das Finanzamt und teilt die Landesregierung die Position des Finanzamtes?

Gilt die Regelung auch in anderen Bundesländern und für andere gemeinnützige Organisationen?

Vielen Dank, Herr Lange. - Jetzt hat Herr Minister Bullerjahn das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst darauf hinweisen - weil das in der Sache wichtig ist -, dass mich das Studentenwerk Halle durch Offenbarungsbefugnis nach § 30 Abs. 4 Nr. 3 der Abgabenordnung schriftlich von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses entbunden hat. Insofern ist es überhaupt möglich, auf die Kleine Anfrage konkret zu antworten.

Zur Vorbemerkung des Fragestellers noch folgende Hinweise: Beim Studentenwerk Halle findet derzeit eine Betriebsprüfung statt. Im Rahmen der Prüfung wurde dem Studentenwerk im Oktober 2015 mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, für die Versorgung der Bediensteten und Gäste mit Speisen und Getränken ab dem Veranlagungszeitraum 2013 einen Umsatzsteuersatz von 19 % statt bisher 7 % anzusetzen. Die Betriebsprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Eine Vorgabe des Finanzamts, wonach das Studentenwerk die Preise anheben muss, existiert nicht. Der Steuerleitfaden des Deutschen Studentenwerks entfaltet im Übrigen keine Bindungswirkung für die Finanzverwaltung.

Zu Frage 1: Die Grundlage für die besagte Mitteilung, künftig anders zu besteuern, sind ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2005 sowie die bisher daraus resultierenden Abstimmungen zwischen den obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern.

Kern der bisher beschlossenen Rechtsauffassung ist, dass bereits eine unterschiedliche Preisgestaltung für eine Trennung der wirtschaftlichen Tätigkeiten ausreicht, weil die Leistungen nicht unter gleichen Bedingungen gegenüber hilfebedürftigen und nicht hilfebedürftigen Personen erbracht werden. Deshalb wird der Mensabetrieb des Studentenwerks nicht als einheitlicher Zweckbetrieb im Sinne des § 66 der Abgabenordnung betrachtet, sondern gliedert sich in mehrere wirtschaftliche Geschäftsbereiche. Erstens werden Studenten versorgt, zweitens Bedienstete und drittens Gäste.

Nur für die Versorgung der Studenten ist eine Zweckbetriebseigenschaft nach § 66 der Abgabenordnung gegeben. Die von Ihnen angesprochene Drittelgrenze wäre auch nur für diesen Teilbereich zu prüfen.

Für die Versorgung der Bediensteten und der Gäste kommt eine Behandlung als Zweckbetrieb dagegen nicht infrage.

(Herr Borgwardt, CDU: Genau!)

Da der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % allein aufgrund der Zweckbetriebseigenschaft angewandt wird, müsste für die Essensabgabe an Bedienstete und Gäste der Regelsteuersatz von zurzeit 19 % erhoben werden.

Die Landesregierung teilt insoweit die vom Finanzamt vertretene Rechtsauffassung. Allerdings ist dabei wichtig, dass der Abstimmungsprozess zwischen Bund und Ländern zu dieser Thematik noch nicht zu Ende ist.

Zu Frage 2: Ich sage kurz und knapp zweimal ja. Die Regelung gilt auch in anderen Bundesländern und auch für andere gemeinnützige Organisationen, da die Rechtsauffassung bundeseinheitlich abgestimmt ist. Ich habe es bereits gesagt: Das seit Kurzem laufende Abstimmungsverfahren konkret zu Studentenwerken ist noch nicht beendet, sodass die abschließende Beurteilung durch die Betriebsprüfung noch zurückgestellt ist.

Sie haben noch eine Nachfrage an den Herrn Minister, Herr Lange. - Bitte schön.

Sie haben das jetzt in einen Zusammenhang gebracht: auch andere gemeinnützige Organisationen in anderen Bundesländern. Jetzt wäre meine Frage: Gibt es noch weitere gemeinnützige Organisationen in Sachsen-Anhalt, die ein solches Urteil treffen könnte? Ist das etwas, wovon Sie sagen, darauf muss man künftig achten? - Sie müssen ja nur den Bereich nennen. Sie müssen nicht sagen, ich habe schon Kenntnis über Betriebsprüfungen bei X oder Y. Das dürfen Sie ja nicht, haben Sie uns ja gesagt.

(Herr Borgwardt, CDU: Da geht doch die Be- freiung nicht!)

Die zweite Frage ist: Gibt es andere Bundesländer, die tatsächlich diese 19 % für Gäste und Bedienstete einführen wollen?

Ich kann schlecht über X oder Y woanders reden, auch was die Länder betrifft. Ich bin aber gern bereit, wenn Sie es mir schriftlich zusenden, dass ich Ihnen antworte. Sie wissen, das ist eine schwierige Materie. Wir haben schon ganze Ausschüsse mit Steuern und Finanzämtern, mit Auskünften und wie auch immer beschäftigt. Ich bitte Sie aus einem gewissen Erfahrungsschatz heraus. Ich werde jetzt nicht weiter die Dinge sagen, die

mir diejenigen aufgeschrieben haben, die genau darauf achten, was ich hier sage. Ich bin aber gern bereit, das prüfen zu lassen und Ihnen dann auch zuzuschicken.

Danke für die Bereitschaft. - Herr Köck hat noch eine Nachfrage an den Herrn Minister.

(Herr Borgwardt, CDU: Mensch! Was gibt es denn nun noch!)

Bitte schön, Herr Köck.

Ich habe folgende Frage: Droht nun eine Nachzahlung? - Denn ein Studentenwerk ist kein normaler Handwerksbetrieb. Sie haben keine Rücklagen gebildet. Wie ich es verstanden habe: Betriebsprüfung, rückwirkend ab 2013 19 %, das würde ja - ich weiß nicht, wie viel - Zigtausend Euro an Nachzahlung bedeuten. Dann können sie gleich Insolvenz anmelden.

Herr Minister, bitte.