Protocol of the Session on January 28, 2016

(Beifall bei den GRÜNEN)

sondern die Wählerinnen und Wähler in SachsenAnhalt, und die lassen sich das nicht von Ihnen vorschreiben.

Darüber können wir uns in Ruhe unterhalten. Das Kölner Temperament ist mit Ihnen bei manchen Themen durchgegangen.

(Herr Czeke, DIE LINKE: Sie kommt aus Stendal!)

Ich möchte noch einmal fragen, an welcher Stelle Sie in meiner Rede bemerkt haben, dass ich angemerkt hätte, am Gymnasium in Sachsen-Anhalt herrsche Chaos, und wo rede ich in meinem Beitrag das Gymnasium schlecht? - Das ist meine Frage.

Eine kurze Bemerkung: Das habe ich nicht getan. An unseren Gymnasien ist kein Chaos, aber wir stellen fest, dass Lehrerinnen und Lehrer mit einer Vielzahl von Schülerinnen und Schülern konfrontiert sind, die vielleicht nicht die richtige Schulform gewählt haben. Da haben die Eltern diese Schulform gewählt. Dazu hat meine Oma immer gesagt: Manchmal ist ein Blick in den Topf mit dem goldenen Boden von den Eltern nicht der richtige Weg für die Kinder. Ich habe nicht die Gymnasien schlecht geredet.

(Zustimmung bei der CDU)

Frau Kollegin, bitte.

Danke, Herr Güssau, für Ihren Versuch, Ihren Redebeitrag noch einmal etwas anders zu rahmen und einzuordnen. Sie haben aber signifikante Zeitanteile Ihrer Rede dazu verwendet, Beispiele zu nennen, wo arme Kinder in den Gymnasien sind, die dort mit multiplem Leistungsversagen unterwegs sind. Das ist für mich, wenn das so wäre, Chaos an dieser Schulform. Sie haben überhaupt keinen Beleg, dass das über Einzelfälle hinaus ein signifikantes Merkmal der Schulform Gymnasium ist. Insofern bleibe ich bei meiner Bewertung, dass Sie mit Ihrem Redebeitrag die Gymnasien schlecht geredet haben, um weniger Kinder an die Gymnasien zu bringen. Das halte ich für fahrlässig. Ich bleibe bei dieser meiner Bewertung.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Frau Professor Dalbert, Frau Görke würde Sie gern etwas fragen.

Danke. - Frau Professor Dr. Dalbert, ich muss einmal über Bande spielen. Können Sie sich vorstellen, welchen psychischen Schaden es bei kleinen Kindern auslöst, so früh für nicht wert befunden zu werden, an eine Schule zu gehen, in die sie gern möchten und deren Schulform sie sich zutrauen? Können Sie das in etwa psychisch einschätzen?

Es gibt dazu erstaunlicherweise wenig Forschung. Auf diesem Auge ist die Schulforschung blind. Das ist ein Thema, das auch ich als Forschungsidee gehabt habe. Es sollte geforscht werden, was die Entscheidung bei Kindern auslöst in diesem stark selektiven Schulsystem, wenn man nur auf die Sekundarschule darf - so wird es konnotiert.

Ich könnte jetzt auch anekdotisch werden, aber da ich in einer so wichtigen Debatte gar nicht anekdotisch werden will, sage ich, ich kann mir gut vorstellen, dass das genau solchen Stress auslöst wie das permanente Gewichtet- und Gewogen-werden in der Klasse 3 und 4, damit am Ende die Lehrerinnen und Lehrer nach bestem Wissen und Gewissen - das streite ich keinem Lehrer und keiner Lehrerin ab - entscheiden kann, sollte das Kind dahin oder dahin gehen. Das allein ist schon ein Dauerstress. Wenn man den nicht besteht, ist das sicher sehr belastend für die Kinder.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Die teilweise sehr lautstarke Aussprache zur Großen Anfrage ist damit beendet und der Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Beamter kann man mit und ohne Abitur werten. Deshalb rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Beratung

Wiedereinführung Sonderzahlung für Beamte

Antrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/4747

Die Einbringerin ist Frau Feußner. Bitte, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vorweg schicken, dass ich mich darauf einstelle, dass uns mit diesem Antrag Wahlkampfhandeln vorgeworfen werden wird. Damit rechne ich schon im Vorfeld.

(Zuruf von der LINKEN: Nein!)

Ich werde aber versuchen, mit meinem Redebeitrag dies auszuräumen.

(Unruhe bei der LINKEN)

Ob mir dies gelingt, werden wir am Ende des Redebeitrages sehen.

Ich will noch einmal den Hintergrund dieses Antrages zum derzeitigen Zeitpunkt darlegen: Uns bzw. mir ist wohl noch in Erinnerung, dass die Fraktion DIE LINKE im Rahmen der letzten Änderung des Beamtenbesoldungsgesetzes einen ähnlichen Antrag zur Wiedereinführung der Sonderzahlung gestellt hat. Dieser war auf alle Besoldungsgruppen ausgerichtet mit einem Betrag in Höhe von 500 €. Schon hierin unterscheidet sich Ihr Antrag von unserem. Ich werde darauf eingehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in unserem Bundesland ca. 20 000 Beamtinnen und Beamte, welche trotz mancher schwieriger Rahmenbedingungen hier im Land eine hervorragende Arbeit leisten.

Das muss auch weiterhin möglich sein. Wir brauchen motivierte, loyale und pflichtbewusste Beamte in unserem Land. Darin sind wir uns sicherlich fraktionsübergreifend einig. Dabei habe ich aber langsam das Gefühl, dass diese Eigenschaften zu kippen drohen bzw. sich umkehren könnten. Die Ursachen dafür haben wir als Parlament zum Teil auch selbst mit verursacht.

Zunächst möchte ich festhalten - -

(Zuruf von Frau Tiedge, DIE LINKE)

- Ihr wart auch schon in der Tolerierung und habt solche Gesetze auch mitgetragen. Da könnt ihr euch nicht herausreden, auch wenn ihr das gern möchtet.

(Zuruf von Frau Tiedge, DIE LINKE)

Zunächst möchte ich festhalten, dass die Föderalismuskommission, die die Beamtenbesoldung auf die Länder übertragen hat, aus meiner Sicht damals keine kluge Entscheidung getroffen hat. Ich empfinde diese sogar als großen Fehler.

Schon heute können wir klar erkennen, wie unterschiedlich die Beamtenbesoldung in den Ländern betrachtet wird und die Vergleichbarkeit aus dem Ruder läuft. Besonders stark verändern sich zwischen den Ländern die Beförderungspraxen.

In den Besoldungsgruppen liegt unser Land zwar nicht am Schluss. Dies ist aber auch in Bezug auf die jeweilige Einstufung in der Besoldungsgruppe nach ihren Funktionsstellen zu betrachten, und da sieht es schon wieder ganz anders aus.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den Beamtinnen und Beamten in den vergangenen Jahren durch einige Änderungen vieles zugemutet. Hierbei handeln die anderen Bundesländer nicht alle gleich, sondern unterschiedlich.

Ich will einmal einige Punkte nennen, was wir getan haben: erstens die Streichung des Urlaubs- und des Weihnachtsgeldes, zweitens die zeitverzögerte und nicht immer inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse, drittens die Einführung einer Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe und den Besoldungseinbehalt in der Heilfürsorge, keine jährlich kontinuierlichen Beförderungen und keine ausreichende Stellenanhebung bzw. Beförderung.

Hier zeigt sich zunehmend die Unzufriedenheit der Beamtenschaft. Das Resultat sind zunehmend Klagen bei den Verfassungsgerichten, auch beim Bundesverfassungsgericht, mit entsprechenden Urteilen, wie in der jüngeren Vergangenheit geschehen. Ich erinnere nur an die Korrektur bei der Richterbesoldung, die wir im Herbst vergangenen Jahres vorgenommen haben, und an das letzte Urteil in Bezug auf die sächsischen Beamten, das auch auf unser Land Auswirkungen haben wird.

Das war für uns Anlass, diesen Antrag einzubringen. Wir als Parlamentarier bzw. als Regierung können doch unsere Verantwortung - hier im Speziellen für die Beamten - nicht ständig an die Gerichte abgeben.

(Zustimmung bei der CDU)

Eigentlich ist dies doch unsere Aufgabe. Es ist unredlich, immer wieder zu warten, was Gerichte urteilen, und erst danach anzufangen und nachzuarbeiten. Ich glaube, das wird unserer Aufgabe überhaupt nicht mehr gerecht. Wir, der Gesetzgeber, haben einen klaren Auftrag, verfassungskonforme Regelungen zu schaffen, welche die Alimentierung der Beamtinnen und Beamten auch wirklich sicherstellen. Der Antrag heute kann nur einen ersten Schritt darstellen. Das Landesbesoldungsgesetz muss aus unserer Sicht in Gänze auf

den Prüfstand. Im Parlament gibt es unterschiedliche Auffassungen - das ist mir wohlbekannt - zu den jeweils einzelnen Punkten.

Ich möchte an dieser Stelle die Sichtweise der CDU-Fraktion darstellen und bin froh, dass wir als Koalitionsfraktionen uns bereits auf einen Punkt verständigen konnten, nämlich die Wiedereinführung einer Sonderzahlung.

Im Unterschied zu der Fraktion DIE LINKE haben wir keinen Betrag für die Sonderzahlung in unseren Antrag aufgenommen, da man dies unterschiedlich handhaben kann. Ich möchte einmal auf einige Wege hinweisen:

Erstens. Man könnte die Sonderzahlung auf Besoldungsgruppen beziehen. Man könnte sagen: Die unteren bekommen mehr, die oberen bekommen weniger.

Zweitens. Man könnte sich eine Dynamisierung vorstellen, also einen allmählichen Anstieg auf das Niveau der derzeitigen Tarifbeschäftigten.

Drittens. Man könnte es wie Sie machen, nämlich eine Einmalzahlung, ein Verteilen der Sonderzahlung auf monatliche Gehälter - auch das könnte man sich überlegen - oder eine Einmalzahlung mit einem bestimmten Betrag als Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Es sei einmal dahingestellt, wie man dies bezeichnet.

Es sind also mehrere Varianten möglich. Welche Variante sich als die brauchbarste, am besten anzuwendende oder vor allen Dingen im Konsens mit dem Beamtenbund - das ist uns sehr wichtig - als die beste herausstellt, sollte man in Ruhe beraten.

(Zustimmung bei der CDU)

Ein gemeinsames Bekenntnis dazu, dies realisieren zu wollen, ist aus meiner Sicht schon ein erster und ein guter Schritt.