Ein gemeinsames Bekenntnis dazu, dies realisieren zu wollen, ist aus meiner Sicht schon ein erster und ein guter Schritt.
Dass wir aufgrund des jüngsten Urteils ca. 20 Millionen € an die Beamtinnen und Beamten für den Zeitraum vom 1. April 2011 bis Ende 2014 nachzahlen müssen, hat selbst das Finanzministerium mit einem Schreiben vom 10. Januar an den Finanzausschuss eingeräumt. Da haben wir sowieso unsere Hausaufgaben zu machen.
Des Weiteren haben wir hier im Parlament darum gerungen, eine Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe bzw. einen Besoldungseinbehalt in der Heilfürsorge einzuführen. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass die Einnahmen des Landes in Höhe von ca. 2 Millionen € in keiner Relation zu dem bürokratischen Aufwand stehen.
Wir, die CDU-Fraktion, werden uns dafür einsetzen, die Kostendämpfungspauschale wieder abzuschaffen.
Ebenfalls auf den Prüfstand muss die Beförderungspraxis. Nach einem jahrelangen Beförderungsstau in Sachsen-Anhalt stellen wir nun zwar kontinuierlich Gelder - das ist löblich; das will ich positiv hervorheben - für Beförderungen in unseren Landeshaushalt ein. Aber damit können wir die Defizite der vergangenen Jahre bei Weitem nicht aufholen; das ist klar. Auch darüber müssen wir noch einmal intensiv beraten.
Ich möchte einen weiteren Punkt benennen, der uns jüngst ereilt hat und den wir im Rahmen einer Selbstbefassung im Finanzausschuss diskutiert haben, nämlich die Altersdiskriminierung. Da kennen wir die Probleme. Auch das soll in die Gesetzesberatung einfließen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Demzufolge wird es eine der ersten Aufgaben in der nächsten Legislaturperiode sein, wieder einen Gleichklang zu den Tarifbeschäftigten herzustellen. Dies darf nicht weiterhin den Gerichten überlassen werden.
Werden wir unserer Aufgabe gerecht! Auch in Zukunft brauchen wir leistungsfähige, motivierte und engagierte Beamtinnen und Beamte, damit sie ihren Aufgaben, die wir ihnen stellen, auch gerecht werden können. - Vielen Dank.
Ich will gar nicht viel zu der inhaltlichen Bewertung sagen. Das wird mein Fraktionskollege Knöchel tun.
Bemerkenswert ist aber schon, dass das Wahlkampfversprechen der CDU im Wesentlichen darin besteht, in fast allen Politikfeldern das, was man in den letzten zehn Jahren gemacht hat, in der nächsten Legislaturperiode wieder zu revidieren. Das mag an dieser Stelle schon stimmen und wäre vielleicht sogar gut.
tig - bis 2002 toleriert. Aber bei Ihnen scheint irgendwie angekommen zu sein, dass wir auch die Böhmer-Regierung danach noch toleriert haben.
Denn erst da sind diese Dinge gemacht worden - unter anderem ist das Weihnachtsgeld gekürzt worden -, weil wir erst danach die Föderalismusreform und überhaupt Rahmenbedingungen dafür hatten. Wenn Sie sagen, wir hätten mit unseren Beschlüssen das Weihnachtsgeld mit abgeschafft, dann gehen Sie davon aus, dass wir nach 2002 noch toleriert haben. Ich kann mich aber daran erinnern, dass das nicht so war. Glauben Sie es mir!
Lieber Herr Gallert, ich weiß, dass es nicht so war und dass Sie uns nicht toleriert haben. Sie waren damals noch eine starke Opposition im Vergleich zu heute. Ich muss Ihnen sagen: Das war wirklich so. Sie haben uns immer dafür kritisiert. Da gebe ich Ihnen zu 100 % Recht.
Aber eines müssen Sie zugestehen: In der Zeit, in der Sie Tolerierungspartner waren, gab es diesen enorm großen Beförderungsstau, und den haben Sie mit verursacht.
- Es wird auch wieder besser. Wir haben ja jetzt Mittel eingestellt. Das habe ich schon kritisch bemerkt.
Sie haben von unseren Wahlkampfversprechen gesprochen. Ich habe versucht, das schon am Anfang zu sagen. Das werde ich auch nicht widerlegen können oder vielleicht habe ich das mit meinem Redebeitrag auch nicht geschafft. Das lasse ich offen. Aber gestehen Sie doch auch einmal einen Erkenntnisgewinn ein.
Die andere Sache ist: Wir haben immer Partner. Falls es Ihnen wirklich einmal so gehen sollte und Sie einen Partner brauchen, was ich mir nicht wünschen würde, dann werden Sie sehen, wie das mit den Partnern ist. Dann kann man nicht alles eins zu eins umsetzen, was man sich manchmal gerne wünscht.
Vielen Dank, Frau Feußner. - Jetzt spricht für die Landesregierung Herr Staatsminister Robra. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist manchmal sinnvoll - der Meinungsaustausch eben hat das deutlich gemacht -, sich den Ausgangspunkt von politischen Fragestellungen und juristischen Entscheidungen vor Augen zu führen. Bevor ich auf den Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU eingehe, lassen Sie uns kurz gemeinsam, lieber Herr Gallert, in das Jahr 2004 zurückschauen.
Die damalige Regierung Böhmer/Paqué war entschlossen, die exorbitant hohen Personalkosten, die Sie uns hinterlassen hatten, im Landeshaushalt deutlich zurückzuführen - das war der Ausgangspunkt -,
und zwar unter Vermeidung sozialer Verwerfungen und insbesondere betriebsbedingter Kündigungen für Angestellte in Überhangbereichen. Auch das war eine Herausforderung, vor der wir damals standen.
Nachdem sich der Ministerpräsident mit den damaligen Gewerkschaftsführern von Ver.di, Schenk und Bartsch, ausgetauscht hatte, war klar: Eine isolierte Streichung des Weihnachtsgeldes war für die Gewerkschaften nicht denkbar und nicht darstellbar, wohl aber der Abschluss eines Sozialtarifvertrags. Dieser wurde - da bin ich Zeitzeuge, weil ich selbst die Verhandlungen geführt habe - dann ausgehandelt. Bis zu 7,5 % Gehaltseinbußen für Angestellte gegen Freizeitausgleich sah der sogenannten TV LSA vor. Im Gegenzug, meine Damen und Herren - und damit quasi als politisches Junktim -, war Beamten und Richtern als deren gleichwertiger Solidarbeitrag stufenweise das Weihnachtsgeld gestrichen worden.
Dies alles gehörte damals zu einem ausgewogenen Maßnahmenbündel, mit dem die Personalkosten des Landes bis ins Jahr 2006/2007 auf rund 2,3 Milliarden € gedrückt werden konnten.
Als Sonderzuwendung fiel das Weihnachtsgeld nach damaligem Verfassungsverständnis nicht unter den Alimentationsbegriff des Artikels 33 des Grundgesetzes, hatte also einen geringeren verfassungsrechtlichen Schutz.
Der Sozialtarifvertrag ist in den Folgejahren einmal verlängert worden. Er endete im Dezember 2011. Hingegen blieb die Streichung des Weihnachtsgeldes bei Beamten und Richtern bestehen. Das ursprüngliche Junktim einer gleichmäßigen Belastung von Angestellten und Beamten war damit
Das Bundesverfassungsgericht hat im Mai und im November 2015 Grundsatzentscheidungen zur Beamten- und Richterbesoldung in Sachsen-Anhalt getroffen, und zwar mit völlig neuen Berechnungsgrundlagen für die Besoldung und mit dem Ziel, alle Besoldungsbestandteile auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, also nicht mehr zwischen Alimentation hier und Weihnachtsgeld, Sonderzuwendung sowie Urlaubsgeld da zu unterscheiden. Alles wird in einen Topf geworfen und unterliegt einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise.
In den Entscheidungen nimmt das Verfassungsgericht nicht ausdrücklich zum Weihnachtsgeld Stellung und bewertet dies auch nicht verfassungsrechtlich. Allerdings ist für die Verfassungsrichter der bereits beschriebene Wegfall des Weihnachtsgeldes im Hintergrund als Rechengröße der letztlich entscheidungserhebliche Umstand.
Karlsruhe beurteilt, wie hier bereits im Dezember diskutiert, nunmehr in drei Stufen, ob eine Landesbesoldung für Beamte und Richter verfassungskonform ist. Es geht um eine wertende Betrachtung des Zurückbleibens der Beamtenbesoldung, und zwar erstens hinter der Tarifentwicklung für Angestellte, zweitens hinter dem Nominallohnindex der allgemeinen Entwicklung in der Wirtschaft und drittens hinter dem Verbraucherpreisindex, also der Inflationsrate. Kritiker sagen, das sei eine zu formelhafte Verrechtlichung von Artikel 33 des Grundgesetzes. Aber keine Frage: Das gilt und ist von uns gleich zu Beginn der siebenten Legislaturperiode für alle Beamten und Professoren umzusetzen.
Die Landesregierung - davon gehe ich aus - wird durch einen Gesetzentwurf zeitnah diesen Prozess anstoßen müssen. Insofern setzt der Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU das richtige Signal,
das auch von den Besoldungsreferenten des Bundes und der Länder aufgegriffen werden sollte; denn - da teile ich die Auffassung von Eva Feußner - wir brauchen jetzt wieder eine bessere Abstimmung unter den Ländern.
Der kommende Gesetzentwurf wird vor dem Hintergrund der - ich nenne das jetzt einmal so - Karlsruher Formel aus meiner Sicht drei tragende Elemente enthalten müssen:
Erstens. Der Gesetzentwurf wird nachhaltig in die Zukunft wirken müssen. Er wird sich nicht haarscharf auf der Grenze zum Verfassungsbruch be