Protocol of the Session on November 13, 2015

Dabei werden an den Gutachter besondere Anforderungen gestellt wie zum Beispiel die Realisierungsbegleitung. Das ist sehr wichtig. Es geht also nicht nur darum, ein Gutachten vorzulegen. Ich habe das in Eisleben ja selber mitgemacht. Das Schwierige ist es, Beschlüsse zu fassen oder auch erst einmal die Diskussionen in Stadtratssitzungen und Bürgerversammlungen auszuhalten. Hinzu kommt die Erarbeitung von Konzepten und von Entwürfen für eine Zweckvereinbarung. Es geht also auch um die praktische Umsetzung dessen, was im Gutachten als Schritt bzw. Absichtserklärung dargestellt wird.

Anschließend sollen die Ergebnisse des Gutachtens einschließlich der sich ergebenden Synergien sowohl dem Stadtrat der antragstellenden Stadt als auch der Vertretung des möglichen Vertragspartners als Kontrollgremium vorgestellt werden. Wenn mehrere solcher Gutachten vorliegen, sollte dies meiner Meinung nach auch im Parlament ausgewertet werden, weil wir auch versuchen, Gemeinden unterschiedlicher Größe mit derartigen Gutachten zu begleiten.

Außerdem wird insbesondere von den Kommunalaufsichten erwartet - das war ganz besonders wichtig, Sie waren selbst bei einem Gespräch dabei -, dass bei der Erarbeitung der Fragestellung für das Gutachten sowie bei der Vergabe - diese führt nicht das Land durch, sondern das geschieht

vor Ort - und auch bei der Begleitung des Gutachtens der Landkreis als Kommunalaufsicht intensiv einbezogen wird. Insofern geht es darum, am Ende die Konsolidierungsvorschläge gemeinsam mit der Kommunalaufsicht und den Kommunen, speziell im Umfeld der Stadt Oberharz, umzusetzen. Ich denke, das ist insoweit nachvollziehbar und ist eine vernünftige Hilfe des Landes als Begleitung der Konsolidierungsschritte.

Vielen Dank. Frau Edler würde Ihnen gerne eine Nachfrage stellen.

Wie Sie wissen, wird das Gutachten im nächsten Jahr in Auftrag gegeben werden. In welchem Zeithorizont müssen dann Maßnahmen gestrickt und durchgeführt werden, um eine Haushaltskonsolidierung zu erreichen? Das Land knüpft diese Maßnahmen sicherlich auch an eine bestimmte Zeitschiene. Ich möchte erfahren, in welchem Zeithorizont mit einer Verbesserung zu rechnen ist bzw. in welchem Zeitraum eine Verbesserung erzielt werden sollte.

Gibt es schon Kommunen, auf die man zurückgreifen kann, die bereits ein derartiges Gutachten haben erstellen lassen und dadurch eine solche interkommunale Zusammenarbeit auf den Weg bringen konnten?

Es gibt ähnliche Gutachten in Wittenberg und in Eisleben.

Nun zu Ihrer ersten Frage. Es gibt kurzfristige, mittelfristige und langfristige Maßnahmen. In Eisleben wurde beispielsweise vorgeschlagen, bestimmte Netze der Infrastruktur an Abwasserzweckverbände übertragen und Ähnliches. Das hatte auch etwas mit dem Versammlungsrecht zu tun. Es gab dann sofortige Umstellungen im Haushalt, sodass bestimmte Einstellungskorridore heruntergefahren worden sind. Es gab auch langfristige Maßnahmen, bei denen die interkommunale Zusammenarbeit in gemeinsamen Überlegungen zu Strukturen mündete. Das war bei Bauhöfen und Ähnlichem der Fall. Das muss dann durch den Gutachter speziell für die Situation der Gemeinde betrachtet werden.

Einiges ist Grundsätzliches. Es gibt solche Tools - ich kann Ihnen das gerne einmal zeigen -: Die Gutachter gehen dann speziell von den Haushalten, von den Liquiditätsproblemen, von den eigenen Planungen der Gemeinde aus. Einige Gemeinden haben die Bevölkerungsrückgänge nicht in ihre mittelfristigen Finanzplanungen eingearbeitet. Die erste Maßnahme war, sich da ehrlich zu machen; das ist auch ein guter Beginn.

Im Oberharz - ich kenne die Situation ganz gut - ist ja die Frage - das sage ich ganz offen; einige aus dem Innenausschuss kennen das -: Wie ist es überhaupt möglich, dort dauerhaft bestimmte Strukturen zu schaffen? Das ist aber nicht mehr mein Thema. Dort wird der Gutachter überlegen müssen, inwieweit was mit welchen Maßnahmen getan werden kann. Es ist wichtig, dem Gutachter zuzuhören. Die politischen Entscheidungen werden in den Gremien getroffen; das ist auch ganz klar.

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Frage 2 zum Thema „Verlängerung Kooperationsvertrag/Erwerb von Museumsobjekten“ stellt die Abgeordnete Frau Dr. Paschke. Bitte, Frau Kollegin.

Es geht um die Verlängerung des Kooperationsvertrages und den Erwerb von Museumsobjekten. Seit 2007 ist die Otto-von-Bismarck-Stiftung mit einer Außenstelle in Schönhausen (Elbe) vertreten. Die Grundlage hierfür bildet eine am 4. Juli 2007 geschlossene Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bund, dem Land Sachsen-Anhalt, dem Landkreis Stendal und der Gemeinde Schönhausen (Elbe). Da die Befristung der Vereinbarung am 31. Dezember 2015 ausläuft, sind derzeit Verhandlungen über eine Verlängerung durch die Kooperationspartner notwendig.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen konkreten Stand haben die Verhand

lungen seitens der Landesregierung über eine Verlängerung der Kooperationsvereinbarung?

2. Das Land hat die Absicht bekundet, Museums

objekte von der Erbengemeinschaft käuflich zu erwerben, um sie der Öffentlichkeit weiterhin zugänglich zu machen. Inwieweit wird diese Absicht aufrechterhalten bzw. befindet sich in der Umsetzung?

Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. - Bitte, Herr Minister Dorgerloh.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Dr. Paschke namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Das Kultusministerium befindet sich mit allen Vertragspartnern in laufenden Verhandlungen. Erst gestern, am 12. November 2015, fand

ein weiteres Gespräch mit der Gemeinde Schönhausen, der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land und dem Landkreis Stendal statt. Unser Wunsch ist es, die Kooperationsvereinbarung so schnell und so zeitnah wie möglich abzuschließen.

Zu Frage 2: Die Erbengemeinschaft von Bismarck ist nach der Entscheidung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen seit Mai 2015 wieder Eigentümerin des Kunst- und Kulturgutes im Bismarck-Museum Schönhausen. Es gibt zwischen der Erbengemeinschaft und dem Kultusministerium Verhandlungen darüber, die Ausstellungsgegenstände anzukaufen. Im Augenblick wird geprüft, ob ein erstes Konvolut noch in diesem Jahr angekauft werden kann.

Vielen Dank. Es gibt eine Nachfrage. - Bitte, Frau Dr. Paschke.

Nach meiner Kenntnis sollte den Verhandlungspartnern der Entwurf einer Verlängerung der Kooperationsvereinbarung im Oktober 2015 vorliegen. Das erfolgte nicht. Ich möchte gern nach den Ursachen fragen. Warum erfolgte das nicht? - Irgendwo muss es also ein Problem geben, das noch ausgeräumt werden muss.

Halten Sie - das ist meine zweite Frage - an dem Vorhaben fest, dass diese Vereinbarung in der ersten Dezemberwoche 2015 in der Landesvertretung in Berlin am Rande einer Veranstaltung unterzeichnet wird?

Im Augenblick steht diesbezüglich kein Unterzeichnungstermin in meinem Kalender. Es wäre schön gewesen, Sie hätten diese Frage in die Kleine Anfrage integriert, dann hätte ich sie auch beantworten können. So kann ich nur sagen: Ich muss jetzt erst einmal hören, was gestern verhandelt worden ist. Das kann ich dann sicherlich im Ausschuss vortragen; die Sitzung findet zeitnah statt. Wenn das gewünscht ist, berichte ich dort gerne, wie der Stand der Verhandlungen ist und wo es vor allen Dingen noch klemmt. Unsere Zusage für die Finanzmittel ist da, aber wir sind nicht der alleinige Partner.

Wollten Sie eine zweite Nachfrage stellen?

Ich hatte gefragt, woran es liegt, dass das noch nicht realisiert werden konnte, dass den Partnern noch kein Entwurf vorgelegt werden konnte.

Der liegt sicherlich im Hause vor, aber er liegt mir hier jetzt nicht vor. Woran es im Einzelnen klemmt oder welcher Partner möglicherweise noch nicht unterschreiben konnte, kann ich im Augenblick nicht sagen. Vielleicht ist das auch gestern abgeräumt worden.

Würden Sie mir das dann zukommen lassen? Meine Fragen, die ich jetzt mündlich gestellt habe, beinhalten das. Wenn man weiß, dass das im Haus am 21. vorgelegt werden soll, dann stelle ich mir das so vor: Sie wissen, dass es am 21. vorgelegt werden sollte, und Sie wissen, dass es nicht vorgelegt wurde. Dann müssten Sie eigentlich auch die Probleme kennen, warum es nicht vorgelegt wurde.

Ich weiß, dass wir es in diesem Jahr unterschreiben wollen, aber ich kann nicht die Hürden der anderen Partner wegräumen.

Also liegt es an den anderen Partnern?

Mehr kann ich im Augenblick nicht sagen. Frau Paschke, dann müssen Sie genauer sagen, was Sie eigentlich wissen wollen, und nicht versuchen, das hier mit 15 000 Nachfragen zu klären. Denn Ihre Kleine Anfrage zielte auf etwas anderes ab. Gestern haben die Leute verhandelt, das Ergebnis kann ich Ihnen heute noch nicht sagen; ich war gestern nicht im Hause.

Dann ist jetzt meine konkrete Frage, die Sie hoffentlich verstehen,

Ja, ich verstehe auch die anderen Fragen.

ob Sie das nachliefern könnten.

Ja, gerne. Das habe ich Ihnen schon angeboten. Ich berichte gerne im Ausschuss, schicke Ihnen das aber auch gerne schriftlich.

Na ja, es müsste dann ins Protokoll eingehen, wenn Sie es mir jetzt versprechen.

Ja, ich verspreche es Ihnen, Frau Paschke.

In Ordnung. Seit der letzten Landtagssitzung bin ich in dieser Frage etwas sensibel.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir haben es alle gehört und die Protokollanten haben es noch viel besser als wir gehört. Auf die Frage, ob es nachgereicht wird, gab es ein klares Ja. - Das war die Frage 2.

Jetzt kommen wir zur Frage 3 zum Thema „Nicht bewilligte Mittel für Dopingprävention“. Die Frage stellt der Kollege Loos und der Minister für Inneres und Sport Herr Stahlknecht antwortet.

In der Landtagssitzung am 16. Oktober 2015 erwähnte der Minister für Arbeit und Soziales, Herr Nobert Bischoff, dass „die Mittel im Bereich der Dopingprävention“ bisher nicht bewilligt wurden, „da die notwendige Verwaltungsvereinbarung der Länder erst im September abgeschlossen wurde und die Abstimmungen mit dem Landesverwaltungsamt zur Umsetzung der Maßnahmen noch nicht beendet sind“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen Ergebnissen wurde die notwendi

ge Verwaltungsvereinbarung der Länder abgeschlossen?

2. Was kann derzeit zum Stand der Abstimmun

gen mit dem Landesverwaltungsamt zur Umsetzung der Maßnahmen berichtet werden?