Das ist eigentlich genau das, was wir nicht wollen. Das sind die Probleme, die die Leute vor Ort haben. Man muss einmal direkt in die Gärten gucken und mit den Leuten reden. Dann stellt man fest, dass die Stimmungslage eine andere ist, als wir das an der einen oder anderen Stelle aus Recht und Gesetz ableiten können.
Ich muss weiterhin feststellen - das ist das Gefühl der Leute -: EU-Richtlinien, Verordnungen, Bundesrecht, Landesrecht - all diese Dinge wollen die Menschen im Garten einfach nicht haben. Sie sagen: Im Garten mache ich das, was ich gerne tun möchte. Dazu gehören eben auch bestimmte Gewohnheitsrechte.
Um diese verschiedenen Aspekte, diese verschiedenen Lagen unter einen Hut zu bekommen, ist es sehr schwierig, eine landesweit einheitlich geltende Verordnung zu erlassen. Deswegen - das ist der einzige Grund, den ich nennen kann - lehnen wir Ihren Antrag ab; denn wir glauben, dass es gut ist, wenn vor Ort in den Kreistagen darüber diskutiert und entschieden wird. Dann kann das je nach Lage, je nach Situation entsprechend entschieden werden. Ich glaube, dass auf dieser Ebene sehr vernünftige Diskussionen geführt werden.
Ich möchte vermeiden, dass wir zu manchen unsinnigen Verboten kommen - nicht dass wir zum Schluss noch rauchfreie Arbeitsplätze für Feuerwehrleute fordern. Dann hätten wir das Maß völlig überzogen.
Ich denke, wir sollten an bestimmten Stellen einfach einmal einen Punkt machen. Lassen Sie das Ganze so, wie es ist. Das ist in diesem Land gut geregelt. Ich sehe keinen Änderungsbedarf. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Grünen hat meines Erachtens durchaus einen gewissen Charme. Der Kollege Weihrich hat sich zu Recht eines Berichtes des Landesamtes für Umweltschutz aus dem November 2009 erinnert. Dieser hebt auf den unmittelbaren Zusammenhang von erhöhter Feinstaubbelastung und Brenntagen ab. Das sollte zumindest bei den Fachpolitikern unstrittig sein. Zumindest das, Kollege Bergmann, werden Sie bestätigen können.
als auch in unserem Land hin. Dies hat der Minister gerade dargelegt. Wir praktizieren - wie fünf weitere Bundesländer - die Übertragung der konkreten Satzung auf die unteren Abfallbehörden, die Landkreise. Das basiert auf einer Verordnung vom 25. Mai 1993. Das ist sehr antiquiert und vor dem Hintergrund der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes zumindest aktualisierungsbedürftig. In dieser Hinsicht habe ich eine gänzlich andere Auffassung als Sie, Herr Minister Dr. Aeikens: Hier hat das Land eine gewisse Verantwortung.
Allerdings bewegt sich der Landtag in SachsenAnhalt - auch dies wurde hier schon gesagt - im klassischen Feld des übertragenen Wirkungskreises auf dem Feld der kommunalen Verwaltung, nicht der Kreistage; denn das ist übertragener Wirkungskreis und damit ganz allein Aufgabe der kommunalen kreislichen bzw. städtischen Verwaltung.
Eine einfache Lösung, wie sie der Antrag suggeriert, ist aber wohl kaum umsetzbar. Wir plädieren daher für eine Überweisung des Antrages zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss und zur Mitberatung in den Innen- sowie den Agrarausschuss, und zwar vor allem mit dem Ziel, sich mit den fachlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen, die aufgeworfenen Hinweise des LAU-Berichtes sowie die Sichtweisen der Landkreise aufzunehmen und die Entsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte gegebenenfalls anzupassen.
Gleichzeitig muss man sich auf das zu erwartende neue Kreislaufwirtschaftsgesetz beziehen, aber auch auf Sachverhalte wie Brauchtumsfeuer, den Umgang mit nicht kompostfähigen Pflanzenteilen aufgrund von Krankheiten oder Pilzbefall oder nicht zuletzt auf die Entsorgungsmöglichkeiten vor Ort abheben.
Ich persönlich bin ein Fan der Verordnungen aus Mecklenburg-Vorpommern oder Nordrhein-Westfalen. Beide gehen von einem allgemeinen Verbot aus. In Mecklenburg-Vorpommern können die Landräte und Oberbürgermeister lediglich die generelle Unterbindung veranlassen, das heißt, auch Ausnahmeregelungen nicht zulassen. In Nordrhein-Westfalen ist das Brennen nur per Einzelfallentscheidung der örtlichen Behörde zulässig. Bei nicht eigener Kompostierung auf dem Grundstück besteht darüber hinaus die Überlassungspflicht für den kommunalen Entsorger.
Ich bin nicht dafür, sich nur auf den jetzigen § 27 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Abfallgesetzes zu beziehen und keine untersetzende Regelung zu schaffen; denn das bringt mehr Probleme als Lösungen. Beispielsweise sei die Problematik des Lagerfeuers genannt. Das ist unter anderem in Berlin der Fall. Denn Lagerfeuer sind nach § 27 genehmigungsfrei. Der Unterschied zwi
Fazit: Die Gartenabfallverordnung und die uneinheitliche Regelung der Brenntage sind dringend überholungsbedürftig und müssen dem aktuellen europäischen und bundesdeutschen Abfall- und Immissionsschutzrecht angepasst werden. Dazu bedarf es nach unserer Auffassung einer Beratung in den Ausschüssen und einer konkreten Zielformulierung an die Landesregierung für eine Überarbeitung der Verordnung. Ich würde mich darüber freuen, wenn es zu einer angeregten Diskussion käme.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land Sachsen-Anhalt ist ein wunderschönes Land mit einzigartigen Kulturlandschaften und regionalen Besonderheiten. Wir leben gut in dieser regionalen Vielfalt von Arendsee bis Zeitz, von Wernigerode bis Wittenberg. Ob hoch zu Ross die Weite der Altmark genießend, ob als Wanderer im Harz, ob Radeln an der Elbe oder Paddeln auf der Unstrut - Vielfalt prägt das Gesicht des Landes Sachsen-Anhalt.
Genau diese Vielfalt und die unterschiedlichen Gegebenheiten sind es, die unterschiedliche Herangehensweisen bei der Verbrennung von Gartenabfällen nach sich ziehen. Geregelt ist dies durch die Übertragung der Ermächtigung zur Regelung der Gartenabfallverbrennung auf die kommunale Ebene, die Landkreise. Entscheidendes Ziel hierbei war und ist, die regionalen Besonderheiten, die ich erwähnt habe, aber natürlich auch die Besiedlungsdichte zu berücksichtigen.
Herr Kollege Weihrich, Sie haben davon gesprochen, dass wir genügend Entsorgungskapazitäten haben, und haben auf Sammelsysteme hingewiesen. In diesem Zusammenhang dürfen wir aber nicht vergessen, dass jene Sammelsysteme gerade im dünn besiedelten Bereich, wo die Lkws viel durch die Landschaft fahren müssen, einen entsprechenden Schadstoffausstoß verursachen.
Die Studien des LAU zeigen, dass das Verbrennen von Gartenabfällen zu einer erhöhten Feinstaubbelastung führt. Deshalb gibt es in den Ballungsräumen wie Halle und Magdeburg ein striktes Verbot. Aber die Menschen in unserem Land leben
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ob Verbrennen aus Tradition oder auch die Vorortvernichtung von bestimmtem Befall: Verbrennen ist nicht gleich und ausschließlich Feinstaub.
Besonders für naturverbundene Menschen wie Kleingärtner ist ein geordnetes Verbrennungsfeuer auch Lebensgefühl.
Wenn wir uns im Land einmal umschauen, dann stellen wir fest, dass die Landkreise sehr qualifiziert mit ihrem Ermessensspielraum umgehen. Unsere Landräte und die Mitglieder der Kreistage, von denen einige hier im Raum sitzen, wissen, was in ihrer Region wichtig und richtig ist. Das zeigen im Übrigen auch die Veränderungen in den letzten drei Jahren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir also weiterhin Vertrauen in die sachgerechte Regelung vor Ort. Gerade Sie von den GRÜNEN reden oft über mehr Bürgernähe. Da passt ein solcher Antrag überhaupt nicht ins Konzept. Deswegen müssten Sie uns eigentlich dankbar dafür sein, dass wir diesen Antrag sozusagen auch für Sie ablehnen.
Die bisherigen Regelungen sind hervorragend geeignet, meine eingangs gesagten Worte zu berücksichtigen. Dabei bleibt es. - Vielen Dank.
Möchten Sie jetzt intervenieren, Frau Frederking? Das könnten Sie. Herr Zimmer möchte nämlich nicht antworten. - Herr Weihrich, Sie haben das Wort.
Meine Damen und Herren! Ich muss zunächst sagen, dass ich richtiggehend enttäuscht bin, dass hier die umweltpolitischen Sprecher der Fraktionen an das Pult treten und kein einziges umweltpolitisches Argument darlegen.
Da war das Parlament im Jahr 1993 wirklich schon weiter; denn damals gab es auch eine Diskussion über dieses Thema und eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses, die deutlich weiter ging als das, was die umweltpolitischen Sprecher hier vorgetragen haben.
Ich will trotzdem auf einige Argumente eingehen. Zuerst zu Ihnen, Herr Zimmer. Sie kommen aus dem Landkreis Bitterfeld.
- So viel Zeit muss sein. Danke schön. - Die Regelung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist durchaus beispielgebend dafür, wie man sehr pragmatisch an diese Sache herangehen und zu einer Lösung kommen kann, die überhaupt keine Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger zulässt. Das ist, denke ich, auf andere Landkreise übertragbar. Darum geht es hier letztlich.
Sie brauchen nicht die Angst zu schüren, dass dadurch irgendwelche Verkehre heraufbeschworen werden. Das ist nämlich nicht so. Das, was dadurch an zusätzlichem Verkehr erzeugt wird, liegt weit unter dem, was durch die Verbrennung der Gartenabfälle erzeugt wird.