Zum Thema Brauchtumsfeuer. Ich denke, das ist überhaupt nicht unser Thema. Ich sehe auch nicht die Gefahr, dass bei diesen Brauchtumsfeuern irgendwelche Gartenabfälle verbrannt werden, weil diese nämlich schlicht nicht brennen.
Das lohnt sich für die Leute nicht. Deswegen habe ich überhaupt keine Angst davor und deswegen brauchen wir diesbezüglich auch keine Restriktionen zu fürchten.
Ich denke, fachlich gesehen sind Sie, Herr Lüderitz, auf dem Holzweg, wenn Sie sagen: Das fällt in den übertragenen Wirkungskreis der Landkreise. Das ist nämlich nicht so. Im eigenen Wirkungskreis liegt zwar die Entsorgung von Abfällen; aber das Land hat die Kompetenz, Ausnahmen zu regeln. Das zeigt auch der Erlass der Gartenabfallverord
nung. Darum geht es hier letztlich. Es geht darum, die Gartenabfallverordnung aufzuheben, damit den Landkreisen die Entscheidungskompetenz zu entziehen und die Ausnahmemöglichkeiten wieder auf Landesebene, vielleicht durch das Landesverwaltungsamt, zu regeln.
Zu dem Hauptargument, das hier vorgebracht worden ist, zu den unterschiedlichen Gegebenheiten, die hier im Land in den Ballungsräumen wie zum Beispiel dem Landkreis Mansfeld-Südharz und dem Burgenlandkreis bestehen. Ich frage Sie: Was liegen dort für regionale Unterschiede vor? Wodurch ist es rechtfertigt, diese Landkreise unterschiedlich zu behandeln?
(Herr Borgwardt, CDU: Wir reden von Mag- deburg und vom Burgenlandkreis! Mansfeld- Südharz ist doch kein Ballungsgebiet! - Un- ruhe)
Mansfeld-Südharz ist kein Ballungsgebiet und trotzdem ist dort die Gartenabfallverbrennung verboten. Also, warum ist es dort verboten und im Burgenlandkreis erlaubt?
Erklären Sie mir den Unterschied zwischen diesen Landkreisen! Das ist doch der entscheidende Punkt, um den es hier geht.
Es ist schön, dass das die Stimmung so belebt. Es freut mich richtig, dass es zu solchen Dingen kommt.
Das, war wir hier erleben, ist ein Abbild von dem, was in den Kreistagen los war, auch dort, wo es jetzt wieder zurückgenommen wurde.
Dann zum Thema des Wohls der Allgemeinheit. Herr Dr. Aeikens sagte, dass die Landkreise immer nach dem Wohl der Allgemeinheit entscheiden und es deswegen möglich ist, es in einigen Landkreises zuzulassen und in anderen nicht.
Ich will einmal aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz berichten, der mit einer Allgemeinverfügung diese Ausnahmen wieder zurückgenommen hat. Grund waren massive Verstöße gegen die Verbrennungsverordnung, die zu einer verstärkten Rauchentwicklung und erheblichen Beeinträchtigungen der Einwohner dieses Landkreises geführt haben. Dies wiederum führte zu massiven Beschwerden. Der Landkreis bemerkte dazu - ich zitiere -:
„Der Erlass der Allgemeinverfügung erfolgt nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens und war im Sinne des Schutzes der Allgemeinheit vor unzumutbaren Belästigungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen auch angemessen.“
Jetzt frage ich Sie: Wenn das im Landkreis Mansfeld-Südharz so ist, ist es dann nachvollziehbar, dass es im Landkreis Burgenlandkreis anders aussieht?
Ich komme zu meinem letzten Punkt. Hier wurde auch angemerkt, wir würden diesen Antrag stellen, weil wir Misstrauen gegen die Landkreise zum Ausdruck bringen wollten.
Das weise ich eindeutig zurück. Wir tragen nämlich diese Themen auch in die Landkreise hinein. Aber wir sind hier im Landtag, wir sind hier auf der Landesebene. Wir diskutieren die Situation auf Landesebene. Darum geht es hier.
Wir möchten mit diesem Antrag erreichen, dass die Landesregierung, das Land und auch das Landesparlament sich der Verantwortung stellen und diese unbequemen Entscheidungen, diese Auseinandersetzung mit den Kleingärtnern nicht auf die
Kollege Weihrich, ich glaube, wir alle nehmen für uns in Anspruch, das Wohl der Allgemeinheit im Blick zu haben und danach zu entscheiden. Dennoch stellen Sie darauf ab, sehr genau zu wissen, was für die Menschen gut ist und was nicht so gut für sie ist.
Ich möchte Sie konkret fragen: Wie viele Ihrer Kollegen in der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben denn einen Garten und sind darauf angewiesen, Gartenabfälle zu entsorgen?
Wissen Sie, Herr Thomas, diese Frage ist ungefähr so, als würde ich einen Arzt fragen, ob er die Krankheit, die er jetzt behandeln soll, schon einmal gehabt hat.