Protocol of the Session on April 19, 2011

Meine geehrten Damen und Herren! Nach Artikel 49 Abs. 1 der Landesverfassung wählt der Landtag zwei Vizepräsidenten. § 4 Abs. 2 Satz 2 der wieder in Kraft gesetzten Geschäftsordnung bestimmt, dass jenen Fraktionen, auf die die zweite und die dritte Höchstzahl entfallen, das Vorschlagsrecht für die Wahl der beiden Vizepräsidenten zusteht. Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der SPD.

Diese Fraktionen haben ihre Vorschläge in der Drs. 6/5 und in der Drs. 6/6 schriftlich vorgelegt. Wahlvorschläge anderer als der zweit- und der drittstärksten Fraktionen wären unzulässig. Die Fraktion DIE LINKE hat die Abgeordnete Frau Dr. Helga Paschke und die Fraktion der SPD den Abgeordneten Herrn Gerhard Miesterfeldt vorgeschlagen.

Bevor wir zur Abstimmung über die Wahlvorschläge kommen, möchte ich noch folgende Anmerkungen machen: Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Landesverfassung in Verbindung mit § 4 Abs. 4 der Geschäftsordnung ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint. Wird das Mitglied des Landtages nicht gewählt, so kann die vorschlagsberechtigte Fraktion ein anderes Mitglied des Landtags benennen.

Es besteht mit den Fraktionen Einvernehmen darüber, auch diese Wahlen geheim durchzuführen. Es war immer gute Sitte und Brauch in diesem Hause, auch die Vizepräsidenten mit einem ordentlichen Wahlergebnis auszustatten. Diese Zwischenbemerkung sei mir erlaubt.

Die Fraktionen verständigten sich einvernehmlich darauf, zwar getrennte Stimmzettel, die sich farblich unterscheiden, zu verwenden, jedoch die Wahl in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten somit vom Schriftführer zwei Stimmzettel in unterschiedlichen Farben, zum einen den orangefarbigen Stimmzettel mit dem Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE betreffend Frau Abgeordnete Dr. Helga Paschke. Zum anderen erhalten Sie einen hellblauen Stimmzettel mit dem Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, den Abgeordneten Herrn Gerhard Miesterfeldt zum Vizepräsidenten des Landtages zu wählen.

Sie haben die Möglichkeit, auf jedem der beiden Stimmzettel mit Ja oder mit Nein zu stimmen oder sich der Stimme zu enthalten. Wenn ein Stimmzettel beschädigt oder in irgendeiner Weise verändert ist, Zusätze enthält bzw. mehr als ein Kreuz bei den Möglichkeiten der Abstimmung enthalten ist, dann ist der Stimmzettel ungültig.

Zum Wahlverfahren selbst nur noch so viel: Verwenden Sie bitte den Stift, der in der Wahlkabine liegt. Für den Wahlvorgang werden wir wiederum drei weitere Mitglieder des Landtages benötigen, die dafür Sorge tragen, dass das Wählerverzeichnis geführt wird und dass es an der Wahlkabine sowie an der Wahlurne korrekt zugeht. Ich schlage auch hier vor, dass die beiden zuvor mit der Aufgabe betrauten Abgeordneten den Wahlablauf wieder unterstützen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir so verfahren.

Die Abgeordnete Frau Nadine Hampel führt wieder das Wählerverzeichnis. Der Abgeordnete Herr Kay Barthel und die Abgeordnete Frau Henriette Quade nehmen bitte ihre Plätze neben der Wahlkabine bzw. neben der Wahlurne ein.

Ich bitte im Interesse eines reibungslosen Ablaufes alle Abgeordneten, bis zum Aufruf ihres Namens auf den Plätzen zu bleiben und nach der Abgabe der Stimme wieder Platz zu nehmen, damit die Übersicht gewahrt bleibt. Ich denke, das ist ein bewährtes Verfahren. Dafür danke ich Ihnen.

Abgeordnete Frau Henriette Quade, überzeugen Sie sich bitte davon, dass die Wahlurne leer ist, und bestätigen Sie mir dies.

Herr Präsident, die Urne ist leer.

Danke schön. - Die Wahlurne ist leer. Ich bitte darum, jetzt mit dem Namensaufruf zu beginnen. Bitte, Herr Kollege Wagner.

(Schriftführer Herr Wagner ruft die Mitglieder des Landtages namentlich zur Stimmabgabe auf)

Der Namensaufruf ist beendet. Ich bitte nun die drei am Wahlverfahren beteiligten Wahlhelfer, den Abgeordneten Kay Barthel, Frau Abgeordnete Henriette Quade und Frau Abgeordnete Nadine Hampel, nacheinander abzustimmen. Anschließend wählt der Sitzungsvorstand. Das sind Frau Abgeordnete Latta, Herr Abgeordneter Wagner und ich.

Meine Damen und Herren! Ich frage nun, ob noch ein Mitglied des Hauses im Saal ist, das nicht zur Wahl aufgerufen worden ist. - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahl und bitte die Damen und Herren Schriftführer und Wahlhelfer, die Auszählung der Stimmzettel vorzunehmen. Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unterbreche ich die Sitzung für 15 Minuten.

Unterbrechung: 13.09 Uhr.

Wiederbeginn: 13.26 Uhr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung fort. Ich möchte zunächst einem Wunsch des Hauses nachkommen und lauter sprechen.

(Heiterkeit und Beifall - Oh! bei der CDU)

Ich gebe das Ergebnis der Wahl für die Ämter der Vizepräsidenten bekannt. Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift zum Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/5 wurden 104 Stimmen abgegeben, davon 103 gültige Stimmen und eine ungültige Stimme. Für den Wahlvorschlag stimmten 71 Abgeordnete. Gegen den Wahlvorschlag stimmten 18 Abgeordnete. Es gab 14 Stimmenthaltungen.

Wie ich eingangs erläuterte, ist nach Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Landesverfassung gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Ich stelle fest, meine Damen und Herren, dass Abgeordnete Frau Dr. Helga Paschke zur Vi

zepräsidentin des Landtages von Sachsen-Anhalt gewählt wurde.

(Beifall im ganzen Hause)

Es ist Ihr Applaus, Frau Abgeordnete. Ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an?

Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich danke Ihnen. - Meine Damen und Herren! Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift zu dem Wahlvorschlag der Fraktion der SPD in der Drs. 6/6 wurden 104 Stimmen abgegeben, davon 104 gültige Stimmen. Ungültige Stimmen gab es nicht. Für den Wahlvorschlag stimmten 79 Abgeordnete. Gegen den Wahlvorschlag stimmten zwölf Abgeordnete. Es gab 13 Stimmenthaltungen.

Meine Damen und Herren! Ich stelle fest, dass Abgeordneter Herr Gerhard Miesterfeldt zum Vizepräsidenten des Landtages von Sachsen-Anhalt gewählt wurde.

Herr Abgeordneter, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an?

Herr Präsident, ich nehme die Wahl an.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich danke Ihnen. - Frau Vizepräsidentin Dr. Helga Paschke und Herr Vizepräsident Gerhard Miesterfeldt, ich gratuliere Ihnen beiden von Herzen zu Ihrer Wahl. Ich wünsche uns eine gute und faire Zusammenarbeit. Herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft, in diesem Amt mitzuwirken! Auf eine gute Zeit und eine glückliche Hand bei der Führung des Landtages!

Wir kommen nunmehr zum Tagesordnungspunkt 9:

Wahl von zwölf Schriftführerinnen und Schriftführern des Landtages gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtages (GO.LT)

Wahlvorschlag Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD und GRÜNE - Drs. 6/7

Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtages wählt der Landtag auf der Grundlage eines gemeinsamen Wahlvorschlages der Fraktionen zwölf Schriftführerinnen und Schriftführer für die Dauer der gesamten Wahlperiode. Ein gemeinsamer Vorschlag der Fraktionen ist zustande gekommen und liegt Ihnen in der Drs. 6/7 vor. Der

Vorschlag folgt dem Prinzip, dass der Koalition wie der Opposition je sechs Schriftführerämter zugewiesen werden und sich Koalitionsfraktionen und Oppositionsfraktionen über die Verteilung verständigen.

Danach sind die Fraktionen übereingekommen, folgende Abgeordnete als Schriftführerinnen bzw. Schriftführer zu benennen. Für die Fraktion der CDU sind es Herr Abgeordneter Kay Barthel, Herr Abgeordneter Arnd Czapek und Herr Abgeordneter Dietmar Krause. Für die Fraktion DIE LINKE sind es Frau Abgeordnete Evelyn Edler, Herr Abgeordneter Uwe Loos, Frau Abgeordnete Henriette Quade und Herr Abgeordneter Jan Wagner. Für die Fraktion der SPD sind es Herr Abgeordneter Norbert Born, Frau Abgeordnete Nadine Hampel, Herr Abgeordneter Patrick Wanzek. Für die Fraktion GRÜNE sind es Frau Abgeordnete Franziska Latta und Frau Abgeordnete Verena Wicke-Scheil.

Mir ist signalisiert worden, dass die zwölf Schriftführerinnen und Schriftführer in einem Wahlgang durch Handzeichen mittels Stimmkarte gewählt werden können. Gibt es Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir so verfahren.

Wer diese zwölf Kolleginnen und Kollegen wählen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Zwei Stimmenthaltungen. Damit sind die in der Drs. 6/7 aufgeführten Damen und Herren bei zwei Stimmenthaltungen mit einer überwältigenden Mehrheit zu Schriftführerinnen und Schriftführern des Landtages von Sachsen-Anhalt der sechsten Wahlperiode gewählt worden.

Ich frage jetzt die Abgeordneten, ob sie die Wahl zur Schriftführerin bzw. zum Schriftführer annehmen. Ich frage jeden einzeln, alphabetisch und nach Fraktionen geordnet.

Herr Abgeordneter Kay Barthel, nehmen Sie die Wahl an?

Ja.

Herr Abgeordneter Arnd Czapek, nehmen Sie die Wahl an?

Herr Abgeordneter Dietmar Krause, nehmen Sie die Wahl an?

Ja.

Frau Abgeordnete Evelyn Edler, nehmen Sie die Wahl an?

Herr Abgeordneter Uwe Loos, nehmen Sie die Wahl an?

Ja.