Protocol of the Session on November 12, 2009

Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drs. 5/2045 verfolgte das Ziel, die Gewässerunterhaltung so einfach und kostengünstig wie möglich zu gestalten und die bestehenden Probleme zu lösen. Die FDP schlug deshalb vor, die Gewässerunterhaltung auf die Gemeinden zu übertragen. Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP wurde bei 1 : 8 : 3 Stimmen abgelehnt.

Der Ausschuss erarbeitete eine vorläufige Beschlussempfehlung und empfahl den mitberatenden Ausschüssen mit 7 : 0 : 5 Stimmen, dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der vom GBD vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen.

Die zweite Beratung im Ausschuss folgte am 28. Oktober 2009. Dazu lagen die Voten der mitberatenden Ausschüsse vor. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfahl, in § 105 Abs. 1a des Wassergesetzes eine Änderung aufzunehmen, die die Berufenenregelung betrifft. Die Änderung wurde vom Landwirtschaftsausschuss mit 7 : 0 : 4 Stimmen befürwortet.

Der Ausschuss für Umwelt nahm diese Empfehlung mit 8 : 0 : 3 Stimmen an. Die Ausschüsse für Inneres und für Finanzen schlossen sich der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses in unveränderter Fassung mehrheitlich an.

Im Ergebnis der Beratung stimmte der Ausschuss für Umwelt dem Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 8 : 3 : 0 Stimmen zu. Ich bitte das Hohe Haus, sich der Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.

Danke sehr für die Berichterstattung, Herr Bergmann. - Die Landesregierung hat signalisiert, dass sie nach den Debattenbeiträgen der Fraktionen sprechen möchte. Insofern rufe ich gleich den ersten Debattenredner, Herrn Lüderitz von der Fraktion DIE LINKE, auf.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das ist nun scheinbar der letzte Akt zur fünften Änderung des Wassergesetzes, insbesondere was die Beiträge zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung betrifft. Insgesamt muss man einschätzen: Das Ganze ist eigentlich eher ein Trauerspiel der Landesregierungen der vierten und der fünften Wahlperiode.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich bin auch keineswegs davon überzeugt, dass es der letzte Akt ist. Der Änderungsantrag der FDP macht schon auf ein neues Problem aufmerksam, wobei ich an dieser Stelle gleich sagen kann: Dieser Änderungsantrag gehörte eigentlich eher unter den Tagesordnungspunkt 21. Wenn wir ihn heute so beschließen würden, dann würde das ganz einfach bedeuten, dass wir eine dritte Lesung brauchten; denn der Änderungsantrag ändert einen wesentlichen Bestandteil des Wassergesetzes. Ich bin schon gespannt darauf, wie die Kollegen der FDP das nachher begründen wollen.

Die versuchte Heilung des so überschwänglich angekündigten modifizierten Beitrages ist - darin möchte ich der Berichterstattung ein bisschen widersprechen - eigentlich grandios gescheitert. Die Landesregierung hat bis zum Schluss noch an diesem modifizierten Beitrag festgehalten, genauso die Koalitionsfraktionen. Erst nachdem ein Modellprojekt deutlich machte, dass es so nicht umsetzbar ist, hat man den Versuch des Flächen- und Erschwernisbeitrages hervorgezaubert. Auch der ist in meinen Augen nicht der große Wurf und wird auch die Rechtssicherheit nicht wesentlich herstellen.

Die Problematik der grundsteuerbefreiten Flächen wird nur ungenügend geregelt. Nach wie vor ist es so: Dort, wo es zulasten der Landes- oder der Bundeskasse geht, wird mehr oder weniger auf Beiträge verzichtet. Den Gemeinden wird mit der jetzt vorliegenden Novelle zum Wassergesetz die Beitragseintreibung unmittelbar auferlegt. Sie können Verwaltungskosten nicht ausgleichen, bleiben auf diesen sitzen.

Der Erschwernisbeitrag wird weiter zu Unwuchten führen, insbesondere dann, wenn sich in dem jeweiligen Unterhaltungsverbandsgebiet größere Städte befinden, da es dort natürlich äußerst problematisch ist, das über diesen Erschwernisbeitrag auszugleichen.

Die nachträglich vorgenommene Korrektur der so genannten Berufenenregelung mit Einbeziehung aller Grundstücke, also auch der grundsteuerbefreiten Grundstücke, und die verstärkte Abstellung auf die Eigentümer tragen unserer Auffassung nach auch nicht zur Verbesserung der Verbandsarbeit bei, vor allem hinsichtlich einer notwendigen stärkeren Orientierung auf Pflegemaßnahmen auf der Basis der Wasserrahmenrichtlinie. Es wird meiner Auffassung nach eine sehr konsequente Ausrichtung in den Verbänden auf abflussverbessernde Maßnahmen geben. Die naturschutzfachliche, ökologische Verantwortung der Unterhaltungsverbände wird in diesen Fällen in keiner Weise gestärkt; im Gegenteil, sie wird weiter geschwächt.

Ob dieses Gesetz nun in der vorliegenden Fassung wirklich zu mehr Rechtssicherheit für die Kommunen und Unterhaltungsverbände führt, werden die beiden nächsten Jahre zeigen. Ich sehe das sehr skeptisch. Meine Fraktion wird diesem Gesetz in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen können.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Herr Lüderitz. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Rosmeisl.

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Genese der Gesetzesänderung ist aus meiner Sicht

schon interessant. Wir hatten mit dem Gesetz, das im Jahr 2005 beschlossen wurde, ein gutes Gesetz. Leider war es, wie der Minister schon ausführte, nicht umsetzbar. Ich möchte darauf nicht weiter eingehen. Wichtig ist aber, dass wir vor der Aufgabe standen, eine Lösung zu finden, die die Verbände tatsächlich umsetzen können.

Ich möchte auf die Flächen- und Erschwernisbeiträge nicht weiter eingehen, werde zu den Mehrkosten jedoch einige Bemerkungen machen. Es stand der Vorwurf im Raum, dass die Unterhaltungsverbände die Möglichkeiten des Mehrkostenersatzes nicht genügend nutzen. Das war nicht nur ein Vorwurf, das war wohl auch eine Tatsache. Insofern ist es natürlich sinnvoll, dass das Gesetz nunmehr dazu verpflichtet, diesen Mehrkostenersatz zu erheben und damit zu einer verursachergerechteren Kostenverteilung und einer besseren Beitragsgerechtigkeit zu kommen.

Mit Blick auf den Wasserverbandstag möchte ich sagen, dass dessen Prüfung natürlich insbesondere an diesem Punkt ansetzen muss. Das heißt, dass in Zukunft gerade auf diesem Punkt ein Schwerpunkt der Prüfungstätigkeit liegen sollte.

Zu der Berufenenregelung. Vorab: Aus unserer Sicht ist die Berufenenregelung, wie sie jetzt vorgeschlagen wird, ausgewogen. Die Ursache für die Änderung waren Probleme in einigen wenigen Verbänden. Interessant bei diesem Thema sind die Anträge der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP, die im Ausschuss gestellt wurden.

DIE LINKE forderte, dass Naturschutzverbände in die Beiräte entsandt werden sollten. Herr Lüderitz hat das Thema vorhin kurz angesprochen. Dabei muss man sich natürlich die Frage stellen, was es den Verbänden und den Betroffenen, den Nutzern der Grundstücke, bringt, wenn die Naturschutzverbände in den Beiräten vertreten sind. Ich denke, dass diese Frage nicht eindeutig beantwortet werden konnte. Deshalb lehnten die FDP-Fraktion und die Koalitionsfraktionen diesen Antrag ab.

Noch interessanter war der Antrag der FDP-Fraktion, aus dem ich jetzt zitieren möchte:

„Ein solcher Beirat besteht insbesondere aus den Besitzern von land- und forstwirtschaftlichen Flächen größer 10 ha.“

Es ist verständlich, dass dieser Antrag von der FDPFraktion kommt.

(Herr Franke, FDP: Warum?)

Allerdings ist er natürlich nicht notwendig; denn ohne Zweifel können Besitzer von Flächen, die größer als 10 ha sind, ohnehin Mitglieder in einem solchen Beirat sein. Deshalb ist das für mich nicht ganz verständlich.

Interessant ist das Abstimmungsverhalten der LINKEN. Die hat sich bei der Abstimmung über diesen Änderungsantrag der Stimme enthalten.

(Frau von Angern, DIE LINKE: Aber jetzt haben wir noch nicht abgestimmt!)

Wenn ich das jetzt weiterspinne, dann will die LINKE also, dass Besitzer von Flächen, die größer als 10 ha sind, in diesen Beiräten sind.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Dann hätten wir zuge- stimmt!)

- Wie bitte?

(Herr Gallert, DIE LINKE: Dann hätten wir zuge- stimmt! - Herr Czeke, DIE LINKE: Auch kleiner reicht!)

- Wie bitte?

(Herr Czeke, DIE LINKE: Auch kleiner reicht!)

- Ich habe es akustisch nicht verstanden, aber das ist auch egal.

(Herr Czeke, DIE LINKE: Nicht nur akustisch!)

Es ist also ein bisschen eigenartig, aber gut, es ist so, wie es ist. Auf jeden Fall sehe ich das im Widerspruch zu den Aussagen, die Sie sonst tätigen.

Zu dem aktuellen Antrag der FDP-Fraktion, der heute auf dem Tisch liegt, ist eigentlich nur zu sagen, dass der natürlich zu spät kommt, um ihn jetzt noch in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Es würde sich dadurch verzögern. Die Verbände brauchen aber Gewissheit und Planungssicherheit. Deshalb ist es wohl sinnvoll, im Ausschuss darüber zu diskutieren. Insofern ist der Antrag heute sicherlich nur plakativ.

Dagegen ist die Beschlussempfehlung des Umweltausschusses die richtige Reaktion auf die gestellten Aufgaben. Wir empfehlen, die Beschlussempfehlung anzunehmen. - Danke schön.

(Zustimmung bei der CDU)

Herr Rosmeisl, es gibt noch eine Nachfrage von der Abgeordneten Frau Dr. Hüskens. - Bitte sehr.

Herr Rosmeisl, Sie haben eingangs auf eine Rede des Ministers verwiesen

(Heiterkeit bei der LINKEN)

und haben damit einen ganzen Komplex quasi ausgelassen. Da der Minister aber noch nicht geredet hat - können Sie vielleicht kurz zusammenfassen, was er uns jetzt erzählen wird?

(Heiterkeit bei der SPD und bei der LINKEN)

Ich muss mich für den Hinweis bedanken, Frau Dr. Hüskens. Ich war leider außerhalb des Saals und habe das nicht mitbekommen. Ich denke aber, dass der Minister jetzt die entsprechenden Ausführungen zu diesen Sachverhalten machen wird.

Jetzt macht er die Ausführungen aber noch nicht. Jetzt spricht zunächst die FDP-Fraktion. Der Abgeordnete Herr Kley hat das Wort. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die Beratung des Gesetzentwurfes im Ausschuss hat leider nicht zu dem Ergebnis geführt, dass wir es heute nach mehrmaligen Änderungen mit einem

Gesetz zu tun haben, welches, wie behauptet, Rechtssicherheit garantiert.

(Zustimmung von Herrn Czeke, DIE LINKE)