Ralf Bergmann
Appearances
Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD ist in der 75. Sitzung des Landtages am 29. April 2010 in den Ausschuss für Umwelt überwiesen worden. Der Gesetzentwurf wurde mit der Intention vorgelegt, Anpassungen an das Bundesnaturschutzgesetz und an die Kreisgebiets- und Gemeindereform im Land Sachsen-Anhalt vorzunehmen.
Die Beratungen im Ausschuss fanden in der 46. Sitzung am 16. Juni 2010, in der 48. Sitzung am 15. September 2010 und in der 49. Sitzung am 13. Oktober 2010 statt. Am 16. Juni 2010 führte der Umweltausschuss eine Anhörung durch, zu der die Nationalparkverwaltung Harz, der Landkreis Harz, die Stadt Wernigerode, der BUND und der Waldbesitzerverband Sachsen-Anhalt eingeladen waren.
In der 48. Sitzung am 15. September 2010 lag den Ausschussmitgliedern eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, in der die Bestimmungen des Gesetzentwurfs den zwischen dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst abgestimmten Änderungsvorschlägen gegenübergestellt waren. Der GBD wies darauf hin, dass einzelne Formulierungen des Gesetzentwurfs vom Wortlaut der Beschlussempfehlung zum Naturschutzgesetz abhängig seien.
Der Ausschuss kam daraufhin überein, erst dann eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten, wenn die Beschlussempfehlung zum Naturschutzgesetz vorliegt.
In der Sitzung am 13. Oktober 2010 fand die abschließende Beratung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über den Nationalpark „Harz (Sachsen-An- halt)“ statt.
Während der Beratung kritisierte die Fraktion DIE LINKE, dass die Ortschaften Elbingerode, Elend, Schierke und Stapelburg Teile einer Einheitsgemeinde seien und somit keinerlei Entsendemöglichkeit in den Nationalparkbeirat hätten. Des Weiteren machte die Fraktion DIE LINKE darauf aufmerksam, dass es in den Ortschaften keine Möglichkeit gebe, den Nationalparkplan auszulegen.
Hinsichtlich des § 18 Abs. 3 unterbreitete die Fraktion DIE LINKE einen Änderungsvorschlag, der bei 4 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt wurde.
Gegen die vom GBD vorgelegten redaktionellen Änderungen erhob der Ausschuss keinen Widerspruch.
Im Ergebnis der Beratung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt dem Landtag mit 7 : 3 : 1 Stimmen, den Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung anzunehmen.
Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, zunächst verspreche ich, dass ich für heute das letzte Mal nach vorn gehe, jedoch nur für heute, es sei denn, Sie ziehen den Tagesordnungspunkt 18 vor. Aber ich glaube, das ist eher nicht der Fall.
Bevor ich zu der Berichterstattung komme, möchte ich zwei Vorbemerkungen machen. Wir haben nur noch wenige Gäste; trotzdem möchte ich es erklären.
Als Bilge wird der unterste Raum eines Schiffes, also der Raum oberhalb der Schiffsplanken, oberhalb des Kiels bezeichnet. In der Bilge sammelt sich - so war es früher bei Holzschiffen; so ist es aber auch heute bei Schiffen aus Stahl - Wasser, zum Teil Kondenswasser aus Klimaanlagen.
- Ja, darüber streiten sich die Gelehrten. Ich habe schon beides gehört. Angeblich sagen die Rheinländer „Bilsch“ und andere sagen „Bilge“. Wir wissen aber jetzt, worüber wir reden.
Das Wasser, das sich dort sammelt, ist häufig mit Öl oder mit Benzin verunreinigt und darf nicht einfach auf See oder auf Flüssen abgepumpt werden. Das ist, so glaube ich, logisch. Das heißt, es muss irgendwie entsorgt werden. Darum geht es in diesem Staatsvertrag.
In diesem Zusammenhang gibt es auch Seemannsgarn, nämlich die Fabel vom Bilgenschwein. Manchmal wird jungen Seekadetten aufgetragen, es zu füttern. Die
schmatzenden und gurgelnden Geräusche konnten als Hinweis darauf angesehen werden, dass dort unten jemand wohnt.
Sollten Sie also auf einer Schiffsreise gebeten werden, das Bilgenschwein zu füttern, lassen Sie es bleiben; das gibt es nicht wirklich. Denn gäbe es das Bilgenschwein, dann würde es das Bilgenwasser als Nahrung benötigen und wir bräuchten es nicht zu entsorgen. - So weit zur Aufklärung.
Ich habe gedacht, ich könnte so eine kleine Geschichte am 11.11. einstreuen. Ich war heute früh um 11.11 Uhr auch dran. Aber ich wollte meine Rede zur Regierungserklärung nicht zur Büttenrede verkommen lassen. Das gebe ich zu. - Nun aber zur Berichterstattung.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist in der 79. Sitzung des Landtages am 9. September 2010 an den Ausschuss für Umwelt überwiesen worden. Der Staatsvertrag zwischen den beteiligten Ländern dient der Umsetzung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt.
Die Bundesrepublik Deutschland hat diesem Übereinkommen mit Gesetz vom 13. Dezember 2003 mit Zustimmung des Bundesrates zugestimmt. Zur innerstaatlichen Umsetzung des Abfallübereinkommens hat der Bund mit Zustimmung des Bundesrates ein „Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt“ erlassen.
Das Übereinkommen schreibt vor, dass in jedem Vertragsstaat eine innerstaatliche Institution für die Organisation, die Annahme und die Entsorgung öl- und fetthaltiger Schiffsbetriebsabfälle und deren Finanzierung bestimmt wird. Die Finanzierung der Entsorgung erfolgt nach dem Verursacherprinzip über eine in allen Vertragsstaaten gleich hohe Entsorgungsgebühr.
Der Staatsvertrag bedarf gemäß Artikel 69 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt der parlamentarischen Zustimmung. Dazu liegt Ihnen das Zustimmungsgesetz vor.
Die Landesregierung hat dem Entwurf des Staatsvertrages am 7. Oktober 2008 zugestimmt. Im Zustimmungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sind Veröffentlichung und Inkrafttreten geregelt.
Die Beratung des Gesetzentwurfs fand in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt am 13. Oktober 2010 statt. Dazu lag eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit rechtsförmlichen Änderungsvorschlägen vor. Diese Vorschläge wurden vom Ausschuss übernommen und der Ausschuss stimmte dem Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 11 : 0 : 0 Stimmen zu.
Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Ich würde mich freuen, wenn Sie ein wenig Gehör für die Einbringung hätten; in die Debatte steigen wir anschließend ein.
Wie die Präsidentin soeben schon erwähnte, hat sich der Landtag in der 61. Sitzung am 19. Juni 2009 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung und dem Änderungsantrag der FDP beschäftigt. Auch der Ausschuss für Umwelt hat dies zwischenzeitlich behandelt.
Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, zu Beginn des Jahres 2010 die Finanzierung der Gewässerunterhaltung neu zu regeln. Die Neuregelung ist notwendig geworden, da sich die Einführung des modifizierten Flächenmaßstabes zum 1. Januar 2010 als nicht umsetzbar erwies und die Finanzierung der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung gefährdet war.
Die Behandlung des Gesetzentwurfs fand im Ausschuss in der 37. Sitzung am 19. August 2009, in der 38. Sitzung am 9. September 2009 und in der 39. Sitzung am 28. Oktober 2009 statt.
Am 19. August 2009 führte der Ausschuss für Umwelt unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durch. Dazu waren die kommunalen Spitzenverbände, der Wasserverbandstag, der Landesbauernverband und der Landvolkverband, der Unterhaltungsverband Ilse/Holtemme, der Naturschutzbund und der Waldbesitzerverband eingeladen.
Im Allgemeinen gab es Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, lediglich der Waldbesitzerverband und der Landvolkverband äußerten Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Die erste Beratung im Ausschuss fand am 9. September 2009 statt. Dazu lag eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die Änderungen unter rechtsförmlichen und fachlichen Gesichtspunkten enthielt, die der GBD im Einvernehmen mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt erarbeitet hatte.
Dem Ausschuss lag des Weiteren ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der sich auf § 1 des Gesetzentwurfes bezog und Änderungen in den §§ 105 und 106 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vorschlug.
Während der ersten Beratung erfolgte die Einführung zum Gesetzentwurf durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Herr Dr. Aeikens führte aus, mit der Novellierung des Wassergesetzes im Jahr 2005 seien die rechtlichen Grundlagen zur Anwendung eines differenzierten Flächenmaßstabes bei der Finanzierung der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung geschaffen worden. Das Hauptanliegen dieser Regelung sei gewesen, eine verursachergerechte Zuordnung der finanziellen Lasten für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung vorzunehmen.
Nach geltendem Recht hätte die Regelung für einen modifizierten Beitrag ab dem Jahr 2010 verbindlich angewendet werden müssen. Die Regelung sei jedoch nicht umsetzbar gewesen.
Zu dem Gesetzentwurf trug das Ministerium vor, der Entwurf verfolge den Zweck, zu Beginn des Jahres 2010 eine neue, umsetzbare Regelung zu schaffen. Dabei werde in angemessener Weise das Verursacherprinzip
durch die obligatorische Erhebung der Erschwernisbeiträge über einen Hebesatz nach der Einwohnerzahl und die ebenfalls obligatorische Erhebung der Mehrkosten direkt vom Verursacher berücksichtigt. Mit dem Gesetzentwurf solle geregelt werden, dass die Kosten, die nicht der Gewässerunterhaltung dienten, auch nicht umlagefähig seien.
An die Einführung zum Gesetzentwurf durch die Landesregierung schloss sich die allgemeine Aussprache und Beratung an.
Die Fraktion DIE LINKE beantragte, unter Berücksichtigung der geänderten Berufenenregelung den Rechtszustand wiederherzustellen, der im Jahr 2005 gegolten hat. Dieser Antrag wurde bei 3 : 9 : 0 Stimmen abgelehnt. Des Weiteren lehnte der Ausschuss die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE zu § 1 Nrn. 2 und 3 des Gesetzesentwurfs bei 3 : 9 : 0 Stimmen ab.
Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drs. 5/2045 verfolgte das Ziel, die Gewässerunterhaltung so einfach und kostengünstig wie möglich zu gestalten und die bestehenden Probleme zu lösen. Die FDP schlug deshalb vor, die Gewässerunterhaltung auf die Gemeinden zu übertragen. Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP wurde bei 1 : 8 : 3 Stimmen abgelehnt.
Der Ausschuss erarbeitete eine vorläufige Beschlussempfehlung und empfahl den mitberatenden Ausschüssen mit 7 : 0 : 5 Stimmen, dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der vom GBD vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen.
Die zweite Beratung im Ausschuss folgte am 28. Oktober 2009. Dazu lagen die Voten der mitberatenden Ausschüsse vor. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfahl, in § 105 Abs. 1a des Wassergesetzes eine Änderung aufzunehmen, die die Berufenenregelung betrifft. Die Änderung wurde vom Landwirtschaftsausschuss mit 7 : 0 : 4 Stimmen befürwortet.
Der Ausschuss für Umwelt nahm diese Empfehlung mit 8 : 0 : 3 Stimmen an. Die Ausschüsse für Inneres und für Finanzen schlossen sich der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses in unveränderter Fassung mehrheitlich an.
Im Ergebnis der Beratung stimmte der Ausschuss für Umwelt dem Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 8 : 3 : 0 Stimmen zu. Ich bitte das Hohe Haus, sich der Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich zur Berichterstattung komme, möchte ich von dieser Stelle aus zunächst Genesungswünsche an unsere Umweltministerin schicken. Ich hoffe, dass sie demnächst wieder unter uns weilen wird.
Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde in der 58. Sitzung des Landtages am 7. Mai 2009 an den Ausschuss für Umwelt überwiesen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Abfallgesetzes des Landes SachsenAnhalt erfolgt die Umsetzung europa- und bundesrechtlicher Vorgaben aus den Jahren 2006 und 2007 zur abfallrechtlichen Überwachung und zur Abfallverbringung in das Abfallrecht des Landes Sachsen-Anhalt.
Am 19. August 2009 fand im Ausschuss für Umwelt eine Anhörung zu der Gesetzesnovelle statt. Dazu waren die kommunalen Spitzenverbände, die IHK Magdeburg und die IHK Halle-Dessau, die Fördergemeinschaft Kreislaufwirtschaft, der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft sowie der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung, die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz und der Nabu Sachsen-Anhalt eingeladen.
Die Anhörung der Wirtschaftsverbände und der kommunalen Spitzenverbände ergab ein differenziertes Bild. Während die Wirtschaftsverbände und die Industrie- und Handelskammern die Kostendarstellungen im Rahmen der jährlichen Abfallbilanz lobten, wurden diese Darstellungen von den kommunalen Entsorgungsträgern und ihren Spitzenverbänden generell abgelehnt. Im Gegensatz dazu fand die von den Industrie- und Handelskammern und den Entsorgungsverbänden der Wirtschaft kritisierte Übertragung der Überwachungskosten auf die Anlagenbetreiber die volle Zustimmung der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger.
Die Beratung zu dem Gesetzentwurf fand in der 38. Sitzung des Ausschusses am 9. September 2009 statt. Staatssekretär Herr Dr. Aeikens trug vor, die Vorschläge der Landesregierung zur gesetzlichen Neuregelung auf folgende Schwerpunkte zu konzentrieren:
die Umsetzung europa- und bundesrechtlicher Vorgaben zur abfallrechtlichen Überwachung und zur Abfallverbringung,
die Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Kostendarstellung im Rahmen der Abfallbilanz,
eine spezialgesetzliche Ermächtigung zur Kostenerhebung für die abfallrechtliche Genehmigung und Überwachung und
die Anpassung der Anforderungen für die Abfallentsorgungssatzung an höherrangiges Bundesrecht und an die Rechtsprechung.
Weiterhin seien die Neuregelung der Zuständigkeiten für die Durchsetzung abfallrechtlicher Satzungen und die Ergänzung der Zuständigkeitsverordnung bzw. der allgemeinen Gebührenordnung enthalten.
Zur Beratung am 9. September 2009 lag eine vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst erarbeitete und mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt abgestimmte Synopse vor. Den vorgeschlagenen rechtsförmlichen und fachlichen Änderungen wurde einvernehmlich zugestimmt.
Weiterhin lag dem Ausschuss zur Beratung ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Der Änderungsantrag beinhaltete drei Änderungen zu Artikel 1 des Gesetzentwurfes. So vertraten die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE die Auffassung, dass es problematisch sei, den Vollzug auf die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu übertragen, und schlugen vor, den Vollzug wei
terhin bei den Landkreisen als der unteren Behörde zu belassen.
Die Erweiterung der Abfallbilanz auf die Kosten aller Versorgungsträger unter Einbeziehung von Leistungsparametern und mit Abstellung auf die Gebühren wurde ebenfalls von der Fraktion DIE LINKE beantragt. Die drei Änderungsvorschläge der Fraktion DIE LINKE fanden im Ausschuss jedoch keine Mehrheit und wurden bei drei Dafürstimmen mit neun Gegenstimmen abgelehnt.
Im Ergebnis der Beratung und nach kurzer Diskussion nahm der Ausschuss für Umwelt den Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 9 : 0 : 3 Stimmen an. Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu diesem Tagesordnungspunkt die Berichterstattung abgeben.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde in der 59. Sitzung des Landtages am 8. Mai 2009 in den Landtag eingebracht und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Bereits in der Einbringungsrede machte Herr Dr. Köck deutlich, dass mit zunehmender Größe und Technisierung der Stallanlagen der Bezug zur örtlichen Landwirtschaft immer mehr verloren geht und die Raumbedeutsamkeit wächst.
Deshalb wurde dieser Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen, in dessen Verantwortlichkeit es fällt, für die Beurteilung der Raumbedeutsamkeit von Massentierhaltungen Schwellenwerte und Beurteilungskriterien festzulegen.
So hat sich der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr in der 38. Sitzung am 3. Juni 2009 mit dem Antrag befasst.
Die Problematik ist auch in den Koalitionsfraktionen intensiv diskutiert worden. Sie wollten das aufgreifen, so ein Vertreter der CDU, was in dem Antrag unter Punkt 2 - dass für alle Vorhaben zur Errichtung von Tierproduktionsanlagen, für die eine Umweltvertraglichkeitsprüfung vorgesehen ist, ein Raumordnungsverfahren durchgeführt wird - angestoßen wurde.
Deshalb wurde seitens der Fraktionen der CDU und der SPD ein Änderungsantrag vorgelegt, der die zwei bestehenden um einen dritten Punkt erweiterte. Demzufolge soll die Landesregierung in den Ausschüssen für Landesentwicklung und Verkehr, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Umwelt über die Umsetzung der Punkte 1 und 2 der Beschlussempfehlung, die unverändert aus dem Antrag übernommen wurden, berichten.
Die Vertreter der SPD betonten, sie seien nicht gegen die Errichtung neuer Tierhaltungsanlagen in SachsenAnhalt. Sie legten jedoch Wert darauf, dass die Bürger über ein Raumordnungsverfahren frühzeitig einbezogen würden.
Seitens der Fraktion der FDP wurde während der Ausschusssitzung die Ablehnung des Antrages und des Änderungsantrages mit der Begründung hervorgehoben, dass die Kriterien, nach denen die Raumbedeutsamkeit und die überörtlichen Auswirkungen von Tierproduktionsanlagen zu beurteilen seien, noch nicht vorlägen.
Dennoch verabschiedete der Ausschuss nach weiterer Beratung mit 8 : 0 : 4 Stimmen die vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten analog dem Änderungsvorschlag der Fraktionen der CDU und der SPD.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stimmte dieser Beschlussempfehlung in der 44. Sitzung am 2. Juli 2009 mit 5 : 0 : 3 Stimmen unverändert zu.
In der 39. Sitzung am 26. August 2009 hat sich der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr erneut mit der Drucksache und der ihm vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten befasst.
In diesem Zusammenhang stellte die Landesregierung im Wesentlichen sechs Kriterien vor, nach denen bei der Errichtung von großen Tierproduktionsanlagen geprüft werden sollte. Das sind unter anderem raumordnerisch relevante Kriterien:
Erstens. Wie stellt sich die kumulative Wirkung der bereits vorhandenen und der neu zu errichtenden Anlage in einer Region dar?
Zweitens. Welche Betriebsfläche soll durch die neue Anlage in Anspruch genommen werden?
Drittens. Welche Bodengüte hat die beanspruchte Fläche?
Viertens. Welche wirkliche Belastung entsteht durch den Betrieb der neuen Anlage?
Fünftens. Wie soll die Entsorgung der anfallenden Stoffe realisiert werden und zu welchen Belastungen kann das im Einzelfall führen?
Sechstens. In welchem Abstand zur Wohnsiedlung befindet sich der gewünschte Standort und welche Belastungen ergeben sich dadurch konkret für die Bevölkerung?
Damit wird der oberen Landesplanungsbehörde - das ist in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt - aufgegeben, nach diesen Kriterien zu prüfen, inwieweit das Raumordnungsverfahren durchzuführen ist.
Der Ausschuss stimmte der vorliegenden Beschlussempfehlung mit 8 : 0 : 4 Stimmen zu. Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.