André Lüderitz

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Last Statements

Obwohl ich Ihre letzten Formulierungen doch schon sehr diffamierend fand,
stelle ich zwei Fragen, Herr Güssau. Erste Frage. Sie haben vorhin die Naturschutzproblematik angesprochen. Nun wissen Sie als Verkehrspolitiker Ihrer Fraktion und als im Ausschuss Sitzender genauso gut wie ich, dass die Mehrkosten nur zu einem Teil dem Naturschutz anzulasten sind, dass es vielmehr in erster Linie eine erhebliche Mehrbelastung durch die Baukostenentwicklung gegeben hat.
- Aber natürlich, Herr Dr. Daehre. Man muss mit aller Deutlichkeit sagen, das ist ein wesentlich größerer Teil.
Zweite Frage. Sie haben sich vorhin fachlich etwas vergriffen, Sie haben nämlich Naturschutz und Lärmschutz zusammengefasst. Beim Naturschutz - das ist richtig - geht es um unsere Umwelt, beim Lärmschutz geht es in erster Linie um das Schutzgut Mensch. Wollen Sie an diesen Stellen auch sparen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute nun wird der am 29. Mai 2008 durch die Oppositionsfraktionen eingesetzte Elfte Parlamentarische Untersuchungsausschuss - in der Öffentlichkeit mehr als „Müll“-Ausschuss bekannt - beendet. Er sollte untersuchen, ob die Ministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie für Landwirtschaft und Umwelt und die von ihnen beaufsichtigten Behörden das Erforderliche getan haben, um eine ordnungsgemäße Verbringung und Lagerung von Abfällen in den Gruben, Deponien und Tagebauen in Sachsen-Anhalt zu gewährleisten.
Damals - unmittelbar vor und direkt nach der Einsetzung des Untersuchungsausschusses - sicherten die Umweltministerin Wernicke und der Wirtschaftsminister Dr. Haseloff eine größtmögliche Offenlegung und Unterstützung zu. Zudem wollten sie möglichst schnell und umfassend die erforderlichen Veränderungen herbeiführen.
Das hat sich nach unserer Auffassung sehr schnell relativiert. Die Offenlegung sowie die Mitnahme der Abge
ordneten und der Bürgerinnen und Bürger vor Ort bei den zu untersuchenden Sachverhalten war dann doch nicht von „brutalster Offenheit“ geprägt, wie dies - unter anderem von Ihnen, Herr Dr. Haseloff - angekündigt worden war.
- Das waren Ihre Worte im Frühjahr 2008.
Auffallend war nicht nur für mich - dazu habe ich eine gänzlich andere Auffassung als Sie, Herr Rosmeisl; das hat auch der Kollege Graner als Ihr Koalitionspartner schon sehr deutlich gesagt - die sehr destruktive Haltung der CDU-Fraktion bei den 59 Zeugenbefragungen. So haben die Koalitionsfraktionen insbesondere die für die Sitzung im Dezember 2010 angestrebte Beendigung des Ausschusses verhindert
und waren an einem konstruktiven Gesamtvotum nur sehr mäßig interessiert.
Es ist somit auch nicht verwunderlich, dass die Einschätzungen der Ergebnisse des Ausschusses sehr weit auseinander lagen. Die doch sehr begrenzte Sicht auf die Dinge, insbesondere bei der CDU-Fraktion, ist aus dem Bericht ersichtlich und wurde heute bereits mehrfach angesprochen. Das geschah nicht nur von uns, sondern zu Recht auch von dem Kollegen Graner.
Ich möchte hier vor dem Hohen Haus nur auf die wesentlichen Punkte unseres Sondervotums eingehen. Die interessierte Öffentlichkeit kann unsere Gesamtsicht ab Seite 229 in der Drs. 5/3089 nachlesen. Viele Punkte wurden bereits von den Kollegen Graner und Kley angeführt. Dennoch möchte ich auf einige Schwerpunkte noch dezidiert eingehen.
Wir können die Auffassung der der CDU-Fraktion angehörenden Ausschussmitglieder, es handele sich um Einzelfälle, ausdrücklich nicht nachvollziehen. Wie problematisch sich die Abfallentsorgungspraxis bundesweit darstellt, zeigen nicht nur die Vorfälle in Sachsen-Anhalt und Brandenburg, sondern auch in Sachsen, wo gerade ein weiterer Untersuchungsausschuss seine Arbeit aufgenommen hat.
Insbesondere die Vorfälle in der Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft sind eng mit den Untersuchungen in Sachsen-Anhalt verwoben. Auch in Sachsen-Anhalt waren sehr unterschiedliche Standorte und Betreiber betroffen - nicht nur die allseits bekannten Anlagen Vehlitz, Möckern, Freyburg-Zeuchfeld oder Riestedt, sondern auch Braunsbedra, Rietzel, Naundorf, Obernessa, Krumpa, Gerlebogk und Klieken.
Die jüngsten Vorhaben in Farsleben, Wüst oder Angersdorf machen deutlich: Es ist, wenn auch teilweise unter anderen Problemstellungen, nicht auszuschließen, dass es zu Wiederholungen einer solchen illegalen Abfallentsorgung und -verbringung kommt.
Nach eingehendem Studium der Protokolle ist für meine Fraktion nicht nur das kriminelle Agieren einzelner Unternehmen ursächlich für die Vorfälle in unserem Land, sondern auch das inkonsequente und unabgestimmte Handeln - oftmals auch das Nichthandeln - der Landesregierung und ihrer Behörden haben begünstigend gewirkt. Dass allein mehr als 1 Million t illegaler Müll in
Vehlitz und Möckern liegen, dafür tragen letztlich Sie, Herr Dr. Haseloff, die Verantwortung.
Es waren die dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit unterstellten Behörden - insbesondere das Landesamt für Geologie und Bergwesen -, die diese Situation zugelassen und zu verantworten haben. Das haben verschiedene Mitarbeiter des Ministeriums bzw. des Landesamtes für Geologie und Bergwesen in ihren Aussagen deutlich gemacht. Warum die Koalition dies nicht erkennen will, muss sie selbst beantworten.
Dass das für Abgrabungen zuständige LAGB fachlich nicht in der Lage war, die im Genehmigungsprozess und im Kontrollregime erforderlichen abfallrechtlichen sowie bodenschutzrechtlichen Entscheidungen zu treffen, musste selbst der Staatssekretär Herr Pleye in seiner Zeugenvernehmung eingestehen. Dass das so war, liegt damit auch in Ihrer politischen Verantwortung, Herr Dr. Haseloff.
Für mich sind die Aussagen Ihrer zuständigen Abteilungs- und Referatsleiter genauso wenig nachvollziehbar, dass die Entscheidung, welche Informationen die Hausspitze erreichen, allein in deren Händen liegt.
Für mich ist es auch aus heutiger Sicht nur sehr schwer nachvollziehbar, dass Informationen aus Bundesministerien, anderen Landesbehörden oder Bundesarbeitsgruppen, in die das Wirtschaftsministerium involviert war, dieses zwar erreichten, dass aber der Minister nicht zumindest informativ eingebunden wurde. Die Problematik Vehlitz wurde seit dem Frühjahr 2007 genau dort immer wieder erwähnt.
Sie, Herr Haseloff, wurden erst durch die ZDF-Sendung „Frontal 21“ in das Thema involviert und waren in Vorbereitung darauf nur sehr unzureichend in Kenntnis gesetzt worden. Das scheint kein Einzelfall zu sein, wie Angersdorf oder der Vorgang Institut für Lacke und Farben in Magdeburg zeigen.
Auch da muss festgehalten werden: Für Informationsbeziehungen innerhalb eines Ministeriums ist allein der Minister verantwortlich.
Was die Koordination innerhalb der Landesregierung betrifft, erhärtete sich für uns der Eindruck, Herr Kollege Gürth, der in der bereits erwähnten ZDF-Sendung erweckt wurde: Das Umweltministerium ist für Umweltfragen verantwortlich und das Wirtschaftsministerium ist für den wirtschaftlichen Erfolg verantwortlich - Konflikte werden ausgeblendet.
So bestanden im Umwelt- und im Wirtschaftsministerium hinsichtlich dieses Vorganges über mehr als zwei Jahre hinweg unterschiedliche Erlasslagen. Noch im Jahr 2010 gab es völlig unterschiedliche Bewertungen im MLU und
im MW hinsichtlich der Zuständigkeit für die abfallrechtliche Genehmigungs- und Kontrolllage bei Abgrabungen. Auch das hat Kollege Kley hier schon umfänglich dargestellt.
Es wurde eine unvertretbare Zuständigkeitszersplitterung innerhalb der obersten Behörden, also zwischen den Ministerien, innerhalb der oberen Behörden, also zwischen dem Landesamt für Geologie und Bergwesen, dem Landesverwaltungsamt und dem Landesamt für Umweltschutz, sowie zwischen den oberen und den unteren Behörden, also den Landkreisen, zugelassen. Das lässt sich am Beispiel der Grube in Vehlitz am besten erläutern, damit es auch die Kollegen von der CDU endlich verstehen.
So war das LAGB noch bis zum Jahr 2010 der Auffassung, es sei weder für das Abfallrecht noch für den Bodenschutz zuständig. Der Landkreis Jerichower Land - auch das wurde hier schon deutlich gemacht - vertrat die Auffassung, dass das LAGB die Genehmigungsbehörde und somit zuständig ist. Das Resultat war - auch das sagte der Kollege Graner vorhin sehr deutlich -, dass sich keiner verantwortlich fühlte und dass 1 Million t illegaler Abfall in die Tongruben in Vehlitz und Möckern gelangten.
Die Insolvenz des Betreibers führt letztlich dazu, dass das Land Sachsen-Anhalt aller Wahrscheinlichkeit nach allein für die Gefahrenabwehr in Möckern und Vehlitz - es geht jetzt nur um die Gefahrenabwehr - Mittel in Höhe von mehr als 30 Millionen € aufwenden muss. Nicht eingerechnet sind die Kosten für das Stilllegungs- und Rekultivierungsverfahren für beide Gruben. Nicht eingerechnet sind auch die Belastungen, die die Anwohner über Jahre hinweg ertragen mussten und immer noch ertragen müssen. Herr Minister Haseloff, auch das ist letztlich unter Ihrer Verantwortung passiert.
Es lag in der Verantwortung beider Ministerien, die Quantität und die Qualität der Kontrollen der Deponien und der Abgrabungen so zu steuern, dass sie das illegale Handeln einzelner zumindest erschweren.
Ich denke, diese Aussage dürfte unstrittig sein.
Die Kontrollen waren im Land Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2008 nur dann ausreichend, wenn es engagierte Mitarbeiter vor Ort gab. Leider war dies nicht überall der Fall. Es war leider Praxis, dass man zwar noch versuchte, zweimal jährlich zu kontrollieren, dies aber meistens nach einer Ankündigung beim Betreiber. Dass dies nicht wirklich zu realistischen Ergebnissen führte, dürfte jedem einleuchten.
Dieses Kontrollregime wurde im Jahr 2008 zwar umgestellt, aber eine gezielte Schulung, Qualifizierung und Weiterbildung insbesondere der unteren Behörden fehlt nach wie vor. Der Ausschuss musste auch zur Kenntnis nehmen, dass zertifizierten oder öffentlich-rechtlichen Betreibern ein Vertrauensvorschuss gewährt wurde. In der Praxis führte das leider in zu vielen Fällen zu illegalen Handlungsweisen.
Auch hierbei gab es Bewegung. Aber noch immer finden zum Beispiel die bundesweiten Zertifizierungsverfahren ohne Einbeziehung der Kontrollbehörde statt. Hier besteht für die neue Landesregierung zwingend Handlungsbedarf. So kann man die Umweltallianz in Sach
sen-Anhalt durchaus als ein positives Element sehen. In diesem Kontext blieb sie jedoch leider wirkungslos. Auch an dieser Stelle bedarf es einer anderen Ausrichtung und einer direkten Einflussnahme des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt.
Ich kann mich nur wiederholen. Alle diese Probleme und Mängel und die erheblichen Kosten zulasten der öffentlichen Hand haben zuerst die Minister Dr. Haseloff und Dr. Aeikens zu verantworten.
Es wurden zwar erste Schlussfolgerungen gezogen; diese bleiben nach unserer Auffassung aber unzureichend und sind wenig nachhaltig.
Diese ersten Schlussfolgerungen sind wesentlich mit dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu verbinden.
Er ist die Ursache für diese Schlussfolgerungen. Es war somit richtig, ihn einzurichten. Der Ausschuss hat eine wichtige und umfangreiche Arbeit geleistet. Seine Einsetzung war in vollem Umfang gerechtfertigt und zwingend notwendig.
Unser Dank gilt insbesondere der Landtagsverwaltung für die konstruktive Begleitung. Unser Dank gilt den engagierten Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, aber auch den engagierten Mitarbeitern der Behörden, die allein aus eigenverantwortlichem Handeln heraus jeden Tag gewissenhaft ihre Arbeit gemacht haben und dafür oftmals noch beschimpft worden sind.
Ich denke, Legislative und Exekutive werden auch zukünftig vor der Herausforderung stehen, illegalen Praktiken bei der Müllentsorgung das Handwerk zu legen und Umweltstraftaten möglichst weitgehend zu verhindern. Ich wünsche dem neuen Landtag dazu die richtigen Entscheidungen und von Beginn an die erforderliche Beachtung für diesen Problemkreis. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Gern.
Zu Ihrer ersten Frage, Herr Rosmeisl, sage ich nur so viel: Zu der aktiven Mitarbeit im Ausschuss sagte schon die Vorsitzende während ihrer Berichterstattung etwas. Das können Sie auch in dem vorliegenden Bericht nachlesen. Sie haben nicht einen Zeugen vorgeladen. Sie haben sich an den Zeugenbefragungen - das kann man anhand der Fußnoten wunderbar nachlesen - so gut wie gar nicht beteiligt. Punkt.
Zur zweiten Frage sage ich noch einmal ganz deutlich Folgendes. Ich habe in dem Kontext vorgebracht, dass es nicht nur in Sachsen-Anhalt ein Problem war. Ich habe explizit Brandenburg und Sachsen genannt. Auch dort gab und gibt es ähnlich gelagerte Vorfälle. Wenn Sie mir aufmerksam zugehört hätten, wüssten Sie das.
Des Weiteren muss man sagen: Die Abfallbranche an sich macht gerade in Sachsen-Anhalt eine gute Arbeit. Die vielen zertifizierten Unternehmen, die das auch dementsprechend umsetzen, werden nun in Misskredit gebracht durch diese Fälle - man kann es Einzelfälle nennen oder punktuelle Fälle; aber es waren mehr als drei, das möchte ich noch einmal deutlich machen. Sie haben immer nur von drei Fällen gesprochen. Wir haben wesentlich mehr Fälle in Sachsen-Anhalt gehabt.
Ich habe auch deutlich gemacht, dass dieses Problem nach wie vor nicht ausgestanden ist, da - das hat selbst der Minister eingestanden - der Kontrolldruck allein nicht ausreicht, um illegales Handeln Einzelner zu verhindern, das im Übrigen in der Abfallbranche angesichts der Gewinnmaximierungsmöglichkeiten - das wissen Sie bestens -
nie auszuschließen ist.
Ich möchte dem Herrn Minister zwei Fragen stellen. Zur ersten Frage. Herr Minister Dr. Aeikens, Sie haben auf sehr viele Dinge hingewiesen, die nach der Bekanntgabe dieser Vorfälle in Fluss gekommen sind. Auch das habe ich vorhin in meiner Rede erwähnt. Sie haben aber zwei Dinge ausgeblendet: erstens die Umweltallianz, die in Sachsen-Anhalt im Wesentlichen sehr erfolgreich arbeitet, aber gerade in dem Bereich der Abfallentsorgung bisher sehr wenig aktiv geworden ist.
Das zweite Problem, das Sie meines Erachtens ausgeblendet haben und das im Umweltausschuss schon mehrfach eine Rolle gespielt hat, ist das Zertifizierungsverfahren. Es ist bekannt, dass zertifizierte Unternehmen in der Abfallentsorgungsbranche durchaus etwas besser gestellt werden, was die Kontrolltätigkeit und anderes mehr betrifft. Aber auf die Zertifizierung hat das Land Sachsen-Anhalt mit seinen Kontrollbehörden nach wie vor keinerlei Einfluss. Im Gegenteil: Auch Unternehmen,
die im Untersuchungsausschuss benannt wurden, haben zwischenzeitlich wieder eine erneute Zertifizierung erhalten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich komme nicht umhin vorauszuschicken, dass ich hin und her überlegt habe, was Sie, Herr Minister Dr. Aeikens, mit der Überschrift zu Ihrer Regierungserklärung wohl zum Ausdruck bringen wollten. Ich muss gestehen, dass ich leicht irritiert war. Geht es jetzt darum, die Umwelt unserer Heimat, wie Sie sich ausdrücken, vor dem Rest der Welt zu schützen?
Wie auch immer. Die Thematisierung Ihrer Regierungserklärung hat nicht nur, wie wir gehört haben, bei mir Verwunderung ausgelöst.
Natürlich sind wir immer gut beraten - das sollte auch selbstverständlich sein -, wenn wir in puncto Umweltschutz auf nationaler Ebene alles das tun, was wir können und was wir unbedingt auch tun müssen. Aber wir sollten dabei nie die globale Sichtweise verlieren, national zu handeln und global zu denken.
Die Aufgabe, die Grundlage allen Lebens auf unserem Planeten zu erhalten, ist eben eine globale Herausforderung, die eng verbunden ist mit dem Kampf um den Klimaschutz und den Erhalt der Artenvielfalt auf dieser unserer Erde.
In diesem Zusammenhang hat die Welt in den letzten Tagen gespannt auf die Konferenz in Nagoya geschaut. Dass sich dort mehr als 190 Staaten getroffen und zur Frage der Biodiversität verständigt haben, mag durchaus Ausdruck dessen sein, dass man sich um dieses brennende Thema einfach nicht mehr herummogeln kann. Vielleicht ist Nagoya nicht gänzlich zu einem Flop geworden. Doch einen wirklichen Durchbruch habe ich auch dort nicht erkennen können.
Insider berichten darüber, dass die Konferenz eher wieder einem Kampf um die Verteilung der Ressourcen glich als einem wirklichen Kampf um den Artenschutz. Berichte von dort spiegelten jedenfalls wider, dass das Bemühen um einen strategischen Plan für den Erhalt von Tier- und Pflanzenarten mit den Zielstellungen bis zum Jahr 2020 eher im Schatten anderer Auseinandersetzungen stand.
Wenn zum Beispiel laut Konferenzergebnis in den nächsten zehn Jahren rund 17 % der Landfläche und 10 % der Meeresfläche zum Schutz der Artenvielfalt unter Schutz gestellt werden sollten - das, Kollege Bergmann, haben wir in Sachsen-Anhalt noch lange nicht erreicht; wir haben ganze 11 % -, dann mag das zwar ein Ergebnis sein, auf das man sich geeinigt hat. Zu bedenken bleibt aber, dass 83 % der Landfläche und 90 % der Meeresfläche eben nicht unter Schutz stehen und nach wie vor der Biopiraterie der reichen Industrieländer ausgesetzt sind.
Unter Beachtung all dieser Zusammenhänge wird man schnell wieder auf den Boden der Realität zurückgeholt und überlegt hin und hin - ich jedenfalls -, was wohl einen Umweltminister bewegt, der eine Regierungserklärung mit der Überschrift „Die Umwelt unserer Heimat schützen“ hält.
Damit komme ich zur eigentlichen Regierungserklärung. Sie haben sich dem Thema der Umweltpolitik in Sachsen-Anhalt fast ausschließlich aus der Sicht Ihres Ministeriums genähert. Der Begriff der Nachhaltigkeit beschränkte sich in Ihren Ausführungen nur auf die Forstwirtschaft.
An dieser Stelle haben wir als LINKE eine andere Herangehensweise. Wir stehen für eine komplexe Landespolitik im Sinne der Nachhaltigkeit. Diese besteht bekanntermaßen aus einem gleichseitigen Dreieck von sozialer, ökonomischer und ökologischer Herangehensweise sowie Umsetzung in konkrete Politik.
An dieser Stelle beginnt auch die Krux der Landespolitik, der jetzigen Regierung und der Koalition. Wir haben eine lange Gerade von ökonomischen und politischen Vorgaben und an den entfernten Enden jeweils zwei marginale Stummel sozialer und ökologischer Vorgaben. Wie daraus eine nachhaltige Politik zu entwickeln ist oder ein gleichseitiges Dreieck entstehen soll, das kann weder meine Fraktion nachvollziehen, noch können es Außenstehende.
Wenn man im Internet dazu stöbert, findet man schnell die Seiten eines Lexikons der Nachhaltigkeit des Aachener Instituts Kathy Beys, eines vom Bundesumweltministerium und der Bundesumweltstiftung geförderten Instituts, also weder linkslastig noch einem Umweltverband zugehörig. Dort können wir unter der Rubrik „Land Sachsen-Anhalt“ nachlesen:
„Schwerpunkte der Regierungsarbeit sind für die Jahre 2006 bis 2011 vor allem die Konsolidierung des Haushalts mit Rückführung der Neuverschuldung auf null, Schaffung einer Wachstums- und Innovationspolitik, verstärkter Einsatz von regenerativen Energien“
- ein Umweltaspekt -
„und die Berücksichtigung demografischer Aspekte.“
Die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz werden nur im Zusammenhang mit dem Energiekonzept erwähnt.
Es heißt weiter: Bei der mittelfristigen Regierungsplanung aus dem Jahr 2008 werden als Vorhaben die Senkung der Arbeitslosigkeit, gute Rahmenbedingungen für Investoren und Verbesserungen in den Bereichen Wirtschaft, Arbeit, Familie und Bildung angekündigt.
Also auch hierbei werden keine Schwerpunkte des Regierungshandelns auf den Umweltschutz gelegt, sodass das Institut dann auch kritisiert:
„Ein verbindlicher, übergreifender Plan für Nachhaltigkeit in Sachsen-Anhalt (Umweltplan) liegt bislang nicht vor.“
Diese Außensicht spricht meines Erachtens für sich und macht die Diskrepanz in Sachsen-Anhalt mehr als deutlich.
Herr Minister, genau deshalb muss ich Ihnen widersprechen. Umweltpolitik ist kein Kernanliegen dieser Landesregierung. Wirtschafts- und Umweltpolitik gehen in Sachsen-Anhalt gegenwärtig nicht zusammen. Ich werde das in meinem Redebeitrag an einigen ausgewählten Beispielen noch deutlich machen.
Bereits im September 2006 habe ich in diesem Haus die Bildung eines Nachhaltigkeitsbeirates eingefordert. Dies wurde durch die Koalition abgelehnt. Noch heute werden weder Entscheidungen des Landtages noch Entscheidungen der Landesregierung einer konkreten Nachhaltigkeitsprüfung unterzogen, schon gar nicht, was die Nachhaltigkeit betrifft, infrage gestellt. Das lässt sich an vielen Beispielen verdeutlichen.
Sie, Herr Minister Dr. Aeikens, haben zu Recht den Lödderitzer Forst und die Deichrückverlegung als beispielgebend und positiv genannt. Das ist auch unsere Sicht auf diese Maßnahme. Aber wie passen dazu die Forderungen aus dem Hause Daehre hinsichtlich des Elbeausbaus und des Saalekanals?
Herr Minister, Sie haben den schönen Satz gesagt:
„Es gilt, die Weichen richtig zu stellen, um den Flächenverbrauch im Siedlungs- und Verkehrsbereich deutlich zu reduzieren.“
Darin stimme ich 1 : 1 mit Ihnen überein. Aber dann sollten Sie auch deutlich machen, wie dies landespolitisch umzusetzen ist und wie so manche planerische Entscheidung korrigiert werden könnte und eigentlich auch müsste.
Sie verteidigen sogar noch den Beschluss der Landesregierung vom November 2008 - Kollege Kley ist darauf bereits eingegangen - zur Neuausweisung von möglichen Industriestandorten, und dies, ohne auf Altstandorte zurückzugreifen.
Dieses Herangehen in Sachsen-Anhalt, hochproduktive Ackerflächen für Industriegebiete zu opfern, und das oftmals bei geringer Wertschöpfungs- und Fertigungstiefe, hat mit nachhaltiger Politik überhaupt nichts zu tun.
Ausdrücklich möchte ich an dieser Stelle die Rolle der Landesanstalt für Altlasten loben. Die einzige Landesanstalt dieser Art in der Bundesrepublik Deutschland - sie ist übrigens ein Kind aus „Tolerierungszeiten“ - leistet in Sachsen-Anhalt eine wertvolle und unverzichtbare Arbeit, nicht nur wegen der jährlich umgesetzten Mittel in Höhe von 70 Millionen €, nicht nur an alten Industriestandorten, sondern auch für andere fachlich offenbar überforderte Landesbehörden.
Ich denke dabei nur an Vehlitz und Möckern - nicht wahr, Herr Haseloff -; denn dort wird allzu deutlich, dass das Landesbergamt mit der Begleitung des Problems offensichtlich völlig überfordert war und ist. Auch darauf ist der Kollege Kley schon intensiv eingegangen.
Ich unterstütze auch nachdrücklich Ihre Forderung, Herr Dr. Aeikens, dass der Altlastenfonds nicht für finanzpolitische Begehrlichkeiten außerhalb der Sanierung von Standorten zur Verfügung steht.
Positiv bewertet haben Sie die Abwasserbeseitigung. Ja, es wurde viel erreicht. An einigen Stellen gibt es noch Defizite, vor allem hinsichtlich handlungsfähiger und bezahlbarer Strukturen. Auch darauf sind Sie eingegangen.
Aber Sie haben nicht erwähnt, wie die zunehmenden Probleme aufgrund der demografischen Entwicklung durch das Land begleitet werden. An dieser Stelle sehen wir eine große Mitverantwortung des Landes; denn viele Entscheidungen, die die Kommunen hinsichtlich der Abwasserbeseitigung getroffen haben, entstanden auf Druck der Landesregierung noch in der ersten Legislaturperiode. Dinge, die insbesondere mein Kollege Dr. Köck im Unterausschuss Abwasser immer wieder angesprochen und angemahnt hat, wie Dezentralität, Anpassung an die demografische Entwicklung, all diese Forderungen wurden bisher in keiner Weise umgesetzt und sind nach wie vor offen.
Umschifft haben Sie auch die Eisberge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Abfallwirtschaft. Gerade was die Wasserrahmenrichtlinie betrifft, ist Ihr Haus mit großen Vorhaben gestartet. Sie waren beispielgebend für die Bundesrepublik. Aber sehr viele Maßnahmen mussten auf die Jahre nach 2012 verschoben werden. Deshalb sind das wohl auch keine Gewinnerthemen.
Die Diskussionen zum Wassercent dürften noch allen in Erinnerung sein. Auch dabei geht es darum, Geld für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu akquirieren. Letztlich wurde immer den Lobbyisten nachgegeben.
Kollege Kley hat die Abfallwirtschaft in Sachsen-Anhalt umfassend beschrieben. Hierbei haben wir nach wie vor das Problem, dass viele Dinge nicht zusammenpassen, vor allem dass die Landesregierung nicht aus einem Guss handelt. Wir haben nach wie vor das Problem, dass wir ein Zuviel an Verbrennungskapazitäten - ob nun im Müllbereich oder im EBS-Bereich - haben, dass die Abfallwirtschaft nicht in erster Linie unter dem Fokus gesehen wird, die Ressourcen auszunutzen und wieder zu verwerten, sondern danach geschaut wird, möglichst viel in die Verbrennung zu schaffen.
Im Landesentwicklungsplan ist das wahrscheinlich auch deshalb eine Fehlstelle und wird gar nicht erst erwähnt, weil es kein Gewinnerthema ist.
Um die Diskrepanzen innerhalb der Landesregierung weiter zu verdeutlichen, wende ich mich der Biomassenutzung zu. Sie haben richtigerweise festgestellt: Auch bei der Nutzung von Biomasse müssen ökologische Fragen berücksichtigt werden.
Landespolitisches Handeln sieht jedoch anders aus. Weder wird ausreichend auf Flächenkonkurrenzen Rücksicht genommen, noch wird planerisch und förderpolitisch aktiv eingegriffen. Darüber, wozu falsche und meist noch geförderte Standortentscheidungen führen, berichten die Medien regelmäßig. Wir alle haben in den Wahlkreisen genügend Beispiele dafür. Ich will deshalb nur stellvertretend einige Ortsnamen nennen.
Ich denke an die Biokraftstoff- bzw. Biogasprojekte in Rothensee, in Genthin oder in Zeitz oder an das Pelletwerk in Tangermünde.
Ich finde es schade, dass eine sehr aussagekräftige Biomassepotenzialstudie so wenig Beachtung findet, ob im Landesentwicklungsministerium, ob im Wirtschaftsministerium oder bei der Investitionsbank.
Dann wäre noch die Entwicklung der Großschutzgebiete zu nennen. Auch dies verbuchen Sie, Herr Minister, als positiv.
Ja, wir haben durch Landesausweisung ein Biosphärenreservat Südharz. Der Lödderitzer Forst und das Großprojekt Havelrenaturierung haben gar bundespolitische Bedeutung. Auch das wurde hier schon genannt. Diese Projekte unterstützen auch wir. Den vor Ort Tätigen wünschen wir einen langen Atem und viel Erfolg.
Sie verweisen zu Recht auf die Bedeutung der Großschutzgebiete und der Naturparke für den Erhalt der biologischen Vielfalt und die Umweltbildung. Der Ehrlichkeit halber sollte aber nicht unerwähnt bleiben, dass die materielle und die personelle Ausstattung eine wesentliche Grundlage für den Erfolg oder Misserfolg der Ausweisung dieser Großschutzgebiete ist.
An dieser Stelle hätte ich mir von Ihnen durchaus deutlichere Worte an den Haushaltsgesetzgeber und gegenüber den anderen Kollegen der Landesregierung gewünscht. Ein „Weiter so!“ und personelle Einsparquoten bei gleicher Fläche oder bei mehr Fläche - Drömling - sind kontraproduktiv.
Wir haben in unserem Biosphärenreservat Mittlere Elbe schon heute, bezogen auf die Fläche, die schlechteste Mitarbeiterquote in ganz Deutschland. Dies möchte ich auch als Hinweis an den Finanzminister verstanden wissen, der immer mit der Flächenquote im Ländervergleich argumentiert.
Zum Erhalt der biologischen Vielfalt gehört auch die Entwicklung der Biotopverbünde und der Trittsteine, um Verbünde überhaupt zu ermöglichen. Diesbezüglich bestehen nach wie vor erhebliche Defizite im Monitoring und bei den Managementplänen. Darüber kann die kürzlich vorgestellte Biodiversitätsstrategie nicht hinwegtäuschen.
Wir halten nach wie vor eine Entwicklung des Umfangs der Naturschutzflächen im Land Sachsen-Anhalt - ich betone: der Naturschutzflächen - auf ein Niveau von 15 % der gesamten Landesfläche für eine mögliche und erforderliche Zielstellung. Diese Zielstellung liegt, wenn wir sie so umsetzen, noch 2 Prozentpunkte unter der Zielstellung von Nagoya.
Um diese zu erreichen, sind natürlich eine andere Umweltpolitik und vor allem ressortübergreifendes Handeln erforderlich. Solange Naturschutz, Umweltschutz und Ressourcenschutz nur nach Kassenlage und nachrangig hinter wirtschaftlichen Aspekten Beachtung finden, wird sich Sachsen-Anhalt nicht nachhaltig und damit nicht sozial, nicht ökonomisch und nicht ökologisch gerecht entwickeln.
Dabei helfen auch die zahlreichen Studien und Konzepte wenig, die die Landesregierung in den letzten Jahren erstellen ließ. Ob es die schon erwähnte Biomassepotenzialstudie oder die Klimafolgenabschätzung, die Fortschreibung des Klimakonzepts bis 2020, die Waldzustandsberichte oder das Energiekonzept ist - dies sind gute Analysepapiere, aber mehr wohl auch nicht. Das wurde unsererseits bereits mehrfach erwähnt.
Diese Studien und Konzepte sind aber, was den Konzeptcharakter betrifft, zumeist unverbindlich und wenig ambitioniert. Vor allen Dingen entwickeln sie keine Bindungswirkung für andere Ministerien. Besonders deutlich wird dies beim Energiekonzept des Landes. Dazu möchte ich nur einige Beispiele nennen.
Der Wirtschaftsminister sonnt sich in der industriellen Basis der erneuerbaren Energien in unserem Land und verteidigt gleichzeitig die Verlängerung der Laufzeiten der Atommeiler, obwohl die negativen Auswirkungen auf den Ausbau der erneuerbaren Energien und die dezentralen Energieerzeugerstrukturen der Stadtwerke bestens bekannt sind.
Gern würde Minister Dr. Haseloff den Bau von Kohlekraftwerken in Sachsen-Anhalt forcieren, zum Beispiel in Arneburg, obwohl das die Klimabilanz in Sachsen-Anhalt mehr als verhageln würde.
Im Landesentwicklungsministerium wird die CO2-Verpressung in den Landesentwicklungsplan aufgenommen, obwohl es keine rechtliche Grundlage dafür gibt und obwohl dies vor allem einer möglichen Speicherung von Biogas oder Druckluft zuwiderliefe.
Beim Landesbetrieb Limsa wird die mögliche Nutzung von Landesliegenschaften für erneuerbare Energien eher torpediert als vorangebracht. Nicht zuletzt wird auf der Landesebene förderpolitisch wenig dafür getan, um Energieeffizienz und erneuerbare Energien als wesentliches Zugangskriterium festzuschreiben.
Was die Begleitung der Kommunen durch die Landesregierung auf dem energiepolitischen Sektor betrifft, ist Sachsen-Anhalt wohl eher ein Entwicklungsland. - So viel zu einigen Beispielen der doch sehr unterschiedlichen Herangehensweise in der Landesregierung, die in meinen Augen sehr wenig abgestimmt ist.
Herr Dr. Aeikens, Sie haben zu Beginn Ihrer Rede festgestellt, dass Sie drei Schwerpunkte bei den umweltpolitischen Herausforderungen der Zukunft sehen: erstens den Klimaschutz, zweitens die Energiefrage und drittens das Thema biologische Vielfalt. Wie Sie vernommen haben, habe ich mich mit Ihrer Regierungserklärung in der gleichen Schwerpunktsetzung, wenn auch in veränderter Reihenfolge, auseinandergesetzt.
Leider haben Sie den Faden nicht weiter aufgenommen, den Sie Ihrer Schwerpunktsetzung vorangestellt haben. Das beziehe ich vor allem auf die Gesamtbetrachtung des Umweltschutzes. Sie haben ausgeführt - ich zitiere -:
„Aber wir stehen vor der globalen Herausforderung, der wir uns stellen müssen. Die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme ist eine Überlebensfrage der Menschheit. Wir müssen deshalb langfristige Strategien und Ziele entwickeln. Und dafür haben wir nicht alle Zeit der Welt. Wir müssen meiner Meinung nach jetzt reagieren und handeln, um die Zukunft für die nachfolgenden Generationen zu sichern.“
Ein paar Zeilen weiter führten Sie aus:
„Ich stehe nicht auf dem Standpunkt, hier auf die große Weltpolitik zu warten. Wir sollten das tun, was wir tun können.“
Ja, wenn dies die Handlungsmaxime der jetzigen Regierung wäre, dann würde es der Umwelt in unserer Heimat schon wesentlich besser gehen und mir wären viele kritische Anmerkungen erspart geblieben.
Viel Zeit bleibt Ihnen nicht mehr, um das zu tun, was Sie noch tun könnten. Ich habe folgende Bitte: Versuchen
Sie es, steuern Sie noch um, wo es möglich ist, und vor allen Dingen ermöglichen Sie es den zukünftig Agierenden, noch eine nachhaltige Politik zu gestalten.
DIE LINKE fordert, in Sachsen-Anhalt - wie es auch der Minister erklärt hat - nicht auf große weltpolitische oder bundespolitische Entscheidungen zu warten. Darauf könnten wir wahrscheinlich noch lange warten. Vielmehr sollten wir bereits jetzt das tun, was wir tun können, hin zu einer wirklich nachhaltigen Politik in unserem Land.
Damit Sie wissen, was unter Nachhaltigkeit in der Politik zu verstehen ist, nenne ich einmal die Definition - ohne politische Einfärbung. Bei „Wikipedia“ ist nachzulesen:
„Die ökonomische Nachhaltigkeit stellt das Postulat auf, dass die Wirtschaftsweise so angelegt ist, dass sie dauerhaft eine tragfähige Grundlage für Erwerb und Wohlstand bietet. Von besonderer Bedeutung ist hier der Schutz wirtschaftlicher Ressourcen vor Ausbeutung.
Die soziale Nachhaltigkeit versteht die Entwicklung der Gesellschaft als einen Weg, die Partizipation für alle Mitglieder einer Gesellschaft zu ermöglichen.
Die ökologische Nachhaltigkeit umschreibt die Zieldimension, Natur und Umwelt für die nachfolgenden Generationen zu erhalten. Dies umfasst den Erhalt der Artenvielfalt, den Klimaschutz, die Pflege von Kultur- und Landschaftsräumen in ihrer ursprünglichen Gestalt sowie generell einen schonenden Umgang mit der natürlichen Umgebung.“
Wenn es uns gelingen sollte, diese Definition zur Grundlage allen politischen Handelns in Sachsen-Anhalt zu machen, dann müsste sich das Regierungshandeln erheblich verändern. Da dies in der verbleibenden Legislaturperiode kaum zu erwarten ist, brauchen wir meiner Meinung nach in Sachsen-Anhalt eine andere Regierung.
Ich wünsche unserem Land eine Umweltpolitik, die die erforderlichen Leitplanken setzt, um das Land in seiner nachhaltigen Entwicklung voranzubringen, und die dem Schutz der Natur und der Ressourcen für unsere nachfolgenden Generationen den dafür erforderlichen Vorrang einräumt. Das ist nur möglich im gesellschaftlichen Konsens aller Beteiligten.
Ich hoffe hierbei als Umweltpolitiker vor allem, dass sich viele Menschen als ehrenamtliche Naturschützer in Umweltverbänden oder einfach als interessierte Bürger aktiv einbringen. Politik braucht öffentliche Kritik und Teilhabe. Sie muss diese aber auch annehmen und umsetzen. Daran hat es in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren gefehlt. Darum gibt es noch viele Reserven, auch bei uns in Sachsen-Anhalt. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es handelt sich bei diesem Naturschutzgesetz als Landesgesetz durchaus um eine Gesetzgebung, die sich eigentlich durch alle Ministerien ziehen müsste. Ich denke, Herr Minister Dr. Daehre, auch in Ihrem Haus wird man in vielfältiger Art und Weise mit dem Landesnaturschutzgesetz in der Vergangenheit konfrontiert gewesen sein und auch zukünftig konfrontiert werden.
Aber es handelt sich hierbei auch um ein Gesetz, das in diesem Haus einer längst überfälligen Anpassung harrt. Am 29. Juli 2009 wurde das Bundesnaturschutzgesetz veröffentlicht, welches - das ist richtig - erst am 1. März 2010 in Kraft getreten ist. Aber bereits zu diesem Zeitpunkt hätte man im Land damit beginnen müssen, das Landesnaturschutzgesetz an das Bundesnaturschutzgesetz anzupassen.
Ich bringe gleich zwei Kritikpunkte vor, die das Herangehen bei der Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes betreffen. Es gibt im Bundesnaturschutzgesetz erhebliche Abweichungsmöglichkeiten. Diese wurden durch den vorliegenden Gesetzentwurf nur in sehr bescheidener Art und Weise genutzt. Der Gestaltungsspielraum wurde hinsichtlich der Alleen, des Horstschutzes und der Kompensationsmaßnahmen positiv angewendet. Aber ansonsten herrscht Fehlanzeige.
Kritisch anzumerken ist ebenfalls, dass die im Anhörungsverfahren vorgebrachten Hinweise nur unzureichende oder eigentlich fast gar keine Beachtung fanden. Dass die von der Opposition vorgebrachten Änderungsanträge keine Mehrheiten finden, ist schon fast üblich. Dass aber Hinweise der kommunalen Spitzenverbänden und der Fachverbände sowie des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes nur unzureichend eingearbeitet wurden, ist in der Stringenz, wie es hier passiert ist, für den Umweltbereich erstmalig.
Das beginnt unter anderem in § 1 Abs. 3. Hier wurde zwischen dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst
und den Koalitionsfraktionen kein Einvernehmen erzielt hinsichtlich der Frage, aus welchem Grund die Naturschutzbehörden nur berechtigt und nicht verpflichtet sein sollen, die zur Abwehr von Gefahren für Natur und Landschaft erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Diese Herangehensweise im Landesnaturschutzgesetz zieht sich wie ein Faden durch fast alle Gesetzespassagen. Die Wörter „sollen“ und „Einvernehmen herzustellen“ sind kaum zu finden. Vielmehr sind das Wort „können“ oder Passagen zu finden, dass das Benehmen herzustellen ist.
Damit entwickelt das Naturschutzgesetz keinerlei zwingende Leitplanken für das zukünftige Verwaltungshandeln. Diese Chance wurde vertan. Sie wird fatal unter anderem bei den Naturschutzbeiräten und Naturschutzhelfern, bei der Verbandsanhörung, bei der Verträglichkeitsprüfung und nicht zuletzt bei der eventuellen Feststellung der Unzulässigkeit von Projekten aus naturschutzfachlicher Sicht. Eine nachhaltige Abwägungsmöglichkeit sieht einfach anders aus.
Genauso wenig Beachtung fanden konkrete Zielsetzungen bei der Biotopverbundentwicklung oder bei der Unterschutzstellung von Flächen.
Ich habe es bereits heute Vormittag erwähnt: Die Zielvorgabe des Bundesamtes, 15 % der Landesflächen anzupeilen, wurde durch die Koalitionsfraktionen abgelehnt. Die im Bundesgesetz ausdrücklich zugelassene Erweiterung der Klagerechte der Verbände wurde wie schon beim alten Gesetz erneut abgelehnt und fehlt.
Die Liste ließe sich noch weiter fortführen; ich nenne nur einige Stichworte: Flächenverbrauch, Vorrangregelung, Bewahrung der biologischen Vielfalt, Mittelbindung von Einnahmen aus Naturschutzleistungen.
Dieses Gesetz erfüllt die minimalen Vorgaben des Bundes und der förmlichen Anpassung, mehr aber auch nicht. Gestaltungswille im Interesse des Naturschutzes in Sachsen-Anhalt sieht anders aus. Daher bleibt meiner Fraktion nur die Ablehnung des Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen.
Kollege Bergmann, Sie werden verstehen, dass ich insbesondere bei zwei Dingen nachhaken möchte.
Erstens. Der Ausschussvorsitzende hat nicht zu Unrecht darauf verwiesen, dass wir 16 Änderungsanträge gestellt haben. Darauf lege ich auch Wert. Diese waren Bestandteil der Anhörung und wurden von den anzuhörenden Umwelt- und Naturschutzverbänden alle positiv gesehen. Sie haben alle 16 abgelehnt - das nur als Anmerkung dazu.
Das Zweite, auf das ich hinweisen möchte: Sie haben jetzt offensichtlich einen Fehler gemacht. Sie haben die Naturschutzflächen und die Natura-2000-Flächen, die in Sachsen-Anhalt 11 % der Landesfläche umfassen - - Das hat der Minister heute früh deutlich gesagt. Dazu gibt es die ganz klare Aufgabenstellung in der Studie des Bundes - das wissen Sie auch -, dass 15 % angepeilt werden. Ich hatte nicht umsonst heute früh auch darauf hingewiesen. Nagoya geht sogar noch einen Schritt weiter und fordert 17 %. - Das nur zur Richtigstellung, damit hier nicht falsche Zahlen im Raum stehen bleiben.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Fünf Jahre Verwaltungspraxis im länderübergreifenden Nationalpark haben sich im Wesentlichen bewährt. Wir alle kennen die verschiedenen Probleme, die es dabei gab. Insgesamt kann man das aber positiv sehen.
Ein erheblicher Druck zur Anpassung des Nationalparkgesetzes des Landes ging von dem Umstand aus - das wurde hier auch schon gesagt -, dass das Bundesnaturschutzgesetz geändert wurde, das Land Niedersachsen am 19. Februar 2010 sein Nationalparkgesetz geändert hat und in Sachsen-Anhalt eine Gemeindegebietsreform durchgeführt worden ist.
Mit den redaktionellen Anpassungen an das Bundesgesetz kann man leben. Allerdings sind die gefundenen Formulierungen für den Außenstehenden nicht immer leicht nachvollziehbar.
Positiv hervorheben möchte ich, dass es uns gelungen ist, den Wissenschaftlichen Beirat weiterhin im Nationalparkgesetz zu verankern. Der ist bekanntermaßen in Niedersachsen aus dem Nationalparkgesetz gekippt worden.
Die Einfügung des Begriffs der Wiederherstellung ist, wenn sich diese auf den naturschutzfachlichen Begriff der Beseitigung von Bebauung bezieht, eigentlich entbehrlich. Er betrifft nur 0,6 % der Fläche des Nationalparks. Aber er ist unschädlich. Wenn die Koalitionsfraktionen damit aber die Initialmaßnahmen für eine anschließende Waldentwicklung meinen, dann ist er hier einfach fachlich falsch.
Rechtlich falsch sind nach unserer Auffassung nach wie vor die Festlegungen in § 11 hinsichtlich der Auslegung und Bereithaltung von Unterlagen den Nationalpark betreffend und in § 18, in dem es um die Entsendung von Vertretern der Gemeinden in den Nationalparkbeirat geht. Hier wird entgegen der Kommunalverfassung auf die Ortsteile der Einheitsgemeinden abgestellt. Ich habe in der Ausschusssitzung bereits darauf hingewiesen und auch Herr Bergmann, der Berichterstatter des Ausschusses, hat es erwähnt.
Auch die kommunalen Vertreter der Region, egal ob Landkreis oder Gemeinden, haben in der Anhörung auf diesen Fehler aufmerksam gemacht. Ich zitiere dazu aus der Anhörung der Stadt Wernigerode Folgendes:
„Die Entscheidungen über die Entsendung der Mitglieder in den Beirat können bzw. müssen je
doch die neuen Gemeinden nur in Verbindung mit den Ortschaftsräten treffen.“
Laut der Gemeindeordnung unseres Landes haben nun einmal Ortschaftsräte weder die Möglichkeit der Entsendung, noch haben sie die Möglichkeit der Bereithaltung und Auslegung von Unterlagen. Das ist die geltende Gesetzeslage, die Sie selbst geschaffen haben. Wenn Sie, werte Kollegen der CDU und der SPD, heute dieses Gesetz so verabschieden, dann beschließen Sie eine rechtsungültige Formulierung der §§ 11 und 18.
Wir werden uns aus diesen Gründen an dieser falschen Gesetzesänderung nicht beteiligen. Wir lehnen die vorliegende Fassung deshalb ab. Es fällt mir auch deshalb schwer, weil ich ein glühender Verfechter des Nationalparkgedankens bin.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die beantragte Debatte zum Einsatz oder besser gesagt zur Umschichtung von EU-Mitteln aus dem Hochwasserschutz in andere Fördertöpfe befasst sich nicht unmittelbar mit der Hochwassersituation an der Schwarzen Elster, an der Ehle oder an der Kabelske, aber natürlich gab es durch die Presseberichte eine gewisse Affinität.
Im Namen meiner Fraktion möchte ich zunächst ein großes Dankeschön an die vielen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helferinnen und Helfer in den drei Regionen richten, seien es die Feuer- und Wasserwehren, das THW, die Bundeswehr, die sozialen Verbände oder die vielen Freiwilligen vor Ort.
Sie haben wesentlich dazu beigetragen, dass es nicht zu größeren Schäden gekommen ist. Um es gleich vorwegzunehmen: DIE LINKE wird sich einer Mittelumschichtung zur Soforthilfe und Wiederherstellung bzw. zur Verbesserung der Hochwasserschutzmaßnahmen nicht verschließen und wird ein entsprechendes Vorhaben im Finanzausschuss mittragen.
Eines haben die Ereignisse der letzten Wochen, ob bei uns oder in Sachsen, in Brandenburg, in Polen, in Tschechien oder in Pakistan, gezeigt: Der Klimawandel ist nicht mehr wegzudiskutieren. Der Klimawandel ist keine Fata Morgana einiger Wissenschaftler, Ökologen oder Umweltpolitiker. Er bestimmt unser Leben mehr, als uns allen lieb sein dürfte.
Das Land Sachsen-Anhalt hat versucht, sich mit unterschiedlichen Konzepten und Analysen darauf vorzubereiten. Eingedenk der Hochwasserereignisse im Jahr 2002 war es immer Konsens in diesem Hause, alles Machbare zu tun, um Ähnliches möglichst auszuschließen oder zumindest zu minimieren.
Mit der Aufstellung des Doppelhaushalts 2010/2011 hat sich der Landtag dafür ausgesprochen, insbesondere im ELER-Topf angesiedelte EU-Fördermittel für den Hochwasserschutz einzusetzen.
Ich zitiere sinngemäß aus zwei Ausschussprotokollen: Am 18. November 2009 beantragten die Koalitionsfraktionen im Umweltausschuss, für den nicht förderfähigen Mehrwertsteueranteil im ELER-Fonds bei Hochwasserschutzmitteln zusätzliche Mittel in Höhe von 2 559 700 € für das Jahr 2010 und in Höhe von 3 353 000 € für das Jahr 2011 in den Haushalt einzustellen. Zudem sollte für das Jahr 2010 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1 Million € ausgebracht werden.
Minister Aeikens führte dazu aus, damit sei es möglich, dass im Jahr 2010 statt eines Volumens von 22,3 Millionen € Mittel in Höhe von insgesamt ca. 35 Millionen € und im Jahr 2011 statt eines Volumens von 26 Millionen € Mittel in Höhe von insgesamt 41 Millionen € für Maßnahmen des Hochwasserschutzes aufgewendet werden könnten. Herr Dr. Milch ergänzte dazu in der betreffenden Sitzung des Umweltausschusses: Da nach den bisherigen Planungen keine ELER-Mittel hätten zur Verfügung gestellt werden können, hätten die Planungen des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft entsprechend angepasst werden müssen.
Das Ganze wurde dann in der Sitzung des Finanzausschusses am 27. November 2009 nochmals bestätigt, und zwar entgegen der Auffassung des Finanzministeriums. Die Vertreterin des Finanzministeriums Frau von Sayn-Wittgenstein stellte fest, für die Jahre 2010 und 2011 seien keine Mittel für den Hochwasserschutz aus dem ELER-Topf ausgewiesen worden, weil das Land, wenn es selbst Zuwendungsempfänger sei, wie es bei Hochwasserschutzmaßnahmen der Fall sei, den Mehrwertsteueranteil selbst aufbringen müsse. Somit gehörten diese zu den teuersten Fördermaßnahmen.
Des Weiteren merkte man an, dass die ELER-Mittel nicht verloren gingen, sondern lediglich in das Jahr 2011 verschoben würden. - Dies empfinde ich als zynisch. Dies hat übrigens auch der Kollege Tullner kritisiert.
Die Koalitionsfraktionen haben dem wie im Umweltausschuss zugestimmt und haben die Erhöhung der Mittel für Hochwasserschutzmaßnahmen aus dem ELER durchgewunken. Der Landtag hat dies bei der Beschlussfas
sung über den Doppelhaushalt bestätigt. Damit hat der Landtag das deutliche Votum abgegeben, dass er beabsichtigt, diese Mittel in Höhe von insgesamt 35 Millionen € im Jahr 2010 und in Höhe von 41 Millionen € im Jahr 2011 für Hochwasserschutzmaßnahmen einzusetzen.
Der Beschluss der Landesregierung vom 8. Juni dieses Jahres setzt sich darüber hinweg. Nach meiner Auffassung wurde der Haushaltsgesetzgeber damit hintergangen.
Meine Fraktion wie auch die Öffentlichkeit erwarten in der heutigen Debatte eine klare Aussage der Landesregierung dazu, für welche Projekte eine Verschiebung in das Jahr 2011 erfolgen sollte bzw. welche Einzelmaßnahmen nicht ausfinanziert sind, für welche Projekte die Mittel genutzt wurden und ob die betroffenen Kommunen in der Lage waren, die erforderlichen Eigenmittel aufzubringen, oder ob Kommunen die ELER-Mittel wegen fehlender eigener Mittel nicht nutzen konnten. Eine Bewertung dieser Aussagen kann erst nach einer detaillierten Berichterstattung im Finanzausschuss und im Umweltausschuss erfolgen.
Eines aber bereits an dieser Stelle: Den Vorgaben des Hohen Hauses hat diese Mittelumschichtung nicht entsprochen. Der Landtag wurde erst durch den Presseartikel davon in Kenntnis gesetzt. Das ist alles andere als ein guter Stil. Die Landesregierung nimmt den Landtag offensichtlich nicht ernst.
Aus der Sicht meiner Fraktion ist Folgendes erforderlich:
erstens die Offenlegung aller Details des Kabinettsbeschlusses vom 8. Juni 2010,
zweitens die Heilung zumindest für das Jahr 2011 durch die Wiederherstellung der Haushaltsbeschlusslage vom November 2009,
drittens die Fortschreibung des Hochwasserschutzkonzeptes einschließlich der Erstellung eines Maßnahmenkatalogs für den Zeitraum bis zum Jahr 2015 bis zum 31. Dezember 2010 und nicht erst, wie im gestern eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Wassergesetzes vorgesehen, bis zum 31. Dezember 2011 - denn das alte Hochwasserschutzkonzept endet Ende dieses Jahres - und
viertens die Untersetzung der im Raum stehenden Mittel in Höhe von 18,2 Millionen € für das Gebiet der Schwarzen Elster und Jessen in den Ausschussberatungen am 13. Oktober 2010.
Ich erwarte, dass Minister Herr Dr. Aeikens - anders als in den bisherigen Pressemitteilungen - Licht in das Dunkel bringt und den Landtag sowie die Öffentlichkeit heute umfassend und vollständig informiert. Bisher wurde fast alles unter dem Deckmantel des Regierungshandelns abgetan.
Der Landtag tappte im Dunkeln. Ich wiederhole mich: Das ist alles andere als ein guter Stil.
Ich danke für die Aufmerksamkeit und bin gespannt auf die Ausführungen der Landesregierung.
Herr Minister, ich habe in meiner Rede bewusst jegliche Art von Kritik vermieden, was die Schwarze Elster und auch die Hochwasserschutzmaßnahmen anbetrifft. Ich denke, ich kann Ihre Aussagen dazu durchaus nachvollziehen. Ich sehe diesbezüglich auch kein Versäumnis des Landes.
Mich interessiert jetzt detailliert Folgendes: Wir sprechen über ELER-Mittel in Höhe von 40 Millionen € von insgesamt 99 Millionen €, die Sie für den Hochwasserschutz nicht beansprucht haben, nicht umgesetzt haben.
Ich frage Sie einmal direkt: Wenn wir jetzt diese Mittel in Höhe von 40 Millionen € an die Kommunen zurückgegeben haben, wie viel Mittel werden davon bis zum Jahr 2011 ausgegeben? Wie hoch ist die Bugwelle, die wir nach dem Jahr 2011 im Bereich des ELER-Topfes vor uns herschieben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist am 3. August 2010 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt, dass sich bei Gebietsreformen die Optionszulassung künftig auf das neue Kreisgebiet erstrecken kann. Diese Möglichkeit nutzen in Sachsen-Anhalt die Landkreise Harz, Saalekreis und Salzlandkreis. In diesem Zusammenhang ist die Übernahme der Daten der Arbeitsgemeinschaften in das System der kommunalen Beschäftigungsagenturen erforderlich.
In einem „Volksstimme“-Artikel vom 25. September 2010 informiert der Leiter des Eigenbetriebes Kommunale Beschäftigungsagentur Wernigerode, dass diese Datenmigration von Mitarbeitern per Hand durchgeführt werden muss. Im Landkreis Harz betrifft das 12 000 Datensätze, die in das kommunale System zu übertragen sind. Diese umfangreiche Arbeit bindet erhebliche Kräfte für diesen Prozess und die manuelle Übertragung ist mit einer größeren Fehlerquote behaftet.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Worin liegen für die Landesregierung die Ursachen für diese offensichtlich aufwendige Methode und welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, die betroffenen Landkreise zu unterstützen, um die Datenmigration von den Arbeitsgemeinschaften zu den Optionskommunen mit einem minimalen Aufwand (zum Beispiel einer technischen Lösung) durchzuführen?
2. Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, in Abstimmung mit dem Landesarbeitsamt Sachsen-An
halt/Thüringen kurzfristig eine aufwandreduzierende Lösung herbeizuführen und damit den Arbeitsaufwand zu reduzieren?
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das uns in der ersten Lesung vorgestellte Wassergesetz ist in meinen Augen kein Beispiel für das Land der Frühaufsteher. Es ist eher ein Beispiel für die Langschläfer. Denn das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ist bereits am 29. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, wurde bereits lange vorher beraten und lag als Referentenentwurf schon seit Anfang 2009 vor.
Seit diesem Zeitpunkt wusste das Land Sachsen-Anhalt, dass in diesem Zusammenhang unbedingter Handlungsbedarf besteht und das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt an die Vorgaben des Bundesgesetzes anzupassen ist. Die Landesregierung hat sich seit der Veröffentlichung des Bundesgesetzes 14 Monate Zeit genommen. Dem Landtag verbleiben maximal drei Monate, sofern wir den Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode verabschieden wollen. - Das zu den Rahmenbedingungen, was die Diskussion zum Entwurf eines Wassergesetzes betrifft.
Es handelt sich um einen sehr umfangreichen Gesetzentwurf, der sehr viele Bereiche des Landes SachsenAnhalt tangiert. Der Gesetzentwurf lehnt sich an den Entwurf des Bundes an, baut systematisch darauf auf. Das ist erst einmal positiv zu vermerken. Er ermöglicht zudem eine nachvollziehbare Lesbarkeit durch die Querverweise zum Bundesgesetz. Auch das ist positiv; auch das war in der Vergangenheit nicht immer so.
Der Gesetzentwurf verweist in seiner Begründung auch auf Haushaltsauswirkungen, insbesondere auf die Umsetzung der EU-Hochwasser-Risikomanagementrichtlinie. Kollege Bergmann hat gerade auf die Probleme hingewiesen, die sich mit dem alten Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt ergeben. Auch ich sehe einen unmittelbaren Handlungsbedarf im Rahmen der Diskussionen in den Ausschüssen. Es ergeben sich einige Unstimmigkeiten, vor allem in der Zeitleiste, die zu beseitigen sind. Es müssen außerdem halbwegs belastbare Kosten auftauchen.
Was eine mögliche Einnahmenseite betrifft - auch das hat hier schon eine Rolle gespielt -, hält sich die Landesregierung die Hintertür offen. Mit der Übernahme des alten § 109, also dem Wasserentnahmeentgelt oder, wie man es auch nennt, Wassercent, inklusive der Verordnungsermächtigung braucht es nach wie vor keine Rückkoppelung zum Landtag. Unsere Hauptforderung ist - das muss zumindest die Zielsetzung in der Ausschussdiskussion sein -, dass eine Verordnung nicht am Landtag vorbei auf den Weg gebracht werden kann.
Auch was die Kleinkläranlagen betrifft, bin ich bei Ihnen, Kollege Bergmann; das sehe ich genauso. Das ist durchaus ein gangbarer Weg, auch wenn er in der Anhörung kritisiert wurde. Ich denke, auch dazu werden wir in den Anhörungen noch einiges hören; denn auch manche Abwasserverbände werden die Hände heben.
Treu geblieben ist sich die Landesregierung aber auch mit der Begrenzung der Anhörungsrechte. Unter anderem bleibt man in § 17 weit hinter dem Bundesgesetz
zurück. Das ist meiner Ansicht nach durchaus kritikwürdig. Hierbei würde ich mir eine Änderung wünschen.
Überhaupt nicht nachvollziehbar ist für mich die Ablehnung der Einbeziehung der ökologischen Durchlässigkeit als Zielfestlegung, auf die in der Anhörung nicht nur der BUND, sondern auch der Landesbetrieb für Hochwasser und Wasserwirtschaft explizit verwiesen hat. Auch hierin sehe ich erheblichen Handlungsbedarf für die Ausschüsse.
Dem Gesetzentwurf fehlt insgesamt der ökologische Faden vor dem Hintergrund der Wasserrahmenrichtlinie, die uns ja auch an anderer Stelle immer wieder Aufgaben aufgibt. Diese Chance blieb meines Erachtens ungenutzt; hierbei hätte es Gestaltungsspielraum gegeben.
Ich hoffe, es gelingt in den Ausschüssen und in der Anhörung, eine qualitative Verbesserung zu erreichen. Vielleicht gelingt es den Koalitionsfraktionen zum Ende der Legislaturperiode noch einmal, Gestaltungswillen zu zeigen, auch in Bezug auf das Wassergesetz. Ich wünsche uns eine spannende Ausschussberatung.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung lautet auf Ablehnung unseres Antrages. Dass ich dazu generell eine andere Auffassung habe, versteht sich, so denke ich, von selbst.
Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass es in den beiden Ausschüssen nur eine sehr oberflächliche Auseinandersetzung mit diesem Thema gegeben hat. Denn
- diesbezüglich möchte ich dem Minister vehement widersprechen - das Bergrecht, so wie es uns vorliegt, ist antiquarisch und entspricht nicht den Anforderungen des 21. Jahrhunderts.
Die Chance, die Anpassung des Bergrechts an einen neuen § 48 insbesondere bei der Rohstoffsicherungsklausel im Bundesrat mit zu gestalten, hat das Land Sachsen-Anhalt vertan. Brandenburg wird dies im Bundesrat thematisieren. Ich hoffe, dass die Landesregierung, anders als sie es heute dargestellt hat, aktiv an diesem Prozess mitwirkt.
Was mich auch etwas verwundert, ist insbesondere die Feststellung der Landesregierung, dass § 48 in der heutigen Fassung einschließlich der Rohstoffsicherungsklausel die Kriterien der Nachhaltigkeit einhalten würde. Nein, Herr Minister, es ist nicht so.
Wenn kein Planfeststellungsverfahren notwendig ist, haben die betroffenen Gemeinden nicht die Chance, angehört zu werden. Also die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist eingeschränkt. Ebenso haben Umweltverbände und Naturschutzverbände keine Chance, auf die Probleme, die in Bezug auf die Umweltverträglichkeit mit dem Rohstoffabbau einhergehen, hinzuweisen, weil sie nicht angehört werden müssen. Selbst wenn sie angehört werden, können die vorgetragenen Probleme auf der Grundlage des § 48 ohne Schwierigkeiten sozusagen abgewogen werden.
Die Landesregierung ist zwischenzeitlich mit der Aufstellung des ersten Entwurfs des neuen LEP auch noch ein Stück weiter gegangen. Dort hat man, was die Rohstoffsicherung betrifft, aus den bisherigen Grundsätzen so genannte Zielfestlegungen gemacht. Damit - das wissen alle diejenigen, die sich ein bisschen mit Raumordnung und Planfeststellung auskennen - hat man eine fast abwägungsfreie Zielfestlegung vorgenommen.
Das betrifft zum Beispiel in meinem Heimatkreis die Rehköpfe bei Ballenstedt. Das betrifft genauso den halleschen Raum bei Burgstetten oder Schackstedt in der Börde. Hier bliebe die Beteiligung öffentlicher Träger, sollte sie im Rahmen einer strategischen Umweltprüfung und eines Planfeststellungsverfahrens kommen, nur noch eine Farce, weil die Belange gegeneinander abgewogen werden.