Protocol of the Session on November 12, 2009

(Zustimmung von Herrn Czeke, DIE LINKE)

Vor allem garantiert dieses Gesetz auch keinerlei Gerechtigkeit.

(Zustimmung von Herrn Czeke, DIE LINKE)

In dem Verfahren der Anhörung hat sich herausgestellt, dass die Kommunen und die anderen damit beauftragten Körperschaften über all die Jahre hinweg bei der Beitragserhebung offenkundig nach dem System der Bequemlichkeit vorgegangen sind, nicht aber nach dem System der Gerechtigkeit, nämlich der genauen Vermessung der Flächen und der genauen Belegung mit den einzelnen Erschwernisbeiträgen.

(Zustimmung bei der FDP)

Dies ist zu keiner Zeit erfolgt und wird durch diesen Gesetzentwurf noch mehr der Verschleierung anheim gestellt, als es jemals der Fall gewesen ist, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wir haben offenkundig den Gesamterfolg erreicht, es dem Wasserverbandstag so einfach wie möglich zu machen, Kritiker hinauszudrängen und eine Erhebung zu garantieren, die für niemanden mehr nachvollziehbar ist, die vielleicht ein wenig Geld in die Verbände bringt, die aber auf keinen Fall eine Verbesserung in der Gewässerunterhaltung nach sich zieht.

(Zustimmung bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vergegenwärtigen Sie sich noch einmal, was in der Diskussion gesagt wurde. Ich möchte betonen, dass sich die vom Kollegen Hauser bereits vor vier Jahren vorgebrachte Kritik, dass die Zusammenführung von ALK und ALB nicht möglich sein werde, was von mehreren Ministergenerationen bestritten wurde, jetzt sehr sowohl als richtig herausgestellt hat. Die Behauptung der Behörde über ihre Leistungsfähigkeit wurde damit ad absurdum geführt. Wir haben zu diesem Sachverhalt bis zum heutigen Tag nichts gehört.

(Zustimmung bei der FDP)

Stattdessen wird behauptet, dass es mit den Bestimmungen des Gesetzentwurfs, die die Datenlage weder verändern noch verbessern, plötzlich möglich wäre, Bescheide herauszuschicken, die den Einzelnen in seiner Realität treffen.

Wenn man sich den neuen Erschwernisbeitrag richtig anschaut, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann sind am heutigen Tag natürlich auch verfassungsrechtliche Bedenken zu äußern. Es ist eben keine Erschwernis der Gewässerunterhaltung, wenn an einer Stelle mehr Einwohner wohnen. Die Gewässerunterhaltung wird vielmehr durch An- und Einbauten erschwert oder durch andere Gegebenheiten, die es unmöglich machen, mit einfachen Verfahren für Durchfluss oder für eine Veränderung des Gewässers zu sorgen. Das hat mit der Einwohnerzahl überhaupt nichts zu tun.

Hiermit werden große Kommunen benachteiligt, die sich - das ist offenkundig Absicht in diesem Gesetzgebungsverfahren - auch nicht wehren können, jedenfalls nicht deren Einwohner, da die Gemeinden über irgendwelche imaginären Verfahren das Geld eintreiben sollen. Der Bewohner bemerkt also nicht einmal, was an dieser Stel

le erfolgt. Er wird einfach zusätzlich mit Gebühren belastet.

Die Frage ist letztlich, ob der Landwirt seinen Nutzen, den er braucht, an irgendeiner Stelle einfordern kann oder ob wir an dieser Stelle eine versteckte Finanzierung von Unterhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen nach der Wasserrahmenrichtlinie haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man sich das anschaut, dann sieht man, dass es hierbei nicht mehr nur um die pflichtigen Aufgaben der Unterhaltungsverbände geht, nämlich für Zu- und Abfluss zu sorgen. Es geht vielmehr darum, Maßnahmen der Europäischen Union umzusetzen, wozu sich das Land verpflichtet hat, und diese versteckt mit den Beiträgen derer zu finanzieren, die sich nicht wehren können. Das heißt, der Landwirt, der darunter leidet, dass ihm durch weitere Gewässerunterhaltungsmaßnahmen, durch Mäandrierung und Ähnliches Land verloren geht, wird noch zusätzlich zu Beiträgen verdonnert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, ich wundere mich, dass das bei Ihnen in der Fraktion so einfach umsetzbar ist.

(Zustimmung bei der FDP)

Ich wundere mich auch, wenn der Kollege Rosmeisl sagt, dass die CDU offensichtlich für Landbesitzer - -

(Herr Gürth, CDU, zeigt dem Redner eine Karte mit der Aufschrift: „Nimm mich!“)

- Entschuldigung, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ein unsachlicher Einwurf eines Kollegen der CDUFraktion hat mich eben zum Lachen gebracht.

Es verwundert mich schon, dass sich diese Fraktion offensichtlich für Besitzer von größeren landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr zuständig fühlt. Wir werden das nach außen entsprechend kommunizieren.

(Beifall bei der FDP)

Unser heutiger Änderungsantrag, der - das haben Sie richtig erkannt - die Abschaffung der Möglichkeit der Erhebung des Wasserpfennigs - ich will ihn einmal so bezeichnen - beinhaltet, wird - davon gehe ich nach dem Studium der heutigen Presseartikel aus - eine große Mehrheit finden, haben doch die CDU- und die SPDFraktion gesagt, dass sie diesen Wasserpfennig nicht erheben werden und diesem System sehr skeptisch gegenüberstehen. Ich gebe Ihnen heute die Möglichkeit, das in namentlicher Abstimmung zu bekräftigen.

(Herr Stahlknecht, CDU: Sie haben wohl zu viel Zeit!)

Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Bergmann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kley, ja, es ist richtig, es ist eine lange Beratungsgeschichte, die wir hinter uns haben. Aber wir haben letztlich heute natürlich auch irgendwo - ich weiß nicht, wie ich es ausdrücken soll - das Vergnügen, das zu beerdigen, was in der letzten Legislaturperiode hierzu be

schlossen worden ist. Wenn ich mich recht erinnere, war die FDP dabei.

(Zurufe von der FDP)

Das wisst ihr wohl selbst nicht mehr? - Sie war dabei. Das Ministerium hat festgestellt, dass die Regelung nicht umsetzbar war. Ich glaube, dass man den Ausführungen des Ministeriums zumindest dahin gehend durchaus folgen konnte. Das ist im Ausschuss detailliert berücksichtigt worden.

Herr Kollege Lüderitz, natürlich hat die SPD - ich verweise diesbezüglich auf meinen letzten Redebeitrag dazu - damals auch gesagt: Wir könnten mit der alten Regelung leben. Wir hätten diese Änderung gar nicht gebraucht. In den Koalitionsverhandlungen haben wir gesagt: Okay, Gesetz ist Gesetz, dann soll es so bleiben.

Fakt ist aber auch - das müssen Sie zur Kenntnis nehmen -: Die Untersuchungen des Ministeriums haben auch ergeben, dass die alte Regelung keine Rechtssicherheit mehr hatte. Das Schwierigste überhaupt ist, bei diesem Gesetz eine 100-prozentige Rechtssicherheit zu schaffen.

Wir gehen erst einmal davon aus, dass das, was wir vorgelegt haben, jetzt pragmatisch umsetzbar ist. Es ist auch klar, dass die Erschwernisbeiträge in gewisser Hinsicht nur ein Hilfsmittel sind. Aber, Herr Kley, Sie werden mir sicherlich darin zustimmen, dass dort, wo Menschen wohnen, wo Kommunen sind, wo gebaut worden ist, auch die meisten Einbauten vorhanden sind. Natürlich ist es dort auch entsprechend schwerer. Es ist jedoch eine Hilfskrücke; das gebe ich gern zu.

Wir schaffen mit dieser Regelung jedenfalls ein standardisiertes Verfahren, mit dem meines Erachtens die Waldbesitzer und die Landwirte leben können. Die Umlagefähigkeit der Erschwernisbeiträge auf die Einwohner durch die Kommunen halten wir für sachgerecht, weil die Kommunen nicht übermäßig belastet werden sollen. Das war letztlich auch Sinn und Zweck des Ganzen.

Ich halte es auch für richtig und wichtig, dass § 105 im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie klarstellt, dass nur die Kosten beitragsfähig sind, die ausschließlich der Gewässerunterhaltung dienen. Dadurch wird ausgeschlossen, dass weiterführende Maßnahmen, die sich im Hinblick auf die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ergeben könnten, auf die Beiträge zur Gewässerunterhaltung umgelegt werden können.

Die Formulierung zu dem Berufenen wurde im Rahmen der parlamentarischen Beratung im Sinne der Eigentümer und Nutzer stringenter gefasst. Ich denke, das entspricht zumindest auch dem Wunsch des Waldbesitzerverbandes bzw. des einen oder anderen aus diesem Hohen Hause. Ich denke, die Klarstellung des Gesetzgebers ist vernünftig und bringt die eigentliche Intention, Eigentümer und Nutzer in die Arbeit in den Unterhaltungsverbänden einzubinden, gezielt auf den Punkt.

Zu der Kritik der Waldbesitzer kann ich sagen, dass ich die Enttäuschung nachvollziehen kann; das ist klar. Ich möchte aber auch ausdrücklich sagen, dass diese auch meine Wertschätzung genießen, weil sie einen hohen Aufwand für die Gesellschaft betreiben. Aber es musste, wie gesagt, eine standardisierte Regelung her.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns heute diese Sache zu einem Ende bringen. Auch wenn der Weg der Erkenntnis weit war, können wir mit dem Gesetzentwurf

leben und ihn heute verabschieden. Die Gemeinden brauchen dringend Rechtssicherheit, um arbeiten zu können.

Lassen Sie mich abschließend zu dem Änderungsantrag der FDP sagen, dass dieser aus meiner Sicht erstens über das Ziel hinausschießt und dass zweitens davon in den Ausschussberatungen gar nicht die Rede war. Darauf sind wir gar nicht eingegangen.

(Zuruf von der FDP)

- Immer langsam. Einer von Ihnen hat doch schon gesprochen. - Ich denke, dass wir nachher noch Gelegenheit haben werden, über einen weiteren Punkt bezüglich dieser Thematik zu reden. Ich glaube nicht, dass wir gut beraten sind, wenn wir jetzt Schnellschüsse machen. Ohne der Debatte über das Wasserentnahmeentgelt vorzugreifen, sprechen wir uns gegen die Streichung der Verordnungsermächtigung aus und lehnen demzufolge den Änderungsantrag der FDP ab. - Schönen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Herr Kollege, es gibt eine Nachfrage vom Abgeordneten Kley. - Bitte.

Sehr geehrter Herr Kollege Bergmann, Sie sagten vorhin, dass es dort, wo viele Menschen auf einer Fläche wohnen, zusätzliche Einbauten zur Ableitung des Regenwassers gibt. Ist Ihnen bekannt, dass diese Einrichtungen von den Einwohnern über eine Regenwassergebühr bereits bezahlt werden und dass mit der neuen Regelung nun eine doppelte Bezahlung verlangt wird?

Ich dachte dabei natürlich an solche Dinge wie Brücken. Die Dinge, die Sie angesprochen haben, werden natürlich nicht über diese Art von Gebühren finanziert; sie sind aber auch Erschwernisse, wenn es darum geht, Unterhaltung zu betreiben.

Frau Dr. Hüskens, bitte.

Herr Bergmann, es ist unstrittig, dass die Annahme unseres Änderungsantrages eine weitere Beratung im Ausschuss zur Folge hat. Ich glaube, wir haben im letzten Plenum einen Änderungsantrag bekommen - ich muss überlegen; es ging um das Zentrum Wald -, da ist mir gesagt worden: Darüber ist zwar nicht diskutiert worden und das ist auch nicht beschlossen worden, das weiß auch keiner, aber das machen wir trotzdem.

Können Sie mir kurz den rechtlichen Unterschied erklären zwischen Ihrem Verfahren beim letzten Mal und dem Verfahren, das Sie jetzt anstreben, abgesehen davon, dass ich gesagt habe, ich könnte mit einer dritten Lesung durchaus leben?

Ich glaube, es geht gar nicht um die rechtliche Würdigung oder Wertung dieser ganzen Geschichte, Frau Hüskens. Ich habe nicht gesagt, dass Sie das nicht dür