Auch der nun vorliegende Gesetzentwurf sieht lokale Netzwerke vor. Hierin wird allerdings auch dem Konnexitätsprinzip Rechnung getragen. Den Landkreisen und kreisfreien Städten wird Geld zur Verfügung gestellt. Ich denke, es ist nicht viel, aber es ist ein Anfang. Deswegen bewerte ich das positiv.
Frau Dr. Hüskens sprach es bereits an: Wie haben im letzten Jahr an einer Delegationsreise nach Dormagen teilgenommen und haben dort sehr intensive Gespräche mit den Akteurinnen und Akteuren, die genau so ein
lokales Netzwerk bereits sei zehn Jahren betreiben, vor Ort geführt. In den Gesprächen wurde sehr deutlich, dass es einer stetigen, einer langfristigen Arbeit bedarf, um wirklich alle Akteurinnen und Akteure, die mit Kindern zusammenarbeiten, von dieser Arbeit zu überzeugen und für diese Verantwortung, die sie tragen, zu sensibilisieren, tatsächlich hinzuschauen und erforderlichenfalls zu handeln.
Es gab dort Veränderungen in den Verwaltungen. Das erhoffe ich mir auch für Sachsen-Anhalt. Der Bedarf an mehr gut ausgebildetem Personal wurde nicht nur anerkannt, sondern auch umgesetzt. Dormagen ist übrigens nicht etwa eine finanziell bessergestellte Kommune als die Kommunen in Sachsen-Anhalt. Das Jugendamt dort hat es verstanden, sich als Erziehungspartner von Familien darzustellen und das auch nach innen als Selbstverständnis durchzusetzen.
Gerade da wir wissen, welches Misstrauen bei den Familien in die Behörde Jugendamt besteht, halte ich es für ein sehr, sehr positives Ergebnis, dass Jugendämter nicht als Interventions- oder Repressionsbehörde wahrgenommen werden, sondern eben als Hilfe bei Fragen der Erziehung bzw. in Fällen von Überforderung in Erziehungssituationen.
Wir haben in Sachsen-Anhalt bereits Initiativen von lokalen Netzwerken. Ich erinnere beispielsweise an das Lokale Netzwerk zum Schutz des Kindeswohls und zur Förderung der Kindergesundheit in Stendal, das maßgeblich vom dortigen Landgerichtspräsidenten gefördert und unterstützt worden ist.
Ich denke, es ist wichtig, dass solche Netzwerke nicht allein durch das Engagement von Einzelnen am Leben gehalten, sondern institutionalisiert werden. Deswegen unterstützen wir an dieser Stelle die Institutionalisierung und finanzielle Förderung von lokalen Netzwerken.
Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist die Unterstützung der Eltern in ihrer Erziehungsarbeit. Ich denke, dass es uns dabei darauf ankommen muss, dass es vor allem um Prävention und eben nicht um Intervention geht.
Erlauben Sie mir eine kurze Gesamtschau auf die Situation im Lande und dabei auch auf die momentanen Verhandlungen zum Haushaltsplan 2010/2011.
- meine Herren! - dass in der Landschaft der Beratungsstellen, konkret bei den Frauenhäusern, gekürzt werden soll. Das Ziel, das dahinter steht, sind allein Einsparungen. Ich denke, es ist sehr gut, dass wir am 16. November 2009, also in der nächsten Woche, noch über Veränderungen in diesem Bereich reden und solche hoffentlich auch noch beschließen werden.
Nichtsdestotrotz, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, haben wir mit diesem Haushaltsplanentwurf meines Erachtens ein schwieriges Signal in Richtung Trägerlandschaft ausgesendet, das wir nicht unterschätzen dürfen. Es ist hier sehr viel Porzellan zerschlagen worden. Wir haben sehr viel Unsicherheit produziert.
Übrigens ist es eine Tatsache, dass man sich zurzeit mehr mit Fragen des Haushaltes als mit den Kernauf
gaben beschäftigt. Ich hoffe, dass dieses Problem erkannt worden ist. Das erkenne ich zumindest im Sozialausschuss.
Es ist zu konstatieren, dass auch beim Fachkräfteprogramm ab 2011 eine Kürzung der Mittel geplant ist. Ich bin der Meinung, auch hierbei müssen wir nachjustieren. Auf die Unterfinanzierung der Kommunen im Allgemeinen will ich gar nicht in der Tiefe eingehen.
Diese Gesamtschau zeigt, dass das Fundament in den Kommunen, was die Präventionsarbeit im Bereich der Familienbildung und den Bereich der Familienpolitik betrifft, nicht nur finanziell geschwächt wird, sondern auch durch uns Politikerinnen und Politiker immer wieder infrage gestellt wird.
Die Gesamtschau dieser Dinge hat unsere Fraktion dazu gebracht, uns zu dem Gesetzentwurf der Stimme enthalten zu wollen, weil der Ansatz zwar gut ist, aber die Dinge, die im Land passieren, nicht außer Acht bleiben dürfen. Ich bin der Ansicht, dass wir darüber weiter diskutieren müssen und dass wir weiterhin am Thema Kinderschutz dranbleiben müssen.
Lassen Sie mich abschließend noch sagen: Gesetze allein werden die Zivilgesellschaft natürlich nicht ersetzen. Ich denke, wir alle müssen weiter hinschauen und dürfen nicht wegschauen, wenn wir Fälle von Kindeswohlgefährdung erkennen, weder aus Angst noch aus Gleichgültigkeit. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2267 ein. Wünscht jemand eine gesonderte Abstimmung über eine der Regelungen? - Das sehe ich nicht. Dann lasse ich jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist das Gesetz so angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 12 ist beendet.
Die erste Beratung fand in der 61. Sitzung des Landtages am 19. Juni 2009 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Bergmann. Bitte sehr.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Ich würde mich freuen, wenn Sie ein wenig Gehör für die Einbringung hätten; in die Debatte steigen wir anschließend ein.
Wie die Präsidentin soeben schon erwähnte, hat sich der Landtag in der 61. Sitzung am 19. Juni 2009 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung und dem Änderungsantrag der FDP beschäftigt. Auch der Ausschuss für Umwelt hat dies zwischenzeitlich behandelt.
Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, zu Beginn des Jahres 2010 die Finanzierung der Gewässerunterhaltung neu zu regeln. Die Neuregelung ist notwendig geworden, da sich die Einführung des modifizierten Flächenmaßstabes zum 1. Januar 2010 als nicht umsetzbar erwies und die Finanzierung der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung gefährdet war.
Die Behandlung des Gesetzentwurfs fand im Ausschuss in der 37. Sitzung am 19. August 2009, in der 38. Sitzung am 9. September 2009 und in der 39. Sitzung am 28. Oktober 2009 statt.
Am 19. August 2009 führte der Ausschuss für Umwelt unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durch. Dazu waren die kommunalen Spitzenverbände, der Wasserverbandstag, der Landesbauernverband und der Landvolkverband, der Unterhaltungsverband Ilse/Holtemme, der Naturschutzbund und der Waldbesitzerverband eingeladen.
Im Allgemeinen gab es Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, lediglich der Waldbesitzerverband und der Landvolkverband äußerten Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Die erste Beratung im Ausschuss fand am 9. September 2009 statt. Dazu lag eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die Änderungen unter rechtsförmlichen und fachlichen Gesichtspunkten enthielt, die der GBD im Einvernehmen mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt erarbeitet hatte.
Dem Ausschuss lag des Weiteren ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der sich auf § 1 des Gesetzentwurfes bezog und Änderungen in den §§ 105 und 106 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vorschlug.
Während der ersten Beratung erfolgte die Einführung zum Gesetzentwurf durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Herr Dr. Aeikens führte aus, mit der Novellierung des Wassergesetzes im Jahr 2005 seien die rechtlichen Grundlagen zur Anwendung eines differenzierten Flächenmaßstabes bei der Finanzierung der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung geschaffen worden. Das Hauptanliegen dieser Regelung sei gewesen, eine verursachergerechte Zuordnung der finanziellen Lasten für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung vorzunehmen.
Nach geltendem Recht hätte die Regelung für einen modifizierten Beitrag ab dem Jahr 2010 verbindlich angewendet werden müssen. Die Regelung sei jedoch nicht umsetzbar gewesen.
Zu dem Gesetzentwurf trug das Ministerium vor, der Entwurf verfolge den Zweck, zu Beginn des Jahres 2010 eine neue, umsetzbare Regelung zu schaffen. Dabei werde in angemessener Weise das Verursacherprinzip
durch die obligatorische Erhebung der Erschwernisbeiträge über einen Hebesatz nach der Einwohnerzahl und die ebenfalls obligatorische Erhebung der Mehrkosten direkt vom Verursacher berücksichtigt. Mit dem Gesetzentwurf solle geregelt werden, dass die Kosten, die nicht der Gewässerunterhaltung dienten, auch nicht umlagefähig seien.
An die Einführung zum Gesetzentwurf durch die Landesregierung schloss sich die allgemeine Aussprache und Beratung an.
Die Fraktion DIE LINKE beantragte, unter Berücksichtigung der geänderten Berufenenregelung den Rechtszustand wiederherzustellen, der im Jahr 2005 gegolten hat. Dieser Antrag wurde bei 3 : 9 : 0 Stimmen abgelehnt. Des Weiteren lehnte der Ausschuss die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE zu § 1 Nrn. 2 und 3 des Gesetzesentwurfs bei 3 : 9 : 0 Stimmen ab.
Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drs. 5/2045 verfolgte das Ziel, die Gewässerunterhaltung so einfach und kostengünstig wie möglich zu gestalten und die bestehenden Probleme zu lösen. Die FDP schlug deshalb vor, die Gewässerunterhaltung auf die Gemeinden zu übertragen. Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP wurde bei 1 : 8 : 3 Stimmen abgelehnt.