Die Ausweisung von Entwicklungsachsen im Landesentwicklungsplan zeigt einerseits die Standort- und Lagevorteile der von ihnen berührten Räume auf, die strukturelle Entwicklungsimpulse hervorrufen können. Andererseits sollen durch die Bündelung der Verkehrsinfrastruktur wichtige Ausgleichs- und Naherholungsflächen in den Achsen und Achsenzwischenräumen erhalten werden sowie Flächenzerschneidung und Bodenverbrauch in der freien Landschaft so gering wie möglich gehalten werden.
Darüber hinaus ist es Ziel der Landesplanung, die Achsen mit den Netzen der Bandinfrastruktur der Nachbarländer und Nachbarstaaten zu harmonisieren, um Sachsen-Anhalt in den europäischen Wirtschaftsraum einzubinden und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die wesentlichen Aufgaben der Achsen bestehen darin, die peripher gelegenen Gebiete an die Verdichtungsräume anzuschließen, die Verdichtungsräume untereinander zu verknüpfen und die Anbindung der Verdichtungsräume und des ländlichen Raumes an die außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt liegenden wirtschaftlichen Schwerpunkte in der Bundesrepublik und in Europa zu gewährleisten und zu befördern.
Die Festlegung von Entwicklungsachsen fand allgemeine Zustimmung. Die Einzelhinweise der Kommunen wurden weitestgehend berücksichtigt.
Bisher sind im Landesentwicklungsplan für Halle und Magdeburg Verdichtungsräume festgelegt. Die Bestimmung dieser erfolgt auf der Grundlage bundeseinheitlich vorgegebener Kriterien. Die Verdichtungsräume sind räumlich klein und zeigen nicht den Verflechtungsraum der beiden Oberzentren. Deshalb wird nunmehr im Landesentwicklungsplan der „Verdichtungsraum plus“, der ihn umgebende Raum, also der Ordnungsraum, festgelegt. Diese Räume bieten im Hinblick auf Entwicklungschancen des Landes durch eine Konzentration von Unternehmen und komplementären Einrichtungen gute Voraussetzungen zur Ausbildung von zukunftsträchtigen Unternehmensnetzwerken.
Die Wahrnehmung der größeren Räume im Landesentwicklungsplan ist auch unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtig auf Bundesebene geführten Diskussion zur
Erweiterung der Metropolregionen von Bedeutung. Kollege Daehre konnte auf der Ministerkonferenz für Raumordnung Ende April gemeinsam mit seinen Kollegen aus Mitteldeutschland die Weichen dafür stellen, dass die Entwicklung einer Metropolregion Mitteldeutschland möglich wird. Mit der Aufnahme der Kategorie „Eignungsgebiete“ in den Landesentwicklungsplan soll eine Steuerung raumbedeutsamer Maßnahmen des Freiraums erreicht werden.
Die Festlegungen im Landesentwicklungsplan tragen zur Rechtssicherheit und Planungssicherheit bei. Die regionalen Planungsgemeinschaften werden verpflichtet, Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie auszuweisen, um einerseits der Privilegierung von Windenergieanlagen gerecht zu werden und andererseits auch deren geordnete Entwicklung zu erreichen. Die Festlegung im Landesentwicklungsplan dient dem einheitlichen Handeln der regionalen Planungsgemeinschaften und der Rechtssicherheit. Alle regionalen Planungsgemeinschaften setzten bei der Aufstellung ihrer Regionalpläne die im Gesetzentwurf festgelegten Bestimmungen bereits um. - Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Danke, Herr Sozialminister, für die Einbringung des Gesetzentwurfs über den Landeentwicklungsplan. Sie sind heute sicherlich sehr früh aufgestanden.
Wir treten jetzt in die Debatte ein. Zunächst spricht der Abgeordnete Herr Oleikiewitz für die SPD-Fraktion. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat rein formal gesehen nichts an dem Gesetzentwurf auszusetzen. Das betrifft insbesondere die Einführung neuer Begrifflichkeiten zu Ordnungsräumen, Verdichtungsräumen und anderen Fragen, die sicherlich an die aktuelle Entwicklung angepasst werden müssen.
Das betrifft ebenfalls die Aufnahme von Eignungsgebieten für Windkraftanlagen, die es ja eigentlich schon gibt. Wie Sie vielleicht wissen, ist es sinnvoll, diese Eignungsgebiete in den Landesentwicklungsplan aufzunehmen. Damit haben wir keine Probleme.
Ob allerdings, wie mein Vorredner gesagt hat, die wirtschaftliche Entwicklung in Sachsen-Anhalt davon abhängt, wie der Landesentwicklungsplan gestrickt wird, wage ich zu bezweifeln. Wir haben bisher festgestellt, dass es eher nicht der Fall war. Dass sich, ausgehend von den Regelungen im Landesentwicklungsplan, die Investoren an den Grenzen von Sachsen-Anhalt die Füße krumm gestanden hätten - so war es nicht. Ich hoffe für uns und für das Land, dass von einem geänderten Landesentwicklungsplan entsprechende Impulse ausgehen; allerdings habe ich dabei so meine Zweifel.
Rein formal gesehen haben wir also keine Probleme mit dem eingebrachten Gesetzentwurf. Allerdings - das ist die andere Seite - stellt sich für uns eine ganze Reihe von Fragen, die mit dem Landesentwicklungsplan und mit der aktuellen Entwicklung in unserem Lande zusammenhängen. Hierbei denke ich insbesondere daran,
dass für unser Land noch immer kein Leitbild erarbeitet wurde, das die Landesentwicklung betrifft. Es gibt bisher noch kein Konzept, wie die Landesentwicklung und die Fragen der Entwicklung in ländlichen Räumen an die aktuelle demografische Entwicklung in unserem Lande angepasst werden. Dazu wollen wir während der Ausschussberatungen einige Änderungsanträge einbringen oder Initiativen starten, um diese wichtigen Entwicklungsfragen in das neue Landesentwicklungskonzept einzubringen.
Ein wichtiger Punkt, der ebenfalls nicht in dieser Änderung enthalten ist und den ich vermisse, ist die Frage, wie wir zukünftig mit der derzeit existierenden zentralörtlichen Gliederung umgehen. Alle, die davon betroffen sind und die sich mit dem Thema beschäftigen, wissen, dass die zurzeit noch geltende zentralörtliche Gliederung - ich will es einmal ganz vorsichtig sagen - nicht in jedem Fall den aktuellen Verhältnissen entspricht. Wir wollen, dass wir auch über dieses Thema reden und dass wir auch dieses Thema zukunftsfähig an die aktuellen Ereignisse und Gegebenheiten in unserem Lande anpassen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt liegt unbestritten im Interesse aller Landtagsabgeordneten, ganz besonders deshalb, weil wir durch das Votum der Bürger den Auftrag zur Entwicklung erhalten haben. Dieser Auftrag birgt auch eine gewisse Brisanz bei der Bewertung und Einordnung der Ordnungsräume, die jeder Abgeordnete auch zu vertreten hat.
Herr Oleikiewitz, dieser Gesetzentwurf wird sehr interessant und sehr emotionsvoll diskutiert werden.
Zu dem Gesetz. Neben der Festlegung der Ordnungsräume und der Entwicklungsachsen werden im Gesetz auch die Eignungsgebiete neu geregelt. Mit der Aufnahme der raumordnerischen Kategorie „Eignungsgebiete“ in den Landesentwicklungsplan soll eine Steuerung raumbedeutsamer Maßnahmen bzw. Nutzungen des Freiraums im Außenbereich erreicht werden.
Eignungsgebiete sind Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Maßnahmen geeignet sind, mit der Folge, dass diese Maßnahmen außerhalb dieser Gebiete ausgeschlossen sind. Mit der Festlegung der Eignungsgebiete wird langfristig Planungssicherheit geschaffen. Gleichzeitig wird der Einfluss des Menschen auf die Natur in Grenzen gehalten. Somit hoffen wir, dass der Bau von Windenergieanlagen nur noch in den von den regionalen Planungsgemeinschaften festgelegten und akzeptierten Eignungsgebieten erfolgt. Der Petitionsausschuss wird dann hoffentlich weniger Petitionen zum Thema Windkraftanlagen erhalten.
Die verstärkt ablaufenden Suburbanisierungsprozesse aus den Verdichtungsräumen Halle und Magdeburg in das jeweilige Umland hinein führten zu den verstärkten Verflechtungsbeziehungen der Verdichtungsräume mit
dem Umland. Diese Verflechtungsbeziehungen erfordern eine planerische Entwicklungsvorgabe zur Ordnung des Raumes. Deshalb werden die Verdichtungsräume umgebenden Gebiete als Ordnungsräume ausgewiesen. Im Hinblick auf die Entwicklungschancen bieten die Ordnungsräume durch eine Konzentration von Unternehmen und komplementären Einrichtungen gute Voraussetzungen zur Ausbildung von zukunftsträchtigen Unternehmensnetzwerken, die durch Ausbringung von Wertschöpfungsketten zusätzlich Arbeitsplätze und Einkommen sichern.
Die Entwicklungsachsen im Landesentwicklungsplan zeigen die Standorte und die von ihnen berührten Räume auf. Ihre wesentliche Aufgabe besteht darin, die Umgebungsgebiete an die Verdichtungsräume anzuschließen, die Verdichtungsräume untereinander zu verknüpfen, die Anbindung der Verdichtungsräume und des ländlichen Raumes an die außerhalb Sachsen-Anhalts liegenden wirtschaftlichen Schwerpunkte in der Bundesrepublik und in Europa zu gewährleisten.
Ich bitte Sie um Zustimmung und Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Fast genau vor sechs Jahren, im Juni 1999, wurde der jetzt noch gültige Landesentwicklungsplan von diesem Parlament verabschiedet. Damals wurde er als wirtschaftsfeindlich verschrien. Es ist doch erstaunlich, dass die Bemühungen und vielen Gespräche, die die Ministerialbeamten in den vergangenen drei Jahren geführt haben, offensichtlich nicht zu dem Ergebnis geführt haben, der Landesentwicklungsplan sei nicht zukunftsfähig. Öffentliche Planungsträger, Wirtschafts- und Umweltverbände äußerten überraschenderweise keine grundsätzlichen Änderungsbedürfnisse. Insofern, lieber Peter, haben wir vor sechs Jahren vielleicht doch keine so schlechte Arbeit geleistet.
Bis zum Jahr 2010 soll dieser Landesentwicklungsplan noch den Rahmen für die Landesentwicklung bilden. Ich will noch einmal kurz daran erinnern: Aufgabe der Raumordnung ist es, die sozialen und wirtschaftlichen Nutzungsansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen mit Blick auf zukünftige Generationen in Einklang zubringen. Der Ordnungsauftrag betrifft den dreidimensionalen Raum und nicht nur die Fläche, siehe Problematik der Windenergieanlagen. Es soll also die Raumordnungskategorie des Ordnungsraumes und die Ausweisung von Entwicklungsachsen neu eingeführt werden. Ich will dazu nichts weiter ausführen; das ist eben gemacht worden und das ist sicherlich eine Frage der Details in den Ausschussberatungen.
Das Ziel - das hat Minister Kley sehr deutlich gemacht - soll eigentlich sein, die Raumordnung den Ansprüchen der Wirtschaft gefügiger zu machen bzw. in bestimmten Räumen die raumordnerische Messlatte für die Verträglichkeit von wirtschaftlichen Vorhaben möglichst nach unten zu hängen. Aber bereits der Raumordnungsbericht 2000 der Bundesregierung warnt davor, dass die
Ausweisung der Achsen nicht zu dem gewünschten raumordnerischen Ergebnis geführt hat, sondern dass es eher so ist, dass die Raumordnung am Ende so wie Goethes Zauberlehrling vor den Ergebnissen ihrer Bemühungen steht.
Ich kann nur sagen: Die einfache Verlängerung des Landesentwicklungsplans bedeutet heutzutage bestenfalls Stagnation auf dem Erkenntnisstand am Ende des vorigen Jahrtausends. Die demografische Entwicklung konnten wir damals noch nicht in ihrer vollen Schärfe erkennen. Auch die wirtschaftlichen und sozialen Aspekte der Globalisierung waren in dieser vollen Schärfe vor sechs Jahren noch nicht erkennbar. Die Europäische Union hat im Jahr 1999 - nach der Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes - ihre Vorstellung in dem europäischen Raumordnungskonzept dargelegt.
Die Bundesregierung hat als Nachhaltigkeitsziel für die Raumordnung formuliert, die Flächeninanspruchnahme auf 30 ha pro Tag bundesweit zu senken. Damit liegen wir in Sachsen-Anhalt bereits höher und müssen an dieser Stelle unseren Beitrag leisten. Dem Anspruch des europäischen Raumentwicklungskonzept gerecht zu werden bedeutet mehr, als Entwicklungsachsen auszuweisen.
Man muss sich darüber im Klaren sein: Wenn Minister Rehberger sagt, wir wollen eine Logistikdrehscheibe für Europa werden, dann bedeutet Logistikdrehscheibe maximaler Umweltverbrauch, maximale Fläche, maximaler Lärm, maximaler Feinstaub bei einem Minimum an Wertschöpfung und bei einem Maximum an Kosten, die durch die öffentliche Infrastruktur zur Unterstützung einer solchen Logistikdrehscheibe entstehen. Es ist wichtig, dass man die Begleitumstände mitbedenkt.
Der Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr war in Hamburg. Wir haben dort gesehen, wie viel neue Arbeitsplätze durch Logistikdrehscheiben geschaffen werden. Es ist vor allem eine Folge der Automatisierungstechnik, dass dort wenig Leute gebraucht werden.
Sachsen-Anhalt braucht eigentlich einen neuen Landesentwicklungsplan. Aber viel mehr braucht es eine Umorientierung in der Raumordnungspolitik. Der Schlüsselindikator, an dem sich die Raumordnungspolitik messen lassen muss, kann in Zukunft eigentlich nur noch der Flächenverbrauch sein. Immer weniger Sachsen-Anhalter verbrauchen stetig mehr Raum. Wir schließen Schulen, wir schließen Kitas, aber immer weniger SachsenAnhalter verbrauchen immer mehr Fläche.
Meine Damen und Herren! Ich sehe zwar das rote Lämpchen hier vorn, aber wir sind aufgefordert, die Rede frei zu halten. Deshalb muss ich darauf pochen, die Gedanken frei entwickeln zu können.
Wir müssen uns darüber im Klaren sein, wer wunderbare Ackerböden für die x-te Fensterfabrik hergibt, darf nicht dafür werben, mit grüner Gentechnik den Welthunger zu besiegen.
Lassen Sie mich zum Abschluss meiner Rede die Aufgaben noch einmal kurz benennen. Es geht darum, den Flächenverbrauch zu minimieren, zu einem Flächenrecycling überzugehen und die Förderung darauf abzu
stimmen, eine solche Entwicklung zu fördern. Das Nachdenken über das Zentrale-Orte-Prinzip wurde schon genannt.
Ich denke, bei der Lösung der Stadt-Umland-Problematik und der Metropolregionen müssen wir auch die europäische Dimension im Auge behalten. Nicht dass am Ende festgestellt wird, Halle sei nur noch ein Appendix der Metropolregion Halle/Leipzig. Hierbei ist die Landesregierung gefordert, sind wir alle gefordert, wirklich etwas zur Lösung der Stadt-Umland-Problematik gerade im Bereich der Stadt Halle zu tun. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es sind im Wesentlichen drei Änderungen bzw. Neuerungen, die die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplanes beabsichtigt. Erstens geht es um die Ausweisung so genannter Ordnungsräume um die Verdichtungsräume Halle und Magdeburg herum, zweitens werden wichtige Entwicklungsachsen in unserem Bundesland ausgewiesen und drittens erfolgt die Aufnahme einer eigenen raumordnerischen Kategorie der Eignungsgebiete in den Landesentwicklungsplan.
Trotz der Änderung des Landesplanungsgesetzes im Landtag mit der Möglichkeit, im Verordnungswege den Landesentwicklungsplan zu ändern, sind diese Neuregelungen über den Gesetzesweg festzulegen. Ich glaube, unstrittig dürfte auch nach dem, was bisher dazu gesagt worden ist, sein, dass sich der seit 1990 verstärkt stattfindende Suburbanisierungsprozess auch in den planerischen Entwicklungsvorgaben zur Ordnung dieser Räume wiederfinden muss.
Darüber hinaus weist der Ordnungsraum Standortvorteile auf, die es darzustellen und zu entwickeln gilt. Hierin liegen letztlich unsere Chancen für die Herausbildung von Unternehmensnetzwerken und hoch entwickelten Wertschöpfungsketten. Zur Festlegung der Ordnungsräume herangezogene Kriterien sind der Einwohnerzuwachs, die Siedlungsdichte und die Auspendlerzahlen, die bundesweit abgestimmt und akzeptiert worden sind.