Da nur Selbstverwaltungsangelegenheiten betroffen sind, bleibt auch der Verwaltungsvollzug einheitlich. Wir nehmen Artikel 28 des Grundgesetzes ernst. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Gut. Die Möglichkeit der asymmetrischen Aufgabenübertragung verwirklicht nichts anderes, als Absatz 2 verlangt:
„Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“
Dass die SPD unter Punkt 3 auf das Gutachten der Arbeitsgemeinschaft Turowski und Greiving verweist, bedeutet nichts anderes, als dass an dieser Stelle schon wieder die Stadt-Umland-Problematik erörtert werden soll.
Meine Damen und Herren! Glauben Sie mir, dass ich als Dessauer an diesem Thema ebenfalls brennend interessiert bin. Dennoch erscheint es mir an dieser Stelle etwas übertrieben, die gesamten Reformen im Lande allein an dieser Problematik bzw. an der Problematik der Stadt Halle festzumachen. In der Koalitionsvereinbarung ist nachzulesen, dass bezüglich der Stadt-UmlandProblematik nach zwei Jahren geprüft wird, ob weiterer Handlungsbedarf besteht.
Dabei hilft es auch nicht, sich von einzelnen Interessenvertretern treiben zu lassen. Es bringt uns nichts, dieses Problem in den Mittelpunkt jeglicher Reformvorhaben zu stellen. Die Auswirkungen der Stadt-Umland-Problematik der Stadt Halle auf die Altmark sind schließlich nur bedingt spürbar.
Ich denke, dass hier nach eingehender Prüfung in Ruhe nach Lösungen gesucht werden muss. Das bin ich auch meiner Stadt schuldig. Dafür werde ich mich zu gegebener Zeit und am richtigen Ort energisch einsetzen.
Ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich auf Wunsch der Fraktionen den Tagesordnungspunkt 16 noch vor der Mittagspause aufrufen werde. Danach werden wir in die Mittagspause gehen. Das Mittagsessen müsste dann zügig eingenommen werden; denn - Sie haben sicherlich die Schilder an den Türen des Speisesaals gesehen - die Küche muss heute rechtzeitig ihre Pforten schließen, um anderes vorzubereiten.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich denke, wir sind uns alle darin einig, dass eine Verwaltungsreform mit all ihren Teilen nicht Selbstzweck sondern Mittel zum Zweck ist. Es kann nicht nach dem Grundsatz gehen: Bewegung ist alles. Das Ziel ist nichts. - Meiner Ansicht nach ist das Ziel klar definiert. Es muss lauten: Die Gesamtaufwendungen für Verwaltungsaufgaben sind deutlich zu reduzieren, nach der Reform müssen die Kosten also deutlich geringer sein als vor der Reform.
Wenn ich dann aber schon das Wort „Zwangsreform“ höre, frage ich mich, was das Wort „Zwang“ davor soll. Jede Reform tut weh, weil sie dem einen oder anderen irgendetwas nimmt, im Interesse vielleicht der Allgemeinheit, vielleicht des anderen. Dieses Wort sollten wir streichen; denn nur die permanente Reform sichert uns auch ein Stück Zukunft. Das sollten wir positiv sehen und nicht mit solchen Negativattributen operieren.
Wir brauchen nur auf die bundespolitische Ebene zu schauen, um uns klar zu werden, wie schwer die Durchsetzung von Reformen ist, zumal dann, wenn der Willen
dazu nur in Sonntagsreden ausgeprägt ist nach dem Motto: Es muss sich etwas tun, aber bitte nicht an meinem eigenen Portmonee. Daran soll es vorbeigehen. - Das geht nicht. Auch diese Reform wird Veränderungen bringen müssen, wenn das Ziel erreicht werden soll, das ich eben definiert habe.
Der alte Fahrensmann Kurt Biedenkopf hat es doch nicht aus Jux und Tollerei so gemacht, dass er in der ersten Legislaturperiode des Sächsischen Landtages gesagt hat: So machen wir es. - Dort ist es seit langem kein Thema mehr.
Es ist doch eine Frage der Standortpolitik, ob wir endlich in der Lage sind, unsere Verwaltung so zu strukturieren, wie sie im deutschlandweiten und weltweiten Wettbewerb sein muss.
Wir glauben, wir hätten noch Zeit. Lesen Sie noch einmal die Analyse von Bullerjahn. Es ist schon viel später, als der eine oder andere Debattenbeitrag glauben machen will. Die Situation ist viel schwieriger. In Anbetracht der Situation, wie sie uns bei einer klaren Analyse eigentlich jeden Tag vor Augen steht, wundere ich mich, was hier noch für Pirouetten gedreht werden. Wir müssen daraus doch Schlussfolgerungen ziehen. Ich verstehe nicht, warum das so schwer ist.
Herr Kolze, Sie haben das Argument der kommunalen Selbstverwaltung ins Feld geführt; der Minister hat dies auch getan. Der Landtag hat das Recht, die Kreisgrenzen zu verändern. Ich habe noch niemanden sagen hören, die kommunale Selbstverwaltung sei verletzt, wenn von dem Recht Gebrauch gemacht wird, die Kreisgrenzen zu verändern. Eine solche Veränderung ist schon vorgenommen worden und das wird auch wieder geschehen. Ich meine, der Landtag hat, wenn es im allgemeinen Interesse liegt, wenn es dem Ganzen zum Vorteil gereicht, nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, Gemeinden zu fusionieren.
Ich habe den Eindruck, es wird so nach dem Grundsatz verfahren: Jetzt fragen wir einmal alle Gemeinden, was sie wünschen. Daraus machen wir dann ein Gesetz. - Ich kann Ihnen sagen: Das ist ein Nullsummenspiel. Das wird nicht funktionieren. Ich habe es vorhin so gesagt: Die Sicht von den Domtürmen auf das Land Sachsen-Anhalt darf nicht ausgeblendet werden. Mit KleinKlein springen wir zu kurz. An dieser Stelle ist der Landtag gefragt. Ich möchte immer wieder anmahnen, diese Gesamtsicht nicht aus dem Auge zu verlieren.
Ich habe die Hoffnung, dass wir vielleicht in vier Wochen vom Ministerpräsidenten hören, was er an der Stelle unter „Allianz der Realisten“ versteht. Ich weiß nur: Von mir aus gesehen auf der linken Seite sitzen sehr viele Realisten, wenn es um die Verwaltungsreform in unserem Lande geht.
Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/1365 ein. Wer dem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Bevor Herr Bullerjahn, der schon hier vorne steht, das Wort ergreift, möchte ich darauf hinweisen, dass ich im Interesse einer zügigen Abhandlung bei keinem Redner eine Überschreitung der Redezeit zulassen werde.
Lassen Sie mich einfach anfangen, dann bin ich auch eher fertig, Herr Scharf. Ich weiß auch nicht, ob Sie alles schon gehört haben.
Ich will den Antrag betreffend die Vorlage eines Nachtragshaushalts kurz begründen. Zunächst möchte ich die in dem Antrag enthaltenen drei Forderungen kurz zitieren - kürzer kann man es eigentlich nicht machen -, um dann hinterher noch einige Ausführungen zu machen.
Die Landesregierung wird erstens aufgefordert, in der Sitzung im Juni 2004 - und damit unverzüglich nach dem Bekanntwerden der Steuerschätzung - einen Nachtragshaushalt 2004 vorzulegen, zweitens aufgrund der Prognoseunsicherheiten und aus weiteren Gründen, die ich noch ausführen werde, auf die Einbringung eines Doppelhaushaltes 2005 und 2006 zu verzichten und drittens eine ehrliche, vernünftige und realistische mittelfristige Finanzplanung mit einem Sanierungskonzept für die Landesfinanzen vorzulegen. Priorität sollte unserer Meinung nach dabei der Abbau der Nettoneuverschuldung haben.
Was ist derzeit der Diskussionsstand? - Bei dieser Frage ist es ganz wichtig, auf den Haushalt 2003, auf den laufenden Haushalt 2004 und auf die Überlegungen der Regierung sowie auch der Koalitionsfraktionen zur Etablierung eines Doppelhaushaltes zu schauen.
Die Haushaltsberatungen 2004 sind gerade erst vorbei und wir beschäftigen uns im Finanzausschuss immer noch mit dem Haushaltsabschluss des Haushaltsjahres 2003. Richtig ist - das ist nichts Neues -, dass jeweils noch bis zum März umgebucht wird, weil Einnahmen erwartet oder Ausgaben vielleicht etwas verschoben werden. Wir reden aber mittlerweile über ein Defizit - vorgelegt im Text - von derzeit immerhin mehr als 600 Millionen €.
Der Minister hat aber - das muss man dazusagen - angekündigt und wir haben gemeinsam die Erwartung gehegt, dass noch etliche Mittel von der EU zufließen werden, um das Defizit abzusenken. Trotzdem reden wir dann erstmalig über einen Betrag - Herr Scharf, das
wäre auch für Sie neu - von mehr als 400 Millionen €. Wenn man das in D-Mark umrechnet, dann sind es mehr als 800 bis 900 Millionen DM.
Wenn man sich die Antworten auf meine Kleine Anfrage zu dem Thema „Vorziehen von Kreditermächtigungen“ anschaut, dann ist es durchaus interessant, dass im Jahr 2003 im Vorgriff schon eine Kreditermächtigung in Höhe von rund 73 Millionen € vorgenommen wurde und aus einer Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2002 noch ein Rest in Höhe von 21,5 Millionen € zur Verfügung gestanden hat. Das heißt, wir reden über einen zusätzlichen Betrag von rund 100 Millionen €. Herr Scharf, das ist in der Wahrnehmung, glaube ich, bisher etwas untergegangen.
Wie dem auch sei. Irgendwann wird ein endgültiger Haushaltsabschluss vorgelegt werden müssen, der ein nicht gerade geringes Haushaltsdefizit aufweisen wird. Das ist der erste Fakt.
Für diesen Fall sind die Bestimmungen der LHO relativ einfach: In den zwei nachfolgenden Haushalten ist das Defizit auszugleichen. Das ist nichts Neues. Auch wir hatten schon einmal ein Defizit zu verzeichnen. Ich will aber darauf hinweisen, dass die Höhe der Beträge selbstverständlich etwas unterschiedlich ist.
Man muss auch sagen, dass von dem Gesamtbetrag nur 284 Millionen € auf Steuermindereinnahmen zurückzuführen sind. Wenn ich einmal die Mindereinnahmen dazunehme, dann hat das auch etwas mit dem Vollzug zu tun. Der Vollzug in diesem Haushaltsjahr muss wohl nicht so optimal gewesen sein, Herr Scharf.