Eine weitere Schaffung von Ausnahmen, wie sie die Verbandsgemeinde darstellt, dient allerdings nicht der Reform im Sinne einer Verbesserung. Das ist nicht Fisch und nicht Fleisch. Das ist deshalb auch kein hilfreicher Vorschlag zur Lösung der Probleme unserer Kommunen.
Die Kompetenzen der Mitgliedsgemeinden werden ausgehöhlt und damit auch das politische Mandat der Bürgermeister und Gemeinderäte, während gleichzeitig ein weiteres Gremium mit halber Kompetenz aufgebaut wird. Die Zuständigkeiten und die Verantwortlichkeiten werden zersplittert und machen eine schlanke Verwaltung unmöglich.
Dieses Modell gibt es in Niedersachsen. Dort ist es unbeliebt. Mir ist auch klar warum: eben aus den genannten Gründen.
Auf dem beschriebenen Weg zur neuen Verwaltungsform - von der Landesverwaltung mit der notwendigen Aufgabenkritik und den Organisationsformen über die kommunale Funktionalreform bis hin zur Neustrukturierung - sind wir bereits ein gutes Stück vorangekommen. Wir sind mitten in diesem Prozess, und wir sind dabei
mit dem Innenausschuss durchaus gut gefahren. Warum wir noch einmal einen anderen Ausschuss haben sollen, ist mir nicht ganz verständlich. Der Innenausschuss ist mit kompetenten Leuten besetzt, gerade auch von der Opposition. Wen wollen Sie denn in einen weiteren Ausschuss noch hineinsetzen?
Ich denke, wir brauchen nicht noch ein weiteres Gremium, das den Prozess in meinem Augen eigentlich verlangsamen würde. Wir sollten auf dem Weg, auf dem wir sind, jetzt weiter vorangehen. Deshalb kann ich beiden Anträgen nicht zustimmen.
Besten Dank, Herr Wolpert. Herr Wolpert, es gibt zwei weitere Fragen von Herrn Gallert und von Herrn Dr. Püchel. Sind Sie bereit, neben der Frage von Frau Dr. Paschke auch die beiden weiteren Fragen zu beantworten?
Herr Wolpert, Sie erklären immer wieder, dass der grundlegende Unterschied zwischen Opposition und Koalition darin besteht, dass Sie erst die Aufgaben bestimmen wollen und dann die gemeindlichen Strukturen.
Hinsichtlich der Aufgabenbestimmung bzw. des Standes der Aufgabenbestimmung in dieser Legislaturperiode gab es auch schon sehr viele Nachfragen seitens der Opposition. Bezüglich eines großen Bündels von Aufgaben, die vom Land in die Landkreise verlagert werden sollen, hat der Landtag im Januar 2002 einen Beschluss gefasst, der in den Koalitionsvertrag mit aufgenommen worden ist.
Ich habe folgende Frage: Welche Aufgaben müssten Ihrer Auffassung nach zusätzlich völlig neu bestimmt werden, um die gemeindliche bzw. die gesamte kommunale Struktur bestimmen zu können? Immer wieder sagen auch Vertreter: Es geht eigentlich nicht, dass ich erst für das eine Modell Gesetze oder Koalitionsverträge mache und dann gehe ich in das andere.
- Das ist die Frage: Welche Aufgaben gibt es noch zu bestimmen? - Außerdem kann ich auch intervenieren. Die mir dafür zustehende Zeit habe ich noch nicht überschritten.
Die zweite Frage ist: Sind Sie der Meinung, dass es auf der Grundlage des jetzt vorgelegten Referentenentwurfs - einmal unabhängig von der Verfassungskonformität - tatsächlich gelingen kann, effizient in Strukturen zu arbeiten, wenn eine qualifizierte Verwaltungsgemeinschaft 21 Mitgliedsgemeinden hat?
Das sind jetzt zwei Fragen auf einmal. Wenn Sie intervenieren wollen, wäre es schön, wenn Sie dies vorher
- Antworten werde ich. - Natürlich zähle ich Ihnen nicht alle Aufgaben auf. Aber an eines müssen wir herangehen: Wenn wir sagen, wir definieren die Aufgaben so, wie sie im Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz stehen, dann wollen wir auch überprüfen, welche Aufgaben wegfallen können, um einen schlanken Staat zu machen. Das kann auch den Katalog betreffen, der mit in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen wurde. Erst wenn ich das weiß, dann kann ich sagen, welche Aufgaben zur Kommunalisierung anstehen.
Darin gebe ich Ihnen natürlich Recht: Die Übertragung der Aufgaben und die Wahl der Strukturen kann nicht voneinander unabhängig sein. Aber die Aufgabenkritik muss vorneweg gestaltet sein.
Herr Wolpert, mir geht es um die Frage: Kann dieser zeitweilige Ausschuss nicht eigentlich auch vom Innenausschuss abgedeckt werden? Ich formuliere das als Frage, damit Sie wissen, warum Sie stehen bleiben sollen.
Ich frage Sie, ob Sie nicht auch der Meinung sind, dass, wenn selbst die Koalition davon ausgeht, dass die Verwaltungsreform ein allumfassender Prozess ist, der nicht nur die Gebietsstruktur, sondern auch die Finanzströme im Land und die Strukturen aller Verwaltungsbereiche zum Gegenstand hat - vom Schulverwaltungsamt über die Umweltverwaltung bis hin zur Justizverwaltung -, die Verkürzung der Sicht dieser Verwaltungsreform auf einen allein innenpolitischen Aspekt zur derzeitigen desolaten Situation beigetragen hat?
Nein, Herr Gallert. Das kann natürlich so nicht sein. - Aber sind Sie vor dem Hintergrund all dieser Aspekte, die Sie angesprochen haben, nicht auch der Meinung, dass der Innenausschuss als federführender Ausschuss handeln kann und die betroffenen Fachausschüsse mit beteiligt werden, und dass, wenn Sie einen zeitweiligen Ausschuss hätten, dieser genauso handeln müsste? - Das, denke ich, ist gehüpft wie gesprungen.
Herr Kollege Wolpert, Sie fragten mich, wie ich reagieren würde, wenn Sie unserem Gesetz zustimmen würden. - Ich würde Sie dazu beglückwünschen, dass Sie endlich klug geworden wären. Das ist das Erste.
Das Zweite sind zwei Fragen. Was verstehen Sie unter einer qualifizierten Verwaltungsgemeinschaft? Sie sagten vorhin, die Verbandsgemeinde wäre keine qualifizierte Verwaltungsgemeinschaft. Erklären Sie uns einmal, was eine qualifizierte Verwaltungsgemeinschaft ist.
Des Weiteren sagten Sie, die FDP bevorzuge die Einheitsgemeinde. Ich würde von Ihnen gern wissen, wie Sie dahin kommen wollen und wann Sie dahin kommen wollen.
Learning by doing. Ziehen Sie einmal das Beispiel von Frau Dr. Paschke heran: Sie haben eine Verwaltungsgemeinschaft mit 20 Mitgliedsgemeinden und der Kämmerer hat 20 Haushalte in 20 Gemeinden erklärt. Dann dürfte sich auch in 20 Mitgliedsgemeinden irgendwann einmal die Vernunft durchgesetzt haben, dass es vielleicht effektiver ist, lediglich einen Haushalt aufzustellen und diese Aufgabe abzugeben.
Wenn ich die Möglichkeit habe, das abzugeben - - In Ihrem Gesetzentwurf haben Sie leider auch nicht die Möglichkeit verankert, zum Beispiel das Haushaltsrecht an den Verbandsgemeinderat abzugeben. Das tun Sie nicht; das trauen Sie sich auch nicht. Deshalb ist die FDP dafür: Wenn das so ist, dann muss die Einheitsgemeinde her. Dabei hilft Ihnen auch die Verwaltungsgemeinschaft nicht.
- Das ist doch die freie Entscheidung, die vor Ort getroffen werden muss. Wenn das in der Struktur so nicht gegeben ist, dann muss man eben die Menschen so lange darin zappeln lassen, bis sie es einsehen.
(Beifall bei der CDU - Herr Dr. Püchel, SPD: Was der Ministerpräsident einmal sagte: finanzielle Not! Die erste Frage war: Was ist eine qualifizier- te Verwaltungsgemeinschaft?)
Vielen Dank, Herr Wolpert. - Meine Damen und Herren! Bevor ich das Wort dem nächsten Redner erteile, begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne rechts von Ihnen Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Arendsee
und links von Ihnen eine Gruppe der Seniorenunion der CDU des Kreisverbandes Dessau sowie eine Jugendgruppe des Taekwondo-Vereins „Wolves“ Wolmirstedt.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Rothe, ich will, bevor ich zu meiner Rede komme, einmal auf Ihre Punkte eingehen. Es war eine nette Presseschau, und wenn es so weitergeht, wird es eine nette Veranstaltung.
Erstens. Die Handlungsfähigkeit der CDU ist nicht eingeschränkt. Das muss man eindeutig feststellen.
Zweitens. Wir sind natürlich auch nicht in einer Glaubwürdigkeitskrise. Möglicherweise sind Sie in einer Glaubwürdigkeitskrise;
denn wenn Sie die Presseschau in der Art von sich geben, dann ist klar, dass Sie nicht mehr wissen, woran Sie sind.