Eine ebenso große Bedeutung misst die Landesregierung der Verlängerung der Bundesautobahn A 71 von Sangerhausen bis zum Anschluss an die A 14 bei Bernburg bei. Die Maßnahme ist für das Land SachsenAnhalt und insbesondere für die Region des Mansfelder Landes von eminenter Bedeutung, da so die Verbindung Würzburg - Erfurt - Sangerhausen leistungsfähig über Hettstedt in Richtung Bernburg fortgeführt wird.
Mit dem Bau der A 71 und ihrem Anschluss an die A 14 bei Bernburg werden zwei überregionale Verbindungsachsen von europäischer Bedeutung miteinander verbunden und so die Anbindung des Wirtschaftsraumes Sachsen-Anhalt an überregionale Wirtschaftsräume deutlich verbessert.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat die Landesregierung den durch Sie erteilten Auftrag zur Änderung des Landesentwicklungsplans erfüllt.
Danke, Herr Minister. - Falls die Fraktionsredner Ihre Meinung, dass alles gesagt sei, nicht teilen, steht jetzt eine Fünfminutendebatte an. Als erstem Debattenredner erteile ich Herrn Doege für die SPD-Fraktion das Wort. - Abgeordneter Herr Doege gibt seine Rede zu Protokoll. Danke, Herr Doege.
Es freut uns, dass Sie an dem von der SPD-Landesregierung im Jahr 1999 verabschiedeten Landesentwicklungsplan so wenig auszusetzen haben. Der von Ihnen eingebrachte Gesetzentwurf ist für uns unstrittig.
Bundeskanzler Gerhard Schröder selbst hat in Magdeburg erklärt, dass in der Altmark eine Autobahn gebaut werden soll. Damit stehen alternative Überlegungen für uns nicht mehr zur Debatte. Allerdings - und das möchte
ich hier noch einmal betonen - die Nordverlängerung der A 14 macht die A 14 insgesamt zu einer Transitstrecke, über deren Konsequenzen wir uns im Klaren sein müssen.
Was die Verlängerung der A 71 von Sangerhausen nach Bernburg betrifft, sehe ich bei den gegebenen Haushaltszwängen ganz ehrlich gesagt wenig Chancen, dass diese in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen wird. Im Gegensatz zu 1992 soll der Bundesverkehrswegeplan keine Liste von „Wünschdir-was-Projekten“ sein, sondern auch mittel- bis langfristig umgesetzt werden. Hier hätte es eine vierspurige Bundesstraße auch getan, zumal wenn dieses Projekt mit einer Investitionssumme von über 700 Millionen € kommen sollte, in Sachsen-Anhalt nichts anderes mehr geht.
Und wenn wir schon mal bei der Finanzierung sind, Herr Daehre: Was das Vor-die-Klammer-Setzen der A 14 im neuen Bundesverkehrswegeplan betrifft, so liegen die Probleme weniger beim Bund. Der neue Bundesverkehrswegeplan ist, wie Sie wissen, durch den Bundesrat zustimmungspflichtig. Sorgen Sie also dafür, dass Ihre Kollegen in den anderen Ländern Verständnis für unser Anliegen haben, und seien Sie dabei nicht so zögerlich wie 1992, wo Sie es schlicht und einfach vergessen haben, die Autobahn bis Schwerin anzumelden. Wenn Sie das damals gemacht hätten, brauchten wir heute nicht mehr darüber zu debattieren. Ihre CDU-Kollegen in Bonn hätten Ihnen damals bestimmt den Gefallen getan.
Seien Sie also nicht so zimperlich und kämpfen Sie für Sachsen-Anhalt. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg dabei.
Bisher hatte das Gesetz über den Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt vom 23. August 1999 die nördlichen Fortführungen der A 14 durch die Altmark und der A 71 über Sangerhausen bis Bernburg als „Bundesfernstraßen“ bezüglich ihres Raumordnungszieles festgelegt.
Die Änderung des Gesetzes über den Landesentwicklungsplan ist notwendig, um die Ziele der Raumordung nunmehr eindeutig als „Autobahnen“ zu definieren. Damit schafft der Landtag eine entsprechende wichtige Voraussetzung zur Anmeldung für den zu überarbeitenden Bundesverkehrswegeplan.
Für die PDS-Fraktion erhält der Abgeordnete Herr Dr. Köck das Wort. - Auch er gibt seinen Beitrag zu Protokoll.
Ich will es sehr kurz machen. Die PDS-Fraktion sieht keine Notwendigkeit, jetzt zu beginnen, den Landesentwicklungsplan in einen Steinbruch zu verwandeln, aus dem mal hier, mal da mehr oder weniger große Brocken herausgebrochen werden. Die vielfach gescholtene Verwendung des übergeordneten Begriffes „Bundesfernstrasse“ schließt auch die von Ihnen favorisierte Autobahn ein.
Entscheidend ist doch letztendlich, welche Verkehrsprojekte mit welcher Rangigkeit Aufnahme in den neuen Bundesverkehrswegeplan finden. Die Planungen des Bundes müssen wir sowieso nachrichtlich in unsere Planungen aufnehmen. Die Landesregierung sollte lieber ihre Hausaufgaben machen und auf dem überlangen Wunschzettel der vom Land Sachsen-Anhalt angemeldeten Verkehrsprojekte Prioritäten setzen. Diesbezügliche Aufforderungen des Bundesverkehrsministeriums werden standhaft ignoriert.
Es ist gerade einmal wenige Stunden her, dass Sie in der Haushaltsdebatte von Kommunen und Opposition Verantwortungsbewusstsein eingefordert haben und einen Blick aufs Ganze. Den verweigern Sie aber an dieser Stelle. Soll doch der Bund die Vorhaben streichen, die nicht unbedingt sofort realisiert werden müssen. Da kann man dann später mit dem Finger schön nach oben zeigen.
Noch nicht einmal die Rüge des Bundesrechnungshofes kratzt Sie. Der parallele vierspurige Ausbau der B 6 in Sichtweite zur A 14 bleibt in der Meldeliste drin. Basta. Ja, BASTA - so heißt eine Bürgerinitiative, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die teuerste und nicht die wirtschaftlich und verkehrstechnisch beste Variante der Erschließung der Altmark durchzusetzen.
Mit den finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt werden sich diejenigen aus dem Hohen Haus, die die Absicht haben, noch zwei bis drei Legislaturperioden durchzuhalten, dereinst noch zu befassen haben. Vielleicht erinnern Sie sich dann an meine Worte.
Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Schröder das Wort. Ich billige ihm zu, nicht zu sehr unter moralischem Druck stehen zu müssen. - Auch er gibt seinen Beitrag zu Protokoll. Danke schön.
Der Landtag beschloss am 11. Oktober 2002 auf Initiative von CDU und FDP die Aufforderung an die Landesregierung, durch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans eine Berücksichtigung der angemeldeten Nordverlängerungen der Autobahnen A 14 und A 71 als Bundesautobahnen vorzunehmen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf folgt die Landesregierung diesem Parlamentsbeschluss.
Statt ausweichender Formulierungen geht es der Koalition um die klare Benennung wichtiger Autobahnen in der eigenen Entwicklungsplanung. Das Signal an die Bundesregierung ist deutlich. Der Bund hat nach 4-jähriger Ankündigungszeit die Aufgabe, unverzüglich einen neuen Bundesverkehrswegeplan mit den entsprechenden Bedarfsplänen vorzulegen. In den Verhandlungen mit den Ländern muss die Bundesregierung dabei eigene Schwerpunkte und einen klaren Kostenrahmen für die Realisierung angemeldeter Projekte vorgeben.
Wir räumen einer bedarfsgerechten und transparenten Verkehrsplanung höchste Priorität ein. Fehlende Planung des Bundes wird dabei zu einer immer größeren Hypothek für unsere Infrastrukturentwicklung. Mit der Klarstellung der eigenen Entwicklungsplanung wollen und müssen wir untermauern, wie ernst uns beide Autobahnprojekte sind.
Es wurde kein Zweifel am Wunsch nach einer Überweisung deutlich. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr zu überweisen. Wer mit dieser Überweisung einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen aus der PDS-Fraktion ist der Gesetzentwurf in den Ausschuss überwiesen worden. Wir schließen den Tagesordnungspunkt 13 ab.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung auf dem Gebiet der Sozialarbeit, der Sozialpädagogik oder der Heilpädagogik
Ein Aufruf und die Worterteilung an den Minister für Gesundheit und Soziales Herrn Kley erübrigt sich. Er steht schon am Rednerpult.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihr Einverständnis vorausgesetzt, würde ich die Einbringungsrede zu Protokoll geben und das Nähere im Ausschuss erläutern.
Im Land Sachsen-Anhalt bieten die staatlichen Fachhochschulen Magdeburg-Stendal und Merseburg und die private Theologische Hochschule Friedensau Studiengänge der Sozialpädagogik an. Das Gesetz über die staatliche Anerkennung auf dem Gebiet der Sozialarbeit, der Sozialpädagogik oder der Heilpädagogik regelt die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung.
Darüber hinaus wird festgelegt, wann die staatliche Anerkennung versagt, widerrufen oder zurückgenommen werden kann. Der § 5 dieses Gesetzes enthält die Verordnungsermächtigung für das Land Sachsen-Anhalt bezüglich Zweck, Inhalt und Dauer des Berufspraktikums bei einer zweiphasigen Ausbildung; das Berufspraktikum schließt sich nach Abschluss der theoretischen Ausbildung an.
An den Fachhochschulen Magdeburg-Stendal und Merseburg läuft die einphasige Ausbildung. Eine zweiphasige Ausbildung wird in Sachsen-Anhalt nur bei der Hochschule Friedensau angeboten.
Das Land hat mit Verordnung insbesondere die Zuständigkeit des Landesamtes für Versorgung und Soziales zur Durchführung des Berufspraktikums geregelt.
Anlass der Änderung des Gesetzes ist nunmehr, die Zuständigkeit für das Berufspraktikum auf die Hochschule Friedensau zu übertragen. Die Hochschule in Friedensau hat für die fachliche Planung, Betreuung und Durchführung des Berufspraktikums entsprechendes Personal. Die Kosten für die Durchführung tragen die Studentinnen und Studenten selbst.
Um die Durchführung des Praktikums durch die Hochschule zu ermöglichen, ist die Beleihung der Hochschule notwendig. Mit dieser Gesetzesänderung schaffen wir die rechtliche Grundlage für die Beleihung.
Danke, Herr Minister. - Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein.
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf in den Sozialausschuss zu überweisen. Wer mit der Überweisung in diesen Ausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig in den Ausschuss überwiesen worden. Wir schließen den Tagesordnungspunkt 14 ab.