Das familienrechtliche Institut der Lebenspartnerschaft, die Namensführung sowie die sich aus der Lebenspartnerschaft ergebenden Rechte und Pflichten sind bereits abschließend im Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt, für das der Bund verantwortlich ist.
Meine Damen und Herren! Wie schon gesagt, mit dem heute vorgelegten Entwurf des Ausführungsgesetzes soll das Lebenspartnerschaftsgesetz ab 1. August 2001 lediglich vollziehbar gemacht werden. Dazu ist das Land beim Fehlen einer bundesrechtlichen Regelung verpflichtet. Der Gesetzentwurf enthält demzufolge nur Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen, die unter anderem auch der Bundesgesetzgeber im Lebenspartnerschaftsgesetz-Ergänzungsgesetz vorgesehen hat.
Ich bitte Sie um eine zügige Beratung des Gesetzentwurfs und danke Ihnen für Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Im Ältestenrat ist eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion in der Reihenfolge DVU, PDS, FDVP, SPD und CDU vereinbart worden. Für die DVU-Fraktion bitte ich die Abgeordnete Frau Brandt, das Wort zu nehmen.
Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Der Entwurf eines Lebenspartnerschafts-Ausführungsgesetzes ist ein Novum für Sachsen-Anhalt. Schon in der Bibel wurde von Adam und Eva gesprochen. Nun frage ich Sie: Was
(Frau Bull, PDS: Das wäre gar nicht übel! - Herr Oleikiewitz, SPD: Dann wären Sie nicht da! - Minister Herr Dr. Harms: Selbstbefruchtung!)
Dass die Ehe die kleinste Zelle der Gesellschaft ist, ist allgemein bekannt. Was aber ist eigentlich eine Zelle? Die Zelle ist die kleinste lebens- und vermehrungsfähige biologische Einheit. Oder anders ausgedrückt: Mit diesem Gesetzentwurf für Sachsen-Anhalt, meine Herren und Damen, wird die gesamte biologische Evolution, besonders die Evolution der Menschheit, künftig infrage gestellt.
Die Familie ist eine der wesentlichsten Bestandteile unserer Politik in Deutschland, so wie es in Artikel 6 unseres Grundgesetzes verankert wurde; denn ohne Mann und Frau keine Kinder und ohne Kinder kein Staat. So einfach ist das.
Auch der Vorsitzende der katholischen deutschen Bischofskonferenz Karl Lehmann kritisierte im vergangenen Jahr den Gesetzentwurf der rot-grünen Koalition zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften, welcher dann doch per Bundesgesetz verabschiedet wurde.
- Ich finde das eigentlich gar nicht so lachhaft. Für mich ist das nämlich voller Ernst; denn die rechtliche Anerkennung dieser gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bedeutet eine innere Aushöhlung von Ehe und Familie. Selbst Bundesminister Schily hat die Gleichstellung dieser Partnerschaften kritisiert.
Gestatten Sie mir zum Schluss noch ein Zitat von Shakespeare: „Der Narr hält sich für weise, aber der Weise weiß, dass er ein Narr ist.“
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits in der November-Sitzung des Landtages wurde über das grundsätzliche Vorhaben der Bundesregierung bezüglich der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft in der Bundesrepublik Deutschland sehr ausführlich und emotional gestritten. Die Mehrheit des Hohen Hauses entschied sich damals dafür, dieses Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zu unterstützen und forderte die Landesregierung auf, sich nachhaltig für eine Beendigung der Diskriminierung von schwulen und lesbischen Paaren einzusetzen und das entsprechende Gesetzesanliegen zu befördern.
die logische Folge dessen, was Landesregierung und Landtag damals erklärt haben und seit dem Jahr 1994 mehrheitlich in diesem Hohen Hause praktizieren. Es geht um den konsequenten Abbau der Diskriminierung von Lesben und Schwulen in diesem Land. Und dass für die PDS-Fraktion dabei noch lange nicht das endgültige Ziel erreicht ist, dürfte Ihnen bekannt sein.
Aber ich will an dieser Stelle die Landesregierung und insbesondere den Innenminister erst einmal dafür loben, dass er in der Kürze der Zeit einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Sachsen-Anhalt vorgelegt hat, und will zugleich für die PDS-Fraktion signalisieren, dass wir ein großes Interesse daran haben, dass das Gesetz am 1. August 2001 in Sachsen-Anhalt in Kraft treten kann. Das wäre ein wichtiges Zeichen an die Lesben und Schwulen in diesem Land. In diesem Sinne sind wir an einer zügigen Beratung im Ausschuss interessiert.
Aber ich will mich an dieser Stelle nochmals an die Union wenden. Ich halte das, was Sie in dieser Frage betreiben, für höchst bedenklich und unverantwortlich. Mit Ihrer unsachlichen, neben den eigentlichen Fragen liegenden Polemik verstärken Sie tief verankerte Vorbehalte und Ressentiments gegen Lesben und Schwule in unserer Gesellschaft. Ihre immer wieder einmal formulierten Sätze, wir haben im Grundsatz eigentlich nichts gegen Lesben und Schwule, werden durch Ihre praktische Politik permanent ad absurdum geführt. Sie müssen sich endlich einmal entscheiden, was Sie wollen.
Meine Damen und Herren! Dieses Gesetzesvorhaben stürzt das christliche Abendland nicht in den Untergang. Das ist es nicht.
Es ist eine Regelung, mit der Sie eigentlich auch leben könnten. In diesem Sinne bitte ich Sie, Ihre Position noch einmal zu überdenken.
Noch eines: Sie von der Union tun immer so, als sei das Thema nur über die politische Farbenlehre zu erklären, nach dem Motto: Na ja, das ist ein Thema für die Roten und für die Grünen, unseres halt nicht. Ich glaube, diesbezüglich liegen Sie komplett falsch. Ihre schwullesbische Wählerschaft wie auch die Mitgliederschaft warten in dieser Frage sehnsuchtsvoll auf klare Signale. Zum wiederholten Male fordere ich Sie auf, Ihre Haltung zu überdenken und endlich konstruktiv zu agieren. Sie können es in der nunmehr anstehenden Gesetzesberatung unter Beweis stellen.
Ich plädiere namens meiner Fraktion für eine Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Inneres. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die wirtschaftliche Lage in Sachsen-Anhalt ist katastrophal. Die
Arbeitslosenquote beträgt 20,2 %, ein Ende der Massenarbeitslosigkeit ist nicht in Sicht und die Jugend wandert weiter fröhlich ab.
Wäre es deshalb wirklich nicht wichtiger, die Probleme anzupacken, die die Masse der Bevölkerung betreffen, statt ein Gesetz, dessen Umsetzung bis heute infrage steht?
Meine Damen und Herren! Die Zeit drängt. Lösen wir doch erst einmal die ganz großen Probleme, die die Menschen in Sachsen-Anhalt unter den Nägeln brennen, bevor wir uns um ein Lebenspartnerschaftsgesetz kümmern.
Der Inhalt des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist schnell umrissen. Mit diesem Gesetz wird ein eigenständiges familienrechtliches Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft für zwei Partner des gleichen Geschlechts, die sich verpflichten, auf Lebenszeit zusammenzubleiben, geschaffen. Mit dem Gesetz werden 112 Gesetze geändert, die sich alle auf die Ehe beziehen.
Nach unserer Auffassung gibt es genug Gründe dafür, dass dieses Gesetz verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist. Ein Indiz dafür ist, dass das Gesetz gegen Artikel 6 des Grundgesetzes verstößt. Dort werden Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung gestellt. Die Ehe ist die rechtliche Form umfassender Bindung zwischen Mann und Frau. Sie ist die alleinige Grundlage einer vollständigen Familiengemeinschaft.
Werden nun andere Formen des Zusammenlebens gleichrangig in diesen Schutzumfang aufgenommen, wird die Verfassung verletzt und der Ehe und der Familie entgegen dem Empfinden der Bevölkerung die Einzigartigkeit genommen.
Darüber hinaus werden durch das Gesetz und das Ergänzungsgesetz nur die gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften bevorzugt. Andere Lebensgemeinschaften außerhalb der Ehe können keine eingetragene Partnerschaft eingehen. Und das ist der Punkt: Gleiches wird ungleich behandelt. Insofern bestehen Bedenken im Hinblick auf Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.
Wegen dieser verfassungsrechtlichen Bedenken hat das Land Bayern eine Normenkontrollklage zur Feststellung der Verfassungsgemäßheit des Lebenspartnerschaftsgesetzes und einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen das In-Kraft-Treten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Der Ausgang des Verfahrens ist bisher ungewiss. Hält das Bundesverfassungsgericht das Lebenspartnerschaftsgesetz für verfassungswidrig, so ist dieses und damit auch das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt hinfällig. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt daher abzuwarten. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion begrüßt die Einbringung eines
Lebenspartnerschafts-Ausführungsgesetzes durch die Landesregierung. Der Herr Innenminister hat Inhalt und Zweck dieses Gesetzes umfassend dargelegt.
Ich teile auch die Auffassung des Ministers, die er heute früh in der Fragestunde auf Ihre Frage, Herr Dr. Bergner, geäußert hat, dass es klug war, den ursprünglich einheitlichen Entwurf der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN in ein zustimmungsfreies und ein zustimmungspflichtiges Gesetz aufzuspalten. Ich denke, Herr Dr. Bergner, es ist seit vielen Jahren Staatspraxis und war gerade auch in der Zeit, als Ihre Partei im Bund Regierungsverantwortung trug, üblich, Gesetzentwürfe so zu fassen, dass sie nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
(Herr Dr. Bergner, CDU: Ihr bedarf es aber doch in der Sache! Sie können doch das Verfahren nicht vom Anliegen trennen!)