Veronika Brandt

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Verfolgt man aufmerksam das Geschehen um das vom bayerischen Innenminister Beckstein initiierte NPDVerbotsverfahren, so glaubt man sich allmählich eher in einem Tollhaus denn in einem Rechtsstaat. Seit das Bundesverfassungsgericht im Januar das Verfahren wegen des Bekanntwerdens von darin verstrickten VLeuten ausgesetzt hat, wurde die staunende Öffentlichkeit nun fast täglich mit immer haarsträubenderen Einzelheiten überrascht.
Nach neuesten Meldungen aus den Innenministerien Bayerns und Niedersachsens ist seit Freitag vergangener Woche bekannt geworden, dass nunmehr nicht nur neun, sondern gar zehn so genannte „Vertrauensleute“ des Verfassungsschutzes im Belastungsmaterial aufgetaucht sein sollen. Doch dessen nicht genug; denn den
bisherigen Höhepunkt dieser Schmierenkomödie markierten die durch den baden-württembergischen Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft, Dieter Berberich, wiederholt der Presse gegenüber geäußerten Vorwürfe am Vorgehen des Verfassungsschutzes.
Danach sei nicht auszuschließen, dass V-Männer gar Teile der in den Verbotsanträgen zitierten Reden für die NPD-Versammlungen verfasst hätten oder verfassungsfeindliche Symbole von staatlichen Behörden stammten. Dieser massive Einsatz von V-Leuten im Zusammenspiel mit den von Berberich vorgeworfenen Tatprovokationen lässt die Tätigkeit der Ämter für Verfassungsschutz hierbei nicht nur in einem rechtsstaatlich fragwürdigen Licht erscheinen.
Noch beängstigender erscheint mir die Erkenntnis, dass diese Praktiken mehr und mehr denjenigen der unseligen Stasi zu ähneln beginnen. Angesichts der vielen Stasiopfer in jener Zeit möchte ich daran erinnern, dass die Menschen in der DDR nicht 40 Jahre unter den Repressalien des MfS gelitten und schließlich dessen Auflösung zustande gebracht haben, um danach mit ähnlichen Methoden von einer neuen Spitzelbehörde überwacht zu werden.
Im Rahmen von demokratischem Rechtsstaatsverständnis muss der legitime Anspruch auf eine faire staatliche Behandlung für alle Bürger gleichermaßen Gültigkeit besitzen. Von daher sind auch Zusammenschlüsse von Einzelbürgern zu Parteien, gleich welcher politischen Ausrichtung, von diesem Anspruch nicht ausgenommen.
Umso erstaunlicher ist es, dass SPD und Grüne sowie allen voran Herr Beckstein unter diesen Umständen auch weiterhin am NPD-Verbotsantrag festhalten. Zumindest bei einem Grünen-Abgeordneten scheint sich aber gleichfalls ein gewisses Misstrauen hinsichtlich der rechtlichen Tragfähigkeit des NPD-Verbotsantrags eingestellt zu haben.
So bemängelte Hans-Christian Ströbele, dass die Antragsteller in der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Stellungnahme völlig offen ließen, ob Teile der NPD vom Geheimdienst gesteuert worden seien. Das wäre genau dann der Fall, wenn die Vermutungen des Herrn Berberich zuträfen, was allein schon die gerichtliche Zulässigkeit des Antrags infrage stellen würde. So darf man denn gespannt sein, wie die Richter in Karlsruhe über den von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gestellten Parteiverbotsantrag entscheiden werden.
Fast zu schön um wahr zu sein, wird sich die Bevölkerung Sachsen-Anhalts gedacht haben, als sie den philanthropisch anmutenden Grundtenor eines Versprechens vernahm, das da in etwa lautete: „Insbesondere durch Bildungsförderung einen Beitrag zur Selbstbewusstseinsstärkung der Menschen... und vor allem zur Eröffnung akzeptabler Zukunftschancen junger Menschen hierzulande...“ leisten zu wollen.
Die SPD-Landesregierung höchstselbst war es, die 1994 mit eben dieser These die Bildungsförderung in der Regierungsantrittsrede Ministerpräsident Höppners zur Maxime ihres bildungspolitischen Handelns machte. Demzufolge wurde auch bis zum heutigen Tage das so genannte „bildungspolitische Gestaltungsinstrumentarium“ in einem Umfang strapaziert, der nur noch von demjenigen der Bundesgesetzgebung zu toppen ist.
Doch interessiert meine Fraktion und die Bürger weniger das Funktionieren von purem Gesetzgebungsaktionismus. Ausschlaggebend sind vielmehr die derzeit vorweisbaren bildungspolitischen Ergebnisse, meine Damen und Herren.
Diese finden ihren messbaren Niederschlag zuallererst sowohl in der Leistungsbilanz der Schüler und Auszubildenden als auch in der Qualität der erzielten Abschlüsse und damit in der Qualität von Wissen.
Betrachtet man nun diese Bilanz, dann wiegen naturgemäß solche Zahlen in negativer Hinsicht besonders schwer, die den Kreis, von Schul- und Berufsschulabgängern ohne Abschluss verdeutlichen. Aus der statistischen Addition von rund 11 300 Berufsschülern und der neuen Negativrekordmarke von ca. 2 500 Sekundarschülern ergab sich allein für das Jahr 2000 die erschreckend hohe Anzahl von insgesamt 13 800 jungen Menschen, die hierzulande ohne Schul- oder Berufsschulabschluss in ein wettbewerbsorientiertes Leben entlassen worden sind. Das ist ein bildungspolitisches Desaster, meine Damen und Herren.
Auch das für diesen Personenkreis vorgesehene Berufsvorbereitungsjahr oder ein Arbeitsamtkursus des Mottos: „Wie bewerbe ich mich richtig?“ vermag nur behelfsweise die Mangelhaftigkeit der absolvierten Ausbildung zu kaschieren. Von daher können solcherlei Maßnahmen nur als hilflose Nachbesserungsversuche verfehlter Bildungspolitik angesehen werden.
Zu einer realistischen Bewertung vorweisbarer Ergebnisse von Bildungspolitik ist für mich aber nicht allein die erzielte Leistungsbilanz der Schüler ausschlaggebend. Auch die Qualität der erzielten Abschlüsse und damit die Qualität des erlernten Wissens ist kritisch zu hinterfragen. Eine objektive Sicht auf diese Fakten wird allerdings von politischer Seite unmöglich gemacht.
So sind beispielsweise von der Kultusministerkonferenz die Möglichkeiten eines systematischen Leistungsvergleichs zwischen den einzelnen Bundesländern im Rahmen der 1,5 Millionen DM teuren Dritten Internationalen Mathematik- und Naturwissenschaftsstudie (TIMSS III) von vornherein ausdrücklich ausgeschlossen worden.
Warum, fragt man sich. Bisher ging ich davon aus, dass in einem Rechtsstaat auch die von Kultusministern geleistete Arbeit einer demokratischen Kontrolle zu unterstehen hat. Bei der Betrachtung von Bildungspolitik, möchte man meinen, dürften nicht zuletzt auch die Arbeitsmarktchancen junger Menschen ein Indikator dafür sein, welche gesellschaftliche Bedeutung den von ihnen erworbenen Kenntnissen und Abschlüssen beizumessen ist.
Doch wie wir alle wissen, liegt selbst der Erwerbslosenanteil bei den ausgebildeten jungen Menschen in der heutigen Zeit relativ hoch. Für gerade diesen Personenkreis sind gerechtere Arbeitsmarktchancen, angesichts wirtschaftlicher Rezession, Globalisierung und Zuwanderung, nicht allein auf bildungspolitischer Grundlage zu bewirken. Hierzu bedürfte es einer Gesamtverbesserung
der Abstimmung zwischen Bildungskonzepten, Arbeitsmarktpolitik und Wirtschaft.
Aber auch den Inhalt von Lehrplänen als Fundament der Bildungsvermittlung gilt es auf den Prüfstand zu stellen. Kritikwürdig ist hierbei insbesondere die derzeitige Inhaltsüberfrachtung. Es kann außerdem nicht dabei bleiben, dass den Schülern wie bisher nur abrufbereite Fakten antrainiert werden und die Vermittlung einer selbst überlegten Anwendbarkeit von Wissen auch weiterhin auf der Strecke bleibt.
Abschließend möchte ich auch auf die Lehrer SachsenAnhalts eingehen, welche durch ihren täglichen beruflichen Einsatz als Bindeglied zwischen Bildungspolitik und den Schülern als „Bildungsendverbrauchern“ fungieren. Durch diese Schlüsselstellung werden sie quasi zum unmittelbaren Garanten für die Qualität der zu vermittelnden Bildung. Von daher ist besonders ihre berufliche Motivation von ausschlaggebender Bedeutung für alle Beteiligten. Folglich gilt es insbesondere die Einsatzbereitschaft der Lehrkräfte zu fördern und zu erhalten. Deshalb ist es aus unserer Sicht auch unabdingbar, eine gerechte Angleichung der hiesigen Lehrerbezüge an das Altbundesländerniveau umgehend regierungsseits zu realisieren.
Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft gewährleisten alle Beschäftigten im Schulbereich gemeinsam das Funktionieren des Betriebs Schule, wofür ihnen Anerkennung und Respekt gebührt. Insbesondere die Arbeitskraft der Lehrerschaft ist damit die Grundvoraussetzung überhaupt, wenn eine gute schulische Erziehung und Lernleistung erreicht und Unterrichtsausfall in Grenzen gehalten werden soll.
Gerade deshalb stellt eben diese Arbeitskraft sozusagen das wichtigste Kapital einer jeden Schuleinrichtung dar. Im Hinblick auf die Gewährleistung von Bildung ist Gesundheitsschutz und Förderung der Lehrkräfte zugleich ein hoher Stellenwert im Sinne des Gemeininteresses beizumessen. Schon aus Kostenerwägungen darf auch dem Land als Arbeitgeber von Lehrerschaft und pädago
gischem Personal die Gesunderhaltung dieser Arbeitskräfte nicht gleichgültig sein.
Im Unterschied zur Allgemeinheit aber kann sich das Land nicht ausschließlich auf die Interessenbekundung an der Aufrechterhaltung der gesunden Arbeitskraft dieser Bediensteten zurückziehen. Vielmehr begründen das Arbeitsschutz- sowie das Arbeitssicherheitsgesetz die für den Arbeitgeber Land unabdingbare Pflicht zum aktiven Tätigwerden zugunsten von Gesundheitsschutz im Rahmen dieser Gesetze.
Von daher erscheint es meiner Fraktion geboten, die aktuelle Umsetzung der Arbeitsgesetze bezüglich der im Schulbereich Beschäftigten einmal näher zu fokussieren. Hierbei ist landesseitig entgegen der aus dem Arbeitssicherheitsgesetz resultierenden Pflicht die sicherheitstechnische Betreuung der angesprochenen Klientel auf dem Sektor des Kommunalschulinnenbereiches nicht realisiert worden.
Eine Gewähr für die Arbeitssicherheit der im Bereich der Kommunalschulen Beschäftigten bleibt dieser großen Personalgruppe mangels sicherheitstechnischer Betreuung landesseitig und angesichts leerer Kassen der Kommunen bisher versagt. Dabei wäre ein landesseitiges Zuständigkeitsbekenntnis zur Kostenübernahme der sicherheitstechnischen Betreuung für den Gesundheitserhalt der im Kommunalschulbereich Beschäftigten außerordentlich wichtig.
Kompetente Sicherheitsingenieure könnten die gesundheitsbedingt dringlichen und auch haftungsrelevanten Probleme der Kommunalschullehrerschaft einer abschließenden Klärung zuführen. Ein wichtiges Beispiel hierfür ist der Gefahrstoffumgang. Des Weiteren stehen Probleme der Schadstoffbelastung und der Lärmbelästigung ganz oben an, die zur Vermeidung von Gesundheitsschädigungen sachgerecht gelöst werden könnten.
Hierbei zeigt sich, dass die sicherheitstechnische Betreuung durchaus Problemfelder umfassen kann, die nicht im Zusammenhang mit dem in die Zuständigkeit des Schulträgers fallenden äußeren Schulbereich stehen. Damit erweist sich auch der Verweis der Landesregierung auf die Verantwortlichkeit kommunaler Schulträger bezüglich der sicherheitstechnischen Betreuung als nicht tragfähig. Hierdurch soll nur unbilligerweise die Kostentragungspflicht kommunaler Schulträger vom äußeren zugleich auf den inneren Schulbereich ausgedehnt werden.
Auf einer allmählich kontraproduktiven Schiene fährt die Landesregierung mit ihren Zweifeln an der Erforderlichkeit der in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes vorgeschriebenen Erstellung von Gefährdungsanalysen, soweit diese das pädagogische Personal betreffen. Die aus diesen Zweifeln erwachsenden Gefühle verdichten sich anscheinend auch hierbei zu einem landesseitigen Unzuständigkeitsbewusstsein für die Gefährdungsbeurteilung des inneren Bereiches von Kommunalschulen. Sowohl die Kommunen als auch der eigentlich angestrebte Gesundheitsschutz betroffener Lehrer blieben bei einer solchen Verfahrensweise wiederum auf der Strecke.
Auch hierbei wäre die schulspezifische Zusammenarbeit zwischen dem pädagogischen Personal auf der einen Seite und der Sicherheitsberatung auf der anderen Seite besonders sinnvoll, beispielsweise um die von dem Innenbereich des Arbeitsplatzes Kommunalschule ausgehenden Gesundheitsgefahren gemeinsam im Vorwege analysieren und diesen hiernach durch die Fest
legung organisatorischer und praktischer Präventivmaßnahmen begegnen zu können.
Stattdessen wird nun die Bildung eines Zentralausschusses angestrebt, der zu den schon vorhandenen neun Arbeitsschutzausschüssen nunmehr als zehnter, unter anderem die Gefährdungsanalysen koordinierend, hinzukommen soll. Das lässt in meiner Fraktion erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob die Bildung eines solchen Zentralausschusses tatsächlich einen effektiven Beitrag zur Vermeidung innerer schulspezieller Arbeitsplatzgefahren zu leisten vermag oder doch nur eine weitere Anzahl ohnehin gestresster Lehrkräfte im Vierteljahrestakt von der Wahrnehmung ihrer eigentlichen Aufgaben am Arbeitsplatz Schule abhalten wird. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Deutschlandweit kann man ihn vernehmen, den Ruf nach vorschulischen Bildungsangeboten und gesundheitsfördernden Maßnahmen im guten alten Kindergarten. Da muss es den seinerzeit per Kündigung an den Kai geschickten Kindergärtnerinnen förmlich in den Ohren bimmeln, wenn sie das jetzt hören. Vielleicht verstehen sie aber auch die Welt nicht mehr, weil sich das, was jetzt der staunenden Öffentlichkeit nach gut elf Jahren schwarz-gelb-rot-grün angelegter Destabilisierungspolitik präsentiert wird, ganz so anhört, als sei das Rad noch einmal erfunden worden - setzte man doch zuvor einerseits auf Heim, Herd und Kirche oder favorisierte andererseits Demos, Che Guevara und kunterbuntes Durcheinander in Alternativkinderläden für die Müsli-Kids.
Es ist von daher wirklich an der Zeit, dass endlich einmal wieder gut durchdachte, möglicherweise auch bereits bewährte Bildungskonzepte initiiert oder neu aufgelegt werden - dies ganz besonders im Interesse unserer Jüngsten im Kleinkindalter.
Interessant und diskussionswürdig sind deshalb große Teile der Bildungsansätze, wie sie das jüngste Gutachten des Sachverständigenrates Bildung bei der HansBöckler-Stiftung zur Bildung in der frühen Kindheit ausweist. Darin wurde insbesondere darauf abgehoben, dass nunmehr im gesamtdeutschen Bildungswesen die systematische frühkindliche Bildung fast gänzlich vernachlässigt worden sei, was zu einem im internationalen Vergleich relativ späten Bildungsbeginn unserer Kinder führte. Die Nichtnutzung wertvoller Lern- und Entwicklungspotenziale von Klein- sowie Kleinstkindern zur bestmöglichen Förderung und zum Abbau von Benachteiligungen würde diese wichtigen Bildungschancen verpassen lassen.
Insofern möchte sich meine Fraktion dafür stark machen, der Landesregierung die Gleichrangigkeit von Betreuungs-, Förderungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag mit Nachdruck in Erinnerung zu rufen.
Gleichfalls konform mit den Empfehlungen des Gutachtens des Sachverständigenrates fordere ich die Landesregierung auf, die Kindertagesstättenbetreuung zu frühkindlicher Bildung unter Einbeziehung gesundheitsfördernder Aspekte auszubauen und die hierfür notwendigen Rahmenkonzeptionen in Zusammenarbeit mit den Kommunen zu schaffen. Ebenfalls zu berücksichtigen wäre aus meiner Sicht hierbei die Sicherstellung entsprechender personeller, aber auch sächlicher Qualitätsstandards.
Parallel zur Konzeption einer Verbesserung der Vorschulbildung könnten Personalressourcen im Land ausgelotet werden. Ein solches Vorhaben könnte möglicherweise positive Effekte auf dem Arbeitsmarkt bewirken und müsste hierzu durch diesbezüglich aufzulegende Programme zur Weiterbildung und gegebenenfalls auch zur Umschulung ganz besonders im Hinblick auf Erwerbslose unterstützt werden.
Eine Beteiligung der Bundesregierung an Einrichtungen der Kinderbetreuung halten wir aufgrund einer aus Chancengleichheitsgründen anzustrebenden stufenweisen Gebührenfreiheit für zwingend geboten. Nur so kann meiner Meinung nach in unserer Gesellschaft, in der Kinder ein Armutsrisiko bedeuten, etwas bewirkt werden, was schon lange überfällig ist, nämlich die Kinderbetreuung zu einer echten Gemeinschaftsaufgabe von
Bund, Ländern und Kommunen zu machen. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Zum Ergebnis dieser Bildungsstudie kann man deutschlandweit allgemein hören, dass sich Politiker und Verbände den schwarzen Pisa-Peter gegenseitig zuschieben. Keiner der Zuständigen fühlt sich für dieses Debakel verantwortlich. Ganz im Gegenteil: Man scheint stillschweigend übereingekommen zu sein, dass die Schuld an dieser Misere ganz allein die faulen und bildungsunwilligen Schüler Deutschlands treffe, sind doch nach den Testaussagen die 15-Jährigen in Deutschland im Zeitalter der Comics und Piktogramme nicht einmal mehr in der Lage, den Inhalt von Fahrplänen oder von Beipackzetteln von Medikamenten zu verstehen. Dies ist ein bedenkliches Alarmsignal.
Es bleibt nur zu hoffen, dass sich zumindest durch diesen aussagekräftigen Punkt der Studie nicht auch
gleichzeitig viele Erwachsene peinlich berührt fühlen, denen es beim Lesen der stets so allgemein verständlich gehaltenen Formulierungen von Fahrplänen, Beipackzetteln und Gebrauchsanweisungen zumeist nicht besser ergeht als den getesteten Schülern. Das nur einmal am Rande.
Sogar beim Rechnen sollen bei unseren Schülern Probleme aufgetreten sein - und das im Computerzeitalter. Den Kindern und Jugendlichen wird in der multimedialen Welt doch stets suggeriert: Wozu muss man denn das Einmaleins beherrschen, wenn es doch den allwissenden Computer gibt? Nur die Beherrschung von Computerkenntnissen sei unabdingbar, den Rest des Bildungsauftrages übernähmen dann die Medien mit ihren immer anspruchsvoller werdenden, bunten Inhalten.
Aus dieser Sicht hat sich demnach die Frage nach der Zuständigkeit von Politikern in puncto Bildungsauftrag längst von selbst erledigt, was diese sehr wohl wissen. Daher müssen vor allem unsere Bildungspolitiker mit immer neuen Ideen und Experimenten stets aufs Neue um ihre Daseinsberechtigung kämpfen.
Hierzulande wird in diesem Zusammenhang beispielsweise propagiert, man müsse den Lebensmittelpunkt der schulpflichtigen Kinder vom Elternhaus in die Schule verlagern. Dadurch solle den Kindern die Chance eingeräumt werden, für eine längere Zeitspanne der konfliktträchtigen Einflusssphäre ihrer größtenteils von Arbeitslosigkeit betroffenen Elternhäuser zu entrinnen. Das nenne ich eine bildungsinnovative Idee: die Schule als Bewahranstalt. Dann klappt es bestimmt künftig gleich viel besser mit dem Lesen von Beipackzetteln.
Damit der Ideen aber noch nicht genug. Auch das Schulsystem galt es in diesem Land einmal so richtig von Grund auf zu reformieren. Herausgekommen ist dabei die neue Sekundarschule, wie wir alle wissen. Man war sich hierbei einig, dass nur die Einführung eines integrativen Schultyps die Bildungswende zum Besseren bewirken könnte.
Auf diesem Standpunkt beharren die PDS-Initiatoren noch heute, obwohl längst offenbar ist, dass künftig nur noch etwa ein Drittel der Schüler einer Jahrgangsstufe an den Sekundarschulen des Landes die Fachoberschulreife erreichen wird. Aber das alles macht nichts; denn Klappern gehört schließlich zum Handwerk, und Innovationsgetöse gehört zum Handwerk gewisser Politiker und Parteien, denen sonst nichts Besseres einfällt.
Demnach erscheint - wie eingangs erwähnt - die Schuldzuweisung an die Adresse der Schüler bezüglich ihres schlechten Abschneidens beim Pisa-Test wirklich als die praktikabelste Lösung für alle so genannten Verantwortlichen. Folgerichtig zeichnen die Schüler im Greencardzeitalter der computerversierten Hightech-Leute aus Übersee letztlich wohl auch dafür verantwortlich, dass nach der OECD-Studie der Anteil der Studenten und Akademiker pro Altersjahrgang in anderen Nationen gegenüber Deutschland weitaus höher liegt.
Dabei sind doch die Rahmenbedingungen in Deutschland mit einer Schulzeit von 13 Jahren allein zum Erwerb des Abiturs exorbitant gut. Auch tragen die hierzulande für ein Universitätsstudium obligaten dreieinhalb bis fünf Jahre Mindeststudiendauer absolut zum Erhalt weltweit vergleichbarer Rahmenbedingungen bei.
Nur die partout Bildungswilligen Deutschlands verstehen nicht, warum hier größtenteils eine dreijährige Ausbil
dung zum Erwerb eines Berufsabschlusses sowie eine zusätzliche dreijährige Ausbildung zum Erwerb der Befähigung als Handwerksmeister vonnöten sind. Da zwingt sich einem doch die Frage auf, wie bei so viel vorgeblich geballter Bildung letzten Endes nur so wenig gute Testergebnisse erzielt werden konnten.
Leeres Politikergefasel und bloße Absichtsbekundungen, nunmehr ein Zehn-Punkte-Programm vom Stapel lassen zu wollen, das Bildungsqualität sichern helfen soll, können hierzulande von Eltern wie auch von Schülern nicht mehr ernst genommen werden. Bildungspolitische Kontinuität und Verlässlichkeit werden erwartet, durchgeführt von fähigen Köpfen, nicht aber weitere Experimente und Spielchen auf dem Rücken von Schülern und Lehrern.
Die Bereitstellung von bedarfsdeckenden finanziellen Mitteln für den sächlichen Bereich des unmittelbaren Aufgabengebietes Bildung wird gefordert, nicht aber eine weitere Verschleuderung von Steuergeldern für irgendwelche Wald-und-Wiesen-Projekte. Hier gilt es, insbesondere die Lehrpläne dahin gehend umzustellen, dass der Hauptschwerpunkt des Unterrichts von den musischen Fächern sowie den Fremdsprachen wieder auf die Fächer Deutsch, Mathematik und die Naturwissenschaften zurückverlagert wird.
Außerdem ist zu fordern, die Klassenstärken drastisch zu reduzieren, sodass eine vernünftige und fruchtbringende Lern- und Lehrbasis für Schüler und Lehrer gleichermaßen hergestellt wird. Ausländische Schüler sollten sich einer Ausbildung in der deutschen Sprache unterziehen müssen, bevor der Versuch unternommen wird, sie in eine deutsche Klasse zu integrieren. Lehrbücher und Arbeitshefte müssten allen Schülern generell kostenlos zur Verfügung gestellt werden, wenn deren Verwendung in der Schule erforderlich ist.
Leistungsfähige und qualitativ gute staatliche Schulen mit fähigen, fundiert ausgebildeten Lehrkräften braucht unser Land, nicht aber das realitätsferne Bildungsgeschwätz von Politikern und Etablierten, deren eigene Kinder jedoch Privatschulen besuchen.
Der Öffentlichkeit sollte auch nicht ständig suggeriert werden, in anderen Nationen der Welt, beispielsweise in den USA, stünde in bildungspolitischer Hinsicht alles zum Besten und sei daher für Deutschland nachahmenswürdig. In den USA besteht zum Beispiel kein öffentliches Bildungssystem wie in Deutschland.
Daher bleibt abschließend als Standpunkt meiner Fraktion zur Thematik der Pisa-Studie festzuhalten, dass ein grundlegender bildungspolitischer Wandel hierzulande umgehend erforderlich ist. Es hätte meines Erachtens der Pisa-Studie gar nicht bedurft, um darauf hinzuweisen, wenn die Regierung den Nöten der Schüler, Lehrer und Eltern rechtzeitig Gehör geschenkt und entsprechend reagiert hätte. Aber anscheinend bedürfen die Bildungspolitiker Deutschlands immer erst eines Anstoßes von außen, bevor sie sich auf ihre Verantwortung besinnen. - Danke.
Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Nach einer aktuellen Umfrage des Betriebswirtschaftlichen Institutes der Bauindustrie unter den Mitgliedsbetrieben der Wirtschaftsvereinigung sind die öffentlichen Auftraggeber die mit Abstand schlechtesten Zahler. Einerseits beutelt die schlechte Zahlungsmoral der Auftraggeber, insbesondere die der öffentlichen Hand, hierzulande sehr prägnant die Mehrzahl der Betriebe. Andererseits - das ist eine alte Erkenntnis - sinkt die Zahlungsmoral immer dann, wenn die Wirtschaft nicht mehr rund läuft.
Vor allem das Baugewerbe hat in den neuen Bundesländern, insbesondere in Sachsen-Anhalt, für dramatische Einbrüche und somit für Stagnation und ein Minus in der Wirtschaftsentwicklung gesorgt. In der bundesweiten Negativliste des Bruttoinlandsproduktes liegt Sachsen-Anhalt mit einem Minus von 1,8 % auf dem unrühmlichen Platz 2. Zum Vergleich: Leicht zulegen konnten die Bundesländer Sachsen mit einem Plus von 0,7 % und Thüringen mit einem Plus von 0,3 %.
Trotz des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen ist die Zahlungsmoral in Sachsen-Anhalt entschieden schlechter geworden. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen sind Firmenpleiten. In Sachsen-Anhalt gab es von Januar bis Juli dieses Jahres 1 286 Insolvenzen. Die Zahl der Pleite gegangenen Firmen, bei denen für die Gläubiger nichts mehr zu holen war, macht mehr als die Hälfte aus. Die Forderungssumme gibt das Statistische Landesamt im Zeitraum von Januar bis Juli 2001 mit 1,165 Milliarden DM an.
Dieser Negativtrend setzt sich auch auf dem Arbeitsmarkt fort. Von Januar bis Juni 2001 waren rund 31 500 Arbeitnehmer in der Bauindustrie beschäftigt, knapp ein Fünftel weniger als im ersten Halbjahr 2000.
Schon in den vergangenen Jahren war die Zahl der Unternehmenspleiten in Sachsen-Anhalt stetig gestiegen. Das sind Zahlen, meine Damen und Herren, die uns erschrecken lassen; denn hinter jeder Firmenpleite stecken nicht nur Zahlen, sondern in erster Linie Menschen, welche ihre Existenz und ihr Selbstwertgefühl verlieren.
Im Vergleich aller Wirtschaftsbereiche entfielen auf die gesamte Baubranche 44 % der Firmenzusammenbrüche. Aber auch den kleinen und mittleren Unternehmen macht die schlechte Zahlungsmoral zu schaffen.
Erst nach langen und Zeit raubenden Diskussionen zu dieser Sache trat das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen im Mai 2000 in Kraft. Trotzdem hat sich die Zahlungsmoral nur unwesentlich gebessert. Nach Angaben des Bundesverbandes deutscher Inkassounternehmen geht alle 20 Minuten ein Betrieb Pleite und etwa jede Minute verliert ein Mensch in Deutschland seine Arbeit. Der Bundesverband deutscher Inkassounternehmen stellt ebenfalls fest, dass - wie bereits erwähnt zu den säumigsten Zahlern die öffentliche Hand, also Einrichtungen des Bundes und der Länder sowie die Kommunen, gehört. In Mitteldeutschland, insbesondere in Sachsen-Anhalt, ist die Zahlungsmoral sogar noch schlechter geworden. Auch das lässt Schlussfolgerungen in Bezug auf eine verfehlte Wirtschaftspolitik in Sachsen-Anhalt zu.
Das jüngste negative Beispiel für die Gefährdung von Arbeitsplätzen durch die schlechte Zahlungsmoral der öffentlichen Hand ist die Hallesche Mitteldeutsche Bau AG. Nach Aussagen des HMB-Betriebsratsvorsitzenden wartet diese Firma seit längerer Zeit auf die Bezahlung von Rechnungen in Höhe von mehr als 80 Millionen DM. Auch in diesem Fall ist die Bundesbaugesellschaft, also die öffentliche Hand, Auftraggeber.
Projekte wie der Spreebogen-Tunnel und der Rohbau des Kanzleramtes wurden durch die HMB teilweise vorfinanziert. Die Bundesbaugesellschaft lässt sich mit der Begleichung der Rechnungen offenbar sehr viel Zeit. Durch dieses unverantwortliche Vorgehen gefährdet die öffentliche Hand rund 200 Arbeitsplätze. Selbst mög
licherweise berechtigte Kritik der Bundesbaugesellschaft an bestimmten Bauausführungen durch die HMB ermächtigt sie nicht, Zahlungen zu verzögern oder zu verweigern.
Deshalb ist es von wesentlicher Bedeutung, für Sachsen-Anhalt sogar lebenswichtig, dass der Druck auf säumige Zahler zunimmt und gesetzliche Bestimmungen auf ein höheres Niveau gebracht werden. Das Beschleunigungsgesetz in seiner bisherigen Form hat sich leider als unbrauchbar erwiesen. - Ich bedanke mich.
Werte Herren und Damen! Eine unserer wichtigsten Bestrebungen sollte es sein, trotz unserer materialistisch eingestellten Gesellschaft sexuell motivierten Straftaten, vorrangig an Frauen und insbesondere an Kindern begangen, mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln und Maßnahmen zu begegnen sowie diese Straftäter auf das Härteste zu bestrafen. In kaum einem anderen Kriminalitätsbereich wird die Menschenwürde so sehr mit den Füßen getreten wie bei Sexualstraftaten.
Meine Damen und Herren! Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Gewalt gegen Frauen in der Ehe und in der Partnerschaft sowie sexueller Missbrauch von Kindern rücken zunehmend in den Blickpunkt der öffentlichen Diskussion. Der in Deutschland seit Anfang der 90er-Jahre zu beobachtende Anstieg der Fallzahlen setzt sich leider fort. Fast täglich erfahren wir über Funk und Presse über Vergewaltigungsdelikte, Zwangsprostitution oder die Tötung von Kindern in Verbindung mit sexuellem Missbrauch.
Obwohl über Sexualstraftaten in der Öffentlichkeit zunehmend diskutiert wird, haben diese bis jetzt noch nicht jenen öffentlichen Stellenwert erfahren, der diesen abscheulichen Delikten angemessen wäre.
In Fragen der Therapie von Sexualstraftätern prallen Ansätze und Meinungen stark aufeinander. Die einen halten den aufwendigen Versuch, mit psychotherapeutischen Methoden weitere Gewalttaten zu verhindern, für Erfolg versprechend, andere fordern dagegen, straffällig gewordene Menschen zum Schutz möglicher Opfer wegzuschließen.
Tatsache ist jedoch, dass die Tätertherapie angesichts hoher Rückfallquoten schlechte Karten hat. Bezeichnenderweise hat in diesem Zusammenhang eine amerikanische Studie an über 3 000 Menschen ergeben, dass behandelte Sexualstraftäter nur geringfügig seltener rückfällig werden als unbehandelte. In Deutschland ist das Verhältnis ähnlich. Hier werden 40 bis 50 % der unbehandelten und 30 bis 35 % der therapierten Straftäter rückfällig.
Der Weiße Ring warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor Parteiengezänk, was die Resozialisierung dieser Straftäter betrifft. Als deutliches Zeichen gesell
schaftlicher Verantwortung gegenüber dem Sicherheitsbedürfnis der gesamten Bevölkerung bewertet der Weiße Ring die aktuelle Diskussion zum Umgang mit Sexualstraftätern wie folgt: Herr Rüster, Sprecher der bundesweiten Opferschutzorganisation, konstatierte hierzu - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -:
„Gefordert ist nunmehr ein klares und konsequentes Bekenntnis aller Verantwortlichen in Politik, Justiz und Verwaltung, dem Schutz potenzieller Opfer eindeutig Vorrang vor Resozialisierungsexperimenten einzuräumen... Die oft gehörten und immer wiederkehrenden Aussagen, man müsse nun mal mit dem Restrisiko fehlgeschlagener Resozialisierungsmaßnahmen leben, sind für eine sachliche Auseinandersetzung ebenso wenig hilfreich wie das generelle Infragestellen der Wiedereingliederung von Sexualstraftätern.“
Die Bekämpfung sowie die Vorbeugung vor Sexualstraftaten muss endlich als gesamtgesellschaftliche Verpflichtung verstanden und durch den Abbau unnötiger Reibungs- und Informationsverluste innerhalb von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten zum Schutz der Opfer deutlich verstärkt werden.
Dass bestimmte psychologische Gutachter den eben erwähnten Institutionen die ganze Sache nicht leichter machen, zeigen Äußerungen von Herrn Pfäfflin vom Ulmener Universitätsklinikum für Psychiatrie und Psychotherapie. Er sagte zu diesem Thema - ich zitiere wiederum, Frau Präsidentin -: „Patienten sind schutzbedürftig“, und meint damit Sexualstraftäter.
Der niederländische Psychotherapeut Bullens hält dagegen den sexuellen Missbrauch nicht für eine Krankheit, sondern für ein Verbrechen. Über 95 % der Täter verfügen nach seiner Erfahrung über genügend Selbstkontrolle.
Nochmals: In unserer Gesellschaft muss der Opferschutz dominieren und nicht der Täterschutz. Dazu anzumerken wäre, dass wir bereits vor einigen Monaten im Parlament darüber referierten, dass therapieunfähige Sexualstraftäter, insbesondere solche, welche unsere Kinder aus ihrem ungezügelten Sexualtrieb heraus töten, auf D a u e r wegzuschließen sind. An dieser Stelle kommen wir nicht umhin, Herrn Bundeskanzler Schröder auch einmal zu danken, dass er unsere Worte erhörte und sich unserer Meinung anschloss. Auch ein SPD-Bundeskanzler ist in manchen Dingen eben lernfähig.
Meine Damen und Herren! Das musste einmal gesagt werden. Gestatten Sie mir noch einige ergänzende Worte zu den Tagesordnungspunkten 6 b und 6 c.
Die Aufforderung, dass sich die hiesige Landesregierung im Bundesrat für Maßnahmen zum besseren Schutz vor Sexualstraftätern hinsichtlich der Anordnung der Sicherheitsverwahrung und bezüglich der DNA-Analyse einsetzen soll, ist zwar augenscheinlich bedeutsam und wäre lobenswert, stünde nicht der Wahlkampf in SachsenAnhalt kurz bevor. Von einer beteiligten Regierungspartei, welche permanent vorgibt, alles für das Wohl unserer Menschen tun zu wollen, wäre zu erwarten gewesen, dass sie diese grundlegenden Dinge wesentlich früher angegangen wäre und nicht erst wenige Wochen vor dem Wahlkampf.
Nach der derzeitigen Rechtslage muss die Justiz gefährliche Sexualverbrecher nach dem Ende der Haftstrafe
freilassen, auch wenn feststeht, dass von ihnen weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Deshalb ist eine landesrechtliche Regelung zur Gefahrenabwehr insbesondere bezüglich rückfallgefährdeter Straftäter in Sachsen-Anhalt längst überfällig und dringend geboten. Andere Bundesländer sind uns in dieser Frage weit voraus.
Da das berechtigte Sicherheitsverlangen der Bevölkerung auf Schutz vor rückfallgefährdeten Straftätern auch ein großes Stück Lebensqualität hierzulande bedeutet, begrüßen wir die Gesetzentwürfe sowie den Antrag. Danke.
Frau Präsidentin! Werte Herren und Damen! Eine Bürgerinitiative in Berlin-Neukölln hat sich an alle Landtage und an alle Landesregierungen gewandt und bittet um Unterstützung des Vorhabens, so genannte gelistete Hunde
- danke schön, Frau Präsidentin - besonders Hunde der Rassen Staffordshire Bullterrier und Bullterrier - vor dem möglichen Töten bei Nichtvermittlung in Deutschland zu bewahren und von Deutschland in das Ursprungsland Großbritannien zurückzuführen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche grundsätzliche Position vertritt die Landesregierung in dieser Angelegenheit?
2. Sieht die Landesregierung a) für das Land SachsenAnhalt und b) für die Bundesländer insgesamt Handlungsbedarf, bestehende gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen im Sinne der von der Bürgerinitiative benannten Problematik zu ändern und gegebenenfalls wie? - Danke.
Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Man kommt nicht umhin, bei der angedachten Einführung des Verursacherprinzips für die Kostentragungspflicht zur Tierkörperbeseitigung in diesem Rahmen auch auf die diesbezügliche Verantwortung der Bundesregierung einzugehen.
Da ist auf der einen Seite der EU-Rat in Brüssel, der im Rahmen der BSE-Bekämpfung Verordnungen erließ, die zwar die rigide Massentötung der ganzen Herde beim Auftritt eines BSE-Falles anordnen, aber die Entschädigungsfrage größtenteils und die Kostenfrage bei der Tierkörperbeseitigung gänzlich auf die einzelnen EULänder abwälzen.
Auf der anderen Seite ist eine deutsche Bundesregierung, die die EU-Maßnahmen unwidersprochen durch die Regelungen des Maßnahmengesetzes zum Schutze der Verbraucher für Deutschland umsetzte. Seitens des Bundes wurde jedoch der schwarze Peter der Erstattungspflicht und der Tierkörperbeseitigung für den Eintritt des BSE-Seuchenfalles an die jeweiligen Bundesländer weitergereicht. Doch konnten zumindest die Landesregierungen mit dieser Regelung gut leben, war es ihnen doch zuvor gelungen, dass auf ihre ausdrückliche Intervention hin ein ursprünglich im Entwurf des Maßnahmengesetzes enthaltener Passus zum Ausgleich unbilliger Härten für die Landwirte gestrichen worden ist.
Verblieb den Landwirten im Entschädigungsfall bisher zumindest der vorgenannte staatliche Anteil an Entschädigungen, sollen sie nach dem vorliegenden Gesetzentwurf auch noch bezüglich der Tierkörperbeseitigung kräftig zur Kasse gebeten werden.
Aus der Sicht der Landesregierung scheint dies nur allzu logisch, erkennen doch die Vieh haltenden Landwirte durch die Zahlung von Solidarbeiträgen zur Tierseuchenkasse quasi selbst schon zu 50 % das Verursacherprinzip für den Entschädigungsfall an. Nur folgerichtig sei es von daher, auch bei der Kostentragungspflicht in der Tierkörperbeseitigung vom bisherigen so genannten Gemeinlastprinzip auf das Verursacherprinzip - zumindest anteilmäßig - umzuschwenken.
Ob dies nun über den Umweg der Einbeziehung der Tierseuchenkasse oder über eine entsprechende Direktbelastung der betroffenen Landwirte vorgenommen wird, wie es die Beschlussempfehlung des Ausschusses besagt, bleibt im Ergebnis für die betroffenen Bauern gleich. Fest steht nämlich schon jetzt, dass den Landwirten durch die Anwendung sowohl der einen als auch der anderen Kostentragungsvariante zusätzliche finanzielle Belastungen in direkter oder indirekter Form zugemutet werden sollen.
In Anbetracht der schwierigen Lage, in welcher sich die Vieh haltende Landwirtschaft auch in unserem Lande befindet, und auch mit Blick auf die Gesamtsituation des Arbeitsmarkts in Sachsen-Anhalt kann meine Fraktion der geplanten Gesetzesänderung nur auf das Schärfste widersprechen. Nicht allein durch Seuchen wie BSE würden noch weitere landwirtschaftliche Unternehmungen hierzulande ruiniert, sondern insbesondere durch eine derart landwirtschaftsfeindliche Gesetzgebung, wie sie die Landesregierung und auch die Beschlussempfehlung anstreben.
Abschließend sei noch bemerkt, dass es aus unserer Sicht auch völlig inakzeptabel ist, die bisher praktizierte Kostentragungspflicht der Kommunen und Gemeinden auf dem Gebiet der Tierkörperbeseitigung beizubehalten. Durch die 100-prozentige Abwälzung dieser Kosten auf die Gebietskörperschaften hatte sich das Land zunächst gänzlich aus der finanziellen Verantwortung gestohlen - genauso wie zunächst die EU gegenüber dem Bund und der Bund dann den Ländern gegenüber. Anstatt vom Bund kategorisch die Übernahme finanzieller Verantwortung für die durch Tierseuchen unverschuldet in Not geratenen Landwirte im Bundesrat einzufordern, geht die Landesregierung auch in diesem Fall wieder einmal den Weg des vermeintlich geringsten Widerstandes.
Deshalb sollen nun einerseits die Landwirte zahlen und andererseits die Kommunen. Dank der 50%-Regel sollen sie die Vorjahressumme von 6 Millionen DM auch im kommenden Jahr für die Tierkörperbeseitigung aufbringen, das allerdings bei einer Kürzung ihrer Finanzzuweisungen um 360 Millionen DM.
Alles in allem bleibt zu bemerken: Man kann sehr wohl, verehrter Herr Minister Keller, zwar mit glatten Worten von einer angeblichen Stabilisierungsmaßnahme für die landwirtschaftlichen Betriebe reden, in Wirklichkeit aber die Herabwirtschaftung eines traditionell angestammten Berufsstandes hierzulande, nämlich den des Landwirts, meinen. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Eines vorab: Die PDS hat immer noch nichts aus ihrer Vergangenheit gelernt und ist im vereinten Deutschland weder mit den Füßen, geschweige denn mit dem Kopf angekommen.
Als ich mir den PDS-Antrag ansah, kam ich nicht umhin festzustellen, dass an unseren Schulen, an den berufsbildenden Schulen, den Hochschulen sowie in wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen scheinbar der damals verpönte ML-Unterricht wie zu alten DDR-Zeiten wieder Einzug halten soll. Meine Damen und Herren von der PDS, das Vokabular des ML und deren Bände Marxismus und Leninismus sind Ihnen sicherlich bestens bekannt. Manche werden damit getauft und haben ein Leben lang daran zu leiden.
Anstatt dafür zu sorgen, dass an unseren Schulen und Universitäten den jungen Menschen ein wirklich brauchbares Rüstzeug und ethische Werte für deren Leben und deren Beruf sowie für unsere Gesellschaft vermittelt werden, wollen Sie unserem Nachwuchs in Ihrem Machtgehabe suggerieren, dass in Deutschland so genannter Rechtsradikalismus, so genannte Fremdenfeindlichkeit und Gewalt dominant seien. Kein Wunder also, dass in der kürzlich veröffentlichten Pisa-Studie festgestellt wurde, dass unsere Schüler in Deutschland mit zu den schlechtesten der Welt gehören, was die Allgemeinbildung betrifft.
Setzen Sie sich besser mit dieser Problematik auseinander, damit unsere Kinder und Jugendlichen auch in Zukunft noch richtig Deutsch lesen und schreiben können. Das wäre mit Sicherheit besser, als Ihre Alibianträge gegen national denkende Menschen in Deutschland einzubringen, womit Sie ohnehin nur Ihre Politunfähigkeit verschleiern wollen und Ihr antidemokratisches Gedankengut nachweisen.
Meine Damen und Herren! Antideutsche Hetze hat eine lange Tradition. Allerdings gibt es heute einen gravierenden Unterschied zu früheren Tagen: Waren es bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges ausschließlich internationale Meinungsmacher, die sich auf Deutschland eingeschossen hatten, so geht heute das viel zitierte Ausland mit dem deutschen Volk weitaus vornehmer um als die eigenen Nestbeschmutzer.
Im Übrigen sind Ausländer in nahezu allen anderen Staaten der Welt wesentlich strengeren Gesetzen unterworfen als in der Bundesrepublik Deutschland. Nirgends im Ausland dürfen sich Deutsche so viel herausnehmen - in des Wortes doppelter Bedeutung -, wie dies Ausländern in Deutschland gestattet ist. Es ist absurd zu glauben, die türkische Republik beispielsweise würde sich so großzügig gegenüber mehr als zwei Millionen deutschen Einwohnern verhalten, wie Deutschland gegenüber Menschen aus der Türkei verfährt, die in besagter Zahl in seinen Grenzen leben.
Gestatten Sie mir ein kleines Beispiel: Vor einigen Monaten wurde ein 32-jähriger deutscher Polizeibeamter von einem hier lebenden Türken bei einer Polizeikontrolle einfach erschossen. Was meinen Sie, meine Damen und Herren, was die Türkei mit einem Deutschen gemacht hätte, der einen ihrer Polizisten bei einer routinemäßigen Polizeikontrolle erschossen hätte? - Die Frage kann sich wohl jeder selbst beantworten.
Zum Schluss meiner Ausführungen will ich noch zwei Dinge bemerken. Insbesondere die linksextremistische PDS, welche immer noch vergangenen Ideologien nachtrauert, ja welche sogar öffentlich behaupten darf, die Mauer war gut für den Frieden, wie es die PDS-Kommunistin Sahra Wagenknecht tut, hat überhaupt keine Legitimation, deutsche nationale Kräfte zu diffamieren.
Wenn Kommunisten und sonstige PDS-nahe linksextremistische Gruppierungen beispielsweise im Internet unter www.linkeseite.de ihre antideutsche und antidemokratische Hetze veröffentlichen dürfen, ist die PDS in keiner Weise prädestiniert, solche Schaufensteranträge einzubringen.
Dem PDS-Antrag kann die DVU als eine vom Volk gewählte demokratische Partei in keiner Weise zustimmen.
Der Änderungsantrag der CDU ist unserer Erachtens in seiner Intention weniger destruktiv gestaltet; denn Maßnahmen gegen jede Form von Gewalt und Ausländerfeindlichkeit entsprechen auch den Grundprinzipien der Deutschen Volksunion.
Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Wenn von grüner Seite behauptet wird, dass der Elbeausbau gar nicht stattzufinden braucht, weil das Interesse der Schifffahrt an der Elbe sinkt, so ist das ein Trugschluss. Gerade weil die Elbe nicht ausgebaut ist, ist sie von ökonomisch einsetzbaren Flussschiffen nicht befahrbar. Die Flussschifffahrt ist nun einmal die ökologischste Art des Transportes.
Wenn im Zuge der europäischen Einigung Europa zusammenwachsen soll, dann gehört auch die ausgebaute Elbe dazu. Ein Fluss kann nur so leistungsfähig sein wie seine schwächste Stelle. Und diese schwächste Stelle ist nun einmal in Sachsen-Anhalt.
Im Bundesverkehrswegeplan von 1992 wurde der Ausbau der Elbe bereits gefordert. Verwunderlich ist allerdings, dass bis heute, fünf Jahre nach den so genannten Elbegesprächen zwischen dem damaligen Verkehrsminister Wissmann und den Naturschutzverbänden, kein verbindliches Gesamtkonzept zum Ausbau der Elbe vorliegt. Es wird immer noch nach Plänen aus den 30erJahren gebaut, nach denen keine Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgeschrieben sind.
Somit bieten die jetzigen Baumaßnahmen den Umweltschutzverbänden immer wieder Angriffsflächen, ihrerseits juristisch tätig zu werden. Dass die Umweltschutzverbände das ausgewogene Verhältnis zwischen Ökonomie und Ökologie oftmals nicht beachten, ist uns aus
der Vergangenheit oft genug bekannt. Dass man in einem so dicht besiedelten Land, wie es Deutschland nun einmal ist, Kompromisse eingehen muss, sollte aber jedem klar sein.
Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, im Bundesrat dahin gehend auf die Bundesregierung einzuwirken, dass schnellstens ein Gesamtkonzept zum Ausbau der Elbe erstellt wird. Die Elbe muss im Zusammenhang mit dem Mittellandkanal und dem Elbeseitenkanal ein leistungsfähiges und zukunftsträchtiges Bindeglied zwischen Ost- und Westeuropa werden. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Es steht wohl außer Frage, dass angesichts der vor drei Jahren realisierten Aufhebung der Unterteilung in Haupt- und Realschüler an Sekundarschulen und der am Ende des Schuljahres 2000/2001 erfolgten letztmaligen Vergabe von Hauptschulabschlüssen der Erlass einer neuen Abschlussverordnung für die neue Sekundarschule nicht erst seit gestern überfällig ist.
Weiterhin steht außer Frage, dass für dieses eklatante Versäumnis die oberste Schulbehörde und somit das durch das Schulgesetz zum Erlass von schulbezogenen Rechtsverordnungen ermächtigte Kultusministerium in vollem Umfang verantwortlich zeichnet.
Diese Problematik wird außerdem verstärkt durch die Anwendung der seit dem Schuljahr 1999/2000 für die Sekundarschulen übernommenen äußeren Fachleistungsdifferenzierung. Deren Segnungen haben die Schüler, Eltern und Lehrer dem Kultusminister unseres Landes infolge des Hamburger Abkommens der Kultusministerkonferenz zu verdanken.
Wenn ich von Segnungen spreche, dann meine ich damit, dass es einerseits klar ist, dass der Kultusminister mit der Unterzeichnung des Hamburger Abkommens seiner Gewährleistungspflicht für eine bundesweite Anerkennung der in den neuen Sekundarschulen SachsenAnhalts erworbenen Abschlüsse nachzukommen suchte. Andererseits hätte ihm eine selbstbewusste Durchsetzung landeseigener Interessen bezüglich der Aufrechterhaltung des zunächst für die neue Sekundarschule vorherrschenden Innovationsgedankens allemal besser zu Gesicht gestanden, insbesondere deshalb, weil die bundesweite Erfahrung zeigt, dass die Anwendung der äußeren Fachleistungsdifferenzierung nur einem gegliederten Schulsystem ausreichend Rechnung zu tragen vermag, was auch dem Herrn Kultusminister vorab nicht ganz unbekannt gewesen sein dürfte.
Da es sich jedoch bei der neuen Sekundarschule gerade nicht um eine gegliederte Schulform, sondern vielmehr um ein integriert angelegtes Schulsystem handelt, erzeugt das ihr übergestülpte Zwangskorsett der Fachleistungsdifferenzierung gleich zwei schwerwiegende und nicht ohne weiteres ausräumbare Problemfelder. Als Erstes ist hierbei das Problem der praktischen Umsetzung einer Unterrichtung in zwei und später in vier differenzierten, abschlussbezogenen Anforderungsniveaus aus A- und B-Kursen zu nennen. Dass aufgrund dieser Defizite an den Sekundarschulen zumeist schon zur Klassen übergreifenden Kursunterrichtung übergegangen worden ist, was größtenteils zur Auflösung der bisherigen Klassenverbände und zu einer starken Einschränkung der Klassenlehrertätigkeit führte, spricht wohl eher für Pragmatismus seitens der betroffenen Lehrer und Schüler.
Der zweite und aus der Sicht der DVU-Fraktion gravierendste Negativaspekt der Einführung der äußeren Fachleistungsdifferenzierung besteht jedoch in den ab der Klassenstufe 7 bisher durchgängig zu verzeichnenden hohen Belegungszahlen der B-Kurse. Aufgrund dieser Tendenz ist anhand von bisherigen Erhebungen ein Trend dahin gehend zu konstatieren, dass künftig nur noch etwa ein Drittel der Schülerschaft einer Jahrgangsstufe an den Sekundarschulen des Landes die Fachoberschulreife, also den Realschulabschluss, erreichen wird.
Demnach ist für die überwiegende Mehrheit der Schüler eines Schuljahrgangs der neuen Sekundarschule zu erwarten, dass sie künftig bestenfalls die erweiterte Berufsbildungsreife, den Hauptschulabschluss nach der 10. Klasse, erzielen wird, was eine komplette Umkehrung des in den zurückliegenden Jahren vorherrschenden Trends bedeuten würde.
Mir und meiner Fraktion bleibt daher nur noch einmal der eindringliche Appell an die Landesregierung, dieser Negativentwicklung durch geeignete Maßnahmen mit Nachdruck umgehend zu begegnen. Ein nochmaliges Überdenken des Gesamtkonzepts der neuen Sekundarschule unter sorgfältigster Abwägung der Interessen aller Beteiligten, getragen vom selbstbewussten Gedanken der Reversibilität der bestehenden Sekundarschulstrukturierung, wäre wünschenswert. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Dass die Linksaußenfraktion mit ihrem Antrag vor allem den Inhalt des Job-Aqtiv-Gesetzes vom Landtag begrüßt sehen möchte, lässt Zweifel an der Echtheit ihrer arbeitsmarktpolitischen Bemühungen aufkommen; denn insbesondere in Wahlkampfzeiten scheint die PDS unermüdlich darin, die von den Parteigenossen ihres hiesigen Koalitionspartners in der Bundesregierung eilends zusammengeköchelten und mit viel Populismus gewürzten Reformpakete wie Sauerbier und Spucke anzupreisen. Den Beifall der DVU-Fraktion jedenfalls hat der vorliegende Antrag nicht zu erwarten.
Dass uns das Job-Aqtiv-Gesetz nicht zu überzeugen vermag, hat gleich mehrere Gründe. Der Entwurf hebt ausschließlich auf eine Optimierung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente des Aktivierens, des präventiven Qualifizierens, des Trainierens, des Investierens sowie vordringlich der Vermittlung von Jobs an Arbeitslose ab. Einzig mit der Optimierung der genannten Maßnahmen beispielsweise durch die Einführung von Jobrotation oder der staatlichen Finanzierung von Qualifizierung meint die Bundesregierung der Massenerwerbslosigkeit wirkungsvoll begegnen zu können.
Darüber, in welchem Zeitraum und zahlenmäßigen Umfang durch diese Maßnahmen arbeitslose Menschen wieder in Arbeit gebracht werden können, schwieg sich die Bundesregierung nicht zuletzt auch während der ersten Beratung im Bundestag geflissentlich aus. Die tatsächliche Effektivität des Gesetzes stellt jedoch genau den springenden Punkt dar, an dem sich die Glaubwürdigkeit der Arbeitsmarktpolitik vom Gegenteil scheiden würde.
Von daher ist der rot-grünen Bundesregierung vorzuwerfen, dass sie quasi eine Art russisches Roulett spielt, ausgetragen auf dem Rücken von den gut 243 000 Arbeitslosen hierzulande und den knapp vier Millionen Arbeitslosen insgesamt.
Des Weiteren stellt der im Job-Aqtiv-Gesetz enthaltene Maßnahmenkatalog fast durchgängig blanken Aktionismus, einhergehend mit der Aufblähung der Verwaltungsbürokratie, dar. Als ein Beispiel hierfür braucht man sich nur den zur Optimierung der Vermittlung angestrebten gegenseitig verpflichtenden Abschluss eines Eingliederungsvertrages zwischen dem Arbeitsamt und dem Arbeitslosen etwas genauer anzuschauen.
Jetzt frage ich Sie, meine Damen und Herren, ob dieser Vertrag zum Abbau der in strukturschwachen Regionen vorherrschenden Erwerbslosigkeit in irgendeiner Weise zielführend sein kann. - Wir sagen: nein. Sind in strukturschwachen Regionen keine Arbeitsplätze vorhanden, kann sich das Arbeitsamt oder ein hiernach einzuschaltender Dritter noch so sehr verpflichten. Es ändert nichts an der Tatsache, dass es dort eben keine Arbeitsplätze zu vermitteln gibt.
Das von Regierungsseite beabsichtigte Ergebnis eines Abbaus der Arbeitslosigkeit mittels Eingliederungsvertrag tendiert somit im Fall strukturschwacher Regionen gegen null. Doch gerade in diesen strukturschwachen Regionen ist zumeist die Arbeitslosenrate besonders hoch.
Auch bleibt ungeklärt, warum weiterhin, wie bisher, keine nennenswerten ökonomischen Anreize ins Auge gefasst worden sind, die eine Rückkehr ins Arbeitsleben jenseits eines Verdienstes in Höhe des Sozialhilfeniveaus für die Erwerbslosen erstrebenswert machen würden. Eine Finanzierung von ergänzenden Lohnkosten unter Vermeidung einer Einebnung des Endlohnes mit dem Sozialhilfeniveau lieferte beispielsweise die notwendigen Anreize zur Rückkehr in die Erwerbstätigkeit und wäre zugleich auch vom haushaltspolitischen Ansatz her sinnvoller als die Finanzierung von Langzeitarbeitslosigkeit. Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Werte Herren und Damen! Die Polizei hat den Auftrag, die öffentliche Sicherheit für die Bürger in Sachsen-Anhalt mit ihrer Präsenz zu gewährleisten und, wenn nötig, die entsprechende Ordnung wiederherzustellen.
Klarstellen möchte ich dazu, dass niemand einen Polizeistaat nach dem Vorbild der ehemaligen DDR haben will. Aber seinerzeit konnte man als Otto Normalverbraucher weitestgehend ohne große Angst und unbehelligt auch spätabends allein durch die Straßen und Parkanlagen der Städte gehen. Heutzutage beschleicht gesetzestreue Menschen dabei ein mulmiges Gefühl. Insbesondere ältere Menschen begeben sich nach Ein
bruch der Dunkelheit kaum noch vor die Tür und bleiben somit in aller Regel daheim.
Bundesweit registrierte die Polizei im Jahr 1999 rund 1,7 Millionen Fälle von Straßenkriminalität. Raubüberfälle, nicht nur auf betagte Bürger, vorsätzliche Körperverletzung, Sachbeschädigung an Gebäuden, Drogendelikte, Diebstähle im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen sowie Sachbeschädigungen und Einbrüche an Kraftfahrzeugen oder andere, zum Teil schwere Straftaten stehen auf der Tagesordnung. Insbesondere Gewalthandlungen und Körperverletzungen an Personen im öffentlichen Raum haben sich im Vergleich zum Vorjahr drastisch erhöht.
Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass jeder zweite Bürger in Sachsen-Anhalt befürchtet, Opfer einer Straftat zu werden. Diese Befürchtungen treffen vor allem auf öffentliche Orte zu. Durch zum Teil abgeschaltete Straßenbeleuchtungen in den Städten und Gemeinden, hervorgerufen durch Zwangssparmaßnahmen oder, besser ausgedrückt, durch leere Kassen der Kommunen, werden prägnant die Ängste der Bürger verstärkt. So gesehen bedeutet die Nichtpräsenz der Ordnungshüter, sprich von Polizisten, einen gravierenden Einschnitt in die Lebensqualität eines jeden einzelnen Bürgers in Sachsen-Anhalt.
Minister Herr Dr. Püchel, Sie publizieren mitunter, dass zur Bekämpfung der Straßenkriminalität die hiesige Polizei ihre Präsenz auf den Straßen und den Plätzen erhöht hat. Das ist aber nur Ihre Interpretation. Wenn Sie sich mit den Bürgern unterhalten würden, wäre Ihnen klar, Herr Minister, dass von sichtbarer Präsenz der Polizei, vor allem in den Abend- und Nachtstunden, keine Rede sein kann.
Des Weiteren ist es zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger vor notorischen Verbrechern notwendig, dass unsere Polizei von polizeifremden Aufgaben jeder Art entlastet wird.
Übereinstimmung mit der Auffassung der CDU besteht auch darin, dass die Verursacher von adäquaten Einsätzen der Polizei in Zukunft stärker in die Verantwortung, vor allem aber in die finanzielle Pflicht genommen werden müssen. Es ist nicht mehr einzusehen, dass der Steuerzahler für Polizeieinsätze, zum Beispiel bei Sportgroßveranstaltungen, bezahlen soll.
Das Gleiche trifft auch für Castor-Transporte oder bei gewalttätigen Demos zu. Auch hier müssen die grünen und roten Krawallchaoten endlich kräftig zur Kasse gebeten werden. Dann wären wieder ausreichend Polizeikräfte für die alltägliche Polizeiarbeit zum Wohle und zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger vorhanden. Danke.
Frau Präsidentin! Werte Herren und Damen! Herr Bischoff, zu Ihnen: Ich möchte die letzten Worte, die Sie hier abgelassen haben, nicht im Raum stehen lassen. Sie können sich dabei ruhig unterhalten; ich werde das trotzdem vortragen. Eine Nachrückerin ist dann eine Abgeordnete, wenn der Landeswahlleiter dies bestätigt. Wenn Frau Spors eine Abgeordnete gewesen wäre, hätte sie selbstverständlich die Sitzungen ihres Ausschusses besucht. Vielleicht sollten Sie sich darüber erst einmal kundig machen, bevor Sie hier Wahlwerbung betreiben.
- Doch, es ist ein Referent da gewesen.
Außerdem möchte ich mich hier im Plenum nicht über solche Angelegenheiten unterhalten. Ich finde, es ist unter dem Niveau dieses Hauses, sich darüber zu unterhalten,
wer in welchem Ausschuss gewesen ist. Das ist Populismus pur.
Zum Thema. Das in Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes postulierte Benachteiligungsverbot bezweckt eine Stärkung der Stellung behinderter Menschen in Recht und Gesellschaft. Diesen grundgesetzlichen Auftrag gilt es sowohl auf Bundes- wie auch auf Länderebene umfassend in die Rechtswirklichkeit umzusetzen. Die hier eingebrachten Gesetzentwürfe von PDS und SPD sind augenscheinlich beide von der Intention getragen, diesem Auftrag der Verfassung in landespolitischer Hinsicht Rechnung tragen zu wollen.
Doch möchte man meinen, dass ein verbrieftes Grundrecht wie das Benachteiligungsverbot die Gleichstellung und vor allem die Gleichbehandlung der Betroffenen wirksam zu gewährleisten vermag, was aus diesem Grund einen Leerlauf weiterführender einfachgesetzlich ausgestalteter Regelungen zur Folge hätte. Rechtstheorie und Lebenspraxis sind aber bedauerlicherweise nicht immer deckungsgleich, wie man von behinderten Menschen hören kann, einmal mehr auch dadurch bedingt, dass sich gerade die Rechtsprechung auf dem Gebet des Zivilrechts, des Verwaltungsrechts und auch des Sozialrechts mit einer Anwendung des Benachteiligungsverbotes sehr zurückhält.
Wenn wir damals den Gesetzentwurf der PDS kritisierten - so fair waren wir -, dann zur Vermeidung möglicherweise leer laufender Gesetzesregelungen, die zwar niemandem schaden, aber auch niemandem den bezweckten Nutzen bringen würden.
Zur Wahrung der Interessen und zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen erachten wir die Berufung einer oder eines Landesbeauftragten für die Belange von Behinderten sowie die Einrichtung eines so genannten Runden Tisches für behinderte Menschen als sinnvoll.
Dadurch könnten Schwerpunktproblematiken der Betroffenen effektiver erfasst und koordiniert werden. Der
Durchsetzbarkeit einer gleichzeitigen Verpflichtung der kreisfreien Städte und späterhin auch der Landkreise zur Bestellung eines Behindertenbeauftragten stehen wir hingegen skeptisch gegenüber, weil wir meinen, dass das Land mit dieser Maßnahme in die kommunale Selbstverwaltung eingriffe und sich damit auf verwaltungsrechtlich dünnes Eis begäbe.
In der Einführung eines Verbandsklagerechtes für die auf Landesebene tätigen Interessenverbände der behinderten Menschen sehen wir eine erhebliche Stärkung der Rechtsposition eines jeden einzelnen betroffenen Behinderten, der sich durch einen Eingriff nach Maßgabe des hier in Rede stehenden Gesetzentwurfes in seiner Rechtssphäre verletzt fühlt. Als ein positiver Nebeneffekt wäre mit der Einführung eines Verbandsklagerechtes durch die Vermeidung von Massenklagen gleichzeitig eine Entlastung der Verwaltungsgerichte verbunden.
Die DVU-Fraktion tritt auch für die Belange der Hörgeschädigten ein, wie wir es bereits im Jahr 1999 gefordert haben. Wir würden von daher eine Regelung begrüßen, die die Wahrnehmung der Gebärdensprache als Kommunikationsform für die Betroffenen in den einzelnen Behörden und Ämtern möglich machte. Des Weiteren wurde insbesondere die Schaffung von Voraussetzungen für die Einführung der Gebärdensprache für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt begrüßt.
Einziger Knackpunkt des gesamten Entwurfspakets vom Behindergleichstellungsgesetz ist und bleibt die Frage, ob diese wohl gemeinten Maßnahmen unter finanziellem Aspekt tatsächlich realisierbar sind. Auch steht aus unserer Sicht zu befürchten, dass durch diese Gesetzesmaßnahmen den Kommunen erhebliche Zusatzlasten aufgebürdet werden könnten. Es wäre nämlich mit einem großen Schaden an Glaubwürdigkeit in Bezug auf die Landespolitik verbunden, bei den behinderten Menschen zunächst übersteigerte Erwartungen zu wecken, die man nachher aufgrund von Nichtfinanzierbarkeit nicht zu erfüllen vermag. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Oberste Prämisse von Reformgesetzgebungen sollte die Schaffung gleichwertiger sozialer Lebensverhältnisse sein. Dieses hohe Ziel in die Tat umzusetzen, ist nicht immer einfach, wie uns die vorliegende Problematik lehrt, zumal der eingeschlagene Weg dorthin - salopp ausgedrückt - schon von Anfang an um etliche unnötige Ecken führte.
Die letztlich Leidtragende dieses Verwirrspiels ist jedoch nicht die Personalunion der Landesregierung, sondern neben 450 Sekundarschullehrern mit einer Ausbildung neuen Rechts in besonders hohem Maße die Zukunftsgeneration unseres Landes. Der VBE brachte angesichts der besoldungsrechtlichen Schieflage sogar mittels eines offenen Briefes an die Landesregierung seine tiefe Sorge um die Schülerinnen und Schüler des Landes sowie um die Bedeutung des Lehrerberufes zum Ausdruck.
Unter dem Eindruck - oder sollte ich besser sagen: dem Druck - des nunmehr im März ergangenen Urteils des Bundesarbeitsgerichts müsste eigentlich - so sollte man meinen - regierungsseitiger Handlungsbedarf bestehen. Doch weit gefehlt. Anstatt geeignete Maßnahmen zur Lösung der ungerechten Vergütung der eingangs genannten Lehrergruppe zu schaffen, wird von der Landesregierung nun überall und zu jeder Zeit das finanzielle Argument vom angeblichen Lehrerüberhang verbreitet, und dies, obwohl das Kultusministerium anhand eigener
neuer Stichprobenerhebungen längst darüber in Kenntnis gesetzt worden ist, dass derzeit bis zu einer dreiviertel Million Unterrichtsstunden pro Schuljahr ersatzlos ausfallen, was einem gegenwärtig fehlenden Arbeitsvolumen von etwa 1 000 Vollzeitkräften entspricht.
Trotz zahlreicher Zwischenbeauftragungen durch den Landtag endeten, soweit überschaubar, bereits im August 1997 die weiterführenden Gleichstellungsbemühungen der Landesregierung mit der Beantwortung einer Großen Anfragen der CDU. Getragen von der absolut zu bejahenden sozialen Notwendigkeit, gestaltet sich die hierin vorgeschlagene Gesetzeslösung vom rechtlich tragfähigen Begründungsansatz her jedoch als schwierig, wie wir alle wissen. Erschwerend kommt hinzu, dass auch eine vom Landtag erbetene Einstufung der Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Sekundarschulen des Landes Sachsen-Anhalt in die Besoldungsgruppe A 13 der Besoldungsordnung A als Eingangs- und Endamt bisher nicht erfolgte und auch nicht in Sicht ist.
Ohne Populismus betreiben zu wollen, lässt es sich dennoch nicht von der Hand weisen, dass die Besoldungsgruppe A 12 der Bundesbesoldungsordnung, verbunden mit derzeit keinerlei Aufstiegschancen für die Sekundarschullehrer neuen Rechts, eine dem tatsächlichen Inhalt und Umfang dieses speziellen Lehramts des Landes Sachsen-Anhalt nur ungenügend Rechnung tragende und zudem ungerechte Pauschallösung mit Abklassifizierungstendenz für die Betroffenen darstellt.
Dieses Dilemma ist es jedoch, welches Zweifel aufkommen lässt am tatsächlichen Vorliegen einer für die Gesetzgebung des Landes Sachsen-Anhalt maßgeblichen Kompetenzsperre nach Artikel 74 a des Grundgesetzes infolge des vorhandenen Bundesbesoldungsgesetzes. Hierauf zielt anscheinend der vorliegende Gesetzentwurf ab.
Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1972 zufolge ist der Bundesgesetzgeber nämlich bei der Ausübung seiner Kompetenz nach Artikel 74 a des Grundgesetzes dahin gehend gebunden, von dieser in einer Weise Gebrauch zu machen, die den Ländern die Möglichkeit offen lässt, im Zuge von Reformen und strukturellen Änderungen ihrer Organisation entsprechende besoldungsrechtliche Regelungen in eigener Verantwortung zu schaffen.
Vieles spricht für die hier vertretene These, dass sich der Inhalt und die Anforderungen an das Lehramt an Sekundarschulen des Landes Sachsen-Anhalt im Vergleich zu denjenigen Merkmalen anderer Lehrämter in innovativer Hinsicht deutlich abheben. Die Aussagen des Kultusministers über die Attraktivität der Sekundarschule und nicht zuletzt die vom Bundesarbeitsgericht in seiner eingangs erwähnten Entscheidung vertretene Auffassung, dass es sich beim Schultypus der Sekundarschule um eine Schulform eigener Art handelt, bestärken meine Fraktion in dieser Meinung.
Der Gesetzesvorstoß ist ein wenn auch kleines positives Signal an die Lehrerinnen und Lehrer. Deshalb stehen wir dem Gesetzentwurf aufgeschlossen gegenüber. - Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin! Werte Herren und Damen! An den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt ist eine partielle Unterrichtsunterversorgung festzustellen. So fallen jährlich an den Schulen von Sachsen-Anhalt rund 750 000 Unterrichtsstunden aus. Betroffen davon sind besonders Fremdsprachen, naturwissenschaftliche Fächer, Sport und Musik, aber auch andere Fächer. Diese Situation kann man schon als eine Art Notstand an unseren Schulen mit weitreichenden negativen Folgen betrachten.
Die sich daraus ergebenden Folgen sind unter anderem: Fachunterricht wird überall gekürzt bzw. fällt gänzlich aus. In der Endkonsequenz werden Lernziele nicht mehr erreicht - ein Zustand also, der nicht länger hingenommen werden kann.
In einem ansonsten hochtechnisierten Land wie Deutschland können ca. vier Millionen Menschen nicht oder nur sehr schlecht lesen oder schreiben. Das ist keine Zahl, die wir erfunden haben. Dies geht von einer Schätzung der Unesco aus. Auch in Sachsen-Anhalt kann man keine genaue Statistik über die Verbreitung des Analphabetismus führen, weil - ich zitiere - „die Dunkelziffer einfach zu hoch ist“ - so Frau Deckstein, Sprecherin des Kultusministeriums des Landes.
Die Schüler von heute sollen einmal die Meister von morgen sein. So sagt man jedenfalls. Doch wenn der Staat bzw. das Land seinen Bildungsauftrag nicht mehr erfüllt, Bildungswege quasi vermauert, wird wohl nichts daraus.
Wir geben zu bedenken, dass es die künftigen Arbeitgeber sind, die sich letztlich für oder gegen einen Bewerber entscheiden. Und diese stellen hohe Anforderungen an die schulischen Leistungen. Hier liegt also der Hase im Pfeffer. Ohne einen kontinuierlich und ordnungsgemäß durchgeführten Fachunterricht an den Schulen von Sachsen-Anhalt werden vordergründig unsere Kinder und Jugendlichen die künftigen Verlierer sein - aber nicht nur sie allein. Nein, wir alle werden in absehbarer Zeit die verfehlte Bildungspolitik dieser Landesregierung auf vielfältige Art und Weise zu spüren bekommen.
Ein wesentlicher Punkt hierbei ist die Besoldung unserer Lehrer in Sachsen-Anhalt. Solange neue und damit junge Lehrer nach neuem Recht und damit zwangsläufig finanziell niedriger eingestuft werden als ältere Lehrer, welche ihre Ausbildung zu DDR-Zeiten beendeten, muss sich die Landesregierung nicht wundern, dass diese jungen Lehrerinnen und Lehrer unserem Land den Rücken kehren und ihre Zukunft in anderen Bundesländern suchen. Das Dilemma daran ist jedoch, dass diese abgewanderten Pädagogen zur Erfüllung des Bildungsauftrags hierzulande fehlen.
Bis hierzu eine beständige und dauerhaft tragende Lösung gefunden wird, sind wir der Meinung, dass Lehrerinnen und Lehrer in diesen so genannten Mangelfächern im Interesse der Schülerinnen und Schüler gut bezahlte Mehrstunden über ihr festgelegtes Arbeitszeitpensum hinaus leisten sollen. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Wenn die Landesregierung vor drei Jahren das Zentrum für Sozialforschung in Halle beauftragt hat, eine vergleichende Studie über die existierenden Förderprogramme im Bereich der beruflichen Erstausbildung zu erstellen, dieser Bericht schon seit zwei Jahren vorliegt und bis heute von der Landesregierung noch nicht im Parlament behandelt worden ist, so kann man doch mit Häme behaupten, dass seitens der Landesregierung kein besonderes Interesse daran besteht. Man hat sich wohl schon damit abgefunden, dass die berufliche Erstausbildung mehr und mehr in den anderen Bundesländern stattfindet.
Wie Frau Ministerin Kuppe beim Neujahrsempfang der Handwerkskammer Halle berichtete, hatten Ende September 2000 knapp 99 % der Jugendlichen in SachsenAnhalt einen Ausbildungsplatz - ein Ergebnis wie bei den DDR-Wahlen. Zählte man gerechterweise die dramatische Abwanderung aus unserem Land hinzu, käme allerdings ein anderes, nicht sehr erfreuliches Ergebnis heraus.
Da in den nächsten Jahren mit einer Abwanderung hoch qualifizierter Facharbeiter in den Rentenstand zu rechnen ist und parallel dazu die demografische Falle zuschlägt, wie Professor Lutz das bezeichnet, kommen auf den gewerblichen Mittelstand und das Handwerk harte Zeiten zu.
Mit „demografischer Falle“ meint Professor Lutz den dramatischen Geburtenrückgang nach der Wende bis 1996. Gerade das Handwerk, welches sich nach der Wende wie der Phoenix aus der Asche entwickeln musste und auch entwickelt hat, sieht sich bald in seiner Existenz gefährdet, weil in naher Zukunft keine Lehrlinge mehr zu finden sein werden. Dies tritt ungefähr ab den Jahren 2006/2007 ein.
Es ist der Landesregierung darum dringend anzuraten, sich schleunigst mit den Ausbildungsträgern, den Handwerkskammern und den IHK zusammenzusetzen, um zu erörtern, wie man der Lage noch einigermaßen Herr werden könnte. Beteiligungen seitens des Landes an Ausbildungsverbänden wären nur ein Schritt in die richtige Richtung. Aber auch Rückkehrprämien für ehemals abgewanderte Jugendliche wären denkbar. - Danke.
Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Bereits im Jahr 1997 verständigten sich die Jugendministerinnen und Jugendminister der Bundesländer und richteten die gemeinsame Stelle für Jugendschutz - Jugendschutz.net - ein. Eigentlich sollten die Anbieter im Internet selbst dafür sorgen, dass ihre Angebote gesetzlich und menschenwürdig sind. Aber leider ist dem nicht so.
Jugendschutz.net bemüht sich nun ständig, schwarze Schafe aufzuspüren und sie dann mit allen gesetzlichen Mittel dazu zu bewegen, ihre Homepage zu säubern. Leider hatten einige Anbieter schon vor dieser Ministerkonferenz Schlupflöcher für ihre jugendgefährdenden Informationen und Anleitungen gefunden und nutzen diese immer noch.
Auch wenn seit 1997 für die Medienangebote im Internet Jugendschutzvorschriften in Kraft sind, bleibt die Medienwelt ein medienrechtlicher Irrgarten. Allein die Tatsache, dass Mediendienste und Teledienste durch zwei unterschiedliche Gesetzeswerke getrennt werden, obwohl beide Anbieter über die gleichen Möglichkeiten verfügen, Unrecht und Unmoral zu verbreiten, verlangt von den Parlamentariern schnellstes Handeln. Beide Gesetzeswerke unterscheiden sich nämlich im Bereich des Jugendmedienschutzes drastisch.
Medienrechtliche Unterscheidungen verwirren und sind für uns unverständlich, denn wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe. Verbreitet ein Teledienst schwer jugendgefährdende Angebote, ist das eine Straftat. Ein Mediendienst begeht nur eine Ordnungswidrigkeit. Oder: Pornografie und Gewaltverherrlichung fahrlässig verbreitet durch einen Teledienst ist eine Straftat; die Verbreitung solcher Inhalte durch einen Mediendienst ist nur eine Ordnungswidrigkeit.
Nun sind die Parlamentarier gefordert, schnell Abhilfe zu schaffen, um dem Treiben unseriöser und gleichgültiger Anbieter Einhalt zu gebieten. Die gesetzlichen Grundlagen müssen vereinheitlicht werden. Natürlich muss die Landesregierung vom Parlament nachdrücklich dazu aufgefordert werden, bei den Verhandlungen zum nächsten Rundfunkänderungsvertrag auf eine Zusammenfassung des Jugendschutzes zu dringen.
Die Medientechnik ist so hochwertig und modern, dass es erforderlich geworden ist, der gemeinsamen Stelle für Jugendschutz im Internet, Jugendschutz.net, die modernste Technik und für hoch qualifizierte Mitarbeiter ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Auch wir fordern die Landesregierung auf, sich bei der Jugendministerkonferenz für die sofortige Verbesserung der finanziellen Ausstattung der gemeinsamen Stelle für Jugendschutz einzusetzen.
Bei allem Bemühen der Politiker darf bei den jugendlichen Nutzern des Internets nicht der Eindruck entstehen, dass sie von diesen bevormundet werden. Die Nutzung dieses wichtigen Mediums trägt wesentlich zur Erziehung und Entwicklung unserer Kinder bei. Der beste Schutz für unsere jungen Menschen ist, sie zu lehren, mit Gefahren umzugehen. Man sollte natürlich auch die Eltern unserer Kinder über die Gefahren aus dem Internet aufklären, damit diese ihre Aufsichtsund Erziehungspflichten besser wahrnehmen können. Danke.
Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Die Gesamtzahl der polizeilich erfassten Straftaten bewegt sich seit Jahren auf einem viel zu hohen Niveau. Besonders gravierend sind die Daten in den Bereichen der Kinderund Jugendkriminalität, der organisierten Kriminalität, der Alltagskriminalität und insbesondere im Bereich der Ausländerkriminalität.
Für die Bekämpfung der Kriminalität in Sachsen-Anhalt ist es von entscheidender Bedeutung - auch für die in Sachsen-Anhalt lebenden Bürger - zu wissen, in welchen Deliktgruppen bzw. in welches Nationalitätenraster Straftäter einzuordnen sind und in welcher Deliktgruppe diese Täter besonders hervortreten.
Von Ausländern begangene Straftaten existieren nicht nur in der Wahrnehmung der Bevölkerung, sie finden ihre Entsprechung in der Realität. Hinter den nackten Zahlen und Statistiken stehen tatsächlich begangene Verbrechen, also tatsächliche Opfer und Täter. Es sind die tatsächlichen kriminellen Delikte, die zu einem erhöhten Unsicherheitsrisikoempfinden aufseiten der deutschen wie der nichtdeutschen Bevölkerung führen.
Eine vom Bundesinnenministerium in Auftrag gegebene und durchgeführte Umfrage ergab, dass 71 % der Westdeutschen und 93 % der Mitteldeutschen ihre eigene Sicherheit auf Straßen und Plätzen durch Ausländer
kriminalität bedroht sehen. Die Notwendigkeit der Offenlegung der Nationalitätenbezeichnung in den Kriminalund Verurteiltenstatistiken begründet sich bereits damit, dass der Öffentlichkeit keine geschönten Statistiken von Kriminellen dargeboten werden dürfen, bei denen vorrangig die real existierende Ausländerkriminalität verschwiegen werden soll. Ein Verschweigen von Tatsachen leistet hierbei keinen Beitrag zum Abbau von Ausländerfeindlichkeit. Das Gegenteil wird der Fall sein.
Bei dieser Problematik tun sich jedoch insbesondere die roten Parteien und Fraktionen im hiesigen Landtag sehr schwer. Die Argumente der Relativierer vernebeln nach wie vor die Diskussion über das Problem der Ausländerkriminalität. Eines steht jedoch definitiv fest und daran führt kein Weg vorbei: Seit den 70er-Jahren konnte bundesweit ein enormer Anstieg der Ausländerkriminalität festgestellt werden.
Lassen Sie mich das an einigen Zahlen verdeutlichen: Im Jahr 1977 waren 12,1 % aller Tatverdächtigen Ausländer, im Jahr 1981 waren es 16 %, im Jahr 1987 lag der Anteil bereits bei 20 % und im Jahr 1998 betrug der Anteil 27,1 %. Diese Zahlen, meine Herren und Damen, lassen erkennen, wie sich der prozentuale Anteil der Ausländerkriminalität von Jahr zu Jahr gesteigert hat. Der Ausländeranteil gemessen an der deutschen Bevölkerung stieg aber nur von 6,4 % im Jahr 1977 auf 7,1 % im Jahr 1984 und auf 9 % im Jahr 1997.
Mit dem Fall der Mauer im Jahr 1989 stieg diese Tendenz sprunghaft weiter an. Laut Polizeistatistik ist der Anteil ausländischer Tatverdächtiger bei Autodiebstählen, Rauschgiftdelikten, Menschenhandel, Taschendiebstählen und anderen organisierten Verbrechen besonders hoch.
Auch hierzu einige Daten: Den höchsten Anteil findet man beim Delikt erpresserischer Menschenraub, wo der Ausländeranteil bei erschreckenden 84,5 % liegt. Weitere nachgewiesene Bereiche der Ausländerkriminalität sind Taschendiebstahl mit 78,6 %, Sozialleistungsbetrug mit 74,6 %, illegales Glücksspiel mit 69,4 %, Menschenhandel mit 54,1 %, Mord mit 49 %, Handel mit und Schmuggel von Rauschgift mit 48,2 %, Vergewaltigung mit 38,6 % und Raub mit 35,3 %.
Meine Herren und Damen! Ich möchte noch einmal grundsätzlich betonen, dass die Problematik der Ausländerkriminalität in einem Rechtsstaat, wie es die Bundesrepublik Deutschland sein möchte, nicht tabuisiert werden darf. Aufgrund von Recherchen ist davon auszugehen, dass infolge der besonderen Zusammensetzung der Gruppe der ausländischen Bürger in unserem Land der Anteil der Ausländer an den ermittelten Tatverdächtigen auch nach Abzug der ausländerspezifischen Delikte bei etwa 20 % liegt.
Das zwangsläufige Bemühen zur Relativierung und Schönfärberei durch selbst ernannte Ausländerfreunde hat dazu geführt, dass ein ernstes Problem in unserer Gesellschaft nicht erkannt, geschweige denn gelöst, sondern jahrelang verdrängt worden ist. Die Verantwortlichen hierfür sitzen auch in diesem Parlament.
Der massive Anstieg der Ausländerkriminalität in den letzten Jahren, so auch in Sachsen-Anhalt, macht es dringend erforderlich, mit diesem Tabu endlich zu brechen und eine offene und zugleich sachliche Diskussion über diese Thematik zu führen.
Erinnern möchte ich in diesem Zusammenhang an eine Anfrage der DVU zu dem Thema „Nationalitäten