Im Jahr 2000 war die SPD dann wieder gegen eine Mittelstandsklausel. Und jetzt im Jahr 2001 ist sie wieder dafür. Ich denke, wir sollten schnell entscheiden, bevor sie es sich wieder anders überlegt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will noch auf einige wenige Punkte hinweisen. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, wird es darauf ankommen, dass wir dieses Gesetz mit Leben erfüllen. Deswegen sollten wir alle dazu beitragen, dass die neuen Instrumente im Interesse eines mittelstandsfreundlicheren Klimas im Land in den Behörden, in den Institutionen, aber auch in den Unternehmen bekannt werden; denn wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, gibt es eine Rechtsgrundlage, auf die man sich berufen kann.
Ich empfehle allen, sich dieses Gesetzes anzunehmen und davon in der Praxis Gebrauch zu machen. Ich hoffe, wir können, wenn wir alle mithelfen, für die Mittelständler in unserem Land etwas erreichen.
Zum Abschluss - ich denke, wenn wir uns in dem Ziel einig sind, brauchen wir die Redezeit nicht auszuschöpfen - will ich einen Dank los werden. Ich möchte an diejenigen erinnern, die hierzu einen wesentlichen Beitrag geleistet haben. Vor weit mehr als einem Jahr hat das Aktionsbündnis der mittelständischen Wirtschaft „AMW 2000“ - in ihm sind acht Unternehmerverbände vereint - aus der Mitte der Gesellschaft, aus der Wirtschaft heraus einen Gesetzesvorschlag unterbreitet. Dieser ist indirekt nun doch in Kraft getreten, auch wenn deren Gesetzentwurf jetzt abgeschrieben vor uns liegt.
Aber es sind zwei Dinge, die ein positives Signal geben. Erstens. Damit wird bewiesen: Die Union als Opposition hat hierzu eine Reihe konstruktiver Vorschläge eingebracht, die manchmal, leider noch viel zu selten, die Chance haben, durchgesetzt zu werden, wenn es eine breite Unterstützung aus der Bevölkerung gibt.
Zweitens. Die Unternehmerverbände, die Institutionen, die sich in unserer Gesellschaft ehrenamtlich engagieren, können, wenn auch über Umwege, etwas erreichen, wenn sie zusammenstehen und sich bemerkbar machen.
Vielleicht ist es dennoch ein gutes Zeichen und eine Ermutigung, sich hier zu engagieren. Ich hoffe, dass dieses Gesetz unverzüglich in Kraft tritt, und wünsche uns vor allem, dass wir die Ziele, die wir uns damit setzen, in den nächsten Jahren erreichen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Obwohl Sie die Redezeit nicht ausschöpfen wollten, haben Sie sie ein wenig überschritten.
Herr Präsident! Werte Herren und Damen! Gestatten Sie mir zunächst ein paar einleitende Worte zu diesem Thema. Seit Jahren wird uns Mitteldeutschen sowie der mittelständischen Wirtschaft in Sachsen-Anhalt ein wirtschaftlicher Aufschwung suggeriert. An erster Stelle steht dabei - das betont diese Landesregierung allzu gern - die Ostförderung, um eine arbeitsplatzschaffende Wirtschaftsstruktur entstehen zu lassen. Oder es werden Solidarpakte geschlossen, welche sich im Nachhinein als Sandburgen herausstellen. Oder man begnügt sich mit sechs Thesen zum Aufbau Ost, wie es jeder in der „Mitteldeutschen Zeitung“ im Mai 2001 lesen konnte.
Wenn irgendjemand diesem Dahergerede der Landesregierung von Sachsen-Anhalt Glauben schenken wollte, so wäre unserem Land ein außerordentliches Wirtschaftswachstum beschieden. Aber die Realitäten holen uns schnell auf den Boden der Tatsachen zurück. Die höchste Arbeitslosenquote, das geringste Wirtschaftswachstum, die sehr hohe Pro-Kopf-Verschuldung der hiesigen Bevölkerung und die permanente Abwanderung junger Menschen vornehmlich in die alten Bundesländer, um nur einige Faktoren zu nennen, sprechen eine andere Sprache.
Oberstes Ziel dieser Landesregierung sollte es sein, besonders die mittelständische Wirtschaft in SachsenAnhalt zu fördern und zu unterstützen. Hierbei zählen keine Lippenbekenntnisse, sondern nur Taten. Bezeichnenderweise ist der Mittelstand das Salz in der Suppe. Das sollte endlich auch die Landesregierung begreifen. Schrumpfen oder brechen die mittelständischen Betriebe weg, ist dies mit einem Todesstoß für alle in SachsenAnhalt lebenden Menschen gleichzusetzen.
So teilen auch wir die Auffassung, dass das Finanzvolumen für die einzelbetriebliche Investitionsförderung kleiner und mittlerer Betriebe eine explizite Gemeinschaftsaufgabe darzustellen hat, was wiederum seinen Ausdruck in den dafür vorrangig bereitzustellenden und zu bewilligenden Haushaltsmitteln auch für die Folgejahre finden muss.
Abschließend möchte ich konstatieren, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein Schritt nach vorn ist, um der mittelständischen Wirtschaft in Sachsen-Anhalt wieder positive Impulse zu verleihen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. - Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PDSFraktion stimmt der Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf zu. Die Förderung und Festigung des Mittelstandes in der Wirtschaft ist seit langem Bestandteil der
wirtschaftspolitischen Ansätze unserer Partei. Wir haben gehalten, was wir in den letzten Debatten im Landtag besprochen und versprochen haben, indem wir eine zügige Beratung und Beschlussfassung unterstützt und mitgetragen haben.
Die Beschlussempfehlung beruht auf dem Entwurf der Landesregierung und enthält wichtige Hinweise und Vorschläge aus Anhörungen und Beratungen mit Unternehmerverbänden und hat auch den CDU-Gesetzentwurf einbezogen. Herr Gürth meint, er ist derselbe, nur in anderer Form. Sei's drum.
Der Entwurf der Landesregierung wurde von allen Ressorts unterstützt und befürwortet. Daran knüpfen wir die Erwartung, dass nun in der wichtigsten Phase der Gesetzesgeschichte, nämlich der Praxisbewährung und der Erreichung der Zielsetzungen in der täglichen praktischen Arbeit, in allen Ressorts und in allen Verwaltungseinrichtungen auch danach gehandelt wird, und zwar mit Engagement und unter Ausnutzung aller Möglichkeiten, die dieses Gesetz im Zusammenspiel mit anderen Regelungen bietet. Dies möge geschehen zum Nutzen der kleinen und Mittelstandsunternehmen und der dort Beschäftigten.
An die Banken und Kreditinstitute möchte ich den Appell richten, das Anliegen des Gesetzes ebenfalls unter voller Nutzung ihrer Möglichkeiten und mit für die kleinen und Mittelstandsunternehmen noch wirksameren und schnelleren Entscheidungen zu unterstützen.
Wenn jetzt in eindringlicher Weise aus allen politischen Richtungen und Lagern die Angleichung der Lebensund Wirtschaftsverhältnisse thematisiert wird und Forderungen erhoben sowie Vorschläge unterbreitet werden, so muss dies auch zu praktischen Konsequenzen führen.
Der Ostdeutsche Bankenverband e. V. befasst sich in seinem jüngsten „Bankenblick“ - das ist die aktuelle Übersicht zum Jahr 2000; das ist dieses kleine Heft unter dem Titel „Sachsen-Anhalt - ein Industriestandort im Wandel“ ebenfalls mit Chancen und Erfordernissen der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung. Es heißt dort ich möchte zitieren -:
„Mitglieder des Verbandes sind 61 Banken, die im Hinblick auf die Gestaltung wirtschaftspolitischer und rechtlicher Rahmenbedingungen eine Fülle gemeinsamer Interessen haben. Aufgabe des Ostdeutschen Bankenverbandes ist, diese gemeinsamen Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit zu vertreten. Vorrangiges Ziel ist dabei eine konstruktive Begleitung der Wirtschaftspolitik in den Ländern des Verbandsgebiets.“
Mögen dies auch die kleinen und Mittelstandsunternehmen in unserem Land mit ihren spezifischen Bedingungen und Problemen in diesem Sinne praktisch erfahren.
Noch eines: Wir brauchen und wollen eine Wirtschaftsdynamik, die die Produktion und den Verbrauch von Waren und Leistungen in Übereinstimmung bringt. Ohne eine selbst tragende wirtschaftliche Entwicklung in unseren Landen mit den dazu erforderlichen Marktanteilen wettbewerbsfähiger Unternehmen ist an die Erreichung dieser Zielsetzung nicht zu denken. Also muss es ein besonderes Anliegen im Rahmen der Umsetzung dieses Gesetzes sein, den kleinen und Mittelstandsunter
nehmen bei der Erlangung von Marktanteilen, das heißt konkreten Aufträgen, noch wirksamer zu helfen.
Dabei kann es schnell zu Kollisionen mit den Wettbewerbsregelungen der EU kommen. Deshalb erfordert die wirtschaftliche Entwicklung im Osten Deutschlands, insbesondere in unserem Land, eine flexible Handhabung des europäischen Wettbewerbsrechts und auch eine Anpassung an Erfordernisse im Ergebnis des zehnjährigen Umstrukturierungsprozesses. In diesem Sinne muss die Landesregierung in Berlin und Brüssel ihre Vorschläge und Forderungen einbringen, auch wenn dies ein langer, beschwerlicher Weg ist.
Das vorliegende Mittelstandsfördergesetz kann seine Wirkung entfalten, wenn die Landesregierung und alle ihre Gliederungen, die Banken und Kreditinstitute aktiv und koordiniert handeln und auch der nationale und der europäische Rechtsrahmen dynamisch entwickelt und mitgestaltet werden.
Der nächste Mittelstandsbericht, wann auch immer er vorliegt, sollte die Lage im Lande kritisch wiedergeben und dabei auch die Wirkungen dieses Gesetzes kritisch unter die Lupe nehmen und daraus weitere Impulse für die gesamte Entwicklung mit konkreten Vorschlägen auslösen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle wissen, dass im Bereich Wirtschaft von der Landesregierung nicht allzu viel kommen kann - außer natürlich weitere rote Laternen. Die letzten sieben Jahre sozialistischer Regierung haben das bewiesen. Auch beim Plagiat des Gesetzentwurfes der CDU-Fraktion besteht die einzig sichtbare Leistung der Landesregierung in der Kürzung der Zahl der Paragrafen von 24 auf 12.
Meine Damen und Herren! Ein echter Plan zu einer Wirtschaftsförderung scheint nicht vorhanden zu sein und ist auch sichtbar nicht vorhanden. Nicht wie der Wind weht, sondern wie man die Segel setzt, darauf kommt es an.
Die Landesregierung stellt zwar permanent die Wichtigkeit der Mittelstandsförderung als wirtschaftlich wichtigstes Standbein dieses Landes fest. Allerdings ist in all den Jahren dieser Landesregierung nur eine immer weitere Verschlechterung eingetreten.
Wenn über die Wirtschaftskraft Sachsen-Anhalts gesprochen wird, so geht es doch, meine Damen und Herren, vornehmlich um die Frage, ob wir wettbewerbsfähig sind. Um das zu erreichen, müssen erstens bestehende Produktionsstandorte erhalten und zweitens neue Unternehmen angesiedelt werden. Es geht also einerseits um die Nutzung und den Ausbau der vorhandenen Stärken und andererseits um das Ausmerzen von Schwachstellen. Ich will einige Ansatzpunkte der FDVPFraktion hierfür nennen.
Erstens. Kleine und mittlere Unternehmen ansiedeln und optimal fördern - ich glaube, darin stimmen wir überein -, denn sie schaffen den größten Zuwachs an Arbeits
Zweitens. Senkung der Arbeitskosten, der Bürokratiekosten, der Infrastrukturkosten und der Energiekosten. Deutschland und damit Sachsen-Anhalt sind bei den Energiekosten nicht gerade Spitze - doch, von hinten, auch dank dieser Landesregierung. Herr Ministerpräsident Dr. Höppner hat sich, wie sicherlich allen noch in Erinnerung ist, im Bundesrat gegen das Land SachsenAnhalt stark gemacht und für die Ökosteuer gestimmt. Jeder von Ihnen kennt auch die bewiesene These „Steuern senken - Arbeit schaffen“. Gut, diese Landesregierung vielleicht nicht.
Drittens. Wir müssen dafür sorgen, dass wir den Anschluss im Bereich Forschung und Entwicklung nicht verlieren. Wir brauchen unternehmerische Netzwerke und die Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. Momentan, meine Damen und Herren, ist das Gegenteil der Fall.
Viertens. Für unsere Wirtschaftsentwicklung, für Innovation und Markterschließung muss günstiges Risikokapital zur Verfügung gestellt werden. Momentan, meine Damen und Herren, ist in Sachsen-Anhalt das Gegenteil der Fall.
Fünftens. Der Staat muss seine Rolle neu überdenken, sich stärker aus der Regulierung zurückziehen und er sollte in Zukunft mehr Moderator sein. Allerdings müssen zur Schaffung optimaler Bedingungen für eine gesunde Wirtschaft sinnvolle Regelungen geschaffen werden. Wichtig dabei ist aber, dass er sich nach Erledigung dieser Aufgaben wieder zurückzieht und bürokratische Strukturen abbaut. Dasselbe gilt natürlich auch für Kammern und Verbände. In Sachsen-Anhalt machen wir das Gegenteil, wir regulieren weiter.
Sechstens. Die Privatwirtschaft ist der bessere langfristige Arbeitgeber. Der Begriff des Unternehmers sollte in unserem Land absolut positiv verankert sein. Es darf nicht verpönt sein, als erfolgreicher Unternehmer Gewinne zu erzielen. Aber auch das ist mit sozialistischer und kommunistischer Regierung nicht zu machen.
Siebtens. Unsere Wirtschaft kann nicht durch Lohndumping punkten, sondern es muss eine ausreichende Qualifizierung der eigenen Bevölkerung erfolgen. Wir wollen in Sachsen-Anhalt lieber ausländische Arbeitskräfte. Dafür werben wir ja.
Achtens. Unternehmensgründungen müssen erleichtert werden, indem zum Beispiel Überreglementierungen und überbordende Bürokratie für Gründungswillige beseitigt werden. Hierbei sind die öffentliche Förderung und das Risikokapital nicht zu vergessen.
Neuntens. Der Anteil der Ausländerbeschäftigung ist zu senken und die illegale Beschäftigung ist zu bekämpfen.
Zehntens. Bei Betriebsansiedlungen darf keine Bevorzugung ausländischer gegenüber inländischen Investoren und keine Bevorzugung von großen gegenüber kleinen Investoren erfolgen.