Protocol of the Session on April 5, 2001

Ich frage die Landesregierung:

1. Werden dem Institut für deutsche Sprache und Kultur e. V. an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Landesmittel zugewendet? Wenn ja: In welcher Höhe? Wenn nein: Wird das genannte Institut durch das Land anderweitig gefördert?

2. In welcher Weise gedenkt die Landesregierung rechtlich und tatsächlich zulässig Einfluss auf die Personalstrukturen des Institutes für deutsche Sprache und Kultur e. V. zu nehmen, nachdem bekannt geworden ist, dass der Verfasser des „Mescalero”Nachrufes, Klaus Hülbrock, mit „klammheimlicher Freude” an der Ermordung des Generalbundesanwalts Buback teilhatte, in diesem Institut in einem Beschäftigungsverhältnis auf Honorarbasis steht, und inwieweit wurde der durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt bestellte Vertreter im Beirat des Institutes nach Bekanntwerden der Beschäftigung des „Mescalero”-Verfassers Klaus Hülbrock in dieser Sache vorstellig?

Für die Landesregierung antwortet wieder der Kultusminister Herr Dr. Harms. Bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Wiechmann!

Zur ersten Frage: Dem Institut für deutsche Sprache und Kultur e. V. an der Martin-Luther-Universität HalleWittenberg werden im Rahmen der institutionellen Förderung keine Landesmittel zugewendet. Das genannte Institut wird durch das Land auch anderweitig nicht gefördert.

Zur zweiten Frage: Das Institut für deutsche Sprache und Kultur ist eine wissenschaftliche Einrichtung außerhalb der Hochschule gemäß § 106 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, das in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins privatrechtlich organisiert ist. Die Landesregierung nimmt keinen Einfluss auf die Personalstrukturen dieses Instituts. Entgegen Ihrer Annahme sind beamtenrechtliche Grundsätze bei solchen Instituten, also auch in diesem Fall, nicht in Erwägung zu ziehen. Das gilt auch für den Vertreter des Landes im Beirat des Instituts. Der Beirat berät keine Einzelangelegenheiten von Honorarkräften. - Danke sehr.

(Zustimmung bei der SPD - Herr Dr. Bergner, CDU: Das war sehr überzeugend!)

Vielen Dank.

Die Frage 6 stellt der Abgeordnete Herr Kasten von der PDS-Fraktion. Er fragt nach der Vergabe des Schienenpersonennahverkehrs im Nordharz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Im dritten Quartal 2000 machten die Landesregierung und das zuständige Fachministerium öffentlich, dass spätestens zum übernächsten Fahrplanwechsel - Ende 2002 - das Nordharznetz komplett vergeben werden soll. Einer der interessierten Gesellschaften wurde zum Dezember 2000 einer Nachbesserung ihres Angebotes ermöglicht. Zu bemerken ist dabei, dass bei einer Vergabe bis Ende Oktober 2000 damit zu erwartende Verbesserungen im Gesamtangebot als komplette Dienstleistung schon zum Fahrplanwechsel am 10. Juni 2001 wirksam geworden wären.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gründe führten dazu, dass diese Vergabe nicht im ursprünglich vorgesehenen Zeitraum erfolgte bzw. wann soll diese Vergabe mit welchen Kursbuchstrecken nun endgültig erfolgen?

2. In welcher Form wird diese Vergabe im künftigen Verkehrsvertrag des Landes mit der DB AG - der jetzige gilt bekanntlich nur bis zum 9. Juni 2001 - berücksichtigt werden und welche weiteren Vergaben und Ausschreibungen sind nach heutigem Kenntnisstand, 5. April 2001, durch das Land geplant?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr Herr Dr. Heyer. Bitte schön.

Danke schön. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kleine Anfrage des Kollegen Kasten beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Seit Mai 1999 hat die Nasa GmbH die Vergabe von Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs auf einem Teilnetz im Vorharz von SachsenAnhalt vorbereitet. Ein Termin für die Vergabe war nicht vorgegeben. Anders lautende Presseveröffentlichungen sind unzutreffend.

Vergeben werden soll ein Teilnetz mit folgenden Strecken: Magdeburg - Halberstadt, Halberstadt - Vienenburg, Halberstadt - Blankenburg, Blankenburg - Elbingerode, Halberstadt - Thale, Quedlinburg - Aschersleben, Nienhagen - Dedeleben und Heudeber-Danstedt Osterwieck.

Konkrete Verhandlungen mit einem Anbieter über eine freihändige Vergabe liefen im Sommer 2000 an. Bis zum Oktober 2000 konnten im Wesentlichen die für das Land erheblichen Fragen verhandelt werden, nämlich der Angebotspreis und der Fahrzeugeinsatz einschließlich eines Wertschöpfungsanteils für Sachsen-Anhalt. Zur Wahrung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer war die Zusage zur Übernahme des Personals der DB AG Teil der Verhandlungen.

Im Dezember 2000 ging ein weiteres, jedoch nicht näher spezifiziertes Angebot einer Bietergemeinschaft aus DB Regio und den Harzer Schmalspurbahnen ein. Es war das Anliegen der Landesregierung, auch dieser Bietergemeinschaft eine Chance einzuräumen, ein belastbares Angebot vorzulegen. Durch die Nasa wurde deshalb ein umfangreicher Nachforderungskatalog erstellt und dem Bieter ein Zeitrahmen bis Januar 2001 eingeräumt.

Da die DB AG durch ihren Bereich DB Regio Teil dieser Bietergemeinschaft ist, erwartet das Land, dass das Angebot durch eine verbindliche Aussage der DB Holding zur Netzsicherheit ergänzt wird. Ob ein Vertrag unter Beteiligung der DB Regio erfüllbar ist, hängt nicht zuletzt von den künftigen Entscheidungen der Netz AG ab. Wie Sie, Herr Kollege Kasten, als intimer Kenner der Bahn wissen, gibt es gerade in diesem Bereich aktuelle Probleme mit den Strecken Quedlinburg - Frose, HeudeberDanstedt - Osterwieck und Nienhagen - Dedeleben.

Auf der Grundlage der beiden nun vorliegenden qualifizierten Angebote sollen jetzt Bietergespräche geführt werden. Daraus soll das für das Land optimale Angebot

ermittelt werden. Das Vergabeverfahren wollen wir bis zur Sommerpause abschließen.

Zu Frage 2: Die für die Vergabe vorgesehenen Strecken des Vorharznetzes werden ab dem Vertragsbeginn mit dem neuen Betreiber selbstverständlich nicht mehr Bestandteil des Verkehrsvertrages des Landes SachsenAnhalt mit DB Regio sein.

Nach dem derzeitigen Stand ist die Vergabe der SPNVLeistungen der S-Bahn Halle - Leipzig vorgesehen. Über weitere zeitnahe Ausschreibungen wurde noch keine Entscheidung getroffen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Es liegt eine Nachfrage vor, Herr Minister. Das ist das gute Recht, das wir einräumen müssen. Bitte, Herr Kasten.

Herr Minister, da schon einige Zeit vergangen ist, seitdem ich die Anfrage gestellt habe, ergibt sich aus aktuellem Anlass eine Nachfrage. Es gab eine Veranstaltung unter Führung von DB Netz, die sich weiterhin offiziell dagegen ausspricht, die Strecken nach Osterwieck und Dedeleben so instand zu setzen, dass sie in die Vergabe eingebracht werden können. Dazu nur die Frage, ob Sie ebenfalls diese Information haben und ob Ihnen das Angebot eines dritten Interessenten für dieses Netz vorliegt.

Es gibt keinen Interessenten für das Netz. Die Bahn hat das Netz selbst auch nicht ausgeschrieben oder freigegeben. Mir ist die Haltung der DB Netz AG zur Instandsetzung dieser Strecken bekannt.

Wir kommen nunmehr zur Frage 7. Der Abgeordnete Herr Dr. Eckert von der PDS-Fraktion fragt nach der Sanierung und Neugestaltung der Universitätsklinik Magdeburg. Bitte, Herr Eckert.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

In der „Volksstimme“ Magdeburg vom 23. März 2001 wurde über die nicht DIN-gerechte Sanierung und Neugestaltung der Universitätsklinik Magdeburg berichtet. Laut „Volksstimme“ erklärte der Universitätsrektor, Professor Klaus-Erich Pollmann, dass für die Krankenhäuser des Landes nicht die DIN, sondern besondere Krankenhausrichtlinien verbindlich seien.

Ich frage die Landesregierung:

1. Beschreiben die im Artikel dargelegten Fakten und Zustände die Sachlage adäquat? In welchem Umfang sind Vorschriften zum barrierefreien Bauen Bestandteil der „besonderen Krankenhausrichtlinie“ und wie werden in dieser Richtlinie die Vorschriften der LBO Sachsen-Anhalt in § 56 Abs. 3 - Stand 1994 umgesetzt?

2. Wer erteilte wann wem den Auftrag zur Bauplanung, welches Architekturbüro wurde beauftragt, wer erteilte die Baugenehmigung und in welcher Form wurden Fragen des barrierefreien Bauens in Bewilligungsbescheiden festgeschrieben?

Für die Landesregierung antwortet der Minister der Finanzen Herr Gerhards. Bitte schön.

Herr Präsident! Herr Eckert, zur ersten Frage, der Frage nach der Beschreibung der Fakten in dem Artikel in der „Volksstimme“.

Soweit in diesem Artikel berichtet wird, dass nicht jedes einzelne Zimmer der Uniklinik mit einer eigenen behindertengerechten Nasszelle ausgestattet ist, entspricht dies den Tatsachen. Aber in jedem Geschoss des Pflegebereiches ist mindestens eine WC-Anlage vorhanden, die von behinderten Personen genutzt werden kann. Damit sind die entsprechenden Forderungen der Krankenhausbaurichtlinie erfüllt, genauer die Forderungen des Teils 3 der Krankenhausbaurichtlinie, Anforderungen an Räume und Raumgruppen, Nr. 28 Abs. 2, Stichwort: Abortanlagen.

In § 55 Abs. 2 Nr. 5 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt wird auf die besonderen Anforderungen für Krankenhäuser, die in der Krankenhausbaurichtlinie enthalten sind, verwiesen. Im Hinblick auf barrierefreies Bauen enthält die Richtlinie insbesondere Regelungen zu Stellplätzen, Fluren, Treppen und Rampen, Aufzügen, Sanitäranlagen und Türen. Die Türen und Gänge in Krankenhäusern sind entsprechend der Krankenhausbaurichtlinie so dimensioniert, dass Krankenhausbetten hindurchgeschoben werden können, also breiter als beispielsweise für einen Rollstuhl erforderlich. Dementsprechend sind die behindertengerechten WC-Anlagen problemlos erreichbar.

Die Krankenhausbaurichtlinie setzt damit die Forderung von § 56 Abs. 3 der Bauordnung des Landes um, in der es heißt, dass Krankenhäuser so herzustellen sind, dass sie von behinderten Menschen ohne fremde Hilfe erreicht und zweckentsprechend genutzt werden können. Dieser Forderung nach Zugänglichkeit wird durch entsprechend breite Flure, Rampen usw. Rechnung getragen.

Diese Auffassung wird im Übrigen auch von anderen Behinderten geteilt. Ich verweise auf den Leserbrief in der „Volksstimme“ vom 31. März dieses Jahres, in dem es unter anderem heißt:

„Jeder, der mit Sachverstand die Räumlichkeiten dort betrachtet, wird erkennen können, dass ein Kompromiss zwischen Zweckdienlichkeit und Aufwand geschlossen werden muss.“

Die zitierte DIN 18024 für barrierefreies Bauen gilt gemäß Teil 2 Abs. 1 ausdrücklich nicht für Krankenhausbauten. Auch die DIN 18025 gilt nur für Miet- und Genossenschaftswohnungen und entsprechende Wohnanlagen für Behinderte, also nicht für Krankenhäuser.

Zur zweiten Frage, der Frage nach der Auftragserteilung: Das Staatshochbauamt Magdeburg beauftragte am 25. September 1997 die Arbeitsgemeinschaft Planungsteam OvG-Uni GmbH, Freundallee 13 in Hannover mit der Planung der Baumaßnahme Klinik für Chirurgie, Teile Innere Medizin und Neuromedizin.

Gemäß § 79 der Bauordnung des Landes bedürfen genehmigungspflichtige Vorhaben öffentlicher Bauherren keiner Genehmigung, sondern der Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde. Diese wurde durch das Regierungspräsidium Magdeburg erteilt.

Ich hoffe, dass die Antwort Sie zufrieden stellt.

(Herr Dr. Eckert, PDS: Danke!)

Vielen Dank, Herr Minister. - Damit ist der Tagesordnungspunkt 3, das heißt die heutige Fragestunde, abgeschlossen.

Wie heute Morgen vereinbart, rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Beratung

Umgang mit dem Volksabstimmungsgesetz

Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 3/4351