Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man kann es an dieser Stelle kurz oder lang machen. Doch die Erarbeitung eines eigenen Energiekonzepts für das Land Sachsen-Anhalt ist auch unseres Erachtens zwingend notwendig, da eine moderne Energiepolitik und -planung Eckpfeiler eines zukunftsgerichteten Landes sind.
Allerdings bedarf es in der Phase der Vorbereitung des Energiekonzepts zunächst umfassender Überlegungen und Untersuchungen im Hinblick auf die Inhalte, die das Konzept haben soll, und im Hinblick darauf, was es leisten kann. Dazu gab es sicherlich mehr als einen Ansatz.
Ein Energiekonzept soll zur Identifizierung und zur Realisierung von Lösungen für einen rationellen, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieeinsatz dienen, die auf die lokale Situation abgestimmt und untereinander möglichst optimiert sind.
Der entscheidende erste Schritt im Prozess der Erstellung eines Energiekonzepts ist daher die Feststellung dessen, wie sich der Energiebedarf bei der Bevölkerung und in der Wirtschaft in Sachsen-Anhalt überhaupt langfristig entwickelt. Um diese grundsätzliche Frage zu klären, bedarf es im Vorfeld der Energieplanung zunächst der Erstellung eines schlüssigen, umfassenden Wirtschaftkonzepts sowie einer Analysierung der Bevölkerungsentwicklung. Also ist die Frage zu klären: Wohin geht die Reise?
Erst dann kann in eine umsetzungsorientierte Energieplanung des Landes vernünftig eingestiegen werden, wobei die im Antrag der PDS angeführten Fakten, wie steigende Öl-, Gas- und Kohlepreise, Belastung der Umwelt durch die Kohlendioxidemission, daraus resultierende Wende zu einer verstärkten Nutzung regenerativer Energieträger sowie Schrumpfung des Kohlebedarfs, natürlich Beachtung finden müssen.
Darüber hinaus lässt der Antrag der PDS zunächst wesentliche Punkte im Hinblick auf die Erarbeitung eines Energiekonzeptes vermissen. Nur ein Beispiel sei genannt: Deutschland ist ein rohstoffarmes Land. Hier bieten sich als ein breites Betätigungsfeld regenerative Energien geradezu an. Die Landesregierung hätte deshalb durch den vorliegenden Antrag ermuntert werden müssen, im Rahmen des Energiekonzepts die Entwicklung und Anwendung erneuerbarer Energien, wie Windenergie, Wasserkraft, Geothermie, Solarthermie, Photovoltaik, Bioenergie und Brennstoffzellen, zu fördern, wie es teilweise hier schon anklang.
Im Übrigen ist die unter Punkt 6 des Antrages angeführte Globalisierung des Energiemarktes nicht möglich, da regenerative Energien wegen ihrer Ortsabhängigkeit nicht globalisiert werden können. Mit der kontinuierlichen Zunahme ihrer weltweiten Nutzung will man sich gerade in diesem Bereich dem allgemeinen Trend der Globalisierung entziehen.
Trotzdem gehört der Antrag hierher. - Dem Änderungsantrag der SPD werden wir nicht zustimmen, da wir Versäumnisse dieser Regierung nicht unterstützen werden. - Danke.
Danke sehr. - Die Runde wird mit dem erneuten Vortrag von Professor Trepte beendet. Bitte, Herr Professor, Sie haben das abschließende Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Gabriel, leider muss ich sagen: Das, was Sie gesagt haben, hat nicht die Dimension einer strategischen energiepolitischen Richtungsvorgabe der Landesregierung. Wir sind offenbar noch weit davon entfernt. Es wird - das denke auch ich jetzt - bis Mai nicht zu schaffen sein.
Herr Sachse, Sie haben Ihren Antrag verändert, und zwar wesentlich. Ich will ausnahmsweise einmal das vorlesen, was ich mir aufgeschrieben habe, bevor ich Ihre Äußerung hinsichtlich der Änderung Ihres Änderungsantrages gehört habe, damit Sie wissen, worum es geht.
Einen Änderungsantrag, Herr Sachse, stellt man, um eigene Positionen in den Ursprungsantrag einzubringen. Er muss also auf einen Kompromiss ausgerichtet sein; er darf aus der Sicht des Antragstellers den Bogen nicht überspannen. Was Sie darin geschrieben haben, ist alles andere als kompromissfähig. Es ist eine vollständige Substanzentleerung unseres Ursprungsantrages. Sie wussten, dass wir das ablehnen. Also - das schlussfolgere ich daraus - wollen Sie eigentlich nicht einmal diesen dürren landesseitigen Energiedialog.
Also was wollen Sie und was wollen Sie nicht gemäß Ihrem Antrag? Ich beziehe mich jetzt auf Ihren Änderungsantrag.
Zweites. Sie wollen keine energiepolitische Willensbekundung der Landesregierung. Sie wollen einen unverbindlichen, wie Sie es nennen, landesseitigen Dialog. Sie wollen unverbindliches Geschwätz.
Drittens. Sie wollen kein Konzept, Sie wollen Eckpunkte. - Ich weiß, was Sie damit meinen. In diesem Zusammenhang beziehe ich mich auf die Vorbemerkung zu meiner Kleinen Anfrage. Aus der „Bild“-Zeitung erfahre ich mehr.
Viertens. Sie wollen nicht einmal Eckpunkte, Sie wollen erste Eckpunkte. Also wollen Sie eigentlich gar nichts.
Dann habe ich aufgeschrieben: Wir wollen kein allgemeines Geschwätz der Landesregierung. Wir wollen ein Landesenergiekonzept, und damit basta.
Nun habe ich gehört, dass Sie doch kompromissfähig sind. Ich freue mich, Herr Sachse, dass ich Ihnen heute früh so barsch vor das Schienbein getreten bin. Sie haben nun das Wort „erste“ gestrichen. Sie wollen Eckpunkte. Das halte ich für wichtig. Und Sie wollen, dass dem Landtag nach dem Dialog bis zum Jahresende der Entwurf eines Landesenergiekonzepts vorgelegt wird.
Ich wollte meiner Fraktion vorschlagen, diesen Änderungsantrag abzulehnen. Ich empfehle nunmehr meiner Fraktion, dem Änderungsantrag in der geänderten Fassung zuzustimmen. - Danke schön.
Danke schön. - Meine Damen und Herren! Die letzten Worte machen es mir leichter. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der geänderten Fassung ab. Wer sich diesem anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag angenommen worden.
Wir stimmen dann über den so geänderten Antrag der PDS-Fraktion in der Drs. 3/4081 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei wenigen Enthaltungen ist dieser Antrag beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 17 ist abgeschlossen.
Die erste Beratung fand in der 25. Sitzung des Landtages am 16. September 1999 bzw. in der 39. Sitzung des Landtages am 4. Mai 2000 statt.
Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Sommerfeld. Es folgt dann eine Fünfminutendebatte in der Reihenfolge DVU-FL - die Rede wird soeben zu Protokoll gegeben -, SPD, FDVP, PDS, CDU. Für die Landesregierung spricht Minister Herr Keller. Zunächst hat Herr Sommerfeld als Berichterstatter das Wort.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte vorweg sagen, die Berichterstattung wird etwas länger, denn es handelt sich um zwei Anträge. Allein der Agrarausschuss hat neben einer Anhörung siebenmal zu diesem Thema getagt; die Sitzungen der mitberatenden Ausschüsse sind dabei nicht berücksichtigt.
Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU in der Drs. 3/2082 - Kompensation von Landschaftspflegemaßnahmen - wurde vom Landtag bereits am 16. Septem
ber 1999 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Raumordnung und Umwelt überwiesen.
Die erste Beratung über diesen Antrag fand in der 20. Sitzung des federführenden Ausschusses am 18. November 1999 statt. Dem Ausschuss lag zu diesem Zeitpunkt ein Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der SPD-Fraktion vor.
Von der einbringenden Fraktion der CDU wurde vorgebracht, dass die damals kurz vor der Verkündung stehende Artikelverordnung, die die Anwendung des Vertragsnaturschutzes in Naturschutzgebieten auf der Grundlage von EU-Mitteln ermöglicht, für 25 Naturschutzgebiete nicht zutreffe. Gleichzeitig seien die für die Bewirtschaftung dieser Gebiete vorgesehenen Erschwernisausgleichsleistungen geringer als die bisherigen Ausgleichszahlungen. Damit wären in den betroffenen Regionen insbesondere die Schaf- und Mutterkuhhalter in ihrer Existenz bedroht. Die CDU-Fraktion forderte deshalb die Kompensation des Minderbetrages.
Von der Landesregierung erhielt der Ausschuss einen mündlichen Bericht über die Auswirkungen der Artikelverordnung. Dieser Bericht war insbesondere nach Meinung der Fraktion der CDU zu allgemein gehalten. Sie sprach sich dafür aus, die Landesregierung zu bitten, eine Berechnung des finanziellen Verlustes vorzulegen, wenn bezogen auf eine bestimmte Region keine Beweidung mehr zu erwarten sei. Dieser Bitte schloss sich auch die Fraktion der PDS an.
In dieser Sitzung wurde in diesem Zusammenhang auch die Frage der Beweidung von Dämmen durch Schafe angesprochen. Insbesondere die Fraktionen der SPD und der CDU sprachen sich dafür aus, zu gegebener Zeit die Deichpflege zu thematisieren.
Im Ergebnis der Beratung am 18. November 1999 erbat der Ausschuss von der Landesregierung nähere Informationen zur Artikelverordnung sowie eine Übersicht über die 25 Naturschutzgebiete, die nicht unter die Artikelverordnung fallen.
Eine Weiterberatung fand in der 22. Sitzung am 16. Februar 2000 statt. Dem Ausschuss lagen dazu die von der Landesregierung erbetenen Informationen vor. Dennoch ließ die Diskussion für die Mitglieder des Ausschusses einige Fragen offen. Die weitere Beratung wurde zurückgestellt, weil eindeutige Aussagen, zum Beispiel dazu, ob und wie die betroffenen landwirtschaftlichen Flächen genutzt werden, in dieser Beratung noch nicht getroffen werden konnten. Des Weiteren sollte abgewartet werden, wie viele Anträge auf Erschwernisausgleich gestellt werden und wie die Landschaftspflege vergütet wird.
Am 4. Mai 2000 wurde dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom Landtag der Antrag der Fraktion der PDS mit der Überschrift „Programm zur Entwicklung der Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhaltung“ in der Drs. 3/3059 zur federführenden Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung überwiesen. Dieser Antrag wurde zur Mitberatung in die Ausschüsse für Raumordnung und Umwelt sowie für Finanzen überwiesen.
Der federführende Ausschuss beschäftigte sich mit diesem Antrag erstmals in der 26. Sitzung am 8. Juni 2000. In der Beratung wurde von der einbringenden Fraktion der PDS betont, dass man der angespannten wirtschaft
lichen Situation insbesondere im Bereich der Schafhaltung entgegenwirken sollte. Die Schäfer könnten in der heutigen Zeit aufgrund der Entwicklung auf dem Markt keine existenzsichernden Einnahmen mehr erzielen.
In der Diskussion sprach der Ausschuss der Bewirtschaftung der Deiche durch die Schäfer eine besondere Bedeutung zu. Die Schäfer bekommen jedoch aufgrund rechtlicher Vorgaben Probleme. Der Ausschuss sprach sich mehrheitlich dafür aus, dass die Schafzucht und haltung als eine Form des Vertragsnaturschutzes gefördert werden soll.
Nach Aussagen des zuständigen Ministeriums hat die Landesregierung dieses Problem erkannt. Das Agrarministerium versuche, den Schäfern über den Vertragsnaturschutz zu helfen. In absehbarer Zeit werde jedoch die Höhe der Zahlungen für den Vertragsnaturschutz zurückgeführt werden, da die Höhe der gegenwärtigen Zahlungen nicht EU-konform sei.
Die Landesregierung erklärte, man werde in den Erhalt der Schäfereien investieren, wenn die erforderlichen Finanzmittel zur Förderung bereitgestellt würden, allerdings nach einer Abwägung gegenüber anderen wichtigen Aufgaben.
Der Ausschuss bat das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt, bis zu der ersten Sitzung nach der Sommerpause 2000 ein Programm zur Entwicklung der Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhaltung vorzulegen. Darüber hinaus bat er um Informationen, wie viele Schäfereien aufgrund welcher Veränderungen bei den Fördermöglichkeiten in ihrer Existenz bedroht sind.