Egon Sommerfeld

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der PDS in Drs. 3/5309
wurde durch den Landtag am 22. Februar dieses Jahres in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Dieser hat sich in seiner 50. Sitzung am 28. Februar 2002 mit dem Antrag befasst.
Von der einbringenden Fraktion wurde in der Beratung nochmals auf die Intention des Antrags hingewiesen, die Futtermittelindustrie gegenüber dem Landwirt verbindlicher in die Pflicht zu nehmen, garantiert einwandfreie, gesetzlich zugelassene Futtermittel bereitzustellen und auszuliefern. Es soll erreicht werden, den Schutz der Landwirtschaftsbetriebe zu erhöhen.
Die Landesregierung hat im Ausschuss berichtet, dass hinsichtlich der Zielstellung des Antrags auf allen Ebenen bereits Maßnahmen und Vorkehrungen getroffen wurden bzw. demnächst bevorstehen. So ist die Deklaration der Zusammensetzung von Futtermitteln bereits rechtsverbindlich vorgeschrieben. Es ist des Weiteren verboten, bedenkliche Futtermittel herzustellen und in den Verkehr zu bringen. Zur Gewährleistung der Unbedenklichkeit der Futtermittel sind Qualitätssicherungssysteme etabliert worden, die der Überwachung dienen; deshalb ist eine zusätzliche Kontrolle neben der Garantieerklärung der Futtermittelhersteller nicht zwingend notwendig.
Auf Bundesebene wurde eine Positivliste für Einzelfuttermittel erstellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Auch auf EU-Ebene soll gegenwärtig eine solche Liste erstellt werden, die in nationales Recht umzusetzen ist.
Sämtliche in Sachsen-Anhalt ansässigen Futtermittelhersteller haben sich nach Aussage des Ministeriums verpflichtet, nur noch Futtermittelausgangsstoffe der Positivliste zu erwerben und zu verarbeiten. Deshalb sind auch in diesem Zusammenhang weitere Schritte nicht erforderlich.
Der Ausschuss bewertet die Intention des Antrags als begrüßenswert und verständlich. Aber durch verschiedene Maßnahmen auf den Ebenen von EU, Bund und Land wird dieser Intention - so die Mehrheit des Ausschusses - bereits entsprochen.
Kriminelle Handlungen, die vereinzelt vorkommen - bekanntlich gibt es überall schwarze Schafe -, lassen sich leider durch noch so umfängliche Maßnahmen nicht verhindern. Hierbei sind die Gerichte gefragt, die Dinge aufzuklären und die Schuldigen in die Pflicht zu nehmen.
Die einbringende Fraktion der PDS sah die Zielstellung ihres Antrags nicht als vollständig erfüllt an und sprach sich dagegen aus, ihn für erledigt zu erklären. Ihrer Meinung nach sollte die Futtermittelindustrie noch verbindlicher in die Pflicht genommen werden.
Der Ausschuss sprach sich letztlich mit 5 : 1 : 3 Stimmen dafür aus, den Antrag für erledigt zu erklären. Der Ausschuss schlägt des Weiteren vor, über die landwirtschaftlichen Verbände, also den Berufsstand, verstärkt auf die Landwirte dahin gehend einzuwirken, dass diese ihre Futtermittel nur von Herstellern beziehen, die Futtermittelausgangsstoffe der Positivliste verwenden und damit die Garantie geben, unbedenkliches Futter bereitzustellen.
Ich bitte das Hohe Haus, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu folgen. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der PDS in der Drs. 3/3249 wurde in der 41. Sitzung des Landtages am 23. Juni 2000 in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Dieser hat sich erstmals in der 28. Sitzung am 31. August 2000 mit dieser Problematik befasst. In dieser Sitzung wurde dem Ausschuss vom Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt gemäß Punkt 1 des Antrages über die Ergebnisse der zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Ermittlungen zu den Ernteschäden und über die bis dahin ergriffenen Maßnahmen berichtet.
Der Ausschuss hat seit der Überweisung des Antrages weitere Berichte der Landesregierung entgegennehmen können. So wurde er in der 30. Sitzung am 5. Oktober 2000 darüber informiert, dass sich die Konferenz der
Agrarminister der neuen Bundesländer mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium über Hilfsmaßnahmen für Ernteschäden, die aufgrund von Witterungsbedingungen entstanden sind, verständigen wird.
Nähere Angaben über die Hilfsmaßnahmen hat der Ausschuss in der 33. Sitzung am 8. Dezember vergangenen Jahres erhalten. In diesem Zusammenhang wurde von der antragstellenden Fraktion das inzwischen angelaufene Antragsverfahren für die Hilfsmaßnahmen kritisiert. Weiterhin hat der Ausschuss einen Bericht über die allgemeine Erntesituation sowie über das Ausmaß der Existenzgefährdung von landwirtschaftlichen Betrieben erhalten.
Einen Bericht über die Trockenschäden in SachsenAnhalt im Jahr 2000 konnte der Ausschuss in der 34. Sitzung am 11. Januar 2001 entgegennehmen. Dabei kam auch die Problematik der Ernteausfallversicherung zur Sprache. Angesichts stark zunehmender Extreme bei den Witterungsverläufen muss das Thema Versicherung von landwirtschaftlichen Risiken immer mehr an Bedeutung gewinnen. Dieser Meinung ist auch der Ausschuss. Eine abgewogene Meinungsbildung lag der Agrarministerkonferenz zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht vor.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat den genannten Antrag in der 46. Sitzung am 22. November dieses Jahres letztmalig aufgerufen. In dieser Sitzung wurde von der Landesregierung mitgeteilt, dass die Frage der Mehrgefahrenversicherung von den Agrarministern beraten wurde. Es sei erkannt worden, dass lediglich nationale Versicherungssysteme vorgegeben werden könnten und aufgrund europäischer Vorbehalte kein Alleingang der Länder möglich sei. Die von der Fraktion der PDS vorgeschlagene Einrichtung eines Nothilfefonds sei deshalb nicht möglich. Das Thema - so wurde dem Ausschuss mitgeteilt - solle aber weiterverfolgt werden.
Der Ausschuss befürwortet dies; denn er sieht nach wir vor die Notwendigkeit, dass witterungsbedingte Katastrophenschäden finanziell abgefedert werden. Diese Problematik kann aber derzeit nicht mit der Argumentation im Hinblick auf den Nothilfefonds verknüpft werden.
Der vorliegende Antrag der Fraktion der PDS wurde mit 7 : 1 : 1 Stimmen für erledigt erklärt, weil eine Berichterstattung der Landesregierung, wie unter Punkt 1 gefordert, bereits mehrfach erfolgte und die Einrichtung eines Nothilfefonds, wie bereits geschildert, nicht möglich ist.
Ich bitte Sie, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. Vielen Dank.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung tierkörperbeseitigungsrechtlicher und tierseuchenrechtlicher Vorschriften wurde vom Landtag am 13. September dieses Jahres federführend in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Mit der Novellierung des Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz sollen die Vorschriften an die veränderten Zuständigkeiten angepasst werden. Des Weiteren soll durch die Neuregelung der Kostentragungspflichten bei der Beseitigung von Tierkörpern von Vieh den deutlichen Kostenerhöhungen durch die Risikomaterialbeseitigung und das Fütterungsverbot von Tiermehl und Tierfett Rechnung getragen werden.
Der federführende Ausschuss hatte in seiner 42. Sitzung am 20. September dieses Jahres übereinstimmend eine Anhörung zu dieser Problematik beschlossen. Diese fand in der 43. Sitzung am 5. Oktober 2001 statt. Eingeladen waren die Tierzuchtverbände Sachsen-Anhalts, die Tierseuchenkasse, der Tierkörperbeseitigungsverband sowie die kommunalen Spitzenverbände des Landes. Des Weiteren wurden die mitberatenden Ausschüsse eingeladen. Der Landesbauernverband hat ebenfalls an der Anhörung teilgenommen.
In der Anhörung der Betroffenen wurde deutlich, dass der Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Form in einigen Punkten Anlass zur Kritik gab. Die Tierseuchenkasse und der Rinderzuchtverband Sachsen-Anhalt letztgenannter sprach auch stellvertretend für die Verbände der Schaf-, Ziegen- und Schweinezucht - kritisierten insbesondere den Umstand, dass die Tierhalter auf dem Umweg über die Tierseuchenkasse an den Kosten der Tierkörperbeseitigung beteiligt werden soll
ten. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf müsste die Tierseuchenkasse vom Erstattungsprinzip abweichen und pauschal zahlen, was die Transparenz beeinträchtigen und die Leistungsfähigkeit der Kasse negativ beeinflussen würde.
Außerdem wurde die Befürchtung geäußert, dass die Tierseuchenkasse durch - ich zitiere aus dem Gesetzentwurf - „die übrigen ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben“ weiter geschwächt würde und ihrer vorrangigen Aufgabe, der Tierseuchenbekämpfung, nur eingeschränkt nachkommen könnte. Mit Nachdruck wurde betont, dass die Tierseuchenbekämpfung und nicht die allgemeine Tierkörperbeseitigung oberste Aufgabe der Tierseuchenkasse bleiben muss.
Der Landesbauernverband Sachsen-Anhalt hat sich der Meinung der Tierzuchtverbände angeschlossen, zeigte aber auch Verständnis dafür, dass die Landkreise die Kostenexplosion künftig nicht allein tragen können. Die Einbindung der Tierseuchenkasse lehnte der Landesbauernverband aber ebenso ab.
Die kommunalen Spitzenverbände und der Tierkörperbeseitigungsverband legten eine gemeinsame Stellungnahme vor. Darin wurde der Wille zur Neuaufteilung der Kosten positiv angemerkt. Es wurde aber angemahnt, dass bei der Neuaufteilung der Kosten Sondermaßnahmen, wie die durch BSE verursachten, gesondert berücksichtigt werden müssten. Ansonsten wäre der Wunsch der Landkreise nach einer Entlastung nicht erfüllt.
Die kommunalen Spitzenverbände und der Tierkörperbeseitigungsverband schlugen als Kompromiss vor, die Kosten zu dritteln. Außerdem sollte die Übernahme der BSE-Folgekosten durch das Land festgeschrieben werden.
In seiner 45. Sitzung am 30. Oktober 2001 hat der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet. Dazu lag ihm eine Synopse vor, die in Auswertung der durchgeführten Anhörung eine Reihe von Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf enthielt. Diese Synopse wurde zur Beratungsgrundlage des Ausschusses erklärt.
Des Weiteren waren den Ausschussmitgliedern im Vorfeld dieser Sitzung Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zugegangen. Dieser hatte angeregt, die Tierkörperbeseitigung auf eine in sich geschlossene, neue gesetzliche Grundlage zu stellen. Dieser Empfehlung ist der Ausschuss nicht gefolgt.
Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde mit 10 : 0 : 2 Stimmen beschlossen.
Als einen wesentlichen Punkt hat der Ausschuss darin unter anderem eine neue Kostenaufteilung für die Tierkörperbeseitigung vorgeschlagen. Die Kosten sollen nun von den Tierbesitzern und dem Land zu jeweils 25 % sowie von den kreisfreien Städten und den Landkreisen zu 50 % getragen werden. Die Tierseuchenkasse soll für nicht unter normalen Umständen gefallenes Vieh die Entsorgungskosten zahlen.
Der Wortlaut der vorläufigen Beschlussempfehlung wurde an die mitberatenden Ausschüsse für Finanzen und für Inneres weitergeleitet.
Die abschließende Gesetzesberatung fand im federführenden Ausschuss am 22. November 2001 statt. Dazu
lagen ihm die Empfehlungen der beiden mitberatenden Ausschüsse vor.
Während sich der Finanzausschuss der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einstimmig anschloss, empfahl der Ausschuss für Inneres eine Änderung der Nr. 5/1, § 4 Abs. 2 Satz 1 betreffend.
Der Innenausschuss beschloss mit 7 : 5 : 0 Stimmen, dass die Kosten der Beseitigung von Tierkörpern von Vieh im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Tierseuchengesetzes von den Besitzern, dem Land und den kreisfreien Städten und Landkreisen jeweils zu einem Drittel getragen werden sollen. Dieser Empfehlung ist der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nicht gefolgt.
Der gegenüber der Ursprungsdrucksache vom federführenden Ausschuss geänderte und mit 8 : 0 : 1 Stimmen beschlossene Gesetzestext liegt Ihnen nun in Form einer Synopse vor. Ich bitte das Hohe Haus, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Schönen Dank.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt in der Drs. 3/4669 wurde vom Landtag am 28. Juni dieses Jahres in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Er enthält Bestimmungen, die das Füttern und die Kirrung des Wildes betreffen. Neben der ausschließenden positiven Aufzählung erlaubter Futtermittel wird die Kirrung, eine zur Wildanlockung zum Zwecke des Erlegens vorgenommene Fütterung, näher präzisiert.
Die erste Beratung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu diesem Gesetzentwurf fand in der 42. Sitzung am 20. September 2001 statt. Dazu lag dem Ausschuss eine schriftliche Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, in der Änderungen bei den Begriffsbestimmungen sowie redaktionelle Änderungen vorgeschlagen wurden.
Vonseiten des Ausschusses wurde des Weiteren auf einen Widerspruch im Gesetzentwurf aufmerksam gemacht. Daraufhin wurde die weitere Beratung über den Gesetzentwurf vertagt, und das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt kündigte an, dem Ausschuss einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorzulegen.
Die zweite und abschließende Beratung des Ausschusses fand in der 44. Sitzung am 18. Oktober 2001 statt. Dazu lag ihm der angekündigte überarbeitete Gesetzentwurf vor. Dieser neue Entwurf berücksichtigte größtenteils die in der ersten Beratung zur Sprache gekommenen Änderungsvorschläge. Diskussionsbedarf sah der Ausschuss dennoch hinsichtlich der Formulierung „landwirtschaftliche Produkte“ in dem unter Nr. 1 neu gefassten § 34 Abs. 4 Satz 3. Im Anschluss an die Diskussion wurde von der Fraktion der PDS ein Änderungsvorschlag unterbreitet, der jedoch keine Mehrheit fand.
Der Ausschuss hat daraufhin in der zweiten Beratung den von der Landesregierung vorgelegten überarbeiteten Gesetzentwurf unverändert mit 9 : 0 : 4 Stimmen angenommen. Die Veränderungen gegenüber der Ursprungsdrucksache 3/4669 sind in der Beschlussempfehlung synoptisch dargestellt.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu folgen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der PDS in der Drs. 3/2431 wurde von diesem Hohen Haus am 17. Dezember 1999 in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Eine erste Beratung des Ausschusses fand in der 23. Sitzung am 23. März 2000 statt. Von der einbringenden Fraktion wurde festgestellt, dass eine Regelung zur Kompensierung der Belastungen aus der GasölbeihilfeNeuregelung und der Ökosteuer zumindest für das Jahr 2000 noch nicht in Sicht sei. Sie äußerte außerdem Bedenken dahin gehend, dass die Mehrausgaben für Dieselkraftstoff die Landwirtschaft über Gebühr belasten würden.
Die Fraktion der SPD verwies darauf, dass der unter Punkt 1 des Antrages aufgeführte Zusammenhang zwischen der Altschuldentilgung in der Landwirtschaft und der Reduzierung der Gasölbeihilfe nicht mehr bestehe. Des Weiteren sah die Fraktion der SPD den Punkt 3 des Antrages als erfüllt an, da es Aufträge an die Bundesforschungsanstalt in Braunschweig und an die Humboldt-Universität Berlin gebe, diese Angelegenheit zu untersuchen. Die Fraktion der SPD beantragte, den Antrag der Fraktion der PDS somit für erledigt zu erklären.
Die Fraktion der CDU stellte fest, dass auch sie keinen direkten Zusammenhang zwischen der Altschuldenregelung und der Reduzierung der Gasölbeihilfe sehe, plädierte aber dafür, diesen Antrag noch nicht für erledigt zu erklären. Sie schlug vor, die Landesregierung aufzufordern, in einer der nächsten Sitzungen darüber zu berichten, welche Vorteile die neue Agrardieselregelung für die landwirtschaftlichen Betriebe bringen werde und wie der Stand der Altschuldenregelung sei.
Diesem Vorschlag stimmte die Fraktion der PDS zu und erweiterte ihn dahin gehend, dass die Landesregierung auch darlegen solle, wie das Problem Agrardiesel im Jahr 2000 behandelt werden werde. Auch die Fraktion der SPD stimmte einer Berichterstattung der Landesregierung zu und zog damit ihren Antrag zurück, den Antrag für erledigt zu erklären.
Von der Landesregierung wurde darauf hingewiesen, dass es eine Verknüpfung beider Probleme, wie es in der Überschrift des Antrages zum Ausdruck komme, nicht gebe. Die Landesregierung führte zu dieser Problematik unter anderem weiter an, dass sich die Situation in Bezug auf Gasöl und Agrardiesel aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung vom 23. Februar 2000, Agrardiesel in Deutschland einzuführen, erheblich zugunsten der deutschen Landwirtschaft verändert habe.
Der Ausschuss hat daraufhin einstimmig beschlossen, von der Landesregierung noch vor der Sommerpause 2000 einen Bericht zur Problematik der Altschuldenfrage anzufordern.
Die zweite Beratung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu diesem Antrag fand in der 26. Sitzung am 28. Juli 2000 statt. Von der Landesregierung erhielt der Ausschuss entsprechend seinem Beschluss einen Bericht. Dem Ausschuss wurde unter anderem mitgeteilt, dass die Zwischenergebnisse von der Bundesforschungsanstalt Braunschweig sowie von der Humboldt-Universität Berlin zu der zu erstellenden Studie „Wirkungsanalyse der Altschuldenregelungen in der Agrarwirtschaft“ inzwischen vorgestellt worden seien.
Auf die Frage der Fraktion der PDS bezüglich des Standpunktes der neuen Bundesländer in Bezug auf die Altschuldenproblematik verwies die Landesregierung
darauf, dass in einigen Punkten noch Klärungsbedarf bestehe.
Die Fraktion der PDS hob nochmals hervor, dass die gestiegenen Kraftstoffpreise die Landwirtschaft in hohem Maße belasteten und weitere Belastungen aufgrund der Einführung der Agenda 2000 entstehen würden.
Die Landesregierung äußerte ihre Besorgnis über den Anstieg der Belastung der Landwirtschaft, war aber der Auffassung, dass der Anstieg des Dieselpreises nicht allein auf die Einführung der Ökosteuer zurückgeführt werden könne. Sie versicherte dem Ausschuss, sie werde sich auf der Bundesebene für die speziellen Belange der landwirtschaftlichen Betriebe einsetzen.
Am 15. März 2001 hat der Ausschuss den Antrag der Fraktion der PDS erneut aufgerufen. Von der Fraktion der SPD wurde beantragt, die Beratung zu vertagen, um sich in der darauf folgenden Sitzung die Studie der Bundesforschungsanstalt Braunschweig und der Humboldt-Universität Berlin, die mittlerweile vorlag, von der Landesregierung vorstellen und erläutern zu lassen. Die Fraktion der PDS machte wiederholt darauf aufmerksam, dass hinsichtlich der Dieselbeihilfe im europäischen Maßstab enorme Wettbewerbsverzerrungen bestünden.
Die Landesregierung verwies darauf, dass seit der Einbringung dieses Antrages in den Landtag im Dezember 1999 eine Weiterentwicklung stattgefunden habe. Inzwischen sei das Agrardieselgesetz erlassen worden, und es gebe Bestrebungen, weitere Änderungen vorzunehmen. In diesem Zusammenhang sei die Absenkung der Besteuerung des Agrardiesels auf 50 Pfennig je Liter zu nennen.
Nach Meinung der Landesregierung hätten sich die Punkte 2 und 3 des Antrages erledigt. Das Thema Altschulden werde hingegen auch in der nächsten Zeit ein Thema bleiben.
Der Antrag auf Vertagung der Beratung wurde vom Ausschuss einstimmig angenommen.
In der 38. Sitzung des Agrarausschuss am 12. April 2001 erfolgte die Vorstellung der anfangs genannten Studie durch die Landesregierung. Die Erarbeitung der Beschlussempfehlung wurde auf die am 7. Juni 2001 stattfindende Sitzung vertagt. Der Ausschuss wollte ein am 14. Mai 2001 in Potsdam vorgesehenes Kolloquium zu dieser Studie abwarten, dessen Ergebnisse für die Bewertung der Problematik der Altschuldenregelung bedeutsam sein können.
Der Bericht der Landesregierung über das erwähnte Kolloquium wurde im Ausschuss wie vorgesehen am 7. Juni 2001 abgegeben.
Im Ergebnis dieses Berichts und der bis dahin durchgeführten Beratungen hat der Ausschuss mit 8 : 0 : 2 Stimmen beschlossen, den Antrag in der Drs. 3/2431 für erledigt zu erklären. Darüber hinaus hat der Ausschuss beschlossen, die Landesregierung zu beauftragen, ihn über den Fortgang der Klärung der Altschuldenproblematik laufend zu unterrichten.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu folgen. - Vielen Dank.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte vorweg sagen, die Berichterstattung wird etwas länger, denn es handelt sich um zwei Anträge. Allein der Agrarausschuss hat neben einer Anhörung siebenmal zu diesem Thema getagt; die Sitzungen der mitberatenden Ausschüsse sind dabei nicht berücksichtigt.
Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU in der Drs. 3/2082 - Kompensation von Landschaftspflegemaßnahmen - wurde vom Landtag bereits am 16. Septem
ber 1999 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Raumordnung und Umwelt überwiesen.
Die erste Beratung über diesen Antrag fand in der 20. Sitzung des federführenden Ausschusses am 18. November 1999 statt. Dem Ausschuss lag zu diesem Zeitpunkt ein Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung der SPD-Fraktion vor.
Von der einbringenden Fraktion der CDU wurde vorgebracht, dass die damals kurz vor der Verkündung stehende Artikelverordnung, die die Anwendung des Vertragsnaturschutzes in Naturschutzgebieten auf der Grundlage von EU-Mitteln ermöglicht, für 25 Naturschutzgebiete nicht zutreffe. Gleichzeitig seien die für die Bewirtschaftung dieser Gebiete vorgesehenen Erschwernisausgleichsleistungen geringer als die bisherigen Ausgleichszahlungen. Damit wären in den betroffenen Regionen insbesondere die Schaf- und Mutterkuhhalter in ihrer Existenz bedroht. Die CDU-Fraktion forderte deshalb die Kompensation des Minderbetrages.
Von der Landesregierung erhielt der Ausschuss einen mündlichen Bericht über die Auswirkungen der Artikelverordnung. Dieser Bericht war insbesondere nach Meinung der Fraktion der CDU zu allgemein gehalten. Sie sprach sich dafür aus, die Landesregierung zu bitten, eine Berechnung des finanziellen Verlustes vorzulegen, wenn bezogen auf eine bestimmte Region keine Beweidung mehr zu erwarten sei. Dieser Bitte schloss sich auch die Fraktion der PDS an.
In dieser Sitzung wurde in diesem Zusammenhang auch die Frage der Beweidung von Dämmen durch Schafe angesprochen. Insbesondere die Fraktionen der SPD und der CDU sprachen sich dafür aus, zu gegebener Zeit die Deichpflege zu thematisieren.
Im Ergebnis der Beratung am 18. November 1999 erbat der Ausschuss von der Landesregierung nähere Informationen zur Artikelverordnung sowie eine Übersicht über die 25 Naturschutzgebiete, die nicht unter die Artikelverordnung fallen.
Eine Weiterberatung fand in der 22. Sitzung am 16. Februar 2000 statt. Dem Ausschuss lagen dazu die von der Landesregierung erbetenen Informationen vor. Dennoch ließ die Diskussion für die Mitglieder des Ausschusses einige Fragen offen. Die weitere Beratung wurde zurückgestellt, weil eindeutige Aussagen, zum Beispiel dazu, ob und wie die betroffenen landwirtschaftlichen Flächen genutzt werden, in dieser Beratung noch nicht getroffen werden konnten. Des Weiteren sollte abgewartet werden, wie viele Anträge auf Erschwernisausgleich gestellt werden und wie die Landschaftspflege vergütet wird.
Am 4. Mai 2000 wurde dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom Landtag der Antrag der Fraktion der PDS mit der Überschrift „Programm zur Entwicklung der Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhaltung“ in der Drs. 3/3059 zur federführenden Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung überwiesen. Dieser Antrag wurde zur Mitberatung in die Ausschüsse für Raumordnung und Umwelt sowie für Finanzen überwiesen.
Der federführende Ausschuss beschäftigte sich mit diesem Antrag erstmals in der 26. Sitzung am 8. Juni 2000. In der Beratung wurde von der einbringenden Fraktion der PDS betont, dass man der angespannten wirtschaft
lichen Situation insbesondere im Bereich der Schafhaltung entgegenwirken sollte. Die Schäfer könnten in der heutigen Zeit aufgrund der Entwicklung auf dem Markt keine existenzsichernden Einnahmen mehr erzielen.
In der Diskussion sprach der Ausschuss der Bewirtschaftung der Deiche durch die Schäfer eine besondere Bedeutung zu. Die Schäfer bekommen jedoch aufgrund rechtlicher Vorgaben Probleme. Der Ausschuss sprach sich mehrheitlich dafür aus, dass die Schafzucht und haltung als eine Form des Vertragsnaturschutzes gefördert werden soll.
Nach Aussagen des zuständigen Ministeriums hat die Landesregierung dieses Problem erkannt. Das Agrarministerium versuche, den Schäfern über den Vertragsnaturschutz zu helfen. In absehbarer Zeit werde jedoch die Höhe der Zahlungen für den Vertragsnaturschutz zurückgeführt werden, da die Höhe der gegenwärtigen Zahlungen nicht EU-konform sei.
Die Landesregierung erklärte, man werde in den Erhalt der Schäfereien investieren, wenn die erforderlichen Finanzmittel zur Förderung bereitgestellt würden, allerdings nach einer Abwägung gegenüber anderen wichtigen Aufgaben.
Der Ausschuss bat das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt, bis zu der ersten Sitzung nach der Sommerpause 2000 ein Programm zur Entwicklung der Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhaltung vorzulegen. Darüber hinaus bat er um Informationen, wie viele Schäfereien aufgrund welcher Veränderungen bei den Fördermöglichkeiten in ihrer Existenz bedroht sind.
Es wurde vereinbart, in die weitere Beratung den Antrag der Fraktion der CDU zum Thema „Kompensation von Landschaftspflegemaßnahmen“ einzubeziehen.
Der Ausschuss hat sich in der 28. Sitzung am 31. August 2000 zum vierten Mal mit beiden genannten Anträgen befasst. Ihm lag zur Beratung eine Zuarbeit des Ministeriums zur Situation der Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhaltung im Land Sachsen-Anhalt vor.
Darüber hinaus ist dem Ausschuss ein Bericht des Landesschafzuchtverbandes zur Situation der Schafhaltung im Lande sowie ein Schreiben des Landesbauernverbandes zur Entwicklung der Schafhaltung zugegangen. In den beiden letztgenannten Schreiben wurde zum Ausdruck gebracht, dass der Berufsstand der Schäfer vor dem Hintergrund der massiven Kürzung bei Förderprogrammen, die die extensive Landbewirtschaftung und die Pflege der Kulturlandschaft ermöglichten, dringend umfassende Unterstützung brauche.
Der Ausschuss konnte auch in seiner Beratung nach der Sommerpause trotz der Vorlage der Landesregierung, die für den Ausschuss teilweise eher eine Sachstandsaufnahme darstellte, keine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeiten. Er hielt es für erforderlich, die Prak-tiker in einer Anhörung vor dem Ausschuss zu Wort kommen zu lassen.
Die Anhörung fand in der 29. Sitzung am 28. September 2000 statt und wurde gemeinsam mit dem mitberatenden Ausschuss für Raumordnung und Umwelt durchgeführt. Dazu wurden die kommunalen Spitzenverbände, der Landesbauernverband, der Landvolkverband, der Landesschafzucht- und der Landesrinderzuchtverband sowie der Verband der Schaf- und Ziegenzüchter und -halter des Landes Sachsen-Anhalt eingeladen.
In der Anhörung wurde insbesondere von den einzelnen Verbänden nochmals ausdrücklich auf die problematische Situation der Schafhalter im Land aufmerksam gemacht und gefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die auch in Zukunft eine ökonomische und landschaftspflegerische Schafhaltung in Sachsen-Anhalt ermöglichen.
In der darauf folgenden Sitzung des Ausschusses am 5. Oktober 2000 wurde das Thema erneut aufgegriffen. Die Fraktion der SPD legte dazu den Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung vor, der als Beratungsgrundlage diente.
Die Landesregierung teilte dem Ausschuss ihre Vorstellungen dazu mit, wie die Schäfereien in Sachsen-Anhalt unterstützt werden können, um längerfristig deren wirtschaftliche Existenz zu sichern. Unter anderem beabsichtigt man, den Schäfereien dort, wo es möglich ist, die Pflege der Deiche mit allen anderen Bestandteilen anzubieten. Die Höhe der Zuwendungen für die Deichpflege müsste nach Angaben der Landesregierung noch überprüft werden. Darüber hinaus wolle man die Schäfereien in den Gebieten, auf die die Artikelverordnung nicht zutreffe, fördern. Hierzu sei allerdings die Frage des Kostenträgers zu klären.
Der Ausschuss vertagte die Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung auf die nächste Sitzung, da die Landesregierung anbot, nochmals zu diesem Thema zu berichten.
In der 31. Sitzung am 26. Oktober 2000 einigte sich der Ausschuss schließlich auf eine vorläufige Beschlussempfehlung. Der Beratung lagen neben dem Vorschlag der SPD-Fraktion aus der vorausgegangenen Sitzung auch der Entwurf einer Beschlussempfehlung der Fraktion der CDU zugrunde. Dieser baute, inhaltlich etwas abgeändert, auf dem Entwurf der SPD-Fraktion auf.
Zum Beispiel beantragte die SPD-Fraktion, eine Rechtsgrundlage zur Förderung der Landschaftspflege durch Hüteschafhaltung zu erarbeiten. Die Fraktion der CDU plädierte dafür, hierbei die Mutterkuhhaltung einzubeziehen. Des Weiteren sah der Entwurf der SPD-Fraktion vor, die Landesregierung aufzufordern, in den Ausschüssen für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Raumordnung und Umwelt über die Auswirkungen der Artikelverordnung zu berichten. Die CDUFraktion sah jedoch die Beschlussempfehlung damit als überlastet an und schlug vor, sich mit der Artikelverordnung im Rahmen der Selbstbefassung zu beschäftigen.
Nach der Meinung der CDU-Fraktion sollte die Beschlussempfehlung nicht die Festlegung enthalten, dass in den Naturschutzgebieten, in denen aus naturschutzfachlicher Sicht keine negativen Auswirkungen zu verzeichnen sind, die zeitliche Befristung der Artikelverordnung aufgehoben werden soll.
In beiden Entwürfen war das Anliegen der PDS-Fraktion, ein Programm zur Förderung der Tierhaltung aufzulegen, nicht aufgegriffen worden. Dies wurde von der PDS moniert. Der Ausschuss einigte sich nach einer sehr sachlichen Diskussion auf eine vorläufige Beschlussempfehlung, die diesen Passus unter Punkt c enthält.
Die Fraktion der CDU schloss sich dem Entwurf der SPD-Fraktion an, wobei der Vorschlag der CDU-Fraktion, auch die Mutterkuhhaltung aufzunehmen, berücksichtigt wurde. Außerdem wurde auf die Festlegung der Finanzierung verzichtet.
Der Ausschuss stimmte über die einzelnen Absätze der vorläufigen Beschlussempfehlung getrennt ab. Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde den mitberatenden Ausschüssen für Raumordnung und Umwelt sowie für Finanzen vorgelegt.
Der Ausschuss für Raumordnung und Umwelt empfahl dem federführenden Ausschuss, unter Punkt a Satz 1 die Worte „Hüteschaf- und Mutterkuhhaltung“ durch das Wort „Schafhaltung“ zu ersetzen. Er empfahl weiterhin, eine Anhörung der Betroffenen zu den Auswirkungen der Artikelverordnung durchzuführen.
Der Ausschuss für Finanzen stimmte der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses in unveränderter Fassung mit der Maßgabe zu, dass sich der Auftrag, die Einbindung von Bundes- und EUMitteln parallel zu prüfen, auch auf den darauf folgenden Satz bezieht, der lautet:
„Im Haushaltsjahr 2001 soll die Ausgabe für das Jahr 2001 und rückwirkend für das Jahr 2000 erfolgen.“
Die abschließende Beratung des Ausschusses für Ernährung, Landschaft und Forsten zu beiden Anträgen sowie über die Ihnen nunmehr vorliegende Beschlussempfehlung fand in der 33. Sitzung am 8. Dezember 2000 statt.
In dieser Sitzung einigte sich der Ausschuss bezüglich Punkt a Satz 1 abweichend von der Formulierung der vorläufigen Beschlussempfehlung sowie entgegen der Empfehlung des Umweltausschusses auf die Formulierung „Landschaftspflege durch Schaf-, insbesondere Hüteschafhaltung“; denn im Vordergrund sollte die Förderung der Landschaftspflege stehen, nicht die generelle Förderung der Schafhaltung.
Auf die Festschreibung der Mutterkuhhaltung wurde verzichtet, da diese keine herausragende Bedeutung hat und die Notifizierung entsprechender Vorgaben erheblich schwieriger ist. Die Förderung der Mutterkuhhaltung für das Jahr 2001 ist aus finanzieller Sicht nicht möglich. Darüber hinaus ist sie EU-rechtlich problematisch.
Der Ausschuss hat des Weiteren eine Änderung in Punkt a Satz 2 vorgenommen. Nach dem Wort „soll“ wurde das Wort „überwiegend“ eingefügt, sodass der Satz nunmehr lautet:
„Die Förderung soll überwiegend auf die Fläche bezogen sein.“
Der Hintergrund dieser Formulierung ist, dass die Schäfer, die nicht über eine ausreichend große Fläche verfügen, auch Leistungen auf anderen Flächen erbringen.
Die vom Umweltausschuss ausgesprochene Empfehlung, eine Anhörung zu den Auswirkungen der Artikelverordnung durchzuführen, hat der federführende Ausschuss nicht aufgegriffen. Er schlägt hingegen unter Punkt b der Beschlussempfehlung vor, die Landesregierung aufzufordern, in den Ausschüssen für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Raumordnung und Umwelt dazu zu berichten.
Die vorliegende Beschlussempfehlung wurde vom federführenden Ausschuss mit 5 : 0 : 6 Stimmen angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Schönen Dank.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ergebnis der Beratung zu dem Antrag, der eben vom Präsidenten genannt wurde und der am 9. November dieses Jahres in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung überwiesen worden ist, möchte ich jetzt im Einzelnen vortragen.
Der Ausschuss hat sich mit dieser Problematik in seiner 32. Sitzung am 16. November dieses Jahres befasst. In dieser Sitzung wurde vom Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt erklärt, dass die Intentionen des Antrags von diesem geteilt werden und dass hinsichtlich des Unterglasgartenbaus in höchstem Maße Handlungsbedarf besteht.
Der Ausschuss hat sich von dem genannten Ministerium über die bislang möglichen und zukünftigen Hilfsprogramme und Maßnahmen für die in Existenznot geratenen Unterglasgartenbaubetriebe unseres Landes berichten lassen. Nach dessen Auskunft hätten nicht nur das Land, sondern auch die Bundesregierung und die EU diese besondere schwierige Lage erkannt, die durch die Wettbewerbssituation in Europa noch verschärft wird. Auf allen drei Ebenen - so wurde dem Ausschuss versichert - sei man diesbezüglich bereits tätig.
Zum Antrag. Hinsichtlich der Punkte a und b des Antrags der CDU-Fraktion bestand im Ausschuss Konsens. Diskussionsbedarf gab es lediglich zum Punkt b des Antrags, insbesondere hinsichtlich der Laufzeit eines Förderprogramms. Der Antrag der CDU-Fraktion sah ein fünfjähriges Förderprogramm vor.
Der Ausschuss hat sich auch aufgrund der vom Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt erhaltenen Informationen schließlich darauf geeinigt, in Punkt b des Antrags die Worte „fünfjähriges Förderprogramm“ durch die Worte „ein mehrjähriges Förderprogramm“ zu ersetzen.
Meine Damen und Herren! Ich meine, durch die Ihnen heute vorliegende Beschlussempfehlung wird der politische Wille, den Unterglasgartenbaubetrieben in Sachsen-Anhalt jede mögliche Hilfe zuteil werden zu lassen, eindeutig zum Ausdruck gebracht. Der Ausschuss hat die geänderte Beschlussempfehlung einstimmig beschlossen. Ich bitte Sie, dieser Empfehlung zu folgen. - Schönen Dank.
Verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der CDU in der Drs. 3/2285 zur geplanten Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol im Bundesrat wurde vom Landtag am 12. November 1999 zur Beratung in den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Der genannte Ausschuß hat sich mit diesem Antrag in seiner Sitzung am 16. Februar 2000 befaßt und kam einstimmig zu dem Entschluß, diesen Antrag für erledigt zu erklären.
Hintergrund dieser Entscheidung war, daß Artikel 12 des Haushaltssanierungsgesetzes, also die Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol, vom Deutschen Bundestag am 12. November 1999 beschlossen worden ist. Da es sich um kein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, war eine Befassung des Bundesrates hierbei nicht vorgesehen.
Darüber hinaus ist es in dem vorausgegangenen Gesetzgebungsverfahren aufgrund der Anhörung betroffener Verbände und Brennereien im Rahmen der Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages noch zu inhaltlichen Anpassungen des ursprüng-lichen Entwurfs gekommen. Es wurden nach Auskunft des Ministeriums folgende Gesetzesänderungen beschlossen:
a) die Vergabe von Jahresbrennrechten ab dem Brennjahr 2006/2007 nur noch an landwirtschaftliche Brennereien,
b) die Drosselung des Jahresbrennrechts der gewerblichen Brennereien bis zu den Jahren 2005/2006 auf 50 % des regelmäßigen Brennrechts,
c) eine angemessene Entschädigung im Falle des vorzeitigen Ausstiegs aus dem Monopol und letztlich
d) die Senkung des Übernahmepreises für die Brennrechte ab 600 Hektolitern pro Jahr, gestaffelt nach Jahresbrennrecht, von 15 bis 53 %.
Aufgrund des dargelegten Sachverhalts sah der Ausschuß, wie eingangs schon erwähnt, den Antrag in der Drs. 3/2285 einstimmig als erledigt an.
Ich bitte das Hohe Haus, dieser Beschlußempfehlung zu folgen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Große Einmütigkeit herrschte in diesem Hohen Hause, als im Januar dieses Jahres die Diskussion um den Hanfanbau und die Hanfverarbeitung in SachsenAnhalt geführt wurde. Die Anträge und der Änderungsantrag wurden vom Landtag am 20. Januar dieses Jahres in den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Wir befaßten uns in der 22. Sitzung des Ausschusses am 16. Februar 2000 mit der Thematik der Vorlagen. Fraktionsübergreifend bestand im Ausschuß ein großer Konsens darüber, daß der sich entwickelnde Anbau und die Verarbeitung von Hanf in unserem Lande vor existenzbedrohenden Marktveränderungen geschützt werden müssen. Ich erinnere daran: In Gardelegen befindet sich die modernste Hanfverarbeitungsanlage ihrer Art in Europa. Neue, verschlechterte Förderbedingungen der EU würden das Erreichte sehr in Frage stellen.
Mit dem heute zu fassenden Beschluß sollen die bereits laufenden Aktivitäten der Landesregierung gegen die von der EU beabsichtigte Regelung hinsichtlich der Veränderung der Marktordnung in bezug auf Hanf und Flachs unterstützt werden. Dazu gab es im Ausschuß Übereinstimmung. Die vorliegenden Anträge hatten die gleiche Zielstellung, aber in der Klarheit der Formulierung gab es feine Unterschiede.
Während sich die Fraktion der SPD mit ihrem Antrag auch dafür aussprach, eine Berücksichtigung der in Sachsen-Anhalt bestehenden Standorte und Produktionskapazitäten bei der Änderung der Verordnung Nr. 1 251/1999 zu fordern, erschien dem Ausschuß im Ergebnis einer intensiven Aussprache die Formulierung dieses Antrages nicht konkret genug. Dagegen hat der Antrag der PDS-Fraktion ganz deutlich zum Inhalt,
gegen den Vorschlag der EU-Kommission zur Veränderung dieser Verordnung zu intervenieren.
Der Ausschuß hat es sich nicht leicht gemacht und sich nach einer in dieser Hinsicht geführten Debatte mit 7 : 0 : 6 Stimmen für den Antrag der Fraktion der PDS in der Drs. 3/2561 als Wortlaut für die Ihnen heute vorliegende Beschlußempfehlung ausgesprochen. Dies bedeutet: Eine Veränderung der bestehenden Verordnung der EU ist grundsätzlich abzulehnen. Hierbei bitten wir weiterhin die Landesregierung um Unterstützung.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu folgen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.