Protocol of the Session on January 25, 2001

Der Ausschuss bat das Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt, bis zu der ersten Sitzung nach der Sommerpause 2000 ein Programm zur Entwicklung der Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhaltung vorzulegen. Darüber hinaus bat er um Informationen, wie viele Schäfereien aufgrund welcher Veränderungen bei den Fördermöglichkeiten in ihrer Existenz bedroht sind.

Es wurde vereinbart, in die weitere Beratung den Antrag der Fraktion der CDU zum Thema „Kompensation von Landschaftspflegemaßnahmen“ einzubeziehen.

Der Ausschuss hat sich in der 28. Sitzung am 31. August 2000 zum vierten Mal mit beiden genannten Anträgen befasst. Ihm lag zur Beratung eine Zuarbeit des Ministeriums zur Situation der Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhaltung im Land Sachsen-Anhalt vor.

Darüber hinaus ist dem Ausschuss ein Bericht des Landesschafzuchtverbandes zur Situation der Schafhaltung im Lande sowie ein Schreiben des Landesbauernverbandes zur Entwicklung der Schafhaltung zugegangen. In den beiden letztgenannten Schreiben wurde zum Ausdruck gebracht, dass der Berufsstand der Schäfer vor dem Hintergrund der massiven Kürzung bei Förderprogrammen, die die extensive Landbewirtschaftung und die Pflege der Kulturlandschaft ermöglichten, dringend umfassende Unterstützung brauche.

Der Ausschuss konnte auch in seiner Beratung nach der Sommerpause trotz der Vorlage der Landesregierung, die für den Ausschuss teilweise eher eine Sachstandsaufnahme darstellte, keine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeiten. Er hielt es für erforderlich, die Prak-tiker in einer Anhörung vor dem Ausschuss zu Wort kommen zu lassen.

Die Anhörung fand in der 29. Sitzung am 28. September 2000 statt und wurde gemeinsam mit dem mitberatenden Ausschuss für Raumordnung und Umwelt durchgeführt. Dazu wurden die kommunalen Spitzenverbände, der Landesbauernverband, der Landvolkverband, der Landesschafzucht- und der Landesrinderzuchtverband sowie der Verband der Schaf- und Ziegenzüchter und -halter des Landes Sachsen-Anhalt eingeladen.

In der Anhörung wurde insbesondere von den einzelnen Verbänden nochmals ausdrücklich auf die problematische Situation der Schafhalter im Land aufmerksam gemacht und gefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die auch in Zukunft eine ökonomische und landschaftspflegerische Schafhaltung in Sachsen-Anhalt ermöglichen.

In der darauf folgenden Sitzung des Ausschusses am 5. Oktober 2000 wurde das Thema erneut aufgegriffen. Die Fraktion der SPD legte dazu den Entwurf einer vorläufigen Beschlussempfehlung vor, der als Beratungsgrundlage diente.

Die Landesregierung teilte dem Ausschuss ihre Vorstellungen dazu mit, wie die Schäfereien in Sachsen-Anhalt unterstützt werden können, um längerfristig deren wirtschaftliche Existenz zu sichern. Unter anderem beabsichtigt man, den Schäfereien dort, wo es möglich ist, die Pflege der Deiche mit allen anderen Bestandteilen anzubieten. Die Höhe der Zuwendungen für die Deichpflege müsste nach Angaben der Landesregierung noch überprüft werden. Darüber hinaus wolle man die Schäfereien in den Gebieten, auf die die Artikelverordnung nicht zutreffe, fördern. Hierzu sei allerdings die Frage des Kostenträgers zu klären.

Der Ausschuss vertagte die Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung auf die nächste Sitzung, da die Landesregierung anbot, nochmals zu diesem Thema zu berichten.

In der 31. Sitzung am 26. Oktober 2000 einigte sich der Ausschuss schließlich auf eine vorläufige Beschlussempfehlung. Der Beratung lagen neben dem Vorschlag der SPD-Fraktion aus der vorausgegangenen Sitzung auch der Entwurf einer Beschlussempfehlung der Fraktion der CDU zugrunde. Dieser baute, inhaltlich etwas abgeändert, auf dem Entwurf der SPD-Fraktion auf.

Zum Beispiel beantragte die SPD-Fraktion, eine Rechtsgrundlage zur Förderung der Landschaftspflege durch Hüteschafhaltung zu erarbeiten. Die Fraktion der CDU plädierte dafür, hierbei die Mutterkuhhaltung einzubeziehen. Des Weiteren sah der Entwurf der SPD-Fraktion vor, die Landesregierung aufzufordern, in den Ausschüssen für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Raumordnung und Umwelt über die Auswirkungen der Artikelverordnung zu berichten. Die CDUFraktion sah jedoch die Beschlussempfehlung damit als überlastet an und schlug vor, sich mit der Artikelverordnung im Rahmen der Selbstbefassung zu beschäftigen.

Nach der Meinung der CDU-Fraktion sollte die Beschlussempfehlung nicht die Festlegung enthalten, dass in den Naturschutzgebieten, in denen aus naturschutzfachlicher Sicht keine negativen Auswirkungen zu verzeichnen sind, die zeitliche Befristung der Artikelverordnung aufgehoben werden soll.

In beiden Entwürfen war das Anliegen der PDS-Fraktion, ein Programm zur Förderung der Tierhaltung aufzulegen, nicht aufgegriffen worden. Dies wurde von der PDS moniert. Der Ausschuss einigte sich nach einer sehr sachlichen Diskussion auf eine vorläufige Beschlussempfehlung, die diesen Passus unter Punkt c enthält.

Die Fraktion der CDU schloss sich dem Entwurf der SPD-Fraktion an, wobei der Vorschlag der CDU-Fraktion, auch die Mutterkuhhaltung aufzunehmen, berücksichtigt wurde. Außerdem wurde auf die Festlegung der Finanzierung verzichtet.

Der Ausschuss stimmte über die einzelnen Absätze der vorläufigen Beschlussempfehlung getrennt ab. Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde den mitberatenden Ausschüssen für Raumordnung und Umwelt sowie für Finanzen vorgelegt.

Der Ausschuss für Raumordnung und Umwelt empfahl dem federführenden Ausschuss, unter Punkt a Satz 1 die Worte „Hüteschaf- und Mutterkuhhaltung“ durch das Wort „Schafhaltung“ zu ersetzen. Er empfahl weiterhin, eine Anhörung der Betroffenen zu den Auswirkungen der Artikelverordnung durchzuführen.

Der Ausschuss für Finanzen stimmte der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses in unveränderter Fassung mit der Maßgabe zu, dass sich der Auftrag, die Einbindung von Bundes- und EUMitteln parallel zu prüfen, auch auf den darauf folgenden Satz bezieht, der lautet:

„Im Haushaltsjahr 2001 soll die Ausgabe für das Jahr 2001 und rückwirkend für das Jahr 2000 erfolgen.“

Die abschließende Beratung des Ausschusses für Ernährung, Landschaft und Forsten zu beiden Anträgen sowie über die Ihnen nunmehr vorliegende Beschlussempfehlung fand in der 33. Sitzung am 8. Dezember 2000 statt.

In dieser Sitzung einigte sich der Ausschuss bezüglich Punkt a Satz 1 abweichend von der Formulierung der vorläufigen Beschlussempfehlung sowie entgegen der Empfehlung des Umweltausschusses auf die Formulierung „Landschaftspflege durch Schaf-, insbesondere Hüteschafhaltung“; denn im Vordergrund sollte die Förderung der Landschaftspflege stehen, nicht die generelle Förderung der Schafhaltung.

Auf die Festschreibung der Mutterkuhhaltung wurde verzichtet, da diese keine herausragende Bedeutung hat und die Notifizierung entsprechender Vorgaben erheblich schwieriger ist. Die Förderung der Mutterkuhhaltung für das Jahr 2001 ist aus finanzieller Sicht nicht möglich. Darüber hinaus ist sie EU-rechtlich problematisch.

Der Ausschuss hat des Weiteren eine Änderung in Punkt a Satz 2 vorgenommen. Nach dem Wort „soll“ wurde das Wort „überwiegend“ eingefügt, sodass der Satz nunmehr lautet:

„Die Förderung soll überwiegend auf die Fläche bezogen sein.“

Der Hintergrund dieser Formulierung ist, dass die Schäfer, die nicht über eine ausreichend große Fläche verfügen, auch Leistungen auf anderen Flächen erbringen.

Die vom Umweltausschuss ausgesprochene Empfehlung, eine Anhörung zu den Auswirkungen der Artikelverordnung durchzuführen, hat der federführende Ausschuss nicht aufgegriffen. Er schlägt hingegen unter Punkt b der Beschlussempfehlung vor, die Landesregierung aufzufordern, in den Ausschüssen für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Raumordnung und Umwelt dazu zu berichten.

Die vorliegende Beschlussempfehlung wurde vom federführenden Ausschuss mit 5 : 0 : 6 Stimmen angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Schönen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Bevor ich Minister Herrn Keller das Wort erteile, begrüßen wir ganz herzlich Mitglieder des Deutschen Roten Kreuzes, Ortsverband Köthen.

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Minister Keller, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der ausführliche Bericht des Ausschussvorsitzenden Herrn Sommerfeld hat deutlich gemacht, dass sich der Agrarausschuss umfassend mit diesem Thema befasst hat und dass ihm die Schafhaltung im Land Sachsen-Anhalt sehr am Herzen liegt. Ich kann das nachvollziehen.

Das Ziel dieser Beschlussempfehlung soll es sein, die aus naturschutzfachlicher Sicht notwendige und wünschenswerte Landschaftspflege durch die Schafhaltung, insbesondere durch die Hüteschafhaltung, zu unterstützen. Die Förderung soll nach der Vorstellung des Ausschusses auf die Fläche bezogen sein.

Der Hintergrund der zahlreichen Befassungen des Landtages mit diesem Thema ist, dass die Schafhalter in den Naturschutzgebieten in künftigen Jahren in unterschiedlicher Größenordnung keine Förderung aus den bestehenden Agrar-Umwelt-Maßnahmen, insbesondere aus dem Vertragsnaturschutz, mehr erhalten können. Für Flächen im Geltungsbereich der so genannten Artikelverordnung können ab dem 1. Juli 2001 aufgrund der Befristung in dieser Verordnung bis zum Jahr 2005 keine neuen fünfjährigen Verpflichtungen mehr eingegangen werden.

Das alles, meine Damen und Herren, ist EU-rechtlich bedingt, da in Schutzgebieten mit förderrelevanten Auflagen keine EU-kofinanzierten Beihilfen für AgrarUmwelt-Maßnahmen gewährt werden dürfen. Eine weitere Förderung der aus Naturschutzsicht notwendigen bzw. wünschenswerten Landschaftspflege durch Schafhaltung ist daher mit EU-Mitteln nicht mehr möglich.

Für die Vorbereitung der entsprechenden Rechtsgrundlage ist zu berücksichtigen, welche bestehenden Maßnahmen zur Sicherung der Landschaftspflege bereits nutzbar sind und wie die Einbindung in bereits bestehende Förderinstrumente erfolgen kann.

Die Prüfung hat ergeben, dass die Einordnung eines neuen Förderprogramms zur Landschaftspflege durch Schafhaltung im Rahmen eines EU-kofinanzierten AgrarUmwelt-Programms nach der Verordnung 12/57/99 nicht in Betracht kommt. Es kommt daher nur die Erstellung eines landeseigenen Förderprogramms infrage.

Bei der Erstellung eines Landesprogrammes ist die Notifizierung bei der Europäischen Union erforderlich. Der hierfür erforderliche Zeitrahmen kann derzeit nicht hinreichend sicher eingeschätzt werden. Dennoch hoffen wir, dass dies gelingen kann.

Im Rahmen der Erarbeitung eines solchen Richtlinienentwurfes werden derzeit die Festlegungen hinsichtlich des Kreises der Zuwendungsempfänger, der Zielflächen des Zuwendungszweckes und der Zuwendungsvoraussetzungen abgestimmt. Nach Erörterungen im Landtag soll alsbald der Einstieg in die Gespräche mit den Ver

bänden und den berufsständischen Vertretungen erfolgen. Insofern gehe ich davon aus, dass wir die im Haushalt für das Jahr 2001 veranschlagten Mittel so weit mit einer Richtlinie untersetzen können, dass sie in diesem Jahr ausgereicht werden können.

Auf einen wesentlichen Punkt der Beschlussempfehlung, meine Damen und Herren, möchte ich hinweisen: Im Haushaltsjahr 2001 sollen Mittel für das Jahr 2001 und rückwirkend für das Jahr 2000 zur Verfügung gestellt werden. Für eine solche rückwirkende Bewilligung und Auszahlung von Fördergeldern besteht nach meiner Auffassung keine Rechtsgrundlage. Deshalb möchte ich Sie bitten, diesen Satz nicht in den Beschluss aufzunehmen.

Meine Damen und Herren! Der Antrag enthält einen zweiten Punkt, nämlich den Auftrag, ein Programm zur Entwicklung der Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhaltung in Sachsen-Anhalt vorzubereiten.

Die Grundlagen hierfür wurden vom Ministerium im Ernährungsausschuss bereits vorgetragen und es wurde eine Situationsanalyse vorgelegt. Darin ist eine umfassende Darstellung zur Entwicklung der Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhbestände in Sachsen-Anhalt enthalten.

Ich gehe allerdings davon aus - insofern denke ich, dass sich die Lage seit der Erarbeitung der Beschlussempfehlung des Ausschusses etwas geändert hat -, dass wir bei der Überlegung, ob ein solches spezielles Programm für Sachsen-Anhalt erarbeitet werden soll, die zukünftige agrarpolitische Entwicklung im Auge behalten müssen.

Sicherlich ist es für das Land wichtig, einen ausreichenden Bestand an Mutterkühen, Ziegen und Schafen zu haben, insbesondere auch zu dem Zweck, die Grünlandbereiche offen zu halten und bewirtschaften zu können; aber bei dem derzeitigen, auf Tierprämien beruhenden System, das einzelbetrieblich plafondiert ist, ist es momentan relativ problematisch, von Landesseite aus etwas zu tun.

Es kommt hinzu, meine Damen und Herren, dass wir nach meiner Einschätzung - ich werde heute Nachmittag bei dem Tagesordnungspunkt BSE noch einige Ausführungen zu dieser Frage machen - angesichts der zurzeit aus der BSE-Krise entstehenden Kostenfolgen ohnehin vor der Notwendigkeit stehen werden, den Einzelplan 09 des Haushaltes für das Jahr 2001 umzustrukturieren. Wir haben eine Menge zusätzlicher Kosten. Es stellt sich die Frage, ob wir als Land Sachsen-Anhalt in der Lage sein werden, die Dinge, die wir zwangsläufig auffangen müssen und die wir auch leisten müssen, um landwirtschaftliche Betriebe, die aufgrund der BSE-Problematik in Existenznot geraten sind, zu unterstützen, durch eigene Programme, die wir kaum EU-kofinanzieren können, auffangen zu können.

Ich will dies hier im Moment nur problematisieren. Da wir die gesamte Thematik aufgrund des Beschlusses des Hohen Hauses vom Dezember vergangenen Jahres auf der Tagesordnung des zuständigen Ausschusses stehen haben, sollte dies in der Folge noch einmal Gegenstand der Beratung sein.

Gleichwohl werden wir uns als Ministerium nicht der Aufgabe entziehen, hierzu die entsprechenden Vorstellungen zu entwickeln. Wir haben derzeit die LVA Iden beauftragt, eine Analyse der Probleme durchzuführen, insbesondere auch betriebsbezogen, und zwar sowohl in Bezug auf schafhaltende Betriebe als auch in Bezug auf mutterkuhhaltende Betriebe.

Die Landesregierung wird bemüht sein, mit den verfügbaren Möglichkeiten und angesichts der derzeit herrschenden agrarpolitischen Rahmenbedingungen dem Auftrag des Landtages zu entsprechen.

Meine Damen und Herren! Ich bin der Überzeugung, dass es Betriebe und Landesregierung gemeinsam schaffen werden, auch in Zukunft in unserem Bundesland eine lebendige Landschaftspflege mit Tieren - mit Schafen, mit Ziegen und mit Mutterkühen - aufrechtzuerhalten. Ich werde versuchen, meinen Beitrag dazu zu leisten. - Vielen Dank.