Protocol of the Session on October 12, 2000

Aber Sie müssen zugeben, dass unsere Anfrage gut war. - Danke.

(Beifall bei der CDU - Herr Dr. Bergner, CDU: Das ist es nämlich! Und dann sagen, 100 000 Mark! - Minister Herr Dr. Püchel überreicht Herrn Becker, CDU, ein Exemplar der Broschüre)

Danke sehr. - Meine Damen und Herren! Damit ist die Aussprache zur Großen Anfrage abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt 2 beendet.

Meine Damen und Herren! Nicht zuletzt aufgrund der Nichteinhaltung der Redezeiten bin ich veranlasst, den Tagesordnungspunkt 4 erst nach der Mittagspause aufzurufen. Wir arbeiten noch den Tagesordnungspunkt 3 ab.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Fragestunde - Drs. 3/3656

Entsprechend § 45 unserer Geschäftsordnung findet auf Antrag monatlich eine Fragestunde statt.

(Unruhe)

- Darf ich um etwas mehr Ruhe bitten! - So ist es richtig.

In der Drs. 3/3656 liegen Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, insgesamt fünf Kleine Anfragen vor.

Die Frage 1 stellt der Abgeordnete Herr Dr. Köck für die PDS-Fraktion. Sie betrifft das Thema Abwasserverband Blankenburg und Umgebung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es ein üblicher und gesetzeskonformer Verfahrensweg, dass die Klage eines Verbandsmitgliedes (Blankenburg/Harz) auf Austritt vom gleichen Abwasserverband bezahlt wird?

2. Wird bestätigt, dass ein Austritt von Blankenburg quasi zur Auflösung dieses Verbandes führt, und wird in diesem Zusammenhang der Vorschlag aus dem Regierungspräsidium Magdeburg, mit dem Verband Oberharz zu fusionieren, als Ziel von der Landesregierung unterstützt?

Die Antwort erfolgt durch den Minister für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Herrn Keller. Bitte, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie Sie wissen, bemüht sich die Landesregierung auch mit Unterstützung des Unterausschusses zur Lösung der Abwasserproblematik, bei der Struktur der Abwasserzweckverbände zu wirtschaftlicheren Größen zu gelangen. In einem Teil der Verbände werden zurzeit Organisationsuntersuchungen zur Schaffung leistungsfähigerer Einheiten im Zusammenhang mit der Teilentschuldung durchgeführt. Die Aufgabenstellung und das Ziel dieser Untersuchungen werden von den Abwasserzweckverbänden mitgetragen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Dr. Köck namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Der Stadtrat der Stadt Blankenburg hat beschlossen, die Mitgliedschaft im Abwasserverband Blankenburg und Umgebung aus wichtigem Grund zu kündigen. Durch die Stadt konnte im Rahmen des Kündigungsverfahrens nicht nachgewiesen werden, dass sie in der Lage ist, die Abwasserentsorgung eigenständig wahrzunehmen. Mit Bescheid vom 29. Juli 1999 hat der Landkreis die Genehmigung der Kündigung versagt.

Hiergegen hat die Stadt Blankenburg Klage erhoben. Da die Klage von der Stadt Blankenburg erhoben worden ist, sind alle im Zusammenhang mit der Klage entstehenden Kosten durch die Stadt zu tragen. Der Landkreis Wernigerode als Kommunalaufsichtsbehörde und der Abwasserverband Blankenburg und Umgehung haben erklärt, dass es keine Zahlung oder Kostenerstattung durch den Verband an die Stadt Blankenburg gegeben hat. Sofern allerdings die Klage Erfolg hat, ist es möglich, dass das Gericht die Kostenlastentscheidung zuungunsten des Beklagten trifft. Hierzu ist der Ausgang des Verfahrens abzuwarten.

Zu 2: Sofern es zur Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Blankenburg in dem Verband käme, könnte die weitere Existenz des Verbands gefährdet sein. Wegen des schwebenden Verfahrens kann ich nur hypothetische Ausführungen zu dieser Folge machen. Löste sich der Verband auf, ginge die Abwasserbeseitigungspflicht an die jeweiligen Gemeinden über, die dann eigenständig Träger der Abwasserbeseitigung wären.

Zu einer Fusion mit einem anderen Verband käme es bei der Auflösung des Abwasserverbandes Blankenburg und Umgebung jedoch nicht zwangsläufig. Eine Fusion mit anderen Aufgabenträgern hängt vom Willen der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes und deren Beschlüssen ab. Nach § 157 a Abs. 1 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt wäre schließlich zu prüfen, ob einzelne Gemeinden an bestehende Verbände angegliedert werden können oder mit anderen Aufgabenträgern zu einem Verband zusammenzuschließen sind.

Im Zuge der Bestrebungen, im Lande effizientere Strukturen bei den Trägern der Abwasserentsorgung zu schaffen, ist vorgesehen, in der Region Harz im nächsten Jahr eine Struktur- und Organisationsuntersuchung durchführen zu lassen. Welche Zusammenarbeit bzw.

welche Fusionen nach den Ergebnissen einer solchen Untersuchung infrage kommen, hängt von deren Ergebnis ab. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr. - Eine Nachfrage, Herr Minister Keller. Sind Sie bereit zu antworten? - Bitte, Herr Kasten.

Herr Minister Keller, ich habe zu diesem Verband noch eine Nachfrage; denn das war nur die Spitze des Eisberges. Dazu gehört eine Reihe weiterer Dinge, wie die Nichtbestätigung der Haushaltsabschlüsse seit dem Jahr 1996 und einiges mehr. Ist die Landesregierung - das soll meine Frage sein -, speziell das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium sowie das Innenministerium, bereit, Amtshilfe zu leisten, damit wir bei diesem Verband wirklich einmal über die Runden kommen, und in diesem Fall die Kommunalaufsicht zu aktivieren?

Im Rahmen der erforderlichen Schritte ist die Kommunalaufsicht meines Erachtens sogar dazu verpflichtet. Insofern ist es keine Frage der Bereitschaft, sondern des normalen Verwaltungshandelns.

Danke sehr.

Die Frage 2 stellt der Abgeordnete Herr Kasten. Sie betrifft das Thema Weitere Stilllegungen im Eisenbahnnetz Sachsen-Anhalts.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wenn es zutrifft, dass das Land Sachsen-Anhalt in Verantwortung des Verkehrsministeriums auf einer kürzlich stattgefundenen Beratung der Verkehrs- minister von Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt der Stilllegung von einem Drittel des Regentnetzes zugestimmt hat, frage ich, welche länderübergreifenden Strecken betroffen sind.

2. Welche Strecken speziell betrifft diese Vereinbarung und wie werden die hier abzurufenden Altlastenmittel und der für Nahverkehrsprojekte vorgesehene 20%Anteil Baumittel für Nahverkehrsprojekte eingesetzt?

Die Frage 2 wäre nur dann zu beantworten, wenn es eine Bestätigung zu Frage 1 gibt.

Danke sehr. - Die Beantwortung der Frage erfolgt durch den Minister für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr. Bitte, Herr Dr. Heyer.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage des Kollegen Kasten beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Eine Beratung mit den Verkehrsministern von Sachsen und Thüringen zu dieser Thematik hat

nicht stattgefunden und ist auch nicht beabsichtigt. Die Landesregierung setzt sich für den Erhalt des gesamten Schienennetzes in Sachsen-Anhalt ein und fordert die verfassungsmäßig dafür zuständige Bundesregierung auf, die notwendigen Erhaltungs- und Ausbauinvestitionen der Deutschen Bahn AG sicherzustellen. Die Landesregierung beabsichtigt keine Abbestellung von Nahverkehrsleistungen auf der Schiene.

Eine Antwort zu Frage 2 erübrigt sich damit. - Danke.

Danke sehr.

Die Frage 3 - sie betrifft den Waffenerwerb von Todes wegen - stellt der Abgeordnete Herr Wolf. Bitte, Herr Wolf.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

1. In wie vielen Fällen erfolgte der Erwerb von anmeldepflichtigen Schusswaffen im Sinne des § 28 Abs. 1 WaffG nach § 28 Abs. 4 Nr. 1 WaffG von Todes wegen?

2. In wie vielen Fällen des Waffenerwerbs von Todes wegen waren die erworbenen Schusswaffen vom Erblasser angemeldet und in wie vielen Fällen waren die vom Erblasser hinterlassenen Schusswaffen nicht angemeldet?

Danke sehr. - Die Antwort erfolgt durch den Minister des Innern Herrn Dr. Püchel. Bitte, Herr Minister.

Werter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolf beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: § 28 Abs. 1 des Waffengesetzes regelt nicht eine Anmeldepflicht. § 28 Abs. 4 Nr. 1 des Waffengesetzes regelt lediglich, dass einer Erlaubnis nach § 28 Abs. 1 des Waffengesetzes nicht bedarf, wer eine Schusswaffe von Todes wegen erwirbt. Zu den in diesem Zusammenhang in der Waffenstatistik erfassten Zahlen verweise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Herrn Jeziorsky in der Drs. 3/3828 vom 22. Juni 2000.

Zu 2: Die Frage kann aufgrund der in der Waffenstatistik erfassten Zahlen nicht beantwortet werden. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Eine Nachfrage? - Herr Minister, eine Nachfrage.

Herr Minister, zumindest eine Nachfrage bleibt mir: Erachtet es die Landesregierung als zutreffend, dass sich bei der jetzigen waffenrechtlichen Rechtslage eine nicht kontrollierbare Möglichkeit der Legalisierung von illegalem Waffenbesitz nach § 28 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 des Waffengesetzes ergibt, und was gedenkt die Landesregierung diesbezüglich zu veranlassen?

Sollten Sie an dieser Stelle eine Antwort nicht parat haben - -

Könnten Sie die Frage noch einmal wiederholen?