Erachtet es die Landesregierung als zutreffend, dass sich bei der jetzigen waffenrechtlichen Rechtslage eine nicht kontrollierbare Möglichkeit der Legalisierung von illegalem Waffenbesitz nach § 28 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 des Waffengesetzes ergibt, und was gedenkt die Landesregierung diesbezüglich zu veranlassen? - Danke.
Ich verstehe Ihre Frage nicht. Können Sie das mit anderen Worten erklären? Jetzt bin ich überfordert.
Ich werde Ihrer Überforderung dadurch Rechnung tragen, dass Sie die Frage schriftlich zugestellt bekommen.
Die Frage 4 zum Thema Prostitution im Lande Sachsen-Anhalt wird durch die Abgeordnete Frau Wiechmann gestellt.
1. Wie viele registrierte Prostituierte gibt es im Lande Sachsen-Anhalt und in welchen regionalen Bereichen ist eine Konzentration der Prostituierten festzustellen?
2. Wie sind die Erscheinungsformen der Prostitution im Lande Sachsen-Anhalt und in welchem prozentualen Wechselverhältnis stehen die Erscheinungsformen zueinander?
Danke sehr. - Für die Landesregierung antwortet die Ministerin für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales. Bitte, Frau Dr. Kuppe.
Zu Frage 1: Prostituierte werden im Land Sachsen-Anhalt nicht registriert. Entsprechend liegen keine gesicher
ten Erkenntnisse zur Anzahl der Prostituierten in unserem Land vor, wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Gärtner in der Drs. 3/2768 dargelegt wurde.
Zu Frage 2: Erscheinungsformen im Land Sachsen-Anhalt sind die Prostitution in Bordellen bzw. in bordellähnlichen Betrieben, die Telefon-, Wohnungs- und Straßenprostitution. Angaben zum prozentualen Verhältnis der Erscheinungsformen liegen nicht vor.
Frau Ministerin, wenn die Prostitution im Land SachsenAnhalt nicht registriert wird, können Sie mir Auskunft geben, welche Steuereinnahmen das Land aus der Prostitution zieht? Wenn Sie darüber keine Auskunft geben können, frage ich, inwiefern sich das Land SachsenAnhalt entsprechende Einnahmen entgehen lässt.
Ich kann über das Steuergeheimnis nicht verfügen. Deshalb habe ich keine Kenntnis über die Steuereinnahmen in diesem Bereich.
Die Frage 5 - sie betrifft Einsatzstärke und Einsätze des SEK Sachsen-Anhalt - stellt die Abgeordnete Frau Helmecke. Bitte, Frau Helmecke.
1. Welche Einsatzstärke hat das SEK Sachsen-Anhalt, wie viele Einsatz- und Führungsgruppen und wie viele Kommandoführer?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Helmecke beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Angaben zur Struktur und zur Stärke von Spezialeinheiten der Polizei sind aus grundsätzlichen Erwägungen, insbesondere aus einsatztaktischen und einsatzstrategischen Gründen, geheimhaltungsbedürftig. Ich
An wie vielen Einsätzen der allgemeinen Vollzugspolizei war das SEK im Jahre 1999 innerhalb und außerhalb von Sachsen-Anhalt beteiligt und wie viele verletzte SEK-Beamte gab es innerhalb und außerhalb von Sachsen-Anhalt bei den damit im Zusammenhang stehenden Einsätzen?
Ich habe gesagt, dass ich mich zu den Interna des SEK hier nicht äußern kann. Zweitens sind die Fragen so gestellt, dass ich sie, wenn überhaupt, nur schriftlich beantworten kann. Ein Minister ist auch nur ein Mensch, der nicht alles wissen kann und nicht jede einzelne Verletzung, jeden einzelnen Einsatz kennt.
Meine Damen und Herren! Wir gehen jetzt in die Mittagspause. Ich würde aufgrund des Zeitverzugs vorschlagen, dass wir uns um 14 Uhr wieder hier treffen.
Meine Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung fort. Ich habe die durchaus berechtigte Hoffnung, dass sich der Sitzungssaal noch füllen wird.
Entwurf eines Gesetzes zu dem Fünften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)