Danke. - Die DVU-FL-Fraktion hat auf einen Redebeitrag verzichtet. Herr Zeidler als Einbringer hat noch einmal die Möglichkeit zu sprechen. Bitte, Herr Zeidler.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, dass zum Thema Neuregelung für die Durchführung der Waren-, Kram- und Trödelmärkte alles Wichtige gesagt wurde. Es ist auch richtig, dass der Warenkorb der Waren-, Kram- und Trödelmärkte reglementiert werden muss. Das habe ich bei Besuchen gemerkt. Es kann nicht sein, dass 80 % Neuwaren angeboten werden. Das sehen auch die Organisatoren der Trödelmärkte so.
Die Organisatoren sehen es auch so, wie der Minister schon ausgeführt hat, dass diese Märkte nicht jede Woche stattfinden können, sondern nur in größerem zeitlichen Abstand durchgeführt werden dürfen.
Die vielen Berichte in den Zeitungen haben gezeigt, dass die Bürger unseres Landes sehr daran interessiert sind - darüber waren wir uns in allen Fraktionen einig -, dass wir eine schnelle Lösung finden.
In diesem Sinne stimmt unsere Fraktion zu, dass der Änderungsantrag in Drs. 3/3603 neu Bestandteil unseres Antrages wird und dass wir über den Gesamtantrag abstimmen.
Herr Becker hat den Einwurf bezüglich der ersten zwei Sätze des Änderungsantrages der PDS-Fraktion gemacht. Frau Kollegin Rogée, ich würde Ihnen einen Vorschlag unterbreiten. In unserem Antrag heißt es im ersten Satz: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, in den Ausschüssen für Inneres, für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten sowie für Ar
beit, Gesundheit und Soziales darzulegen...“ An dieser Stelle würde ich einfügen: „bis zum 31. Dezember 2000 darzulegen“, damit wir das terminieren.
Dann bestünde im Prinzip Einklang zwischen allen Fraktionen, zwischen der CDU-Fraktion, der PDS-Fraktion und unserer Fraktion. Ihnen, Frau Rogée, geht es im Wesentlichen darum, dass die Berichterstattung terminiert werden soll.
(Frau Rogée, PDS: Dass wir bis zum 31. Dezem- ber 2000 Lösungsvorschläge haben und nicht bis zum 31. Dezember diskutieren! Darum geht es!)
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, in den Ausschüssen für Inneres, für Wirtschaft, Technologie und Europaangelegenheiten sowie für Arbeit, Gesundheit und Soziales bis zum 31. Dezember 2000 Lösungsmöglichkeiten einer Neuregelung... vorzuschlagen.“
(Frau Rogée, PDS: Vorschläge, nicht Möglichkei- ten! Möglichkeiten sind ja auch wieder so eine Sache!)
Bei dieser Formulierung können wir mitgehen. Ich bedanke mich in diesem Sinne für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie um Zustimmung zu unserem nunmehr gemeinsamen Antrag. - Danke schön.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Nach dieser Vorabstimmung während der Debatte müssen wir uns jetzt noch über das Verfahren einig werden. - Frau Rogée, Sie haben einen Änderungsantrag eingebracht und haben sich jetzt auf einen Kompromiss eingelassen. Bedeutet das, dass Sie Ihren Änderungsantrag damit zurückziehen?
Weiterhin haben wir dann einen während der Debatte geänderten Antrag der SPD-Fraktion, der die Landesregierung zur Berichterstattung auffordert. Über diesen
(Zustimmung bei der SPD - Herr Becker, CDU: Bleibt der Antrag? - Frau Lindemann, SPD: Ja! - Frau Budde, SPD: Ja!)
Wer dem Antrag in der geänderten Fassung, nämlich mit der Aufforderung, dass die Landesregierung bis zum 31. Dezember 2000 in den Ausschüssen Lösungsvorschläge unterbreiten und darlegen soll, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist der Antrag einstimmig in der geänderten Fassung beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 23 abgeschlossen.
Beschaffung von mannstoppender Munition und Kettenhemden für Polizeivollzugsbeamte in Sachsen-Anhalt
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist bemerkenswert, dass der zuständige Innenminister sich für eine umfassende Ausstattung der Polizei einsetzt, dies gegenüber der Presse kundtut, es jedoch letztlich bei dem belässt, was er gesagt hat. Dabei reicht es eben nicht aus, eine Pressemitteilung zu formulieren, nach der der Schusswaffengebrauch im Lande Sachsen-Anhalt weiterhin rückläufig sei.
Hierzu sei am Rande bemerkt, dass der Rückgang des Schusswaffengebrauchs mehr auf die Unsicherheiten der Polizeivollzugsbeamten zurückzuführen ist als auf eine sinkende Bereitschaft der Straftäter, Gewalt gegenüber Polizeibeamten anzuwenden.
Bei dieser Gelegenheit erinnere ich an den israelischen Premier Begin, der es nach eigenem Bekunden nicht hinnehmen wollte, dass auch in den von Israel besetzten arabischen Gebieten Steine gegen seine Polizeibeamten geworfen wurden. Er verfügte vielmehr den rigorosen Waffeneinsatz gegenüber den Rechtsbrechern und hatte damit Erfolg. Nun will ich die israelischen Verhältnisse nicht auf Deutschland übertragen. In Deutschland gelten andere Regeln und andere Gesetzmäßigkeiten.
Meine Damen und Herren! Ich will unseren Antrag im ersten Teil meiner Ausführungen mit einem Beispiel aus der Praxis einleiten. Ende November 1998 schoss in München eine 23-jährige Polizeibeamtin in Notwehr auf einen Angreifer. Sie traf den 48-Jährigen zwar in die Brust, aber der Mann setzte seine Attacken unbeeindruckt fort. Erst mit dem zweiten Schuss, der den Täter im Gesicht traf, konnte ihn die Beamtin stoppen. Das gleiche Projektil traf aber auch seinen hinter ihm stehenden Bruder und verletzte diesen ebenfalls tödlich.
Wieder einmal zeigte sich in diesem Einsatz, dass die verwendete Standardvollmantelmunition des Kalibers 9 mm Parabellum für den regulären Polizeieinsatz Mängel aufweist. Sie besitzt zu viel Durchschlagskraft, zu ge
Nach diesem Ereignis richtete man in Bayern und in einigen anderen Bundesländern Arbeitsgruppen ein mit dem Ziel, eine neue, bessere Polizeimunition zu finden.
Die Diskussion zeigte Wirkung. Am 1. Juni 1999 beschloss die Ständige Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder, eine Munition zu entwickeln und zu erproben, die folgende Voraussetzungen erfüllen soll: geringe Gefährdung Unbeteiligter, geringe Abprall- und Querschlägergefahr, große Energieabgabe auf Weichziele zur Erzeugung der Angriffs- und Fluchtunfähigkeit, keine Splitterbildung sowie ausreichende Wirkung beim Beschuss von Hartzielen und Fahrzeugreifen. Für den Fall, dass die Erprobung erfolgreich verläuft, beabsichtigt die Innenministerkonferenz die Einführung dieser Munition bei der Polizei.
Ende September 1999 ordnete der rheinland-pfälzische Innenminister Zuber an, die ihm unterstehenden Polizeibeamten sollten zukünftig die beiden Magazine ihrer Walther P 5 mit Deformationsgeschossen Action 1 von Dynamit Nobel laden.
Für die SEKs in den meisten Bundesländern lösten die jeweiligen zuständigen Minister das Munitionsproblem bereits vor Jahren. Für die unterschiedlichen Einsätze stehen den Beamten jeweils die am besten geeigneten Munitionssorten zur Verfügung.
So liegt zum Beispiel in der Waffenkammer des SEK München eine große Vielfalt unterschiedlicher Patronen bereit. Wenn die Beamten zum Training fahren, steckt in den Magazinen der P 7, der Clock 17 oder der MP 5 die im Jahr 1980 von Dynamit Nobel entwickelte 9 mm x 19 syntox, die leicht an ihren verzinkten Projektilen zu erkennen ist. Der Name leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet „ohne Gift“. Diese Projektile sind auch in Raumschießanlagen zu gebrauchen.
Meine Damen und Herren! Es ist aber nicht einzusehen, dass diese Munitionsart nur den SEKs zur Verfügung gestellt werden soll. Die Sicherheit der Polizeibeamten gebietet es, dass alle Polizeibeamten mit einer solchen Munitionsart ausgestattet werden. Hieraus folgt, dass die von den Berufsverbänden geforderte Mannstoppmuni- tion für den Polizeidienst zur Verfügung stehen soll.
Für Übungsschießen bietet sich der Patronentyp 9 mm lugasyntox an. Für die polizeilichen Einsätze gibt es die Patronentypen Action 1 und Action 3. Hersteller ist die Dynamit Nobel AG. Für weitere Polizeieinsätze steht der Patronentyp 9 mm x 19 QD sowie der Patronentyp 9 mm x 19 „zerbrechlich“ zur Verfügung.
Daraus folgt, dass unabhängig von der Entwicklung weiterer Munitionsarten mit mannstoppender Wirkung bereits Munitionsarten vorhanden sind, die der Vollzugspolizei zur Verfügung gestellt werden können.
Munition mit mannstoppender Wirkung ist kein Privileg der Sondereinsatzkommandos der Polizei; denn der Polizeidienst wird im Regelfall 24 Stunden rund um die Uhr ausgeübt, während die Tätigkeiten der Sondereinsatzkommandos anlassbezogen sind.
Auch der praktischen Umsetzung des Antrages der FDVP kann kein Bedenken begegnen; denn die Umsetzung ist einfach und würde in der Weise erfolgen können, dass bei im Augenblick zur Verfügung gestellten zwei Magazinen für die Pistole des Kalibers 9 mm ein Magazin mit Vollmantelmunition ausgestattet sein kann,