Protocol of the Session on September 14, 2000

(Zustimmung von Herrn Dr. Eckert, PDS, und von Herrn Kasten, PDS - Frau Krause, PDS: Das ist wahr!)

Ein Konzept ist nicht erkennbar, jedenfalls nicht für uns, außer dass allenthalben abgebaut wird.

Wir erwarten daher, dass die Landesregierung - die sich in diesen Fragen ernsthaft engagiert; überhaupt keine Frage - im Rahmen der geforderten Berichterstattung über eine notwendige Abstimmung mit dem Bundesverkehrsminister berichten wird.

Denn wenn die Bundesregierung der Bahn AG aus dem Füllhorn des Mehrerlöses der UMTS-Auktion jährlich 2 Milliarden DM zuweist, die zusätzlichem modernen Wagenmaterial und der Instandsetzung des Bestandsnetzes zugute kommen sollen, so müssen die Angebote der in Sachsen-Anhalt ansässigen Unternehmen vorrangige Beachtung finden. Das macht jedes Land so, das machen die Franzosen so, das machen die Japaner so; also muss auch hier eine Möglichkeit bestehen, diese Chance auszunutzen, ohne in großem Stil gegen Wettbewerbsregeln zu verstoßen.

Das Gedeihen der Bahnindustrie ist vom wichtigsten Auftraggeber, der Deutschen Bahn AG, abhängig, heute mehr denn je. Bisher hat die Deutsche Bahn AG zum Beispiel die Auftragserteilung für die neue ICE-Generation, den ICE 4, seit mehr als zwei Jahren verschoben. Inzwischen mussten Arbeitsplätze abgebaut werden.

Wir erwarten nun schnelle Entscheidungen, um den drohenden weiteren Personalabbau abzuwenden; denn wird der Stamm hoch qualifizierter Mitarbeiter weiter dezimiert, ist es um die Spitzenstellung der deutschen Bahnindustrie auf dem Weltmarkt schlecht bestellt. Unsere Unternehmen im Land haben eine Spitzenstellung. Das sollten wir bei der gesamten Diskussion voranstellen.

Lassen Sie uns diese Problematik kurzfristig und gründlich in den beiden Ausschüssen erörtern, auf die wir uns verständigt haben, federführend im Verkehrsausschuss, damit wir die für die Landespolitik notwendigen Entscheidungen bestimmen und vorbereiten und damit auch den Beschäftigten in den Bahnindustrieunternehmen eine größtmögliche Unterstützung geben können. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS - Zustimmung bei der SPD)

Danke. - Für die FDVP-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Mertens.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Fraktionskollege Mirko Mokry hat beim vorherigen Tagesordnungspunkt zum Fahrzeugbau Halberstadt bereits darauf verwiesen, worin er die Ursachen für den Stellenabbau bei der Deutschen Bahn AG sieht. Ich kann nur darauf hinweisen, dass auch der Erhalt des traditionsreichen Standortes Halle-Ammendorf von einer zukunftsorientierten Verkehrspolitik abhängt.

Natürlich muss alles unternommen werden, um den Standort Halle-Ammendorf zu erhalten und nicht preiszugeben. Deshalb unterstützt die Fraktion der FDVP den

vorliegenden Antrag, weil damit für die Inhaber gefährdeter Arbeitsplätze in Halle-Ammendorf ein Zeichen gesetzt wird.

Allerdings befürchte ich, dass es nicht ausreicht, wenn unter Punkt 2 die Landesregierung aufgefordert wird, die Befürchtungen der Mitarbeiter des Waggonbaus aufzunehmen. Ich erwarte und fordere von der Landesregierung konkrete Schritte für den Erhalt des Standortes und zur Sicherung der Arbeitsplätze. Hier kann auch Bundeskanzler Schröder nachdrücklich beweisen, dass der Aufbau Ost Chefsache ist. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDVP)

Für die SPD-Fraktion könnte noch einmal Herr Felke sprechen. - Er verzichtet. Dann ist die Debatte abgeschlossen.

(Herr Sachse, SPD: Direktabstimmung!)

- Ja, natürlich. Eine Ausschussüberweisung ist nach dem Inhalt unsinnig. Wir brauchen uns auch nicht über die Federführung zu unterhalten, weil die Landesregierung zur Berichterstattung aufgefordert wird. Das heißt, wir stimmen über den Antrag direkt ab.

Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen und der Tagesordnungspunkt 20 ist abgeschlossen.

Ich rufe wie vereinbart Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 3/3465

Dieser Gesetzentwurf wird für die Landesregierung vom Minister für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Herrn Keller eingebracht. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf bitten wir um die Ratifizierung des Staatsvertrages zwischen den Ländern zur Einrichtung einer gemeinsamen Stelle der Länder nach dem Abfallverbringungsgesetz. Diese gemeinsame Stelle ist notwendig aufgrund des Baseler Abkommens, das die Rückführung illegal ins Ausland verbrachter Abfälle regelt.

Da es bei manchen illegal verbrachten Abfällen nicht einwandfrei zu klären ist, aus welchem Ursprungsland sie stammen, stellt sich gemäß dem bundesdeutschen Verwaltungsrecht die Frage nach der Zuständigkeit. Da sie nicht genau geklärt werden kann, haben die Länder vereinbart - das ist im Gesetz festgelegt worden -, dass eine gemeinsame Stelle der Länder errichtet werden soll.

Diese soll nach dem Staatsvertrag, über dessen Abschluss Sie im Oktober vergangenen Jahres unterrichtet worden sind, im Lande Baden-Württemberg eingerichtet werden. Die Finanzierung richtet sich nach dem Königsteiner Schlüssel. Ich denke, das ist eine vernünftige Vereinbarung, die abgeschlossen wurde. Insofern bitte

ich Sie um die Ratifizierung des Staatsvertrages. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und von der Regie- rungsbank)

Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren! Eine Debatte war nicht vereinbart. Ich frage, ob trotzdem jemand das Wort wünscht. - Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung. Ich halte es für geboten, eine Überweisung in den Umweltausschuss vorzunehmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Bei fünf Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimmen ist das mit großer Mehrheit so beschlossen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 8 abgeschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt und des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 3/3510

Die Einbringung übernimmt für die Landesregierung der Minister des Innern Herr Dr. Püchel. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt und des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt eine Anpassung unseres Landesrechts an geänderte bundesrechtliche Regelungen.

Zugleich enthält der Entwurf einige Änderungen, für die sich ein Regelungsbedarf auf Landesebene ergeben hat. Insbesondere geht es um Fragen der Teildienstfähigkeit, der Altersteilzeit, der Korruptionsbekämpfung, um Beteiligungsrechte der Gewerkschaften. Wer dies im Einzelnen nachlesen möchte, dem empfehle ich, die Begründung zu studieren. Dort ist alles genau ausgeführt. Ich würde die Einbringungsrede damit beenden. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD, von Frau Stolfa, PDS, und von der Regierungsbank)

Eine Debatte ist auch hierzu nicht vereinbart worden. Gibt es Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.

Dann muss über die Überweisung in die Ausschüsse entschieden werden. Infrage kommen der Innenausschuss, der Bildungsausschuss und der Finanzausschuss. Der Innenausschuss sollte mit der Federführung betraut werden. Wird das allgemein so gesehen? - Ich höre keinen Widerspruch.

Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfs in diese drei Ausschüsse, federführend in den Innenausschuss, stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Ich sehe sechs Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine. Dann ist das mit großer Mehrheit so beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 9 ist abgeschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zu dem Fünften Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 3/3550

Dieser Gesetzentwurf wird vom Ministerpräsidenten Herrn Dr. Höppner eingebracht. - Er wird offensicht- lich von der stellvertretenden Ministerpräsidentin Frau Dr. Kuppe vertreten. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Herren und Damen Abgeordneten! Die Landesregierung hat dem Landtag das Zustimmungsgesetz zum Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgelegt. Die Regelungen betreffen vornehmlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, insbesondere seine Finanzierung. Folgende Regelungsbereiche will ich kurz hervorheben.

Erstens. Aufgrund der Empfehlungen der unabhängi- gen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes im 12. KEF-Bericht wird die Rundfunkgebühr um 3,33 DM auf 31,58 DM für den Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2004 angehoben.

Zweitens. Der ARD-interne Finanzausgleich wird bis zum Jahr 2005 abgeschmolzen. Im Ergebnis erhalten die nehmenden Anstalten geringere Ausgleichszahlungen als bisher und werden dadurch zu weiteren Rationalisierungen und Kooperationen mit anderen Anstalten veranlasst. Radio Bremen, der Saarländische Rundfunk und der Sender freies Berlin bleiben jedoch erhalten. Damit wird dem Beschluss des Landtages vom 8. Oktober 1998 entsprochen.

Drittens. Bei der Einführung digitalen terrestrischen Fernsehens soll die Bereitschaft der Rundfunkanbieter zum Umstieg von der analogen auf die digitale Tech- nik frequenzrechtlich erleichtert werden. Im neuen Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt, das am 1. August 2000 in Kraft getreten ist, sind die entsprechenden Regelungen bereits berücksichtigt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Zentrum der politischen Diskussion der Ministerpräsidenten bei Abschluss des Staatsvertrages stand die Entscheidung über die Anhebung der Rundfunkgebühr. Diesen Beschluss zu fassen, ist nicht leicht gefallen, wie Sie sich vorstellen können. In einer Zeit, in der auch an anderen Stellen steigende Ausgaben auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen, liegt es im Interesse aller Beteiligten, zusätzliche Belastungen zu vermeiden.