Protocol of the Session on April 11, 2019

Danke, Herr Präsident. Herr Minister Dulig! Welche Ursachen sehen Sie für den Rückstau beim Straßenbau, der jetzt auch überall in den Medien wieder ausgebreitet wurde?

Hat Sachsen Bundesmittel für die Sanierung der Bundesstraßen beantragt?

Sie haben das Thema ja angemeldet. Ich finde, dass unsere Straßen zumindest in einem besseren Zustand sind als die Qualität des Titels, den Sie angemeldet haben.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Das war nicht schwer!)

Gut, man muss jetzt nicht deshalb, weil wir vor Kommunalwahlen stehen, automatisch polemisch überziehen. Wichtiger ist doch, dass wir die Sache klären. Wenn sich Leute, die auf einer kaputten Straße fahren, aufregen, nutzt es ihnen wenig, wenn man nur allgemein darüber spricht. Sie wollen, dass man anpackt und die Probleme löst.

Wir haben in den letzten 30 Jahren in Sachsen ein Straßennetz geschaffen und sind in den ersten Jahren der Philosophie gefolgt, neu zu bauen. Mit den Jahren ist es nun aber so, dass jede Straße, die älter wird, natürlich erhalten werden muss. Deshalb haben wir den Hebel umgelegt und den Schwerpunkt auf „Erhalt vor Neubau“ gelegt.

In der Zwischenzeit wurde aber ein derart großes Straßennetz geschaffen, dass uns der Rechnungshof deutlich ins Stammbuch geschrieben hat – Sie erinnern sich an den Rechnungshofbericht –, dass wir mit dem Erhalt inzwischen nicht mehr nachkommen.

Ich habe – durchaus gegen deutlichen Wiederstand – eine Ausbau- und Erhaltungsstrategie im Freistaat Sachsen durchgesetzt, die uns in die Lage versetzt, nicht nur den Status quo zu halten, sondern uns geht es um die sukzessive Verbesserung des Zustands. Mit dem letzten Haus

haltsbeschluss haben wir dazu die Grundlage geschaffen und setzen das jetzt sozusagen in einem Vierjahreszyklus weiter um, was die Ausbaustrategie betrifft.

Von daher kann man rückblickend zwar sehen, dass man in Sachsen zu lange auf den Neubau von Straßen gesetzt hat und zu wenig auf Ausbau und Erhaltung. Sie können aber zumindest dieser Staatsregierung attestieren, dass wir genau dort den Schwerpunkt verändert haben.

Zum Zweiten: Selbstverständlich nutzen wir die Bundesmittel für den Straßenbau, sowohl für Bundesautobahnen als auch für Bundesstraßen. Zumindest was die Haushalte betrifft, liegt das in Bundesverantwortung. Wir sind nach wie vor für die Umsetzung zuständig.

Wenn Sie sich den Zustand der Autobahnen und der Bundesstraßen anschauen, können Sie rein objektiv aufgrund eines Kriteriengerüsts erst einmal feststellen, dass die Autobahnen in einem grundsätzlich guten Zustand sind. Der Anteil, der sich im „Warnmodus“ oder in einem schlechten Zustand befindet, ist gering. Das ist eher positiv.

In einem grundsätzlich guten Zustand sind die Bundesstraßen, aber dort ist es deutlich kritischer, von daher ist diesbezüglich ein erhöhter Erhaltungsbedarf vorhanden. Wie schon gesagt, was Staatsstraßen betrifft, haben wir umgelenkt.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Von der CDU-Fraktion gibt es keine Frage.

(Jan Hippold, CDU: Doch!)

Herr Hippold, wir könnten einmal verabreden, dass Sie bitte immer gleich am Mikrofon sind.

Das können wir gern tun, Herr Präsident. Ich habe nur das Problem, dass ich, logistisch gesehen, mit meinem Sitzplatz am weitesten vom Mikrofon entfernt wohne.

(Heiterkeit)

Aber ich werde mir Mühe geben, beim nächsten Mal rechtzeitig hier vorne zu stehen. Vielen Dank.

Ich würde gern noch einmal auf das erste Thema – Regionales Wachstum – zurückkommen, Herr Staatsminister, und würde, weil wir sehr oft über das Handwerk im ländlichen Raum diskutieren, gern wissen, ob Sie sagen können, wie viele dieser Förderanträge, die in letzter Zeit in großer Anzahl gestellt wurden, Handwerksunternehmen zuzuordnen sind und ob es bestimmte Handwerksunternehmen gibt, die sich bei der Nachfrage besonders herauskristallisieren.

Sie haben mit Ihren beiden Fragen eigentlich schon die zwei Hauptadressaten beschrieben, die wir damals vor Augen hatten, als es darum ging, das Programm Regionales Wachstum aufzulegen. Da ging es genau um die Frage des Einzelhandels und die Frage des Handwerks. Hierzu kann man klar sagen: Gerade beim

Handwerk gibt es eine deutliche Nutzung dieses Programms. Der Anteil des Handwerks an den Anträgen liegt bei über 50 %. Konkret gesagt: Es kommen 52 % der Anträge aus dem Handwerk, hier verstärkt aus dem Baubereich. Das heißt, wir haben Hoch- und Tiefbau, aber auch Bauinstallateure, Bautischler, Dachdecker, Zimmerleute usw. Ein weiterer Teil kommt von Kfz-Werkstätten, aber auch von Steinmetzen, Metallbauern, von Fleischereien, Bäckereien; auch ein Friseur ist dabei.

Sie sehen: Es ist eine sehr große Bandbreite vorhanden, aber das Programm wird – genau wie gewünscht – von dieser Zielgruppe vermehrt angenommen.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Für die Fraktion DIE LINKE fragt jetzt Frau Neuhaus-Wartenberg.

Ich habe auch eine Frage zum Regionalen Wachstum, was das Verfahren selbst angeht.

Erste Frage: Wenn es tatsächlich so ist, wie Sie sagen, und diese Richtlinie so gut angenommen wird, dann würde mich unter Berücksichtigung der Erfahrungen der letzten Jahre interessieren, wie das die SAB bewältigen will? Hat man einen Plan, wenn es wie bisher weitergeht, dass dort stets genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Start sind?

Meine zweite Frage betrifft die Bewilligungsdauer: Was kann man Unternehmen sagen, wenn sie etwas beantragen, wie lange sie ungefähr warten müssen?

Ich habe auch noch eine dritte Frage: Wie läuft die Antragstellung – digital oder nicht digital?

Es waren eigentlich nur zwei Fragen verabredet.

Der Vorteil bei diesem Programm liegt darin, dass es ein relativ schmales Programm ist. Da die Antragsteller eher kleine Unternehmen sind, ist auch für diese die Komplexität der Darstellung recht überschaubar. Das merkt man schon an dem jetzigen Verfahren, dass es gut angenommen wird, wo man einschätzen kann, dass Aufwand und Ertrag in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen, was ja nicht immer der Fall ist, wenn man sich andere Förderinstrumente anschaut. – Das zum einen.

Zum anderen: Die SAB selbst hat das bereits gut im Griff. Wenn alle Antragsunterlagen aufgrund einer guten Beratung vollständig vorliegen, dann schaffen wir es auch innerhalb von zehn Tagen, einen Antrag zu bewilligen. Das ist durchaus ein Hinweis darauf, dass dieses Programm nicht an Überkomplexität scheitert, sondern dass es genau für die Zielgruppe passt, die wir im Auge haben.

Wenn ich richtig informiert bin, ist es derzeit noch ein analoges Antragsverfahren, wobei wir aber das Thema digitale Antragstellung insgesamt auf der Tagesordnung haben. Ich selbst bin Verwaltungsrat in der Sächsischen

Aufbaubank. Man muss tatsächlich aufpassen und sich fragen: Baut man einfach nur ein digitales Fenster, wo Dinge von außen eingegeben werden, und wird hinter diesem Fenster alles ausgedruckt und das dann ins Verfahren eingebracht? Dann würde es nach außen hin nur digital aussehen, jedoch keine wahre digitale Lösung sein. Für die Zukunft wünschenswert wäre eine wirklich digitale Architektur hinter dem Fördersystem, sodass Anträge tatsächlich digital bearbeitet werden können. Dies ist noch ein etwas weiterer Weg, denn auch eine Förderbank unterliegt zunächst dem Bankengesetz. Das heißt, es gibt andere Sicherheitsbestimmungen, die von einer Bank berücksichtigt werden müssen. Natürlich ist dies ein zentrales Thema, denn man kann niemandem im 21. Jahrhundert erklären, dass aktenweise Anträge ausgefüllt werden müssen, obwohl die Entscheidung am Schluss – digital ausgedrückt – auch nur Null oder Eins lautet, nämlich ja oder nein.

Nun Herr Baum, bitte.

Herr Staatsminister, die Förderrichtlinie Regionales Wachstum soll ja Unternehmen bei der Anpassung an die zunehmenden Anforderungen der Digitalisierung unterstützen. Können Sie etwas dazu sagen, welche Anpassungen hier denkbar sind?

Wir hatten mehrere Motivationen, dieses Programm aufzulegen. Das eine war das Thema Zielgruppe, bezogen auf die Lücke, die durch die große GRW nicht erreicht wird, was insbesondere Einzelhandel und Handwerk betrifft. Das andere war die Motivation im Vergleich zu einem anderen Programm, was es vor Jahren schon einmal gegeben hat. Damals war eine sogenannte Kleine GA auf den Weg gebracht, die dann 2010 eingestellt wurde. Wir haben dieses jetzt noch einmal neu aufgelegt mit der Begründung, dass heute die Anforderungen durch den digitalen Wandel wachsen und damit die Investitionsnotwendigkeit erst recht für kleine Unternehmen besteht. Gerade das Thema Digitalisierung wird zu einer zunehmenden Zukunftsfrage gerade für kleine Unternehmen, um überhaupt zukunftsfähig zu sein. Das war eine Hauptantriebsfeder, um auch in Zukunft Wettbewerbsfähigkeit für kleine Unternehmen sicherzustellen.

Von daher passt das auch genau in diese Argumentation hinein, während wir für die große GRW in der damaligen Zeit beispielsweise eine Bindung an zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen hatten, was wir inzwischen verändert haben. Damals gab es eine Wachstumsargumentation, die mit der Förderung verbunden war. Bei der jetzigen Richtlinie geht es vor allem um die Zukunftsfähigkeit von kleinen Unternehmen, die gesichert werden muss.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Nun kommen wir zur Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Dr. Lippold, bitte.

Ich habe eine kurze Nachfrage zur Richtlinie: Es gibt ja bis zu 50 % Zuschuss auf

zuwendungsfähige Ausgaben. Da gibt es regionale und innerbetriebliche Kriterien. Sind die regionalen Kriterien, von denen es am meisten gibt, an die große GA angelehnt, oder gibt es andere regionale Schwerpunkte? Und was sind bei den innerbetrieblichen Kriterien diejenigen, von denen es am meisten gibt?

Herr Staatsminister, bitte.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage jetzt richtig interpretiere. Wir haben keine regionale Aussteuerung. Die Anträge, die gestellt werden, werden unabhängig von ihrer regionalen Zugehörigkeit bearbeitet. Es gibt also keine unterschiedliche Förderhöhe pro Region, sondern es gibt eine Investitionsförderung bis zu 60 000 Euro, die wir pro Projekt zur Verfügung stellen. Anders gesagt: Es pendelt sich derzeit ein, dass man das Gesamtvolumen ausschöpft und dafür von uns eine Förderzusage von bis zu 60 000 Euro bekommt. Das ist inzwischen auch der Durchschnitt. Wir hatten mit etwas weniger gerechnet – das zeigt den großen Erfolg des Programms.

Der Fördersatz ist also regional unabhängig. Er hat etwas mit dem Projekt sowie den grundsätzlichen Fördervoraussetzungen zu tun.

Wir kommen nun zur AfD-Fraktion. Frau Grimm, bitte.

Ich muss nochmals auf den Bereich Straßenbau zu sprechen kommen. Wieso ist vor allem im ländlichen Raum der Investitionsstau so beträchtlich? Sie wollen ja den ländlichen Raum eigentlich attraktiver machen. Gerade im Erzgebirge gibt es aber schon Gegenden, wo man die Schlaglöcher mit Blumen bepflanzt. Es sind also gerade im ländlichen Raum gravierende Mängel erkennbar.

Man kann Ihre Frage zunächst einmal ganz sachlich beantworten: Im ländlichen Raum hat man aufgrund der weitläufigeren Entfernungen deutlich mehr Straßenkilometer als in den Städten. Zweitens gibt es auch unterschiedliche topografische Verhältnisse. So sind etwa in den Gebirgsregionen die Witterungseinflüsse deutlich gravierender als in den flacheren Regionen; das können Ihnen die Leute im Erzgebirge und im Vogtland bestätigen. Von daher muss man differenzieren. Außerdem kommt es sehr darauf an, welche Straßenart betroffen ist – man kann nicht alle in einen Topf werfen.

Wenn Sie beispielsweise den kommunalen Straßenbau ansprechen, so haben wir eine Richtlinie geschaffen, die tatsächlich die besten Förderkriterien aller Zeiten schafft. Dafür haben wir viel Lob von der kommunalen Ebene bekommen. Wir haben eine Pauschale geschaffen – die sogenannte Säule B der Richtlinie –, wodurch den Kommunen für genau solche Erhaltungsarbeiten 60 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Jetzt lässt sich

natürlich trefflich darüber streiten, ob wirklich alle Kommunen dieses Geld für den Erhalt ihrer Straßen eingesetzt haben oder ob Landkreise, die für den Erhalt von Staatsstraßen mit zuständig sind, lieber so lange gewartet haben, dass der Freistaat einen grundhaften Ausbau durchführen muss. Das ist aber jetzt reine Spekulation.

Es geht viel stärker darum, dass wir mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln vernünftig bauen und tatsächlich den Sanierungsstau der ersten Jahrzehnte auflösen. Deshalb ist es nach wie vor richtig, dass wir in den Erhalt statt in den Neubau gehen.

Jetzt wollen wir uns einmal die einzelnen Straßenbereiche vornehmen. Für den Staatsstraßenbau haben wir am Anfang des Jahres ein Bauprogramm vorgelegt und dies mit allen Landkreisen besprochen. Ich kann an dieser Stelle laut und deutlich sagen: Alle vereinbarten Straßenprojekte werden umgesetzt. Wir werden aber jetzt aus zusätzlichen Mitteln meines Hauses die Winterschäden auf den Staatsstraßen im Erzgebirge zusätzlich beseitigen. Wir werden außerdem bei der offenen Frage zur Staatsstraße 177 mithilfe weiterer VEs, die uns das Finanzministerium zur Verfügung gestellt hat, für einen weiteren Baufortschritt sorgen. Dort haben wir also auch erst einmal die Probleme gelöst.

Das Zweite ist der kommunale Straßenbau. Wir haben fast alle Vorhaben der Säule B – das umfasst 60 Millionen Euro – bewilligt. Ansonsten kann ich nur wiederholen: Uns stehen in diesem Jahr 360 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung. Über 100 Millionen Euro davon sind Mittel aus dem letzten Jahr, die zwar bewilligt, aber nicht verbaut wurden. Deshalb ist unser Aufruf immer, nicht nur Mittel zu bewilligen, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass gebaut wird. Denn einer Kommune nützt es nichts, wenn sie nur einen Bescheid hat, aber nicht bauen kann. Deshalb haben wir verabredet, dass es eine Frist von vier Monaten gibt, innerhalb der eine Kommune ein Ausschreibungsverfahren begonnen haben muss, damit klar ist, dass nicht nur ein Bescheid erteilt wurde, sondern dass auch gebaut wird.