Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion und 1,5 Minuten je fraktionslosem Abgeordneten festgelegt. Wir beginnen mit der Aussprache, zunächst die CDU, dann DIE LINKE, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn das Wort gewünscht wird. Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Dierks. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle lediglich zum Ausdruck bringen, dass wir uns freuen, dass der Sozialbericht nun vorliegt, und würde ansonsten aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und ohne jegliche Respektlosigkeit gegenüber irgendjemandem, weil ich die Dankbarkeit bereits zum Ausdruck gebracht habe, meine Rede zu Protokoll geben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst einmal einen wunderschönen guten Morgen allen. Als Fraktion DIE LINKE stellen wir auch zufrieden fest, dass mit der vorliegenden Sozialberichterstattung ein Punkt des Koalitionsvertrages erfüllt wurde. Wir können uns der Dankbarkeit von Herrn Dierks anschließen. Dass das bei Ihnen nicht selbstverständlich ist, sehen wir am Tagesordnungspunkt 10 der morgigen Sitzung, wenn Sie einen Antrag für ein neues Krankenhausgesetz, aber eben kein
neues Krankenhausgesetz vorlegen werden. Entschuldigung, aber das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen.
Ein Sozialbericht ist ein unentbehrliches Instrument sozialpolitischer Steuerung. Daher sollte es ihn mindestens einmal pro Wahlperiode geben. Der letzte Bericht ist allerdings von 2006. Erschwerend kommt hinzu, dass er dem Landtag erst vor Ende der 6. Wahlperiode übergeben wurde, aber sei es drum. Schade ist es nur deshalb, weil wir jetzt die Debatte führen müssen und uns nicht ausführlich im Sozialausschuss damit befassen konnten, etwa im Rahmen einer öffentlichen Anhörung. Wir würden uns wünschen, dass das zukünftig etwas besser gehen kann. Ich hätte gern von externen Sachverständigen oder von Multiplikatoren der sozialen Arbeit gewusst, inwieweit die Planung tauglich ist, sinnvolle Verbesserung erforderlich oder was für diese Leute wünschenswert wäre, weil man das im Beirat auch nicht so rüberbringen kann. Ich möchte das als Anregung für die nächste Runde mitgeben.
Es sind noch weitere Punkte aufgefallen. Zu einigen komme ich jetzt. Die kann ich Ihnen leider nicht ersparen.
Zum Punkt 1. Eine Sozialberichterstattung kann ihren Zweck nur erfüllen, wenn eine Vergleichbarkeit mit früheren Daten gegeben ist. Der vorliegende Bericht ist mit dem Sozialbericht von 2006 nur eingeschränkt vergleichbar. Das liegt zum Beispiel daran, dass im früheren Bericht Bereiche enthalten waren, die diesmal nicht berücksichtigt wurden. Das betrifft die Themen Arbeitsmarkt, Bildung ab Schuleintritt oder Wohnen bis hin zur
Wohnungslosigkeit sowie die Personengruppe der Menschen mit Migrationshintergrund. Wir halten die Betrachtung dieser Lebensbereiche für unentbehrlich, denn der Anspruch, nach dem Lebenslagenkonzept zu arbeiten, bedeutet, wirklich alle Lebenslagen zu erfassen.
Wir alle wissen, dass der Zugang zu allgemeiner und insbesondere zu beruflicher oder höherer Bildung die persönliche Entwicklung von Menschen wesentlich beeinflusst. Bildung hat gravierenden Einfluss auf die berufliche Entwicklung bis hin zum Einkommen und damit zum Lebensstandard. Sie müssen unbedingt in einem Sozialbericht erscheinen oder, wie von uns mehrfach in dieser Legislaturperiode beantragt, in einer separaten Wohnungsnotfallberichterstattung.
Zu Punkt 2, nur kurz angerissen – ich versuche schon zu kürzen, wo es geht –: Eine sächsische Sozialberichterstattung ist eindeutig als Querschnittsaufgabe umzusetzen. Als Folge dieses selbstbeschränkten Arbeitens liegen uns sehr ausführliche und umfangreiche Daten für praktisch alle Bereiche vor, die das Sozialministerium betreffen, aber ansonsten eben leider keine. Allein der Bereich zur Gesundheit nimmt knapp 130 der insgesamt 560 Seiten ein, was mich als Gesundheitspolitikerin zwar freut, aber das Ziel eines Sozialberichtes nicht zwingend sein soll. In einem Sozialbericht werden Aussagen benötigt, die die Zusammenhänge herstellen lassen können, zum Beispiel in welchen Lebenslagen für welche Erkrankung höhere Risiken zu befürchten sind. Andere wiederum müssen nicht drinstehen.
Dass zum Beispiel die gastroösophageale Refluxkrankheit – zu deutsch: Sodbrennen – im Jahr 2011 die zehnthäufigste Diagnose in allgemeinärztlichen Praxen in Sachsen war, ist zwar ein interessanter Effekt, hat aber in einem Sozialbericht aus unserer Sicht nun wirklich nicht allzu viel zu suchen. So etwas gehört in eine eigenständige Gesundheitsberichterstattung.
Punkt 3: Die Sozialberichterstattung und die Strategien der Staatsregierung, Armut zu bekämpfen und allen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, müssen aufeinander abgestimmt sein. Das sind sie aber bisher noch nicht. So wurde hier zwar der Diskussion zum Sozialbericht Zeit eingeräumt, aber nicht der Diskussion zur Strategie der Staatsregierung zur Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabe und Prävention von Armut. Sie wurde im Sozialausschuss zur Kenntnis genommen. Wir finden das falsch; denn auch zu dieser Strategie gäbe es noch etliches zu sagen.
Punkt 4: Wenn die Sozialberichterstattung zukünftig wie angekündigt fortgeführt werden soll, sollte das unbedingt verbindlich gemacht werden. Bisher gibt es zwar öffentliche Absichtserklärungen, aber keine Pflicht. Niemand weiß, wie die Landtagswahl ausgehen wird. Umso wichtiger würden wir es deshalb empfinden, so viel Verbindlichkeit bezüglich der Weiterführung zu schaffen, wie noch möglich ist. Das wäre aus unserer Sicht nur in einem einschlägigen Gesetz möglich gewesen. Das will ich nur ganz kurz begründen.
Eine nutzbringende Sozialberichterstattung bis in die Gemeinden ist nur zu erreichen, wenn der Indikatorenkatalog einheitlich ist und wenn die Gemeinden bei der Datenbeschaffung und deren Auswertung finanziell unterstützt werden. Solange das Ganze im Bereich des Ermessens, des guten Willens oder vorbehaltlich der Haushaltslage bleibt, werden wir uns immer mit unvollständigen und alten Daten begnügen müssen, die nur wenig vergleichbar sind.
Wenn eine kontinuierliche Sozialberichterstattung keine Eintagsfliege bleiben soll, von deren Spezies alle zwölf Jahre wieder einmal eine auftaucht, bleibt nur der Weg der verbindlichen Regelung. Der ist in dieser Wahlperiode nun leider nicht mehr zu schaffen. Aber wir plädieren dafür, dass er zumindest geebnet wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Schluss: Die Fraktion DIE LINKE unterstützt selbstverständlich das Anliegen einer sächsischen Sozialberichterstattung grundsätzlich sehr. Aber wir wollen auch, dass sie nützlich und qualitativ ausgereift ist. Deshalb haben wir einen Entschließungsantrag vorgelegt. Der soll nicht despektierlich sein. Er ist wohl überlegt überarbeitet und bietet eine Chance, das zu quantifizieren oder verbindlicher zu gestalten. Deshalb kann ich Sie nur ausdrücklich bitten, dem zuzustimmen.
Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion ist an der Reihe. Für die SPDFraktion spricht Frau Abg. Neukirch.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich freue mich sehr, dass es nach 2006 jetzt endlich wieder einen umfassenden sächsischen Sozialbericht gibt, den wir heute dem Landtag vorlegen. Ich freue mich vor allem darüber, dass es gelungen ist, die Indikatoren für diesen Bericht so zu verankern, dass die Folgeberichte in den nächsten Jahren einfacher werden, dass sie vergleichbar sind.
Bevor ich meine restliche Rede zu Protokoll gebe, möchte ich gern noch einmal dem Ministerium und vor allem den Mitstreitern im Beirat für diesen Bericht danken. Wir mussten relativ viele Indikatorenpapiere wälzen und haben sehr viele Zwischenberichte gelesen. Ich möchte mich für diese Arbeit bei den Mitgliedern aus diesem Hohen Haus, die in dem Beirat sitzen, sehr herzlich bedanken und bedanke mich auch für die Aufmerksamkeit.
Stunde werde ich meinen Redebeitrag nicht vorlesen, sondern zu Protokoll geben. Ich möchte mich für den umfangreichen Sozialbericht bedanken. Ich möchte mich für die Mitarbeit aller Agierenden in der Expertenkommission Sozialberichterstattung bedanken. Ich denke, wir haben eine gute Grundlage, um darauf aufbauend gute Politik für den Freistaat Sachsen auch in Zukunft vollziehen zu können, und gebe hiermit meine Rede zu Protokoll.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe in den letzten Jahren im Beirat zur Sozialberichterstattung mitgearbeitet. Ich weiß, was in dem Bericht steht. Ich weiß auch, was in dem Bericht alles nicht steht, was möglicherweise hätte darin stehen können. Der Bericht ist gut, er hat aber auch Mängel. Das würde jetzt alles noch auszuführen sein, aber das ist mir angesichts der Uhrzeit zu viel. Darüber müssen wir uns ernsthaft später noch einmal verständigen. Deshalb werde ich meine Rede jetzt auch zu Protokoll geben.
Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Damit frage ich die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Frau Staatsministerin Klepsch, bitte sehr, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über zwei Jahre wurde an dem Sozialbericht gearbeitet, und es liegt, denke ich, ein sehr umfangreiches Werk vor. Ich möchte an dieser Stelle auch danke sagen, danke an all die Fraktionsmitglieder, die im Beirat mitgearbeitet haben, und natürlich auch an die Experten, die mit dazu beigetragen haben,
Nur noch ein Satz: Unter www.sozialbericht.sachsen.de ist dieser Bericht nachzulesen. Ich empfehle Ihnen einen Blick darauf.
Meine Damen und Herren! Ich frage nun Herrn Wendt als Berichterstatter: Wünschen Sie noch einmal das Wort zu ergreifen?
Ich bedanke mich. Meine Damen und Herren! Wir haben nun über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 6/17267 abzustimmen. Wer zustimmen möchte, gibt das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei Stimmenthaltungen, keinen Gegenstimmen ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden, meine Damen und Herren.
Sie haben aus der Rede von Frau Schaper gehört, dass noch ein Entschließungsantrag zu beraten und zu entscheiden ist. Frau Schaper, der Antrag ist eingebracht?