Protocol of the Session on April 10, 2019

Wegen der Unglaubwürdigkeit der AfD lehnt DIE LINKE den Antrag ab.

Mobbing ist ein Problem. Mobbing geschieht oft auf subtile Art, meist außerhalb des Unterrichts. Mobbingopfer suchen die Schuld zumeist bei sich und geraten in eine soziale Isolation.

Wir nehmen Mobbingvorfälle an sächsischen Schulen deshalb sehr ernst. Denn Mobbing geht weit über kurzzeitige Konflikte, Streitereien oder auch Ausgrenzungen hinaus. Die Komplexität von Mobbing ist schwer fassbar. Das zeigt sich im Vergleich verschiedener Definitionsansätze und unabhängig von den Konstellationen, in denen Mobbing auftreten kann.

Ein auch für Schule relevanter Definitionsansatz für Mobbing stammt von der EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz „Klicksafe“. Mobbing wird dabei als komplexes und feindseliges Konfliktgeschehen bezeichnet, das sich auf mehreren Ebenen widerspiegelt. Für mich ist fraglich, inwiefern vor diesem Hintergrund eine weitere

Definition, die schulisches Handeln in Mobbingfällen operationalisieren soll, wirklich nötig ist.

Für mich steht im Vordergrund, dass unsere Schulen befähigt sind, professionell mit Mobbing umgehen zu können. Den Bildungs- und Erziehungsauftrag verantwortlich umzusetzen ist in erster Linie Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer. Ihnen kommt beim Erkennen und Abwenden von Mobbing eine zentrale Rolle zu. Um Lehrerinnen und Lehrer dabei zu stärken, werden zahlreiche Möglichkeiten der schulinternen Lehrerfortbildung angeboten. Darüber hinaus existieren vielfältige Angebote in der regionalen Lehrerfortbildung, die dem Themenkomplex Konflikt zugeordnet sind. Dem Fortbildungsbedarf zum Thema Cybermobbing werden wir künftig verstärkt Aufmerksamkeit beimessen.

Ein „schulaufsichtliches Durchsteuern“ detailliert vorgegebener Maßnahmen zur Mobbingprävention und -intervention widerspricht dem schulgesetzlich verankerten Prinzip zur Förderung schulischer Eigenverantwortung. Es könnte zudem der differenzierten Situation im Einzelfall auch nicht angemessen gerecht werden.

Wichtiger ist vielmehr, neben den Lehrerinnen und Lehrern auch die Schulleitungen, Assistenzkräfte, GTAAkteure sowie natürlich die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern in ihren Kompetenzen zu stärken. Dabei trifft die Schulkonferenz grundlegende Positionierungen zu den nötigen Handlungsbedarfen. Auch bestimmte Beschlüsse von Lehrerkonferenzen – darunter zählen auch für Mobbing relevante Sachverhalte wie die Hausordnung oder Stellungnahmen zu Beschwerden – bedürfen des Einverständnisses der Schulkonferenz. Schule ist somit per se zum Handeln verpflichtet.

Künftig soll auch das Unterstützungssystem Schulentwicklung Angebote zur schulischen Organisations-,

Unterrichts- und Personalentwicklung aufzeigen, die Schulen befähigen, den vielfältigen schuleigenen Handlungsbedarfen entsprechen zu können. Ziel muss eine Strategie zur Mobbingprävention und -intervention sein, die Schulen dabei unterstützt, Mobbing zu erkennen, sowie zielgerichtete Angebote unterbreitet, Mobbing zu unterbinden. Dabei sollen betroffene Schulen von den Erfahrungen anderer Schulen profitieren, die bei Mobbingvorfällen konstruktiv und konsequent agiert haben.

Verbindliche Präventions- und Handlungsvorgaben führen nicht zum Ziel, da sie dazu neigen, Mobbing isoliert von anderen Problem- und Konfliktfeldern, die der schulische Alltag mit sich bringen kann, zu betrachten.

Mit den Beratungslehrerinnen und Beratungslehrern, deren Aufgabe auch die Mobbing- und Konfliktberatung ist, sind wir gut aufgestellt. Neben den Klassen-, Fach- und Vertrauenslehrern tragen die Beratungslehrer dazu bei, Schülerinnen und Schüler zu einem verantwortungsvollen und gesundheitsbewussten – und ja: das betrifft auch die psychische Gesundheit – Verhalten gegenüber sich selbst, anderen Menschen und der Gesellschaft zu bilden. Sie fördern und unterstützen Streitschlichterprogramme und stehen Schulleitungen und Kollegien bei der Bewältigung von besonderen Vorkommnissen im Zusammenhang mit Gewalthandlung inklusive Mobbings zur Seite.

Sie zu verpflichten, personenrelevante Daten zu sammeln und an die Schulaufsicht weiterzugeben, um vermeintlich eine belastbare Statistik zu erstellen, lehne ich ab. Eine solche Statistik würde nicht nur die Täter stigmatisieren, sondern vor allem auch die Opfer. Das kann und das werde ich nicht zulassen.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 18

Gesundheitsrisiken durch den Klimawandel

ernst nehmen – Risikogebiete erkennen,

Hitzeaktionspläne erarbeiten, Gesundheitsschutz fördern

Drucksache 6/16431, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Es beginnt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Herrn Abg. Zschocke, danach folgen die CDU, die Fraktion DIE LINKE, die SPD, die AfD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.

Herr Zschocke, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wird nicht nur bald Mitternacht, es wird auch bald Frühling. Die 20-GradMarke wurde bereits geknackt, die Vorfreude auf den Sommer wächst. Doch in die Freude mischt sich bei vielen Menschen auch Sorge, denn letztes Jahr hat Sach

sen bereits den zweiten Sommer mit extremer Hitze in nur 15 Jahren erlebt, und das war für viele kein Vergnügen, denn die langanhaltende Hitze belastet viele Menschen gesundheitlich. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, chronisch Kranke und ältere Menschen sind davon betroffen.

Klimamodelle prognostizieren, dass der Anstieg der mittleren jährlichen Lufttemperatur zukünftig zu heißeren Sommern mit einer größeren Anzahl an heißen Tagen und Tropennächten führen wird. Tage, deren höchste Temperatur oberhalb von 30 °C liegen, können dann häufiger, in ihrer Intensität stärker und eben auch länger anhaltend

auftreten. 2018 waren es in Dresden, in Leipzig und dem nördlichen Teil von Sachsen bereits 30 Tage mit dieser Extremtemperatur. Es gibt belastbare Hinweise darauf, dass sich künftig die maximale Lufttemperatur in Sachsen in Richtung extremer Hitze verschieben wird.

Unser Antrag fordert die Staatsregierung auf, die mit dieser offenkundigen Entwicklung einhergehenden

Gesundheitsrisiken ernster zu nehmen als bisher.

Untätig ist die Staatsregierung nicht. Auf mehrere kleine Anfragen von mir listet sie eine Reihe von Aktivitäten auf, bei denen es zum Beispiel um den Austausch von Hinweisen und Informationen zwischen Bund, Land und Kommunen geht. Es ist auch gut gemeint, die sächsische Bevölkerung in Hitzeperioden wie 2018 dazu aufzurufen, ausreichend zu trinken, sich ein schattiges Plätzchen zu suchen und die Haut mit Sonnencreme zu schützen.

Was allerdings fehlt, ist proaktive Koordination und Steuerung des Handelns bei Hitzeereignissen und konkrete Unterstützung der Kommunen und Landkreise, sich besser auf zunehmende Hitze und Extremwetterereignisse und die damit einhergehenden Gesundheitsrisiken vorzubereiten.

So werden Risikogebiete für gesundheitliche Hitzebelastung in Sachsen eben nicht systematisch erfasst und Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit bei Hitzewellen auch nicht koordiniert. Genau dazu hat aber das Bundesumweltministerium 2017 Handlungsempfehlungen vorgelegt. Diese Handlungsempfehlungen wurden auch unter Beteiligung von Sachsen erarbeitet.

Im Ergebnis hat die Staatsregierung lediglich die kommunalen Spitzenverbände angeschrieben und, ja, auf diese Handlungsempfehlungen hingewiesen. Wie gesagt, völlig untätig ist die Staatsregierung hier nicht, aber das reicht bei Weitem nicht aus.

Die WHO unterscheidet nach kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen. „Langfristig“ bedeutet, eine Stadt quasi umzubauen und die Stadtplanung danach auszurichten. „Mittelfristig“ meint, zum Beispiel Hitzeaktionspläne aufzustellen, und „kurzfristig“ bezieht sich auf Akutmaßnahmen. Um diese zu ergreifen, müsste man allerdings mehr wissen. Also sterben mehr Menschen als sonst, weil eine Hitzewelle da ist?

Nach Aussage der Stadtverwaltung Dresden stieg in Dresden die Sterblichkeitsrate im Sommer 2018 an. Die Todesursachen sind natürlich unterschiedlich und nicht eins zu eins – also Herzinfarkte, Herzkreislauferkrankungen, Erkrankungen der Nieren, Erkrankungen der Atemwege, Stoffwechselstörungen –; ein Zusammenhang ist immer nur im durchschnittlichen Anstieg der Sterblichkeit nach extremer Hitze zu erkennen.

Erhöhte Sterblichkeit tritt meist unmittelbar bis drei Tage nach dem Hitzeereignis auf. In Italien und in Frankreich kann diese sogenannte Zusatzsterblichkeit statistisch innerhalb von 48 Stunden erkannt werden, weil dort nämlich die täglichen Sterberaten umgehend weitergeleitet und auch sofort ausgewertet werden.

Um kurzfristig die richtigen Akutmaßnahmen ergreifen zu können, sind also mittelfristige Maßnahmen zur Vorbereitung notwendig.

Durch Hitzeaktionspläne soll mittelfristig sichergestellt werden, dass gesundheitlich Beeinträchtigte im Ernstfall schnell Hilfe bekommen können. Bürgerinnen und Bürger sollen sich unkompliziert informieren können. Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime müssen im Akutfall eines Hitzeereignisses flächendeckend und auch schnell informiert werden.

Dass solche gut umgesetzten Hitzeaktionspläne wirksam sind, lässt sich zum Beispiel in der Schweiz beobachten. Die Kantone haben nach dem Hitzesommer 2003 unterschiedlich gehandelt. Das Schweizerische Tropen- und Public Health-Institut hat den Zusammenhang zwischen der Temperatur und der Sterblichkeit für acht größere Städte in der Schweiz untersucht und die Analysen haben ganz klar gezeigt, dass sich in den Städten ohne kantonale Hitzeaktionspläne nach 2003 nichts verändert hat. In Städten mit Hitzemaßnahmenplan ist das hitzebedingte Sterberisiko nach 2003 erheblich zurückgegangen.

Das heißt, proaktives politisches Handeln kann also auch Menschenleben retten.

Sachsen braucht aber auch konkrete Schritte hin zu einer langfristigen Hitzevorsorge. Wer der Hitze wirklich etwas entgegensetzen will, der muss Gebäude anders bauen und Städte umgestalten. Gerade zwischen den dicht bebauten Innenstadtquartieren und größeren Freiflächen in den Randlagen können in Hitzeperioden erhebliche Temperaturunterschiede von bis zu 10 Grad auftreten.

Dieser damit verbundene Hitze- und Wasserstress belastet natürlich nicht nur die Natur extrem, sondern auch die Menschen. Die Kommunen stehen hier vor einem erheblichen Umbau- und Investitionsaufwand, um dieser Entwicklung wirksam gegensteuern zu können – also Grünflächen erweitern, Bäume pflanzen, Wasserflächen schaffen, Flächen entsiegeln – ganz wichtig –, Dächer und Fassaden begrünen, grüne Innenhöfe schützen, auch vermehrt in unseren Städten hier in Sachsen Wasserspender und Trinkbrunnen aufstellen.

Das Bund-Länder-Programm „Zukunft Stadtgrün“ deckt eben nur einen Teil dieser enormen Investitionsbedarfe ab. Deshalb schlagen wir in unserem Antrag auch ein Landesförderprogramm „Grüne Kommunen“ vor.

Deswegen bitte ich Sie heute hier um Unterstützung.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die CDU Herr Fischer, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir von der CDU-Fraktion hatten einen legendären parlamentarischen Geschäftsführer namens Heinz Lehmann, der die alte Volksweisheit geprägt hat: Treibt es nicht zu toll – bringt

eure Rede zu Protokoll. – Und das mache ich jetzt – vielen Dank.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU)

Frau Schaper, bitte.

– Auch eine Art und Weise, mit Anträgen der Opposition umzugehen.