Protocol of the Session on April 10, 2019

Herr Präsident, eine Kurzintervention zum Redebeitrag von Frau Zais.

Bitte.

Ja. – Frau Zais, Sie haben mitbekommen, dass ich jegliche Gewalt gegen Juden verurteilt habe. Ich möchte Ihnen einfach einmal aus dem „Bayernkurier“ vorlesen, weil Sie immer darauf abzielen, dass wir als AfD judenfeindlich wären und dass Judenfeindlichkeit nur im rechten Bereich – wobei ich mich damit nicht in Verbindung setze – zu verorten wäre.

Aus dem „Bayernkurier“ vom Dezember des letzten Jahres: Eine EU-Agentur hat in zwölf EU-Ländern 16 000 jüdische Mitbürger befragt, mit erschreckendem Ergebnis: 38 % der Befragten wollen auswandern. Warum? – 30 % von ihnen haben im vergangenen Jahr in zwölf EULändern antisemitische Belästigungen bis hin zu Gewalt erlebt von Personen mit extremistisch-muslimischer Anschauung. Gleich nach den muslimischen Antisemiten kamen Personen mit linker politischer Sichtweise: 21 %. Deutlich seltener haben die Opfer antisemitischer Belästigung die Täter als Personen mit rechter Sichtweise – 13 % – identifiziert.

Mir ist es egal, aus welcher Richtung Antisemitismus zu verorten ist. Er gehört grundsätzlich verurteilt. Diese Zahlen sollten Sie aber auch einmal zur Kenntnis nehmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD und des Abg. Uwe Wurlitzer, fraktionslos)

Frau Zais, Sie dürfen erwidern.

Herr Wendt, ich weiß nicht, was Sie jetzt sozusagen von mir wollen. Antisemitismus ist ein Problem. Wenn Sie sich die Zahlen in Deutschland anschauen, dann sind die Aussagen in der Kriminalstatistik und in allen Befunden, die der Verfassungsschutz und ähnliche Institutionen liefern, ganz klar: Die Mehrzahl der antisemitischen Übergriffe, Belästigungen und Straftaten kommt aus dem rechtsextremen Milieu.

Sie haben hier in Ihrer Rede ausdrücklich Muslime sozusagen als Verursacher – –

(André Wendt, AfD: Das ist völlig falsch!)

Doch. Das haben Sie in Ihrer Rede gemacht.

(André Wendt, AfD: Dann haben Sie nicht zugehört!)

Das können Sie dann noch einmal nachlesen.

(André Wendt, AfD: Lesen Sie es im Protokoll nach! Das ist unglaublich!)

Sie haben sie als Verursacher antisemitischer Übergriffe und als Ursache dessen genannt, dass sich Juden in Deutschland nicht wohlfühlen.

(André Wendt, AfD: Das ist eine Unverschämtheit!)

Das ist schlicht und ergreifend falsch, Herr Wendt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Die erste Runde in der Aussprache ist beendet. Gibt es aus den Reihen der Fraktionen Redebedarf für eine zweite Runde? – Das ist nicht der Fall. Nun frage ich die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Herr Staatsminister Schenk, bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Staatsregierung hat dem Landtag erst Anfang März den Gesetzentwurf zur Änderung des Vertrags des Freistaates mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden übermittelt. Bereits heute findet die zweite Beratung statt. Am Ende der Debatte steht hoffentlich die Ratifizierung des Vertrags.

Ich freue mich, dass dies in schneller Zeit gelungen ist. Mein besonderer Dank dabei gilt den beiden Regierungsfraktionen; denn sie haben mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes im vergangenen Dezember die Grundlage dafür geschaffen, dass wir heute über diesen Vertrag abstimmen können.

Sie haben mit dem Haushaltsgesetz dafür gesorgt, dass zusätzliche Mittel in Höhe von 120 000 Euro zur Stärkung der jüdischen Gemeinden im Land bereitgestellt worden sind. Das ist, finde ich, ein starkes gemeinsames Signal von Landtag und Staatsregierung, dass uns das jüdische Gemeindeleben in Sachsen wichtig ist, dass wir seine weitere Entfaltung fördern und dass wir bereit dazu sind, dafür einen signifikanten finanziellen Beitrag zu leisten.

Die Zuständigkeit für vertragliche Beziehungen des Staates zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften obliegt der Staatskanzlei. Es war mir daher eine Freude und eine willkommene Pflicht, den Willen des Hohen Hauses zügig umzusetzen. Mein Dank geht heute aber auch an die Vorsitzende des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden, Frau Dr. Goldenbogen, für die unkomplizierte Vertragsabstimmung.

Der Staatsregierung ist es wichtig, die guten Beziehungen zu den jüdischen Gemeinden zu pflegen und weiter zu vertiefen. Grundlage dafür ist seit dem 7. Juni 1994 der Vertrag zwischen dem Freistaat und dem Landesverband der jüdischen Gemeinden Sachsen.

Dieser Vertrag ist in dem Bewusstsein geschlossen worden, für das jüdische Leben in unserem Land eine besondere Verantwortung zu tragen, die aus der deutschen Geschichte erwächst. Diese Verantwortung besteht fort.

Seit 25 Jahren verbindet uns das Bestreben, das kulturelle Erbe des Judentums im Freistaat Sachsen zu wahren und zu pflegen. Seit 25 Jahren verbindet uns der Wunsch, das freundschaftliche Verhältnis zwischen dem Freistaat und den jüdischen Gemeinden zu fördern und zu festigen. So steht es in der Präambel und so wird der Vertrag auch gelebt.

Die neuen Vertragsbestimmungen haben dies wiederum deutlich gemacht. Anlass für die Bitte um eine Erhöhung der Finanzausstattung ist der Wunsch der Gemeinden in Chemnitz und Dresden, die derzeit vakanten Rabbinerstellen zu besetzen und die Zahl der Stellen aufzustocken. Es ist mein persönlicher Wunsch, dass dies möglichst rasch gelingen möge.

Unabhängig von diesen besonderen vertraglichen Regelungen handelt die Staatsregierung auch an anderer Stelle. Am 7. März hat die Staatsregierung Dr. Thomas Feist zum Beauftragten für jüdisches Leben berufen. Damit setzen wir auch ein deutliches Zeichen gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben in Sachsen. Sachsen soll allen

Menschen, die hier leben, unabhängig von der Religion, eine gute Heimat sein.

Ich freue mich über die kulturelle Vielfalt in Sachsen. Die lebendigen jüdischen Gemeinden gehören ohne Zweifel dazu.

Mit Vertrag und Zustimmungsgesetz liegt Ihnen heute die Rechtsgrundlage für die künftige Auszahlung der Mittel zur Abstimmung vor. Die Mitglieder des federführenden Verfassungs- und Rechtsausschusses sowie des Haushalts- und Finanzausschusses haben sich einstimmig für den vorgelegten Gesetzentwurf ausgesprochen. Ich bitte auch seitens der Staatsregierung, herzlich um breite Zustimmung heute.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Damit kommen wir zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zum Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der jüdischen Gemeinden in Drucksache 6/16964. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der Staatsregierung. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Verfassungs- und Rechtsausschusses in Drucksache 6/17266. Es liegen keine Änderungsanträge vor.

Ich möchte Ihnen wieder vorschlagen, ich benenne die Bestandteile des Gesetzentwurfes und lasse darüber abstimmen. Will jemand widersprechen?

(Dr. Stephan Meyer, CDU: Nein, Herr Präsident!)

Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so. Es handelt sich also um die Überschrift, Artikel 1 – Gesetz zum Vertrag zur Änderung des Vertrages des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der jüdischen Gemeinden – und Artikel 2 – Inkrafttreten. Meine Damen und Herren! Wer gibt seine Zustimmung? – Ist jemand dagegen? – Will sich jemand der Stimme enthalten? – Meine Damen und Herren, damit stelle ich Einstimmigkeit bei der Abstimmung über die Bestandteile des Gesetzentwurfes fest.

Ich komme damit zur Schlussabstimmung.

Meine Damen und Herren! Das Gesetz ist genannt. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz beschlossen, meine Damen und Herren. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 15

Sachsens Hochschulen als Keimzellen von Innovation und Unternehmertum

Drucksache 6/17062, Antrag der Fraktionen CDU und SPD,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Meine Damen und Herren! Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: CDU, SPD, DIE LINKE, AfD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, danach die

Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Dr. Meyer. Bitte sehr, Herr Dr. Meyer, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Was kann es Besseres geben, als den Antragsreigen um 22:00 Uhr mit einem Innovationsthema zu beginnen. Ich möchte mit einem Zitat von Steve Jobs starten: „Innovation unterscheidet den Vorreiter von den Verfolgern.“ Das ist eines meiner Lieblingszitate von ihm, weil es auch unseren Anspruch, das Ziel der sächsischen Wissenschafts- und Wirtschaftspolitik, deutlich macht, dass wir mit Investitionen in die Forschungslandschaft unseren Freistaat auch wirtschaftlich entwickeln.

Wir haben mit vier staatlichen Universitäten, fünf Hochschulen für angewandte Wissenschaften und zahlreichen außeruniversitären Forschungseinrichtungen exzellente und auch international sichtbare Keimzellen für Innovation, die auch Unternehmertum befördern. Das ist die beste Voraussetzung, um im europäischen Wettbewerb Drittmittel einzuwerben. Genau das muss uns gelingen, weil Innovationszyklen immer kürzer werden, der Wettbewerbsdruck steigt, und demzufolge müssen vor allem unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen in Sachsen mehr aus ihrem innovativen Potenzial machen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die Hochschulen sind hier geeignete Partner, um dieses innovative Potenzial zu heben.

Wenn man sich den Innovationsindex anschaut, dann kann man feststellen, dass der Freistaat Sachsen bundesweit im oberen Drittel liegt. Aber wenn man sich die Details ansieht, ist festzustellen, dass vor allem der öffentlich finanzierte Bereich gut dasteht und wir einen großen Nachholbedarf im unternehmerischen Feld haben. Da sind die Wissenschaftseinrichtungen die richtige Brücke, um die unternehmerische Innovationsfähigkeit zu steigern. Deshalb müssen wir bei allen Betrachtungen neben den Hochschulen auch die Gründung, das Innovationspotenzial aus An-Instituten und außeruniversitären Einrichtungen mit betrachten.

Mein Kollege Peter Patt hat mir zu Recht mitgegeben, dass es auch darum gehen muss, bei Ausgründungen eine faire Beteiligung am Erfolg deutlich zu machen, weil staatliche, öffentliche Mittel dazu beitragen, dass es Erfolg gibt und demzufolge auch die Verwertung so geregelt sein muss, dass der Staat einen Rücklauf hat.

Genau darum geht es in unserem Antrag. Wir wollen sichtbar machen, wie der Transfer aus der Wissenschaft in