Protocol of the Session on March 14, 2019

All das erfassen wir unter dem Kriminalitätsbereich Cybercrime. Dort ist die Veränderung rasant und vielfältig. Da sind hier zum Beispiel das Ausspähen von Daten und deren missbräuchliche Verwendung zu nennen. Viele von Ihnen kennen sicherlich das mulmige Gefühl, wenn man seine PIN am Automaten eingibt oder möglicherweise auch Online-Banking macht. Aber das betrifft nicht nur das. Es betrifft auch Verletzungen von Urheberrechten, Hackerangriffe, die Nutzung des Internets für Ehrverletzung, Hasskriminalität oder Kinderpornografie und auch zu Zwecken des Terrorismus. Das Internet ist eine ideale Plattform zum Austausch von inkriminiertem Material, aber auch Erfahrungen unter Tätern. So eröffnet zum Beispiel das Darknet als eine Art virtueller Marktplatz die Möglichkeit, anonym, schnell und kostengünstig Waffen, Betäubungsmittel und auch kinderpornografisches Material zu beschaffen. Es gibt Extremfälle selbst dort, wo man Tötungen beauftragen kann, als würde man gerade bei Amazon ein Buch einkaufen.

Für den Schutz vor solchen Straftaten sind nicht nur die Nutzer selbst verantwortlich, sondern auch die Anbieter von Internetdiensten, aber vor allem auch der Staat. Mit der Zentralstelle sorgen wir dafür, dass die Ressourcen von Staatsanwaltschaft und Polizei noch besser vernetzt werden, damit diese Kriminalitätsformen intensiver

verfolgt werden können, sodass letztlich bei der Bearbeitung der Austausch von Informationen sowie die Sachkompetenz zwischen den Ermittlern und Experten aller beteiligten Stellen verbessert wird.

Die Zentralstelle ist sachsenweit zentraler Ansprechpartner für alle Staatsanwaltschaften, auch für die Polizei. Sie unterstützt die örtlichen Staatsanwaltschaften und arbeitet – wie gesagt – eng mit dem Cybercrime Competence Center der sächsischen Polizei im Landeskriminalamt zusammen. Ich möchte ein konkretes Beispiel zu dieser gelungenen Zusammenarbeit nennen. Die Zentralstelle und das Cybercrime Competence Center des LKA hatten ein gemeinsames Ermittlungsverfahren wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken geführt. Ich möchte hervorheben, dass in dem Verfahren die Räumlichkeiten von 26 Beschuldigten und Rechenzentren in Deutschland, Spanien, den Niederlanden, San Marino, der Schweiz und in Kanada durchsucht wurden. An diesen Maßnahmen waren mehr als 182 Ermittler beteiligt.

Die Beschuldigten stehen im Verdacht, die Internetportale town.ag und usenet-town.com betrieben zu haben. Bei diesen Plattformen handelt es sich um zwei der weltweit größten Online-Portale, über die unter systematischer und rechtswidriger Verletzung von Urheberrechten Zugang zu Filmen, Musik, E-Books, Software, Hörbüchern, Zeitungen und Zeitschriften angeboten wurde. Vielen Urheberrechtsinhabern entstanden Verluste in mehrstelliger Millionenhöhe, und am 4. Januar 2019 hat die Generalstaatsanwaltschaft gegen zwei Beschuldigte Anklage beim Landgericht Dresden erhoben. Das zeigt, wie wichtig diese Zusammenarbeit ist und wie erfolgreich sie am Ende auch ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein anderer ganz wichtiger Schritt zur Verfolgung extremistischer Straftaten war die Gründung der Zentralstelle Extremismus in Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden, kurz ZESA, zum 1. Dezember 2017. Die Verfolgung und Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus ist das Thema, das viele Mitbürger in Sachsen bewegt. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Ermittlungsverfahren im Bereich der politisch motivierten Straftaten und des politischen Extremismus deutlich gestiegen. Dabei darf neben der Bedrohung durch den islamistischen Terror nicht vergessen werden, dass wir nach wie vor ein Problem mit extremistischen Gewalttaten haben. Gerade Straftaten mit extremistischen oder terroristischen Zügen bedürfen einer wirksamen, konzentrierten, auch auf lange Dauer angelegten und zielgerichteten Strafverfolgung.

Die Zentralstelle Extremismus Sachsen ist deshalb einerseits bei ideologisch und politisch motivierten Ermittlungsverfahren zentrale Ansprechstelle für die sächsische Staatsanwaltschaft und die Polizeibehörden, andererseits aber auch für den Austausch mit dem Generalbundesanwalt, den Zentralstellen anderer Bundesländer, dem gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum und dem

Bundeskriminalamt. Insbesondere unter Berücksichtigung

der zurückliegenden terroristischen Straftaten in Sachsen und Deutschland, aber auch bei Auslandsstraftaten ist ein solcher Ansprechpartner für grundsätzliche verfahrensunabhängige Fragestellungen unerlässlich. Es ist deswegen gut, dass wir diese Stelle gegründet haben.

Durch ZESA ist wegen Straftaten, wie beispielsweise der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland oder der Bildung einer kriminellen Vereinigung – und ich nenne an dieser Stelle das Strafverfahren gegen ein Mitglied in der terroristischen Vereinigung Jabhat al-Nusra, die Strafverfahren gegen die Mitglieder der Freien Kameradschaft Dresden und die Anklage gegen Beteiligte an der Oldschool Society –, bereits in mehreren Ermittlungsverfahren selbst eine Anklageerhebung erfolgt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben der Strafverfolgung ist mir eines genauso wichtig: Wir dürfen die Opfer einer Straftat nicht aus dem Blick verlieren. Opfer einer Straftat zu sein ist schrecklich. Das Opfer fühlt sich hilflos, in seiner Integrität verletzt, und oft kommt auch Wut dazu. Umso mehr wünschen sich Opfer, dass ihre Ängste und Sorgen ernst genommen werden. Am wichtigsten ist das bei sehr jungen Opfern von Straftaten, also Kindern.

Deshalb bin ich dankbar, dass am 27. September 2018 in Leipzig das deutschlandweit erste Childhood-Haus eröffnet wurde. Das ist ein zentrales Kompetenz- und Versorgungszentrum für Kinder, die Opfer von sexuellem Missbrauch oder massiver Gewalt geworden sind. In der Einrichtung können betroffene Kinder Hilfe erfahren und alle für das spätere Ermittlungsverfahren notwendigen Aussagen und Untersuchungen in einer kinderfreundlichen Umgebung und mit speziell geschultem Fachpersonal vorgenommen werden, ohne dass das Opfer dabei noch einmal seinem Peiniger begegnen muss. Polizisten, Staatsanwälte, Richter, Sozialarbeiter, Psychologen,

Kinderärzte, Psychiater und andere arbeiten hier Hand in Hand unter einem Dach zusammen. So können letztlich auch Sekundärtraumatisierungen, also ein Aufwühlen des schlimmen Erlebten kindlicher Gewaltopfer, bestmöglich vermieden werden. Ich freue mich, dass es derzeit Bemühungen gibt, ein solches Childhood-Haus auch in Dresden zu eröffnen, und ich danke allen, die sich dafür engagieren und interessieren.

(Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung)

Aber auch mit der psychosozialen Prozessbegleitung haben wir einen wichtigen Baustein für den Opferschutz geschaffen. Seit dem 1. Januar 2017 können Verletzte einer Straftat den Beistand eines sogenannten psychosozialen Prozessbegleiters in Anspruch nehmen. In Sachsen haben wir zurzeit 13 dieser Prozessbegleiter anerkannt. Allein im Jahr 2017 gab es in Strafverfahren etwa 80 Beiordnungen, insbesondere für Kinder, Jugendliche und Opfer von schwerer Gewalt und Sexualdelikten. Diese Prozessbegleiter unterstützen die Verletzten während und nach der Hauptverhandlung intensiv, um dadurch noch

mals die individuelle Belastung, die auf jedem einzelnen Zeugen liegt, zu reduzieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin mir vollkommen bewusst, dass all die vorgestellten Maßnahmen zur Verbesserung der Strafverfolgung in Sachsen nichts nützen, wenn nicht auch ausreichend Personal vorhanden ist. Die zügige Bearbeitung von Verfahren ist für einen funktionierenden Rechtsstaat unerlässlich, und ihre Dauer bis zu einer abschließenden Entscheidung beeinflusst das Erscheinungsbild der Justiz in der Öffentlichkeit ganz maßgeblich. Das zeigen immer wieder Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land, die es als unerträglich empfinden, wenn Verfahren wahnsinnig lange dauern. Deshalb ist es mir ein besonderes Anliegen, lange Verfahrenslaufzeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften soweit wie möglich zu vermeiden und gleichzeitig die in dieser Regierungserklärung dargestellten Maßnahmen bestmöglich umzusetzen.

Dabei hatten die Staatsanwaltschaften vor allem in den Jahren 2009 bis 2018 einen stark anwachsenden Geschäftsanfall und bis jetzt auch zunehmend hochkomplexe Ermittlungsverfahren, insbesondere im Bereich der Organisierten Kriminalität zu bewältigen. Spiegelbildlich dazu kämpfen die Landgerichte, vor allem die großen Strafkammern, mit dem zunehmenden Geschäftsanfall in den Großverfahren. Ich bin deshalb sehr froh und dankbar, dass Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der sächsischen Justiz zur Deckung dieser Bedarfssteigerung und in Vorbereitung auf den anstehenden Generationenwechsel, der die Justiz vor große Herausforderungen stellt, seit dem Jahr 2015 knapp 700 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt haben, allein 126 Stellen für Richter und Staatsanwälte. Dazu wurde der Stellenabbau in der Justiz gestoppt. All das waren aus meiner Sicht unverzichtbare Voraussetzungen dafür, dass eine leistungsfähige Justiz gewährleistet bleibt und all die Maßnahmen, die ich schon vorgetragen habe, umgesetzt werden konnten.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Wir konnten dadurch die Landgerichte personell stärken, aber auch die Personalsituation der Staatsanwaltschaften wurde weiter verbessert. Wir haben zur Bewältigung des enormen Geschäftsanfalls die Staatsanwaltschaften seit 2015 zwischenzeitlich mit rund 40 Staatsanwälten verstärkt und dadurch ist es gelungen, die Anzahl der bei den Staatsanwaltschaften anhängigen Ermittlungsverfahren zu reduzieren. Ich bin optimistisch, dass sich dieser positive Trend auch in Zukunft fortsetzen wird, das umso mehr, als der sächsischen Justiz inzwischen zur Umsetzung der Strategie zur noch konsequenteren und schnelleren Verfolgung von Straftaten insgesamt 30 weitere Stellen zur Verfügung gestellt wurden.

Genauso wichtig war die Verbesserung der Bedingungen im Justizvollzug. Wir haben immer wieder in diesem Haus darüber gesprochen, denn entscheidend ist die Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugsanstalten

einerseits und ein auf die Belange jedes einzelnen Gefangenen abgestimmter Behandlungsvollzug andererseits. Beides muss miteinander in Einklang gebracht werden. Bei der Personalplanung im Vollzug haben wir zu berücksichtigen, dass jedes Jahr zahlreiche Justizvollzugsbeamte in den altersbedingten Ruhestand eintreten, aus gesundheitlichen Gründen zum Teil keinen Dienst mehr verrichten können oder zu anderen Dienstherren abwandern. Dazu kommt, dass die steigende Gefangenenzahl und die Zunahme von psychisch auffälligen Gefangenen nicht nur höhere quantitative, sondern auch neue qualitative Anforderungen an die Personalplanung mit sich gebracht haben. Niemand hätte vor zehn Jahren gedacht, dass wir heute in der JVA Zeithain oder in der JSA Regis-Breitingen suchttherapeutische Stationen betreiben, dass wir mittlerweile eine große Anzahl von Dolmetschern eingestellt haben oder eben auch das Video-Dolmetschen in allen Vollzugsanstalten einführen.

Umso mehr und gerade deswegen freue ich mich, dass mit den Haushaltsplänen 2017/2018 und 2019/2020 die stellenwirtschaftlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Trendwende in der Personalplanung geschaffen wurden. Seit dem Jahr 2017 stehen dem Justizvollzug insgesamt mehr als 300 zusätzliche Stellen zur Verfügung. Ich möchte nicht verhehlen, dass die Kolleginnen und Kollegen in den Justizvollzugsanstalten trotz der zusätzlichen Stellen noch geraume Zeit unter schwierigen Bedingungen arbeiten müssen. Deshalb bin ich Ihnen auch für dieses außerordentliche Engagement, das Sie jeden Tag zeigen, sehr dankbar. Ich bin mir sehr sicher, dass wir uns miteinander auf einem guten Weg befinden und sich die Situation jetzt zunehmend weiter verbessert und in den kommenden Jahren in einen Zustand kommt, der wünschenswert ist und die Voraussetzung für die weitere Arbeit im Vollzug, möglicherweise auch weitere Schritte im Bereich der Therapie nach sich ziehen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war mir wichtig, Ihnen die für die sächsische Justiz wichtigen Punkte zu erklären, auch um einige Unklarheiten aus den vergangenen Wochen zu beseitigen. Es sind in den letzten Jahren viele Maßnahmen getroffen worden, die zusammen ein Bild ergeben. Ich denke, das ist aus diesen Punkten deutlich geworden.

All das sendet eine Botschaft aus: Unsere Demokratie ist nur so stark wie der Rechtsstaat, der die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land garantiert und der die Pflichten, die unsere Gesetze ebenso vorgeben, einfordert.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Staatsregierung)

Es ist die originäre Aufgabe des Gesetzgebers, darüber zu entscheiden, was strafwürdig und letztlich strafbar ist. Aber wenn Recht gesetzt ist, dann muss es zur Geltung gebracht werden, sei es durch strukturelle Festlegungen oder auch durch ausreichend Personal. Das ist entscheidend für die Akzeptanz des Rechtsstaats durch die Men

schen in unserem Land und damit existenzielle Grundlage für den Fortbestand unserer demokratischen Gesellschaft.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Ich danke Herrn Staatsminister Sebastian Gemkow für seine Fachregierungserklärung. Wir kommen zur Aussprache. Folgende Redezeiten für die Fraktionen wurden festgelegt: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 24 Minuten, SPD 16 Minuten, AfD 12 Minuten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 12 Minuten und fraktionslose Mitglieder des Landtags je 1,5 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, SPD, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Zunächst und zuerst ergreift für die Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Bartl das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatsminister Gemkow, zunächst meine Reverenz: eine clever angelegte Rede, vom Entree her schon. Wer kann schon etwas gegen Opferschutz sagen? Und wer hätte kein Verständnis und würde keine Anteilnahme an Verletzungen zeigen oder für die Sichtweisen und Erwartungen von Straftatopfern?

Gewählt wurde das Bild von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern eines Supermarkts oder eines anderen Ladengeschäfts, die verzweifelt auf Sie zukommen, vom vermeintlich oder tatsächlich straflos gebliebenen Ladendieb berichten und dabei ihre Enttäuschung, Machtlosigkeit und Hilflosigkeit reflektieren. Das beeindruckt den Zuhörer, aber ob solche Begegnungen, ob die hier geschilderten Empfindungen und Gefühle für einen Minister, für einen Ministerpräsidenten der rationale Ausgangspunkt sein können, um für eine Verschärfung der Strafpolitik einzutreten, steht auf einem anderen Blatt.

(Geert Mackenroth, CDU: Opfersicht ist immer gut!)

Keinen aus dieser Runde – mit Gewissheit auch nicht uns oder mich – lässt die Sicht der Opfer kalt, erst recht nicht, wenn es um Opfer von Gewalttaten geht – sei es im öffentlichen Raum, in Verkehrsmitteln, in Fußballstadien oder in der häuslichen Umgebung; das macht für mich keinen Unterschied. Uns etwas anderes zu unterstellen wäre infam.

Ich glaube auch nicht, dass in dieser Hinsicht Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter in Sachsen anders ticken bei der Ausübung des Ermessens nach Maßgabe des Opportunitätsgrundsatzes, ob der Betreffende – nach dem hauptsächlichen Gegenstand der Rundverfügung – im Bereich der Klein- und Bagatellkriminalität angesiedelt ist. Darum geht es heute vor allem respektive darum, ob sie das Verfahren einstellen und die Sicht der Opfer einfach wegklemmen. Das glaube ich

nicht und erlebe das als Strafverteidiger auch nicht. Das erlebe ich mitnichten.

Ich frage deshalb an dieser Stelle: Wenn Sie eingangs Ihrer Rede mit Zahlen operieren – dass nämlich 2017 in Sachsen bei erledigten 35 743 Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls oder Unterschlagung nur 5 779 Verurteilungen herauskamen –, fragt sich, ob dieses Zahlenspiel seriös ist. Bei Ihnen kam es so rüber, als seien die restlichen Fälle tatsächlich Einstellungen nach §§ 153, 153 a und 154, als sogenannte Rabattentscheidungen, wie der Herr Ministerpräsident – er ist nicht anwesend – gestern zu formulieren geruhte: Rabattentscheidungen der Justiz.

Oder waren das vielleicht Einstellungen des Verfahrens nach § 170, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte oder weil sich im Ergebnis des Ermittlungsverfahrens herausgestellt hat, dass der Beschuldigte unschuldig war?

(Martin Modschiedler, CDU: Hat er doch gar nicht gesagt!)

Deshalb frage ich jetzt ja: Steckt das hinter den Zahlen? Sind das Einstellungen nach § 153 oder nach § 170? Das ist doch genau das Ergebnis, das ein Ermittlungsverfahren letztendlich haben muss: Es stellt eine Schuld fest – zur Anklage geeignet oder eben nicht. Da ist zu vieles durcheinander,

(Zuruf von der CDU: Ja!)

oder Sie vermengen zu viel miteinander. Nein, Sie kommen von der Parfümflasche

(Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, GRÜNE)

für 23,15 Euro zum Gewaltopfer. – Ich bitte, mir die paar Pfennige nachzusehen.

(Heiterkeit bei den LINKEN – Zuruf von der CDU: Sie haben sich vergaloppiert! – Unruhe)

Ganz so geht es nicht. Es ist doch nicht so und man kann doch weiß Gott nicht unterstellen, dass die Staatsanwaltschaft im Vorverfahren serienweise Verfahren einstellen würde, wenn eine Körperverletzung im Raum steht oder es Gewaltopfer gibt. Da passiert normalerweise eine Beschränkung nach § 154, wenn der Betreffende wegen anderer Anklagen bereits bei sieben oder acht Jahren liegt und man nachher sagt: Diese konkrete Straftat, die – bei aller Tragik für das Opfer – vielleicht drei Monate oder eine Geldstrafe erbringen würde, verhandeln wir jetzt nicht noch extra in einem gesonderten Verfahren. Dann wird man nach § 154 beschränken. Das muss man doch einmal darstellen. Dann wird auch eingestellt, wenn man Entscheidungen vorgibt.

(Unruhe bei der CDU)

Ich will aber gar nicht pfennigfuchsen. Das Problem ist zunächst, dass Sie heute die Erläuterung dessen, was Sie oder meinethalben auch der sächsische Generalstaatsanwalt mit dieser auch von uns unter Kritik genommenen Rundverfügung bezweckt haben und was Sie dazu veran

lasste, in einer gänzlich anderen Tonlage herüberbringen, als dies im Wortlaut der Rundverfügung und dem von Ihnen und Generalstaatsanwalt Strobl in der Medieninformation vom 14. Februar 2019 und anschließend in Interviews vorgetragenen Begründungsmuster liegt.

Heute sind Sie ganz anders herangegangen. Das akzeptiere ich.