Protocol of the Session on March 14, 2019

Wir sind bemüht, gerade für den ländlichen Raum Werbung zu machen, dass junge Lehrer dorthin gehen. Wir bekommen Schwierigkeiten, wenn wir Lehrer für unseren Schuldienst in unseren Bedarfsregionen nicht begeistern können. Übrigens geht der Blick nicht nur nach Ostsachsen, sondern genauso nach Chemnitz und ins Erzgebirge.

(Cornelia Falken, DIE LINKE: Das war ja nur ein Beispiel!)

Dann muss ich auch fragen, wie ich mit denjenigen umgehe, die zum Beispiel Versetzungswünsche stellen und nach einer gewissen Zeit insbesondere in die großen Städte und vor allem wieder nach Leipzig zurückwollen. Ich glaube, dass wir dort miteinander einen Konsens finden müssen, wie es uns gelingen kann, diejenigen zu motivieren, in diesen Regionen zu bleiben, und dass wir das dienstliche Interesse im Zweifelsfall vornan stellen müssen, indem wir sagen: Wir brauchen dich aber besonders im Erzgebirge, in Annaberg oder in Bad Muskau, weil dort an der Schule entsprechend die Notwendigkeit besteht.

(Beifall des Abg. Jörg Markert, CDU)

Ich sehe die Verwerfungen. Die Verwerfungen, wie Sie sie schildern, dass wir jetzt sozial in Schieflage kommen, sehe ich nicht bei dem Unterrichtsausfall, den wir momentan haben. Unser Ziel ist es, den im Moment hohen Unterrichtsausfall verglichen zu den Vorjahren – wie gesagt 5 % außerplanmäßig, 1 % planmäßig – so weit zu reduzieren, dass das Thema sich nicht mehr stellt. Dafür brauchen wir zuallererst mehr junge Lehrer, und wir müssen schauen, ob wir das Lehrerarbeitsvermögen auch im System heben können. Wir versuchen Teilzeiten zu minimieren, aber das funktioniert in vielen Fällen nur über das persönliche Gespräch, über Freiwilligkeit etc. Das sind die Maßnahmen, die man an der Stelle ergreifen kann.

Danke, Herr Staatsminister. Für die SPD-Fraktion Frau Abg. Friedel.

Vielen Dank, Herr Präsident! Lieber Herr Staatsminister! Sie haben das Programm Schulassistenz schon angesprochen. Wir haben das vor einem Jahr beschlossen und mit dem Haushalt auch finanziell untersetzt, sodass seit dem 1. Januar dieses Jahres für insgesamt 130 VZÄ Mittel zur Verfügung stehen. Wie viele der 130 Stellen sind derzeit besetzt und bis wann werden die verbleibenden besetzt?

Ich hatte bereits ausgeführt, dass wir schon im letzten Jahr begonnen haben, die ersten Sprach- und Integrationsmittler einzustellen. 17 sind es im Moment. Es laufen noch drei weitere Ausschreibungen, wenn ich mich richtig erinnere. Wir wollen 20 Sprach- und Integrationsmittler einstellen. Die sind in dem Programm Schulassistenz entsprechend verankert. Wir sind gerade dabei, das Programm Schulassistenz so zu finalisieren, dass wir in den nächsten Tagen bzw. in wenigen Wochen in die Ausschreibung gehen können. Meine Hoffnung ist, dass wir, wenn wir die ersten relativ schnell binden können – wir müssen auch noch Kündigungsfristen beim vorhergehenden Arbeitgeber usw. beachten –, vielleicht den einen oder anderen noch in diesem Schuljahr als Schulassistenten binden. Auf jeden Fall sollen die verbleibenden 110 Stellen in diesem Jahr für Schulassistenten mit dem neuen Schuljahr – also nach Möglichkeit zum 1. August 2019 – gesetzt sein.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Für die AfD-Fraktion Frau Abg. Wilke, bitte.

Herr Staatsminister Piwarz! Zum 1. August 2019 sollen die Lehrpläne überarbeitet werden. Ziel ist eine Reduzierung der Lehrtafeln um 4 %. Wie trägt eine Reduzierung der Stundentafel um 4 % dazu bei, die Bildungsqualität in Sachsen weiterhin zu sichern, oder ist das einfach nur ein Mittel, um den Unterrichtsausfall zu kompensieren?

Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie die Frage stellen. Ich kann Ihre Frage mit einem klaren Nein beantworten. Da gehört es dazu, dass man sich ein wenig in die Vergangenheit der Diskussion um die Stundentafel einarbeitet. Diese Vergangenheit besagt, dass wir im Freistaat Sachsen eine überdurchschnittlich hohe Unterrichtsbelastung sächsischer Schülerinnen und Schüler haben. Ich bringe immer das Beispiel von den sächsischen Oberschulen: Ein sächsischer Schüler hat von der 5. bis zur 10. Klasse 199 Wochenstunden Unterrichtsverpflichtung. Vergleichbare Bundesländer – ich sage bewusst, vergleichbare Bundesländer – kommen mit 187, 190 bzw. 192 Wochenstunden aus. Die Anforderung, die auch dieses Hohe Haus in regelmäßigen Debatten immer wieder formuliert hat, war, dass wir von der Unterrichtsbelastung nach unten gehen müssten. Diesem Wunsch und der Einigkeit, die wir an

der Stellen haben – zumindest habe ich diese Einigkeit immer wahrgenommen –, kommen wir nach.

Wir haben uns bei der Stundentafel sehr genau angeschaut, über welche Fächer wir reden. Dabei ist klar gewesen, dass wir über alle Fächer reden müssen und nicht nur über die sogenannten Nebenfächer wie Musik, Kunst oder Sport. Wir haben uns genau angeschaut, was vertretbar ist, was in welchem Umfang funktionieren kann, und haben entsprechend unsere Entscheidung getroffen. Wir haben darauf geachtet, dass wir insbesondere einen Gleichlauf zwischen den Oberschulen und den Gymnasien in den Stundentafeln, nicht zuletzt in der zweiten Fremdsprache, haben.

Wir haben auch geschaut, ob Themen, die im Unterricht gesetzt werden, auch in anderer Form im schulischen Alltag möglicherweise kompensiert werden können und dadurch in Schule erlebbar sind. Dabei geht es vor allem um das Thema Sport. Das kann aber auch, obwohl wir nur eine Wochenstunde gekürzt haben, das Thema Musik sein. Deswegen arbeiten wir parallel auch daran – der Landtag hat uns deutlich höhere GTA-Mittel zur Verfügung gestellt –, im GTA-Bereich attraktivere Angebote zu machen, damit diese Themen genauso im schulischen Alltag erlebbar sind. Insofern hat es mit dem Lehrerbedarf vordergründig nichts zu tun. Es ist aber selbstverständlich, wenn ich die Stundentafel reduziere, dass ich weniger Lehrerarbeitsvermögen brauche. Die Diskussion entsteht aus der Frage, wie wir sächsische Schülerinnen und Schüler entlasten.

Im Übrigen, Frau Wilke, das sage ich Ihnen ganz deutlich: Wenn wir perspektivisch grundlegend über neue Lehrpläne diskutieren – wir werden darüber diskutieren müssen, das ist gar keine Frage –, dann wird sich auch die Frage der Stundentafel stellen und die Frage, in welchem Umfang wir welches Fach in welcher Klassenstufe einsetzen wollen. Da müssen wir einerseits die Fachlichkeit und die Qualität im Auge behalten, aber wir müssen auch schauen, dass wir junge Menschen in ihrer Schulphase nicht überfordern, sondern ihnen auch weiterhin die Möglichkeit eröffnen, mit Freude am Lernen und am schulischen Alltag teilzunehmen.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Herr Abg. Zschocke.

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Staatsminister! Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder sind abgeschlossen. Es ist nicht gelungen, Regelungen zur stufengleichen Höhergruppierung durchzusetzen. Das trifft insbesondere die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer, die kurz vor dem Wechsel in die Erfahrungsstufe 6 stehen. Sie haben jetzt durch den Verlust einer Erfahrungsstufe bei der Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 13 trotz Beförderung möglicherweise weniger in der Tasche als vorher. Wird es in Ermangelung einer tariflichen Regelung eine Lösung im Rahmen des TV-L in Sachsen geben?

Vielen Dank, Herr Kollege, für die Frage, die ich mit einem Nein beantworte. Ich möchte Ihnen das auch begründen. Es wurden Tarifverhandlungen geführt und beide Tarifvertragsparteien haben sich auf ein Ergebnis verständigt, in dem die stufengleiche Höhergruppierung nicht vorgesehen ist.

(Cornelia Falken, DIE LINKE: Die Arbeitgeber wollten das nicht! – Patrick Schreiber, CDU: Vorsicht!)

Liebe Cornelia Falken! Ich möchte ungern über Details, die mir aus den Verhandlungen bekannt sind, berichten, weil sie im Zweifel nicht unbedingt für beide Seiten zur Ehre gereichen. Darum geht es aber auch gar nicht. Es ist ein Ergebnis, das ich, weil ich Tarifautonomie hoch schätze, zu respektieren habe. Ich halte es für schwierig, einerseits ein Tarifergebnis zu haben, das auch deutliche Verbesserungen für die Tarifbeschäftigten in vielen Bereichen bringt, dieses dann aber im unmittelbaren Anschluss gleich noch mit Landesmitteln zu überkompensieren. Da kommen wir ab einem bestimmten Punkt in Schwierigkeiten mit der Tarifautonomie.

Worauf ich hinweisen möchte, ist, dass zwar die stufengleiche Höhergruppierung nicht gekommen ist, gleichwohl aber der Garantiebetrag deutlich von jetzt 65 Euro auf zukünftig 180 Euro erhöht wurde. Das heißt, auch für denjenigen – die Grundschullehrer haben Sie gerade angesprochen –, die höhergruppiert werden, wird sich das deutlich auf dem Lohnzettel auswirken. Es wird eine kleinere Gruppe geben, die man nur schwer in Zahlen greifen kann. Es ist aber eine niedrige dreistellige Personenzahl, die in der Tat kurz vor dem Übergang in die Erfahrungsstufe 6 gestanden hätte, die jetzt nach unten genommen wird und darauf hypothetisch hochrechnet, dass sie ein Minus habe. Das ist aber der Systematik der Tarifverhandlungen und der Regelung, wie sie getroffen wurde, leider Gottes immanent. Wir können es zum Teil ausgleichen, haben aber nicht die Möglichkeit, dort ohne Weiteres einzugreifen. Wir werden Stück für Stück in die Umsetzung gehen. Was uns sehr wichtig war, ist, dass die Höhergruppierung rückwirkend zum 1. Januar 2019

stattfindet.

Vielen Dank, Herr Staatsminister! Meine Damen und Herren! In den weiteren Runden können nun Fragen zu beiden Themenkomplexen gestellt werden. Wir beginnen mit der SPDFraktion, Frau Abg. Pfeil-Zabel.

Vielen herzlichen Dank! Sehr geehrter Herr Minister Piwarz! Das Gute-Kita-Gesetz ist jetzt durch alle Instanzen durch. Wir fragen uns, wie weit denn die Vereinbarungen zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Bund vorangegangen sind, wann wir mit einem Abschluss rechnen können und vor allem auch, auf wie viele Jahre geschlossen wird, sprich auf zwei oder auf vier Jahre, um auch zu wissen, wie die nächsten Haushalte entsprechend finanziell ausgestattet sind.

Herr Staatsminister, bitte.

Wie das immer ist, wenn Bund und Länder zusammensitzen: Es dauert bisweilen. Das ist beim Digitalpakt nicht anders gewesen als hier beim Gute-Kita-Gesetz. Im Moment sind wir dabei, auf unserer Arbeitsebene den Vertrag auch mit dem Bund, inklusive dem Handlungs- und Finanzierungskonzept, final abzustimmen. Es ist geplant, dass alle Bundesländer nach Möglichkeit bis zum Sommer diese Vereinbarung mit dem Bund schließen. Der Bund hat – zumindest ist das der derzeitige Stand – die Möglichkeit eröffnet, eine solche Vereinbarung für die ersten zwei Jahre zu schließen und dann weitergehend Folgevereinbarungen zu treffen.

Wir halten es für eine durchaus sinnvolle Sache – nicht nur, weil wir in diesem Jahr Landtagswahlen haben und mithin Ende des Jahres ein neuer Landtag die Arbeit aufnimmt, sondern weil wir am Ende dieser zwei Jahre einen neuen Doppelhaushalt haben werden und es sich anbietet, zunächst eine Vereinbarung für zwei Jahre zu schließen. Dann hätten wir die Möglichkeit, mit dem neu gewählten Landtag im Rahmen der Haushaltsberatungen festzulegen, mit welchen Maßgaben wir die Gelder des Bundes veredeln können. Deswegen ist unsere Planung erst einmal für zwei Jahre angelegt.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Nun spricht für die CDU-Fraktion Herr Abg. Schreiber.

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Ich frage auch zum Gute-Kita-Gesetz. Dort soll die Bund-Länder-Vereinbarung abgeschlossen werden. Mich würde interessieren, inwieweit es hierzu einen Beteiligungsprozess des Parlaments gibt, das heißt, inwieweit im Schulausschuss fachpolitisch mit den Fraktionen darüber diskutiert wird, was mit dem Bund abgeschlossen werden soll. Damit im Zusammenhang wäre für mich die Zeitschiene interessant. Die letzte Frage dazu – ich hatte drei – ist mir jetzt entfallen.

Das bezieht sich wahrscheinlich auf den Zeitraum über die zwei Jahre hinaus. Letztendlich hat der Sächsische Landtag mit seinem Haushaltsbeschluss deutlich gemacht, wie wir in den Jahren 2019 und 2020 die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes unterstützen werden. Da geht es um Qualitätsverbesserung, indem wir die Vor- und Nachbereitungszeiten anerkennen. Insofern ist das Geld, das uns vom Bund zur Verfügung gestellt wird, de facto aufgebraucht und wir müssen uns die Frage stellen, wie es darüber hinaus weitergeht.

Für 2021 und 2022 stehen pro Jahr 97,988 Millionen Euro jährlich – ich habe jetzt die ganz exakten Zahlen da – zur Verfügung. Die Debatte, wie es dann weitergeht, müssen wir mit dem neuen Sächsischen Landtag führen. Meine

Präferenz liegt ganz klar darin, eine Debatte darüber zu führen, was nötig ist, um weitere qualitative Verbesserungen zu erreichen. Wir haben eine Diskussion über die „Ehrlichmachung“ des Betreuungsschlüssels, wir haben die Forderung aus der Kita-Landschaft, dass die zwei Vor- und Nachbereitungsstunden nicht ausreichen und man auf vier gehen müsste, und wir können genauso darüber diskutieren, ob wie Kitas mit einem speziellen Angebot noch einmal stärker fördern. Ich denke da beispielsweise an Sprach-Kitas, wo es darum geht, sprachliche Auffälligkeiten zu korrigieren. Da geht es nicht nur um das Thema Migration, sondern auch darum, sprachliche Auffälligkeiten bei deutschen Kindern zu beheben. Wir merken, welche Probleme wir mit Kindern mit unzureichendem Sprachniveau an Grundschulen haben.

Ich gehe davon aus, dass diese Debatte auch Teil des Wahlkampfes sein wird, der uns dieses Jahr heimsucht. Das ist aber auch ganz selbstverständlich und in Ordnung so. Dann obliegt es dem nächsten Landtag, Festlegungen zu treffen, nicht zuletzt durch die Haushaltsberatungen. Die macht das Hohe Haus, und insofern ist die Einbindung des Parlaments gegeben. Und, das sei mir als Anmerkung noch erlaubt: Wir haben gute Erfahrungen damit gemacht, dass wir externe Fachleute hinzuziehen. Auf den Beirat und seine Fachkompetenz sollten wir weiter setzen.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Junge.

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Ich habe eine Frage zur Zielformulierung im Gute-Kita-Gesetz. Der Bund hatte zwei Ziele formuliert: einmal die qualitative Verbesserung der Kita-Betreuung und zum anderen die Entlastung der Eltern. Gibt es seitens der Staatsregierung, vor allem zum zweiten Ziel, Vorstellungen und, wenn ja, welche?

Frau Abgeordnete, der Bund hat nicht gesagt, ihr müsst beides machen, sondern er hat uns Möglichkeiten eröffnet, selbst zu entscheiden, in welches Ziel wir investieren. Frau Giffey hat bewusst einen markigen Namen für das Gesetz gewählt, indem sie es „Gute-Kita-Gesetz“ genannt hat. Unter guten Kitas verstehe ich eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung im Freistaat Sachsen. Das kann ich nur über entsprechende Fachkräfte erreichen. Das Hauptaugenmerk muss auf gut ausgebildeten und in ausreichender Anzahl vorhandenen Erzieherinnen und Erziehern liegen. Das ist noch einmal ein spezielles Thema, um das wir uns kümmern müssen. Die ersten Schritte, wie wir dort vorgehen wollen, werden in den nächsten Tagen noch kommuniziert. Das kann ich nur erreichen, indem ich den Betreuungsschlüssel verbessere und andere Maßnahmen ergreife, um mehr Erzieher in die Kitas zu bekommen.

Ein Wohlfühlthema ist es, die Beitragsfreiheit oder -absenkung zu diskutieren. Mehr Fachpersonal an den Kitas heißt auch höhere Kosten für alle drei an der Finanzierung Beteiligten. Das darf nicht dazu führen, dass Eltern sich

gegen eine Kita entscheiden, weil sie die Beiträge nicht mehr bezahlen können – die Entlastung der Eltern schafft aber noch keine qualitativ bessere Kita.

(Beifall des Abg. Patrick Schreiber, CDU)

Insofern müssen wir die Diskussion miteinander führen. Wir haben für die nächsten zwei Jahre die Prämisse ganz klar auf die Qualitätsverbesserung gelegt. Ich halte das auch für richtig und empfehle es fortzusetzen. Zum Schluss entscheidet aber das neue Hohe Haus, wie es damit weitergeht.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Für die AfD-Fraktion Frau Abg. Wilke.

Herr Staatsminister, das Gute-KitaGesetz besagt, dass es um eine Verstärkung der institutionellen Kinderbetreuung mit ganz erheblichen staatlichen Mitteln geht. Was wir aber brauchen, ist eine wirkliche Wahlfreiheit über die Form der Kinderbetreuung. Das meine ich jedenfalls. Da könnte man die Stärkung des Landeserziehungsgeldes – –

Die Frage, bitte!

– ins Auge fassen. Was planen Sie zu der längst überfälligen Form der häuslichen Kindererziehung?

Frau Wilke, ich tue mich ein bisschen schwer mit einer Antwort. Ich könnte es mir einfach machen und sagen: Dafür bin ich nicht zuständig, das betrifft eigentlich Kollegin Klepsch – aber das ist gar nicht das Thema. Wenn Sie fragen, wie wir die häusliche Bildung stärken, dann müsste ich eine Gegenfrage stellen, aber wir machen ja kein Frage-Antwort-Spiel miteinander.

(Karin Wilke, AfD: Vom Entgelt her!)

Wir reden, wenn es um die Verantwortung von Familien, von Eltern für Kinder, geht, nicht nur über einen Grundrechtswert, sondern über eine Selbstverständlichkeit. Zu glauben, dass der Staat regulieren kann, was in Familien passiert oder nicht passiert, halte ich für äußerst schwierig. Wir sind eines der wenigen Bundesländer, das sich noch ein Landeserziehungsgeld leistet. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass die Betreuungsquoten, die wir an sächsischen Kitas haben, überdurchschnittlich hoch sind. Das heißt, dass Eltern ganz gezielt diese Möglichkeiten in Anspruch nehmen und diese immer stärker nachfragen.

So wichtig, wie die elterliche Bindung für Kinder ist – und die Erkenntnis, dass wir als Staat da wenig hineinregieren dürfen –, so wichtig ist es auch, dass Kinder frühzeitig mit ihresgleichen in Berührung kommen, dass Kinder frühzeitig mit unserem System von Bildung und Erziehung in Berührung kommen, damit insbesondere der Übergang von der frühkindlichen Bildung in den Kitas zur Grundschule nicht so schwierig ist. Wenn Sie sich vor Augen führen, dass heute Kinder in Sachsen, die an

Grundschulen eingeschult werden, einen Leistungsunterschied in ihren Fähigkeiten von bis zu zwei Jahren haben, dann gibt mir das zu denken. Zwei Jahre auf sechs Jahre Lebenszeit – das ist eine gewaltig große Zahl.

Insofern ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, den Kindern gleiche Chancen zu eröffnen. Das heißt nicht, dass es ein unbedingtes Primat für die Kitas gibt, aber die Diskussion in unserem Land geht ganz klar in diese Richtung, dass Eltern gezielt das Angebot und erst recht das qualitativ hohe Angebot nachfragen. Eltern kommen stärker von offenen Konzepten weg und sagen: Wir wollen, dass in der Kita Anreize hin zu Bildung und Wissen gegeben werden. Darauf müssen wir unseren Fokus noch stärker richten.

Ich würde die Diskussion um Elternverantwortung noch auf einer anderen Ebene führen wollen, und zwar nicht nur dann, wenn es darum geht, Vorteile für sein Kind durchzusetzen – nehmen wir das Beispiel Bildungsempfehlung –, sondern wenn es darum geht, Eltern zu befähigen, ihrer Verantwortung noch stärker als bisher gerecht zu werden. Wir versuchen, in Eltern-Kind-Zentren den Eltern Unterstützung bei ihrer Aufgabe zuteil werden zu lassen.