Protocol of the Session on March 13, 2019

Ich werde in meinen Ausführungen nicht auf Details des Gesetzentwurfs eingehen, sondern eher eine Erklärung unserer Fraktion dazu abgeben.

Wir haben es von meiner Vorrednerin und vom Einbringer des Gesetzentwurfs gehört: Wir hatten eine solche Regelung im Naturschutzgesetz, bevor selbige in der letzten Legislaturperiode unter der CDU/FDP-Regierung abgeschafft wurde. Es ist kein Geheimnis, dass die SPDFraktion diese Gesetzesänderung damals scharf kritisiert hat. Uns jetzt irgendeinen Ablehnungsgrund aus den Ärmeln zu schütteln würde uns deshalb unglaubwürdig machen.

Es ist auch kein Geheimnis, dass sich das Thema Baumschutzsatzung trotz unserer damaligen Forderung nicht im Koalitionsvertrag wiederfindet. Wir konnten in den Koalitionsverhandlungen also keine Einigung in dieser Frage erzielen. Das ändert aber nichts an unserer grundsätzlichen Position und Einstellung zum Thema.

Nach unserer Auffassung war und ist die Einschränkung des Geltungsbereichs kommunaler Baumschutzsatzungen sehr fragwürdig. Das betrifft sowohl die umweltpolitischen wie auch die kommunalpolitischen Sichtweisen – wie Kollege Günther es hier dargelegt hat. Den Kommunen stand es auch bei der alten Regelung frei, Baumschutzsatzungen zu erlassen. Es gab auch Kommunen, die keine Baumschutzsatzung hatten. Aber insbesondere für die größeren Städte sind Baumschutzsatzungen ein ganz wichtiges Instrument.

Damit sind wir beim umweltpolitischen Aspekt: Bäume haben dort – wie wir gerade gehört haben – eine wichtige Funktion für den Klimaschutz, für die Artenvielfalt und vor allem für die Luftreinheit. Das ist in den eher ländlich geprägten Regionen natürlich weniger der Fall, da es dort per se mehr Grün gibt; das wissen wir alle.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es mit der Gesetzesänderung natürlich mehr Baumfällungen und weniger Ersatzpflanzungen gab. Das ist durchaus nachweisbar, nicht nur in großen Städten. Bäume wurden gefällt, bevor sie den Stammumfang von einem Meter erreicht haben. Dies wurde in der Anhörung deutlich gesagt und ist mir in Erinnerung.

Insofern stehen wir einer Änderung des Naturschutzgesetzes weiterhin offen gegenüber. Unter den heutigen Voraussetzungen sind wir an die Koalitionsdisziplin gebunden und werden den Gesetzentwurf leider ablehnen müssen. Wir bleiben aber dran.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Wolfram Günther und Valentin Lippmann, GRÜNE)

Herr Urban für die AfD-Fraktion, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mittlere und große Städte unterliegen einem steigenden Nutzungsdruck. Dem gegenüber steht der Wunsch vieler Menschen nach mehr Grün. Die GRÜNEN fordern nun wieder die Möglichkeit zur Verschärfung kommunaler Baumschutzsatzungen. Sie fordern die gesetzliche Bevormundung der Bürger.

Dabei befindet sich ein Großteil des Grüns, das unsere Städte prägt, auf öffentlichen Flächen. Die Verantwortung der öffentlichen Hand für Stadtgrün ist die große Baustelle, auf der Lösungen gefunden werden müssen.

Während es für Neuinvestitionen in grüne Städte finanzielle Mittel vom Bund und Kofinanzierung vom Freistaat gibt, stehen den Kommunen für Unterhalt und Pflege keine Bundesmittel zur Verfügung. Fachfirmen beklagen nicht selten, dass große Summen für den Neubau von Grünanlagen ausgegeben werden, um diese nach Fertigstellung sich selbst zu überlassen.

Unser Prinzip heißt Werterhalt, aber nicht: Investition, Verfall und neue Investition. Das ist ökologisch und ökonomisch nicht tragbar.

Die AfD tritt für Baumschutz und für mehr Grün in Städten ein.

(Frank Heidan, CDU: Seit wann?)

Allerdings stellt der vorliegende Gesetzentwurf keine Verbesserung dar, sondern einen massiven Eingriff in die Privat- und Eigentumsrechte von Baumbesitzern.

Ergänzend sei erwähnt, dass Ankündigungen von Gesetzesvorhaben dieser Art zu Vorzieheffekten führen; das

wurde schon beschrieben. Dann werden Bäume nämlich leider oft gefällt, bevor sie schön groß wachsen konnten.

Baumpflanzungen, Baumpflege und Grünschnittentsorgung sind kostenintensiv; sie kosten Grundstückseigentümer nicht selten einige Hundert oder sogar einige Tausend Euro pro Jahr. Außerdem stellen sie Haftungsrisiken in Bezug auf eine Belastung der Grundstückseigentümer dar, wenn wir an die Verkehrssicherheit denken oder eben auch an die schon erwähnten Nachbarschaftsstreitigkeiten. In der Regel gehen Grundstückseigentümer trotzdem verantwortungsvoll und sorgsam mit ihrem Grün um.

Naturschutz und Schutz des Stadtklimas sehen wir als gemeinschaftliche Aufgabe zwischen Grundstückseigentümern und öffentlicher Hand. Der vorliegende Gesetzentwurf aber entbindet die Kommunen weitgehend von ihrer Pflicht und bürdet den Grundstückseigentümern diese Pflichten auf. Das lehnen wir ab.

Im aktuellen Koalitionsvertrag ist der Klimaschutz verbrieft. Da schreiben Sie, liebe CDU und liebe SPD, dass Sie Anpassungsstrategien für die Folgen des Klimawandels entwickeln. Welche Anpassungsstrategien für das Stadtgrün wurden denn entwickelt? Welche Maßnahmen wurden ergriffen? Ich habe das nicht wahrgenommen.

Die Entwicklung räumlicher und sozialer Strukturen unter Abwägung des privaten und öffentlichen Interesses obliegt der öffentlichen Hand. Stadt- und Gemeinderäte müssen bei Fehlentwicklungen aktiv werden und vor allem mehr Geld für das öffentliche und auch für das private Großgrün bereitstellen. Die Verantwortung für den Baumschutz können Sie nicht allein bei privaten Grundstückseigentümern abladen.

Zusammengefasst: Wir stimmen dem Schutz der Umwelt und dem Schutz sozialer Belange auf alle Fälle zu. Wir lehnen es aber ab, die Verantwortung und die Lasten zu privatisieren. Die Folgen der Abwälzung von Lasten des Umweltschutzes auf Privateigentümer führt am Ende zu weniger Bereitschaft für Naturschutz in Eigeninitiative.

Der Gesetzentwurf ist geprägt vom typischen Misstrauen der GRÜNEN gegenüber dem freien und mündigen Bürger. Hier scheinen wieder einmal Ihre kommunistischen und diktatorischen Haltungen durch die nette ökologische Maske.

(Vereinzelt Lachen bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Wir lehnen Ihren Antrag ab.

(Beifall bei der AfD)

Herr Abg. Wild, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Wir beraten hier über den Gesetzentwurf der GRÜNEN zum Schutz eines nachhaltigen Baumbestandes in Sachsen. Oder anders gesagt: Die GRÜNEN wollen den von der damaligen CDU/FDP

Koalition vollzogenen Bürokratieabbau wieder umkehren. Also ein typisch grüner Antrag mit dem Ziel, ein abgeschafftes Bürokratiemonster wieder neu zu beleben und die Grundstückseigentümer zu bevormunden. Sie wollen dem Bürger vorschreiben, ob er auf seinem eigenen Grund und Boden einen Baum fällen darf oder nicht. Bevormundung und Verbote – das ist seit Jahren der Grundkern grüner Politik in Sachsen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bitte schön.

Herr Lippmann, bitte.

Herr Wild, Sie gehören ja auch zu diesen Pseudopolitikberatern im Haus, die den GRÜNEN immer erzählen, dass sie mehr Naturschutz machen sollen. Von daher ist das jetzt ein Gesetzentwurf, der Naturschutz regelt. Warum nehmen Sie das nicht zur Kenntnis und stimmen dem zu, anstatt jetzt eine Verbotsparteidebatte zu führen? Oder erzählen Sie jeden Tag etwas anderes, was Ihnen gerade so passt?

Herr Lippmann, selbstverständlich erkenne ich an, dass Sie sich für Naturschutz einsetzen. Das ist ja der grüne Kern Ihrer Politik. Aber man kann es natürlich auch übertreiben. Man kann auch Naturschutz machen, ohne die Bürger ständig zu bevormunden, zu gängeln und mit neuen Gesetzen daran zu hindern, ihr Recht wahrzunehmen und auf ihrem Grund und Boden auch mal einen Baum fällen zu dürfen.

Ich bin ganz gespannt, Herr Lippmann, auf die Debatte, wenn es wirklich dazu kommt, weil es erste Anzeichen dafür gibt, den Wald freizugeben für den Bau von Windkraftanlagen. Da bin ich wirklich gespannt, wie Sie als GRÜNE sich dann dazu stellen.

(Wolfram Günther, GRÜNE: Das hatten wir, glaube ich, schon ausgeführt! – Valentin Lippmann, GRÜNE: Hätten Sie mal zugehört!)

Bei der Politik der GRÜNEN wird einem angst und bange, sollte der Wähler zur Landtagswahl im Herbst eine Koalition zwischen GRÜNEN und CDU ermöglichen; denn dann würden wir so ein Gesetz mit Sicherheit bekommen.

Es ist gut, dass dieses Baumschutzgesetz damals abgeschafft wurde. Seitdem sehen wir ja, dass die Grundstücksbesitzer sehr verantwortungsvoll handeln und eben nicht den von den GRÜNEN befürchteten Kahlschlag betrieben haben.

(Wolfram Günther, GRÜNE: Haben Sie zugehört?)

Was würde denn passieren, wenn dieses Gesetz jetzt kommt? Ich sage es Ihnen, Herr Günther, Herr Lippmann: Jeder würde noch schnell vor Inkrafttreten des Gesetzes

die Motorsäge ansetzen, um dieser erneuten Bevormundung zu entgehen.

(Kathrin Kagelmann, DIE LINKE: Ich denke, sie sind so verantwortungsvoll!)

Jeder Bürger muss das Recht haben, auf seinem Grund und Boden Bäume zu fällen, wenn er es für notwendig hält. Deshalb werden wir, die fraktionslosen Abgeordneten der blauen Partei, Ihren Gesetzentwurf ablehnen.

Liebe SPD, Sie brauchen sich hier nicht zu verbiegen. Sie können dem Gesetzentwurf ruhig zustimmen. Ich bin mir sicher, in diesem Hohen Haus finden wir dennoch eine große Mehrheit, um diesen Gesetzentwurf abzulehnen.

Danke schön.

(Beifall bei den fraktionslosen Abgeordneten)

Gibt es jetzt noch Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Herr Minister Schmidt, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich könnte jetzt meine Ausführungen eigentlich relativ kurz halten. Wir diskutieren in schöner Regelmäßigkeit über dieses Thema.

Es ist schon gesagt worden, dass das keine Gesetzesänderung ist, die vor Kurzem stattgefunden hat. Es ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2010, als der damalige § 22 des Sächsischen Naturschutzgesetzes angepasst wurde. Damit wurde das Erlassen von Baumschutzsatzungen nicht komplett untersagt, sondern nur eingeschränkt, und zwar in Bezug auf private Grundstücke.