Insgesamt sind auch aufgrund ungenauer Datenerhebung und Zahlen bei der illegalen Registrierung Kosten in Höhe von 88 Millionen Euro ohne jeden greifbaren oder sichtbaren Nutzen entstanden. Um solche Schäden künftig zu vermeiden, ist unbedingt sicherzustellen, dass die Anzahl der Asylforderer auch tatsächlich immer korrekt erfasst wird.
Erstaunlich ist auch, dass nicht einmal der sprichwörtliche Geiz des früheren Finanzministers Unland, unter dem unsere Kommunen jahrelang litten oder auch heute noch leiden, diese Geldverschwendung verhindern konnte.
Bereits in den Verhandlungen über den letzten Doppelhaushalt wies unsere Fraktion darauf hin, dass die von Ihnen damals geplanten 312 Stellen bei der Zentralen Ausländerbehörde zu viel seien. Bekanntlich lehnen Sie alle AfD-Anträge grundsätzlich ab. Vielleicht nehmen Sie sich nun die Kritik des Rechnungshofes zu Herzen oder Sie hören besser gleich auf die Ratschläge des kommenden Mehrheitsführers im Sächsischen Landtag.
Darüber hinaus nutzen Sie den Personalüberhang bei der Zentralen Ausländerbehörde, um 63 Stellen in anderen Bereichen der Landesdirektion zu besetzen.
(Dirk Panter, SPD: Unglaublich! Dieses arrogante Getue! Wie Sie auftreten! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)
Dies war vom Haushaltsgesetzgeber so nicht vorgesehen und auch nicht beabsichtigt und ist nach unserer Auffassung eine Zweckentfremdung der bewilligten Mittel. Dies ist ein weiterer Beweis dafür, wie Sie arglos mit Steuermitteln umgehen, meine Damen und Herren.
(Widerspruch bei der CDU, den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN – Dirk Panter, SPD: Das ist so billig! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)
Die Ausstattungsgegenstände, die in Krisenzeiten zur Ausstattung von Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen genutzt werden sollen, lagern derzeit an vier Standorten. Der Rechnungshof stellte fest, dass allein für das größte Depot in Niederau jährliche Kosten in Höhe von 1 Million Euro entstehen. Die dort gelagerten Gegenstände sind jedoch nur 1,5 Millionen Euro wert und werden nach Ansicht des Rechnungshofes auch nicht
mehr benötigt. Die Staatsregierung wäre folglich gut beraten, die Wirtschaftlichkeit der Bevorratung gründlich zu überprüfen, sonst wird diese auch im nächsten Prüfbericht des Rechnungshofes zu Recht bemängelt werden.
Bedenken Sie immer, meine Damen und Herren, es ist nicht Ihr Geld, mit dem Sie hantieren, es ist das Geld unserer hart arbeitenden sächsischen Bürger.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer in den letzten Jahren auch nur halbwegs politisch interessiert war, der weiß, was Bund, Land und Kommunen vor allem im Jahr 2015 bei der Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern geleistet haben. Das war ein enormer Kraftakt, ein Kraftakt, den es aus einer so im Vorfeld nicht hervorsehbaren Situation heraus zu stemmen galt.
Wir erinnern uns alle an die Hochzeiten der Flüchtlingskrise vor etwas mehr als drei Jahren, als zu Spitzenzeiten mehr als 1 600 Flüchtlinge pro Tag in Sachsen ankamen. Damals musste schnell gehandelt hat werden, und es wurde schnell gehandelt.
Innerhalb kürzester Zeit hat Sachsen seine Kapazitäten zur Flüchtlingsunterbringung verzehnfacht, von 2 043 Plätzen Anfang 2015 auf 21 481 Plätze Ende 2015. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern konnten wir damals alle Asylsuchenden winterfest unterbringen. Diese Leistung, vor allem die gute Zusammenarbeit auf allen Ebenen, erkennt der Rechnungshof an. Auch vonseiten der Staatsregierung geht an dieser Stelle noch einmal Dank an alle, die daran mitgewirkt haben.
Es versteht sich von selbst, dass wir, nachdem die Ankunftszahlen seit dem Jahr 2016 wieder gefallen sind, auch unsere Aufnahmekapazitäten wieder zurückgefahren haben. Mitte 2016 waren es noch 7 500 Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen, Ende 2017 dann 5 900 Plätze. Derzeit liegen wir bei 5 760 Plätzen. Davon sind 1 480 solche Plätze, die bei Bedarf innerhalb von 48 Stunden aktiviert werden können. Aktuell, Stand
6. Dezember 2018, sind 1 747 unserer aktiven Plätze belegt. Insgesamt betrug der Gesamtzugang in diesem Jahr bislang 8 225 Personen.
Meine Damen und Herren! In meinen Augen ist eine der Lehren, die wir aus dem Jahr 2015 ziehen müssen: Nur
Im Jahr 2015 sind wir unserem Ziel, alle Ankommenden menschenwürdig unterzubringen, nur unter größten Anstrengungen nachgekommen. – Ja, die Zahl derjenigen, die hinterher alles besser gewusst haben, auch in diesem Parlament, nimmt zu. Das verwundert nicht. Das ist ganz selbstverständlich.
(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wenn Sie damals zugehört hätten! Das haben wir Ihnen schon damals gesagt!)
Stellen Sie doch eine Zwischenfrage. Nicht so aufgeregt, auch zu fortgeschrittener Stunde. Ganz ruhig.
Wir diskutieren doch darüber und sind im Übrigen auch ganz offen dafür, aus diesen ganzen Vorgängen zu lernen. Das tun wir auch.
Freistaat und Kommunen befanden sich an der Grenze der Handlungsfähigkeit. Das wollen wir in Zukunft vermeiden, auch weil wir alle wissen, wie schwierig wir gerade heutzutage absehen können, wie viele Menschen bei uns um Asyl bitten werden. Trotz aller richtigen Anstrengungen um Steuerung, Begrenzung und Ordnung wissen wir, dass der Wanderungsdruck, dass die Krisen-, Kriegs- und Bürgerkriegsgebiete dieser Welt nicht abnehmen, sondern zunehmen werden, und deshalb müssen wir gewappnet bleiben.
Ich erinnere Sie daran, dass das BAMF seit August 2015 keine Prognosen über den voraussichtlichen Zugang von Asylsuchenden in Deutschland veröffentlicht hat. Dennoch ist es gut und richtig, wenn der Rechnungshof genau hinschaut: Wo besteht Optimierungsbedarf? Welche Reservekapazitäten benötigt unser Land, um angemessen und schnell reagieren zu können? Dennoch darf bei diesen Betrachtungen nicht allein die Wirtschaftlichkeit im Fokus stehen. Es gibt unterschiedliche Perspektiven. Davon ist die Perspektive des Rechnungshofes und der Wirtschaftlichkeit die eine, aber die gesamtpolitische Betrachtung und auch die Frage der politischen Kosten eine ganz andere.
Politisches Handeln umfasst an erster Stelle immer den Menschen. Gute Politik darf sich nicht nur an Zahlen messen lassen, sondern muss teils divergierende Interessen verknüpfen und gerade in kritischen Situationen handlungsfähig sein.
Meine Damen und Herren! Letzten Endes zählt bei alledem eines: 2015 darf sich nicht wiederholen. Es ist eine der Hauptaufgaben der Europäischen Union, Fluchtursachen noch wesentlich stärker als bislang zu bekämpfen, Schleppern das Handwerk zu legen und Lösungen zu finden, wie eine Verteilung der in Europa anlandenden
Flüchtlinge gerecht geregelt werden kann, wie wir vor allem die illegale Migration begrenzen oder verhindern und die legale Migration steuern und auf rechtlich sicheren Boden stellen.
Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 6/15555 ab und ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen, ansonsten Zustimmung.
Aussprache ist gewünscht worden. Behandelt werden soll die Beschlussempfehlung des Innenausschusses unter Ziffer 1 der Sammeldrucksache. Die Beschlussempfehlung betrifft den Antrag der Fraktion AfD in der Drucksache 6/14616 mit dem Thema „Die Landespolizei ist nicht in der Lage, die Demonstrationsfreiheit in Sachsen zu gewährleisten – Hintergründe der Demonstration am 1. September 2018 in Chemnitz aufklären.“
Die Redezeit beträgt 10 Minuten je Fraktion und für die Staatsregierung sowie 1,5 Minuten für fraktionslose Abgeordnete. Die Fraktion der AfD beginnt mit der Aussprache. Die weitere Reihenfolge: CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Lassen Sie mich mit einem Satz aus dem Grundgesetz beginnen. Ich zitiere Artikel 8 Abs. 1: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung und Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“