Protocol of the Session on November 7, 2018

Nicht nur der umfangreiche Gesetzentwurf an sich, sondern auch die Anhörungen und die sich daran anschließenden Diskussionen im Wissenschaftsausschuss haben wieder einmal gezeigt, wie dringend reformbedürftig das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz ist.

Es wird Sie nicht verwundern, sehr geehrte GRÜNE, dass wir Ihrem Gesetzentwurf als fraktionslose Abgeordnete der blauen Partei nicht zustimmen können. Dieser Gesetzentwurf ist sehr umfangreich und enthält viele Änderungsvorschläge. Viele Ideen haben wir allerdings schon öfter einmal gehört, beispielsweise bei dem Gesetzentwurf der LINKEN, den wir in diesem Jahr auch im Parlament beraten haben.

Es ist unstreitig: Das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz muss überarbeitet werden. Doch die sächsische Koalition macht es diesmal nicht. Es steht nämlich nicht im Koalitionsvertrag. Das ist sehr schade, denn der dringende Novellierungsbedarf wird von allen Seiten angemahnt, auch von der Landesrektorenkonferenz. Sie beschäftigt sich gerade mit dem Gesetzentwurf und erörtert änderungsbedürftige Regelungen. Die Vorlagen der Änderungswünsche werden im ersten Quartal 2019 erwartet. Der dringende Änderungsbedarf beginnt schon beim Titel des Gesetzes – Hochschulfreiheitsgesetz. Das klingt vielversprechend und lässt mich zunächst an Unabhängigkeit, Flexibilität und Handlungsfreiheit für die Hochschulen denken. Tatsächlich berechtigt das Hochschulfreiheitsgesetz die Staatsregierung, den Hochschulen die Zielvorgaben zu diktieren und bei Nichteinhaltung eine empfindliche Mittelkürzung vorzunehmen.

Der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf der GRÜNEN setzt sehr gut grüne Klientelpolitik um. Der Wunschzettel von Studenten, Doktoranden, Lehrbeauftragten, Gewerkschaften, Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragten wurde abgearbeitet. Aber selbst an Ihrem Gesetzentwurf hatte ihre Klientel etwas zu kritisieren. Noch sehr viel deutlicher wurde Prof. Barbknecht, der Rektor der TU Bergakademie Freiberg und gleichzeitig Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz. Er lässt kaum ein gutes Haar an diesem Gesetzentwurf. Er betont, dass sich die sächsischen Rektoren für die Hochschulautonomie aussprechen. Besonders wichtig für die Landesrektorenkonferenz sind die Themen Budgetierung – das kommt bei Ihnen überhaupt nicht vor – und Zusammensetzung der Gremien.

Der Gesetzentwurf liefert diesbezüglich keine Verbesserungen. Die von Prof. Barbknecht vorgetragene Liste mit berechtigter Kritik ist lang. Ich kann hier nur Ausschnitte nennen. Wesentliche Themen wie die angemessene nachhaltige finanzielle Ausstattung werden im Gesetzentwurf nicht geklärt. Die aktuelle Rechtsprechung zur Kanzlerbeschäftigung und -besoldung wird nicht berücksichtigt. Das Bundesverfassungsgericht hat die befristete Verbeamtung des Kanzlers als verfassungswidrig erklärt. Da es in Sachsen Kanzler gibt, die diesen Status haben, besteht Handlungsbedarf.

Ferner ist die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren als ein Regulierungsinstrument zur Minimierung von Studienzeitverlängerungen nicht hilfreich. Das lehnen wir ab. Ein Teilzeitstudium ist für die Hochschulen weder leistbar noch planbar. Sie sollten dann auch einmal an die

BAföG-Regelungen denken, die angepasst werden müssten.

Die Verlagerung der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung auf den Arbeitsunfähigkeitsbegriff ist auch nicht zweckdienlich. Das lehnen wir ab.

Nun zum Promotionsrecht für die Fachhochschulen. Eine Erweiterung des Promotionsrechts lehnen wir ab. Dies hatten Prof. Barbknecht und auch der Kanzler der TU Dresden sehr deutlich gesagt. Wir brauchen eine Unterscheidbarkeit von Universitäten und Hochschulen.

Aus all diesen Gründen werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den fraktionslosen Abgeordneten)

Mit Frau Dr. Muster sind wir am Ende der ersten Rederunde angekommen. Soll eine weitere eröffnet werden? – Das kann ich nicht feststellen. Damit hat die Staatsregierung das Wort. Bitte, Frau Staatsministerin Dr. Stange.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich ganz herzlich für die Möglichkeit, über die Novellierung des Hochschulgesetzes zu diskutieren, weil das die Möglichkeit gibt, sich verschiedene Varianten anzusehen.

Herr Jalaß, ich habe Ihren Beitrag nicht ganz verstanden. Ich will Ihnen nur einen Widerspruch in Ihrer Rede deutlich machen. Vor einigen Jahren, als das Akkreditierungssystem eingeführt wurde, haben sich die LINKEN vehement gegen die Akkreditierung gewehrt, weil das in Ihrem Sprech „neoliberal“ ist. Ich wundere mich, dass Sie sich jetzt zur Akkreditierungspflicht für die Hochschulen äußern. Das ist eine Kehrtwendung um 180 Grad in diesem Punkt. Das ist nur ein Widerspruch. Auf mehr will ich an dieser Stelle nicht eingehen, um meine Zeit dem Antrag selbst zu widmen.

Liebe Frau Maicher, zugegeben, Sie haben sich enorm viel Mühe gegeben, diesen Antrag auf den Weg zu bringen und die Gespräche zu führen. Wenn man allerdings nur allein die Anhörung zur Kenntnis nimmt – ich hatte die Gelegenheit, das erste Hochschulgesetz 2008 nach einem weiten Beteiligungsprozess auf den Weg zu bringen –, dann wird man aus deren Ergebnissen sehen, wie widersprüchlich die Interessen der einzelnen Gruppen an den Hochschulen sind und wie schwierig es wird, einen konsensualen Gesetzentwurf allein aus einem partizipativen Prozess heraus zu gestalten.

Lassen Sie mich etwas vorausschicken – bevor ich auf wenige Details eingehe –, das in der Diskussion gar keine Rolle spielt. Wir haben derzeit keinen dringenden Bedarf, das Hochschulgesetz zu ändern. Sicher wird dies in der nächsten Legislaturperiode – Holger Mann hat es schon gesagt –, einfach weil es notwendig ist, das Gesetz an die Praxis anzupassen, angegangen werden. Bei allen Punk

ten, die man sicher genauer betrachten sollte, müssen Sie aber beachten, dass unsere sächsischen Hochschulen derzeit in der ostdeutschen Hochschullandschaft die erfolgreichsten sind, und zwar nicht nur im Bereich der Forschung. Ich erinnere an die Exzellenzstrategie und die Exzellenzinitiative. Dresden ist die einzige ostdeutsche Universität, die es geschafft hat, mit mehr als einem Cluster zu punkten. Jena hat ein Cluster erreicht. Das heißt, wir haben es geschafft, dass sich die Hochschulen – auch die Universität Leipzig und die Fachhochschulen, die mittlerweile mit dem Verbund innovative Hochschulen gleichermaßen in einem kompetitiven Verfahren ein aus meiner Sicht sehr gutes Konzept vorlegen konnten – im nationalen Wettbewerb hervorragend darstellen.

Wir haben sehr viel Flexibilität im Hochschulgesetz geschaffen. Ich möchte einen Punkt herausheben, der aktuell für die Technische Universität Dresden eine große Rolle gespielt hat, nämlich die Umstellung von den Fakultätsstrukturen auf Bereichsstrukturen. Wir haben im Hochschulgesetz durch unsere Experimentierklausel die Möglichkeit, von den Strukturen des Hochschulgesetzes – natürlich mit Zustimmung des Ministeriums – so abzuweichen, dass nicht nur die Funktionstüchtigkeit der Hochschule verbessert wird, sondern sich die Hochschule auf dieser Grundlage weiterentwickeln kann. Für die Universität Dresden ist das ein wichtiger Schritt, um sich in der nächsten Runde als Exzellenzuniversität mit einem neuen strategischen Konzept aufstellen zu können.

Aber auch für unsere Kunsthochschulen ist diese Experimentierklausel, die es nicht in allen Hochschulgesetzen gibt, ein wichtiges Element, um notwendige Anpassungen in ihren eigenen Strukturen sehr flexibel und autonom vornehmen zu können, ohne dass wir jedes Mal das Gesetz ändern müssen.

Lassen Sie mich einen zweiten Punkt nennen, bei dem unsere Hochschulen im Vergleich mit den anderen ostdeutschen Hochschulen hervorragend dastehen. Das ist die Umsetzung des Hochschulpaktes. Sachsen ist das einzige ostdeutsche Bundesland, das es geschafft hat, die Referenzlinie, das heißt die Anzahl der Studierenden zu immatrikulieren, die mit dem Bund und den Ländern vereinbart worden ist, um die Hochschulpaktmittel nicht nur zu bekommen, sondern auch die Studienplätze zur Verfügung zu stellen und zu besetzen, um den Hochschulpakt zu erfüllen. Alle anderen ostdeutschen Bundesländer sind derzeit in der unangenehmen Situation, Hochschulpaktmittel zurückzahlen zu müssen.

Wir haben also durch unsere Vereinbarungen mit den Hochschulen die Möglichkeit, es so zu steuern und einen gemeinsamen Weg zu finden, dass wir übergeordnete Ziele regeln können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Hochschulgremien sind demokratisch aufgestellt. Auch der Gesetzentwurf der GRÜNEN stellt das nicht in Abrede. Ich bitte da genau hinzuschauen. Herr Jalaß, Sie sind da nicht im Recht. Es geht nicht darum, ob alle auf Augenhöhe miteinander reden. Es geht vielmehr darum, dass wir

Verfassungsrecht einhalten. Verfassungsrecht heißt, die Wissenschaftsfreiheit zu garantieren. Die Wissenschaftsfreiheit wird durch die Professorinnen und Professoren getragen. Das ist eindeutig verfassungsrechtlich geregelt.

(Beifall der Abg. Aline Fiedler, CDU)

Von daher brauchen wir Mitwirkungs- und Mitbestimmungsgremien in den Hochschulen, die das ermöglichen.

Wir verfolgen sehr genau jedes einzelne Verfassungsgerichtsurteil, das in den letzten Jahren im Rahmen der Hochschulautonomie in anderen Bundesländern Probleme aufgezeigt hat, die wir nicht haben. Wir haben bis heute keinen Verfassungsgerichtsprozess zu unserem Hochschulgesetz gehabt. Sicher wird es einen Punkt geben, den Sie durch Ihr eigens auf den Weg gebrachtes Gutachten aufgezeigt haben, und zwar nur diesen einen Punkt. Das sind die Kompetenzen zwischen Senat und Rektorat. Das muss nachgesteuert werden. Da ist es gut, wenn man sich das genau anschaut. Da bin ich vollkommen bei Ihnen.

Aber zum Beispiel die Kompetenzen des Hochschulrates sind nicht angegriffen worden. Es wurde in der Anhörung deutlich hervorgehoben, dass unsere Hochschulen mit ihren Hochschulräten sehr gut zusammenarbeiten können. Es kommt natürlich auf die Zusammensetzung der Hochschulräte an. Wir müssen genau aufpassen, welche Personen in den Hochschulräten sind.

Wir haben in schwierigen Situationen, zum Beispiel an der Universität Leipzig, einen schmerzhaften Prozess auf der Grundlage des Hochschulgesetzes hinter uns gebracht. Das hat funktioniert. Dieser schmerzhafte Prozess hatte aber etwas mit Personen und nicht mit den Strukturen des Hochschulgesetzes zu tun. Jetzt haben wir dort – so denke ich – einen Hochschulrat, der als sehr freundlicher und kritischer Begleiter die Universität unterstützt.

Wir wollen auch, dass die Austrittsoption der Verfassten Studierendenschaft wieder abgeschafft wird, und zwar nicht so sehr, weil es uns darum geht, etwas zu korrigieren, was vielleicht in der Vergangenheit aus politischen Gründen eingeführt wurde, sondern weil wir Sorge haben, dass uns die Solidargemeinschaft der Studierenden auseinanderfällt und damit ein ganz wichtiges materielles Element entfällt, nämlich dass die Studierenden kostengünstig mobil bleiben können, weil das Studierendenticket nicht mehr vernünftig verhandelt werden kann. Diese Gefahr besteht. Das ist ein Grund, warum wir diese Austrittsoption zumindest noch einmal überprüfen müssen.

Ich habe im Ausschuss sehr ausführlich darüber berichtet, dass wir dabei sind, unser Steuerungsmodell, das insbesondere im § 10 sehr detailliert beschrieben ist, zu überprüfen und nachzufragen, wie andere Bundesländer mit der Steuerung der Hochschulen im Sinne von Zielvereinbarungen und Hochschulentwicklungsplänen umgehen.

Wir sind außerdem gerade dabei, unser Steuerungsmodell – darüber habe ich auch im Ausschuss sehr ausführlich berichtet –, das insbesondere in § 10 sehr detailliert beschrieben ist, zu überprüfen sowie die Frage, wie

andere Bundesländer mit der Steuerung der Hochschulen im Sinne von Zielvereinbarungen und Hochschulentwicklungsplänen umgehen; und ja, auch ich möchte gern auf Augenhöhe mit den Rektoraten, mit den Hochschulen die Zielvereinbarung verabschieden und keine einseitige Entscheidung durch das Staatsministerium vornehmen – was übrigens auch bei den letzten Zielvereinbarungen nicht geschehen ist.

Aber auch das ist Fakt: Es gibt kein Bundesland, das die Zielvereinbarungen in einem reibungsfreien Verfahren auf den Weg bringt; denn die Interessenunterschiede, die teilweise zwischen dem Landtag und/oder der Regierung einerseits existieren bei dem, was andererseits die Zielstellung der Hochschulen betrifft, und dem, was die Hochschulen liefern können und wollen, sind nicht trivial. Deshalb finde ich das Verfahren, das Sie vorschlagen, nicht sehr praktikabel. Ich halte es sogar für gefährlich, weil der Einfluss des Sächsischen Landtags in die Autonomie der Hochschule, ihre Zielvereinbarung autonom verhandeln zu können, dadurch erheblich geschwächt wird. Ich denke, wir sollten uns bei der Novellierung des Hochschulgesetzes diesen Punkt noch einmal sehr genau ansehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in den letzten Jahren eine Anpassung des Hochschulgesetzes vorgenommen – dort, wo es notwendig war. Wir haben durch eine kleine Novelle und dadurch, dass wir uns alle darin einig waren, nicht das gesamte Gesetz auf den Prüfstand stellen zu wollen, den Hochschulen die Möglichkeit gegeben, über Tenure-Track-Professuren auch an den Wissenschaftlernachwuchsprogrammen teilzunehmen und das Hochschulprogramm anzupassen. Es hat funktioniert. Wir haben heute acht Zuschläge von 18 möglichen Tenure-Track-Professuren bekommen, die vielleicht in der nächsten Runde noch eingeworben werden können. Wir haben gleichzeitig eine Möglichkeit geschaffen, bei Rufabwehr oder Anerkennung eines Auswahlverfahrens ein vereinfachtes Berufungsverfahren durchzuführen und damit eine Hürde zu nehmen, die es bis heute den Hochschulen schwergemacht hat, die Rufabwehr auf einfache Art und Weise zu ermöglichen. Wir sind damit im nationalen und internationalen Wettbewerb hoch kompetitiv. Wir haben die Möglichkeit, dass sich unsere Hochschulen gut aufstellen können.

Ich habe an wenigen Beispielen gezeigt, dass es sich lohnt, über eine Novellierung des Hochschulgesetzes zu diskutieren; aber wir haben auch gehört – es ist heute nicht das erste Mal, dass wir darüber sprechen –, dass in dieser Legislaturperiode weder die Zeit ist, einen partizipativen Prozess auf den Weg zu bringen, noch, dass wir schon auf einer Zielgeraden wären und uns auch im politischen Raum einig wären, wohin wir eigentlich wollen. Deshalb sollten wir die Hochschulen gerade jetzt,

in einer sehr entscheidenden Phase, nicht damit belasten, sich mit sich selbst zu beschäftigen, wenn wir nicht absehen können, dass wir in ein oder zwei Jahren eine Hochschulgesetznovelle haben. Das sollte strukturiert angegangen werden. Es ist auch von Holger Mann noch einmal deutlich gemacht worden – mit einer klaren Zielstellung für die nächste Legislaturperiode.

Wir sind gerade dabei, mit den Rektoraten, den Studierenden und aus unserem Haus heraus die Punkte zu sammeln, die angepasst und angepackt werden müssen. Dann können wir in einem gemeinsamen Verfahren gern in den nächsten Jahren darüber sprechen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und des Staatsministers Martin Dulig)

Das war Frau Staatsministerin Dr. Stange. Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Reform des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes, Drucksache 6/13676, Gesetzentwurf der Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Es liegt ein Änderungsantrag in der Drucksache 6/15331 vor, ebenfalls von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Dr. Maicher, wir hatten das hier vorn so verstanden, dass er als eingebracht gilt. – Wir können also über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer ihm seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag in der Drucksache 6/15331 abgelehnt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, wir stimmen nun über den Gesetzentwurf ab. Wir können dies im Block tun, so sich kein Widerspruch erhebt. – Diesen kann ich nicht erkennen. Wir stimmen also im Block über die Überschrift sowie die Artikel 1 und 2 ab. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der in der Drucksache 6/13676 vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Nachdem sämtliche Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt wurden, findet darüber gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag des Einbringers, also von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, statt. Wird dies begehrt? – Nein. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 8

Weitere Schritte zum sachlichen Umgang mit dem Wolf –

Sächsische Wolfsverordnung schaffen

Drucksache 6/15208, Antrag der Fraktionen CDU und SPD

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge der ersten Runde: CDU, SPD, DIE LINKE, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Die einbringende Fraktion CDU hat nun das Wort. Bitte, Herr Kollege Heinz.